Die Elementarform des finanzindustriellen Reichtums

 

Warum Spekulation und Staatsverschuldung
nicht die Ursache der Krise sind

von Ernst Lohoff/Norbert Trenkle

UNRAST Verlag, Münster 2012, br.,
ca. 250 Seiten

Das Buch kann bei uns um 18 Euro bestellt werden. Lieferung nach Zahlungseingang. Porto zahlen wir.

Leseprobe aus: Die große Entwertung

2. Die Elementarform des finanzindustriellen Reichtums

2.1 Der doppelte Gebrauchswert des Geldes

Keine Ware kann für sich Ware sein, sondern immer nur in der Beziehung zu anderen Waren. Das gilt selbstverständlich auch für das Geldkapital. Erst der Ankauf einer besonderen Ware macht Kapital, das sich in Form der allgemeinen Ware, also des Geldes, befindet, seinerseits zu einer Ware. Den Part der Pendant-Ware kann aber keine x-beliebige besondere Ware übernehmen. Sämtliche Waren 1ter Ordnung scheiden aus, denn im Tauschakt mit diesen kommt immer nur der primäre Gebrauchswert des Geldes zur Geltung, nämlich der Gebrauchswert, als allgemeines Äquivalent zu dienen. Damit sich der allgemeinen Ware die Möglichkeit eröffnet, qua Warentausch ihren sekundären Gebrauchswert als Kapital zu realisieren, muss eine eigene Klasse besonderer Waren neben die Waren 1ter Ordnung treten. Diese Waren repräsentieren das Versprechen auf künftigen monetären Reichtum in handelbarer Form. Geld wird als Geldkapital Ware, indem es diese merkwürdigen Waren 2ter Ordnung ankauft.1

Waren 1ter Ordnung, wie Automobile oder Kühlschränke, und Waren 2ter Ordnung, wie Aktien oder Schuldtitel, unterscheiden sich grundlegend voneinander. Dementsprechend tragen sie auch in höchst unterschiedlicher Weise zum kapitalistischen Reichtum bei.
Die Rolle, welche die Waren 1ter Ordnung im kapitalistischen Akkumulationsprozess spielen, und der Formwechsel, den sie vollziehen, wenn und soweit sie auf den Markt treten, soll hier als weitgehend bekannt vorausgesetzt werden und wird hier daher nur kurz rekapituliert (vgl. ausführlicher Jappe 2005, S. 21 ff.). Diese Waren tragen in dem Maße zum kapitalistischen Gesamtreichtum bei, wie sie Wert, also vergangene Arbeit, „verkörpern“. Beim Verkauf von Waren 1ter Ordnung macht der Tauschwert, den Käufer und Verkäufer jeweils in Händen halten, lediglich einen Gestaltwechsel durch: Der Besitzer der besonderen Ware wird zum Geldbesitzer, und umgekehrt mutiert der Geldbesitzer zum Besitzer der besonderen Ware; der Tauschakt lässt die Größe des Tauschwerts, den Geld und Ware repräsentieren, also unberührt. Zwar entscheidet das Marktgeschehen wie eine Art permanentes Gericht darüber, ob die als Waren produzierten Güter als Teil des gesellschaftlichen Reichtums, also als Repräsentanten von Wert, Anerkennung finden oder nicht. Im Kreislauf der Verwertung kommt damit dem Gütermarkt die Funktion der Realisationsinstanz zu; der Verkäufer kann hier den in den Waren dargestellten Wert in seinen allgemeine Repräsentanten, das Geld, verwandeln. Doch die Markttransaktionen fügen dem Produkt keinerlei Wert zu. Die Produktion des Werts ist seiner Zirkulation vorgelagert. Entgegen der volkswirtschaftlichen Mythologie kann die Neuschaffung von Wert nie dem Händewechsel von besonderen Waren und allgemeiner Ware entspringen, sondern beruht ausschließlich auf der Vernutzung lebendiger Arbeitskraft in der Produktion der vielen besonderen Waren. Dementsprechend begrenzt fällt der Einfluss des Marktgeschehens auf die gesamtgesellschaftliche Wertmasse aus. Soweit sich die Gütermärkte gütig zeigen und die Waren ohne Abstriche für gesellschaftlich gültig erklären, findet lediglich die bereits in ihnen dargestellte Wertmasse, also die bereits im Vorfeld abgeleistete abstrakte Arbeit, ihre Bestätigung. Soweit Waren als unverkäuflich liegen bleiben, erweist sich der Markt als ein Ort der Entwertung, also der manifesten Vernichtung gesellschaftlichen Reichtums.

Die Gütermärkte haben also bei der Produktion warengesellschaftlichen Reichtums nur eine Art Endkontrollfunktion inne. Daran ändert sich auch dann nichts, wenn fungierende Kapitalien an den Markttransaktionen beteiligt sind und Kauf und Verkauf aus deren Perspektive einen Teil ihres Verwertungskreislaufs bilden. Beim Erwerb von Maschinen, Rohstoffen und Arbeitskraft nutzt auch der Kapitalist ausschließlich den Gebrauchswert des Geldes als allgemeines Äquivalent, und auch bei der Veräußerung des Endprodukts fließt ihm Geld einzig und allein vermittelt über die primäre Gebrauchswertfunktion zu: „In keinem einzelnen Moment der Metamorphose, für sich betrachtet, verkauft der Kapitalist die Ware als Kapital an den Käufer, obgleich sie für ihn Kapital vorstellt, oder veräußert er das Geld als Kapital an den Verkäufer. In beiden Fällen veräußert er die Ware einfach als Ware und das Geld einfach als Geld, als Kaufmittel von Ware“ (MEW 25, S. 354). Auch dem fungierenden Kapitalisten geht es bekanntlich einzig und allein darum, G in G’ zu verwandeln, also aus Geld mehr Geld zu machen. Das gelingt ihm deshalb, weil er auf dem Markt mit der Arbeitskraft eine spezielle Ware vorfindet, der eine wundersame Fähigkeit eigen ist: Sie kann Mehrwert schaffen. Aber es ist nicht der bloße Kauf der Arbeitskraft, der Austausch mit dem Verkäufer dieser Ware, dem der Kapitalist diesen Mehrwert verdankt. Erst die außerhalb der Welt der Zirkulation stattfindende tatsächliche Anwendung der Arbeitskraft erlaubt es dem fungierenden Kapitalisten, die mehrwertschaffende Potenz der Arbeitskraft zu realisieren und sich anzueignen.

Der Grund dafür, dass die Zirkulation von Waren 1ter Ordnung nie und nimmer zusätzlichen kapitalistischen Reichtum hervorbringen kann, ist eigentlich simpel. Nach den Kriterien der herrschenden Produktionsweise ist Reichtum mit Warenreichtum identisch. Also fällt dessen Vermehrung stets mit der Schaffung zusätzlicher Waren zusammen. Kaffeetasse, Waschpulver, Düsenjet und alle anderen Wald- und Wiesenwaren werden zwar für den Markt produziert, nicht jedoch auf dem Markt. Weder die Ware noch das Geld, das beim Kauf im Gegenzug von der Tasche des Käufers in die des Verkäufers wechselt, sind Resultat des Kaufaktes. Beide sind diesem vorausgesetzt und existieren, bevor Käufer und Verkäufer miteinander in Beziehung treten.
Bei den auf den Kapitalmärkten gehandelten Waren 2ter Ordnung verhält es sich jedoch anders. Eigentumstitel wie Aktien oder Obligationen entstehen überhaupt erst in der Beziehung von Käufer und Verkäufer, also auf dem Markt. Nur das Geld, das der Anleger auf den Kapitalmarkt trägt und das in die Hand des Finanzproduktverkäufers übergeht, ist unabhängig vom Tauschakt bereits vorhanden, nicht aber der Besitztitel, der den Anspruch auf die übertragene Geldsumme fixiert, die besondere Ware also, die der Käufer im Gegenzug vom Markt nach Hause trägt.

Gelegentlich firmieren die Kapital- und Geldmärkte auch als Finanzindustrie. Das ist selbstverständlich eine apologetische Bezeichnung, die den Unterschied zwischen den beiden Abteilungen des Warenkosmos verwischt und einebnet. Trotzdem trifft sie unbewusst etwas Richtiges und Wichtiges. Bei den Waren, die auf den Gütermärkten gehandelt werden, stellt der Markt lediglich eine Realisationsinstanz dar. Dagegen entstehen Waren 2ter Ordnung in der Beziehung von Geldkapitalkäufer und Geldkapitalverkäufer im Moment der Markthandlung. Das hat für die Akkumulation von kapitalistischem Reichtum weitreichende Implikationen. Soweit Kapitalakkumulation mit der Anhäufung von Waren 1ter Ordnung und ihres Gegenwerts zusammenfällt, beruht diese unweigerlich auf vergangener Verwertung, also auf der bereits stattgefundenen Vernutzung lebendiger Arbeitskraft. Das gilt aber nicht für Waren 2ter Ordnung. Die Akkumulation von Kapital in Gestalt von Finanztiteln ist stets von vorgängiger Verwertung entkoppelt. Sowohl in der volkswirtschaftlichen Diskussion wie in der marxistischen Debatte wird die Reichtumsakkumulation als eine abhängige Variable realwirtschaftlicher Produktion interpretiert – bei Letzterer also als das Ergebnis der Vernutzung lebendiger Arbeit. Das überkommene marxistische Verständnis trifft zwar in Hinblick auf die Waren 1ter Ordnung etwas Richtiges, auch wenn es im Allgemeinen blind gegenüber dem historisch-spezifischen Charakter der abstrakten Arbeit und der Wertproduktion ist; völlig falsch liegt es jedoch, was die Waren 2ter Ordnung angeht. Je größer der Anteil der Akkumulation von Finanztiteln an der Gesamtakkumulation ist, desto mehr löst sich die Gesamtakkumulation von stattgefundener Verwertung ab, desto weniger lässt sich von wachsenden Akkumulationsziffern auf eine Zunahme der Wertproduktion zurückschließen.
Wenn ein Geldkapitalbesitzer eine bestimmte Geldsumme gegen das verbriefte Versprechen weggibt, zu einem späteren Zeitpunkt eine vergrößerte Geldsumme zu erhalten, ist damit nicht nur eine neue zusätzliche Ware entstanden, nämlich der betreffende Eigentumstitel, der auf dem Finanzmarkt gehandelt werden kann; diese Ware vermehrt den aktuell vorhandenen kapitalistischen Reichtum; denn mit ihr hat sich zusätzliches Kapital gebildet, das vor dem Tauschakt noch nicht existiert hat. So merkwürdig dieser Vorgang auch auf den ersten Blick anmuten mag, er entspringt zwingend dem spezifischen Gebrauchswert der allgemeinen Ware, wenn sie als Geldkapital veräußert wird. Beim Kauf einer Ware 2ter Ordnung kann nur zusätzliches Kapital entstehen, weil sich der Käufer auf einen anderen Gebrauchswert der allgemeinen Ware bezieht als der Käufer einer Ware 1ter Ordnung.

2.2 Das fiktive Kapital oder die Verdoppelung des Geldkapitals durch die Teilung seines Gebrauchswerts

Beim Kauf von Waren 1ter Ordnung werden Gebrauchswerte ausgetauscht. Sowohl der Verkäufer als auch der Käufer verzichten ein für alle Mal auf den Gebrauchswert jener Ware, mit der sie den Markt ursprünglich betreten haben. Das gilt zunächst einmal für die besondere Ware: Die Nutzung des veräußerten Joghurts oder des verkauften Autos fällt ausschließlich dem Käufer zu. Daran ändert sich auch dann nichts, wenn nur das Nutzungsrecht an einem bestimmten Gegenstand für eine bestimmte Zeit erworben wird. Für die Gültigkeitsdauer eines Mietvertrags tritt der Vermieter den Gebrauchswert seiner Wohnung vollständig an den Mieter ab. Was die Nutzung ihrer konkret-stofflichen Seite betrifft, ist sie für diese Zeit dessen Wohnung. Für die Laufzeit eines Arbeitsvertrags gehört der Gebrauchswert der Arbeitskraft, ihre Fähigkeit, Mehrwert zu produzieren, einzig und allein dem Käufer, also dem betreffenden Kapital. Im Gegenzug verabschiedet sich aber auch der Käufer sowohl vom Geld, mit dem er den Markt betreten hat, als auch von dessen Gebrauchswert. Indem er den primären Gebrauchswert des Geldes als Kaufmittel realisiert, entsagt er diesem ein für allemal. Künftig liegt es allein am Verkäufer, den Gebrauchswert des überlassenen Geldes zu nutzen, und genau dieses Privilegs wegen ist er überhaupt nur bereit, die besondere Ware wegzugeben.

Beim Erwerb eines Eigentumstitels bietet sich ein vollkommen anderes Szenario. Auch hier erwirbt der Käufer eine besondere Ware, aber davon, dass er damit dem Gebrauchswert der allgemeinen Ware entsagt hätte, kann überhaupt nicht die Rede sein. Ganz im Gegenteil: Indem er sein Geld gegen einen Eigentumstitel weggibt, nimmt der sekundäre Gebrauchswert des Geldes als Kapital für ihn überhaupt erst praktische Gestalt an. Geld, das unter der Matratze liegt, stellt für seinen Besitzer bloßen Schatz dar und kein Kapital, denn es wird nicht weggegeben, um es zu vermehren.2 Beim Kauf einer Ware 2ter Ordnung tauscht der Besitzer der allgemeinen Ware hingegen sein Geld gegen einen Eigentumstitel ein, um am Gebrauchswert des weggegebenen Geldes als Kapital zu partizipieren. Aktien und Schuldtitel werden nicht erworben, um sich daran zu erfreuen wie etwa an einem Gemälde, das man sich zu Hause an die Wand hängt, sondern um mit Hilfe dieser Zwischenglieder aus Geld mehr Geld zu machen.

Gegenüber der Warenwelt 1ter Ordnung scheinen die Verhältnisse im Universum der Waren 2ter Ordnung auf dem Kopf zu stehen. Das macht sie so schwer durchschaubar. Der Kauf vermittelt dem Käufer einer Ware 1ter Ordnung die Nutzung des Gebrauchswerts dieser besonderen Ware. Der Kauf einer Ware 2ter Ordnung vermittelt dagegen dem Käufer die Nutzung des sekundären Gebrauchswerts der weggegebenen allgemeinen Ware. Der Eigentumstitelkäufer hat also teil am Gebrauchswert des weggegebenen Geldes, doch das schließt den Verkäufer von dessen Nutzung keinesfalls aus, im Gegenteil. Genauso wie beim Verkauf von Waren 1ter Ordnung haben die Emittenten von Aktien oder Anleihen das Geld, das ihnen der Verkauf dieser Eigentumstitel einbringt, voll und ganz in der Hand. Genau das ist ja der Sinn der ganzen Operation. Auch sie können den Gebrauchswert des Geldes realisieren und zwar sowohl seinen primären als Äquivalent, um Waren 1ter Ordnung für den privaten Konsum zu kaufen, als auch seinen sekundären Gebrauchswert, indem sie es als Kapital verausgaben.

Marx ist am Beispiel der Kreditbeziehung auf diese merkwürdige Doppelnutzung etwas näher eingegangen und hat deren Implikationen auseinander gelegt: „Durch das doppelte Dasein derselben Geldsumme als Kapital für zwei Personen“ (MEW 25, S. 366) kommt es in jeder einzelnen Kreditbeziehung zu einer Verdoppelung des ursprünglichen Geldkapitals. Vom Zeitpunkt der Kreditvergabe bis zum Ende der Kreditbeziehung existiert das Ausgangsgeldkapital gleichzeitig in zwei verschiedenen Gestalten. Die Originalsumme, das dem Kredit vorausgesetzte Geldkapital, bei dem es sich – zumindest bei der Betrachtung des Urkredits – noch um die Frucht tatsächlicher Verwertung handeln muss und das daher in der Marx‘schen Darstellung als „reales Geldkapital“ firmiert, ist beim Leiher gelandet. Aber auch der Verleiher kann weiterhin Geldkapital sein eigen nennen. Er erhält für das weggegebene reale Geldkapital dessen verselbständigtes Spiegelbild: den Anspruch auf Rückzahlung und Verzinsung. Marx bezeichnet dieses verselbständigte Spiegelbild als fiktives Kapital.

Beim fiktiven Kapital sind zwei klassische Formen zu unterscheiden. Einerseits die bei der Vergabe von Krediten entstehenden Schuldtitel. Das können beispielsweise Unternehmensanleihen, Staatsobligationen, Immobilienhypotheken, aber auch simple Sparbücher sein. Andererseits das Aktienkapital, dem bis heute ebenfalls eine zentrale Bedeutung zukommt. Auch bei der Emission von Anteilsscheinen an Unternehmen kommt es zu der gerade am Beispiel des Kredits erläuterten Verdoppelung von Kapital.

Im Fall von Aktien handelt es sich beim verselbständigten Spiegelbild des Ausgangskapitals allerdings nicht wie beim Kredit um einen in seiner Höhe von vornherein klar festgelegten Rückzahlungsanspruch gegenüber einer juristischen Person. In der Gestalt von Aktien wird vielmehr die Aussicht auf einen Anteil am Unternehmensprofit Ware. Diese stellen papierene Klone fungierender Kapitale dar, die diesem gegenüber ein Eigenleben führen: „Die Eigentumstitel auf Gesellschaftsgeschäfte, Eisenbahnen, Bergwerke etc. sind … zwar … Titel auf wirkliches Kapital. Indes geben sie keine Verfügung über dies Kapital. Es kann nicht entzogen werden. Sie geben nur Rechtsansprüche auf einen Teil des von demselben zu erwerbenden Mehrwerts. Aber diese Titel werden ebenfalls papierne Duplikate des wirklichen Kapitals, wie wenn der Ladungsschein einen Wert erhielte neben der Ladung und gleichzeitig mit ihr. Sie werden zu nominellen Repräsentanten nicht existierender Kapitale. Denn das wirkliche Kapital existiert daneben und ändert durchaus nicht die Hand dadurch, daß diese Duplikate die Hände wechseln. Sie werden zu Formen des zinstragenden Kapitals, weil sie nicht nur gewisse Erträge sichern, sondern auch, weil durch Verkauf ihre Rückzahlung als Kapitalwerte erhalten werden kann. Soweit die Akkumulation dieser Papiere die Akkumulation von Eisenbahnen, Bergwerken, Dampfschiffen etc. ausdrückt, drückt sie Erweiterung des wirklichen Reproduktionsprozesses aus, ganz wie die Erweiterung einer Steuerliste z.B. auf Mobilareigentum die Expansion dieses Mobilars anzeigt. Aber als Duplikate, die selbst als Waren verhandelbar sind und daher selbst als Kapitalwerte zirkulieren, sind sie illusorisch, und ihr Wertbetrag kann fallen und steigen ganz unabhängig von der Wertbewegung des wirklichen Kapitals, auf das sie Titel sind“ (MEW 25, S. 494).

Bei der Ausgabe von Aktien findet also keineswegs nur eine Weiterleitung bereits vorhandenen kapitalistischen Reichtums statt, sondern eine Vermehrung durch Spiegelung.3 So viel ist offensichtlich: Ein Unternehmen, das Anteilsscheine emittiert, bekommt dadurch von deren Käufern frisches Geldkapital. Der Verkauf von Aktien verschafft ihm Zusatzkapital. Als eine bestimmte Geldsumme hat dieses Geldkapital zwar schon vorher existiert, nämlich in den Händen der späteren Aktienkäufers; aber dieses ist nicht einfach nur dem Aktienunternehmen übertragen worden. Auch die Käufer stehen nach der Transaktion keineswegs mit leeren Händen da, schließlich haben sie ihr Geld nicht einfach weggeschenkt. Sie haben vielmehr Waren erworben, die es vor der Emission nicht gegeben hat: nämlich Anteilsscheine. Diese neu geschaffenen Waren haben den Gebrauchswert, ihrem aktuellen Besitzer das Anrecht auf einen Anteil am Profit zu verleihen, den das emittierende Unternehmen in Zukunft erwirtschaften soll. Mit dem Ankauf eines solches Gebrauchswerts verlässt das Geld den Käufer der Aktie also nur, indem es sich ihm durch die Weggabe in Kapital verwandelt: in fiktives Kapital.
Bei diesem fiktiven Kapital handelt es sich um ein selbständiges eigenes Zusatzkapital. Der Eigentumstitel und sein Gebrauchswert können jederzeit weiterverkauft werden, ohne dass deswegen fungierendes Kapital veräußert werden müsste. Hinzu kommt noch, dass der Umfang dieses durch die Aktienemission entstandenen Zusatzkapitals nicht ein für allemal gegeben ist. Er unterliegt täglichen Schwankungen. Sein aktueller Umfang lässt sich dennoch leicht bestimmen. Er ist immer das Produkt aus der Anzahl der von einem bestimmten fungierenden Kapital ausgegebenen Aktien und ihrem aktuellen Kurs, oder um es im heute gängigen Börsenjargon auszudrücken, er ist identisch mit der Aktienkapitalisierung des emittierenden Unternehmens.
Dass die Ausgabe von Aktien und Kreditbeziehungen für eine Vermehrung des gesellschaftlichen Gesamtkapitals sorgen, war in der marxistischen Debatte durchaus bereits früher Thema. Allerdings hat immer nur ein Teilaspekt Beachtung gefunden, nämlich die Nutzbarmachung von aus dem Verwertungsprozess herausgefallenem Geld für den Prozess der Kapitalverwertung. Sowohl für die Aktie wie für die Kreditbeziehung liegt auf der Hand, wie das funktioniert. Ein Geldeigentümer hat – aus welchem Grund auch immer – bis auf Weiteres keine realwirtschaftliche Verwendung für einen bestimmten Geldbetrag.4 Egal wie der Eigentümer zu dieser Summe gekommen sein mag, ob sie vorher als Kapital fungiert hat oder nicht, sobald sie unter seiner Matratze lagert, stellt sie kein Kapital mehr dar und hat keinen Anteil am Prozess der Vermehrung des gesamtkapitalistischen Reichtums. Solange sie weder umgehend produktiv verausgabt wird noch unmittelbar in den persönlichen Konsum des Besitzers eingeht, ist diese Geldsumme in Marx‘schen Termini gesprochen zum „bloßen Schatz“ versteinert. Der Akt des Verleihens kann diesem stillgelegten Geldbetrag kapitalistisches Leben einhauchen. Überantwortet der Geldbesitzer die brachliegende Summe einem fungierenden Kapitalisten und benutzt dieser es zur Erweiterung seines Geschäfts, dann nimmt das tote Geld in den Händen des Leihers für die Dauer der Kreditvergabe den Charakter von Realkapital an. In diesem Recycling von bereits vorhandenem, aber brachliegendem Geld in fungierendes Kapital erschöpft sich die kreditvermittelte Kreation von Kapital indes keineswegs. Jede Kreditbeziehung geht mit einer zweiten Kapitalwerdung einher, deren Implikationen in der marxistischen Diskussion ausgeblendet geblieben sind. Der ehemalige Schatz verwandelt sich nicht nur in den Händen des Leihers, soweit der als fungierender Kapitalist agiert, in Kapital; auch auf Seiten des Verleihers entsteht Kapital. Er bekommt für die Weggabe der Ausgangsgeldsumme einen Anspruch auf Rückübertragung der vergrößerten Summe und damit gelangt das ausgeliehene Geld zu einer Zweitexistenz. Neben das Ausgangsgeldkapital tritt als dessen verselbständigtes Spiegelbild fiktives Kapital. Als dem fungierenden Kapitalisten überantworteter Kredit vermehren die aus ihrem Dornröschenschlaf geweckten 100.000 € also den gesamtgesellschaftlichen Kapitalstock keineswegs nur um 100.000 €, sondern gleich um 200.000 €.

Die Kreditbeziehung sorgt also keineswegs nur für eine Weiterleitung von bereits vorhandenem Geld, das dadurch die Chance bekommt, in den Händen des Leihers als Kapital zu wirken. Durch die Kredittransaktion wird vielmehr die Ausgangssumme gleichzeitig auch für den Verleiher Kapital, hat sich also dupliziert. Sie existiert nicht mehr nur als die Ausgangssumme, sondern auch noch als eigenständiges Spiegelbild dieser Ausgangssumme, und dieses Spiegelbild stellt selber wieder Kapital dar: fiktives Kapital.
Mit dieser Verdoppelung muss es aber noch keineswegs sein Bewenden haben. Fügt sich die einzelne Kreditbeziehung in eine Reihe von Kreditbeziehungen ein, dann setzt sich der Vervielfältigungsprozess fort. Mit jedem Kettenglied entsteht ein neues Spiegelbild, ein neues fiktives Kapital in der Größe des Ausgangskapitals plus Zins und Zinseszins: „Mit der Entwicklung des zinstragenden Kapitals und des Kreditsystems scheint sich alles Kapital zu verdoppeln und stellenweise zu verdreifachen durch die verschiedene Weise, worin dasselbe Kapital oder auch nur dieselbe Schuldforderung in verschiedenen Händen unter verschiedenen Formen erscheint“ (MEW 23, S. 488). Um diesen Mechanismus zu beobachten, muss man übrigens keineswegs die komplexe Welt neuer Finanzprodukte betrachten, er kommt bereits beim simpelsten Bankkredit zum Tragen. Nimmt ein mittelständisches Unternehmen oder ein Häuslebauer einen Direktkredit beim Eigentümer einer Summe von 100.000 € auf, dann entsteht ein einziges fiktives Kapital von 100.000 €. Wendet er sich mit seinem Kreditanliegen dagegen an ein Geldinstitut, bei dem jener Eigentümer seinerseits eine Einlage von 100.000 € hält, dann entstehen zwei Eigentumstitel: der Rückzahlungsanspruch des ursprünglichen Geldeigentümers gegenüber der Bank sowie der Tilgungsanspruch der Bank gegenüber dem Schuldner. Der Direktkredit hat die kapitalistische Gesellschaft nur um ein fiktives Kapital von 100.000 € reicher gemacht, durch das Dazwischentreten einer Bank sind es 200.000 €. Schieben sich weitere Geldkapitalisten zwischen den Ur-Gläubiger und den End-Schuldner, verlängert sich also die Kreditkette, dann entsteht an jedem Zwischenglied ein neuer Abkömmling des Ausgangskapitals.

Eines sollte dabei klar sein: Die Vermehrung der Eigentumstitel ist nicht unmittelbar identisch mit einer Vermehrung des stofflichen Reichtums. Auf den stofflichen Reichtum als solchen kommt es im Kapitalismus ja auch gar nicht an. Nach den Kriterien der kapitalistischen Gesellschaft stellt der Waren-Reichtum den wahren Reichtum dar, und auf dessen Umfang hat die Kreation von Eigentumstiteln sehr wohl direkt wie indirekt einen erheblichen Einfluss. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass die Schaffung von Waren 2ter Ordnung zumindest in der Form des Kredits zu keiner dauerhaften Verdoppelung des Ausgangskapitals führt, weil die Verdoppelung hinfällig wird, sobald der Anspruch des Gläubigers gegenüber dem Schuldner verschwindet. Das kann prinzipiell auf zwei Wegen geschehen, entweder durch die Realisation des monetären Anspruchs oder durch dessen Entwertung. Bei der Realisation zahlt in unserem Beispiel der Schuldner die Ursprungssumme, um die fälligen Zinsen vermehrt, zurück. Im Fall der Entwertung erweist sich der Schuldner als zahlungsunfähig, und der Gläubiger muss seine Forderung abschreiben. Im Fall einer Aktiengesellschaft währt die Verdoppelung des fiktiven Kapitals, solange das Unternehmen existiert oder bis es die Aktien zurückkauft.

Dass die Kapitalvermehrung durch die Schaffung von Waren 2ter Ordnung nur eine Kapitalvermehrung mit Befristung darstellt, macht aus ihr aber kein bloßes gesamtgesellschaftliches Nullsummenspiel, das sich in bloßer Umverteilung vorhandener Werte erschöpfen würde. Solange ein neu kreierter Eigentumstitel existiert, solange er also weder entwertet noch realisiert ist, mehrt er nach der aberwitzigen kapitalistischen Logik nicht nur auf dem Papier den vorhandenen gesellschaftlichen Reichtum, sondern auch tatsächlich. Beim zusätzlichen Kapital handelt es sich zwar um fiktives Kapital; was seine Funktion für die Gesamtwirtschaft angeht, unterscheidet es sich aber erst einmal durch nichts von Kapital, das auf reale Verwertung zurückgeht. Es kann genauso wie dieses verausgabt werden, um die Produktion der Waren 1ter Ordnung anzufachen. Mit dem Geld, das der Käufer einer Aktie weggibt, kann das betreffende Unternehmen genauso Maschinen kaufen und Löhne bezahlen wie mit den Gewinnen aus dem vergangenen Geschäftsjahr. Und wenn der Staat Anleihen verkauft, kann er damit ebenso Straßen bauen oder Kampfpanzer erwerben wie mit den Steuern, die er aus dem Wirtschaftskreislauf abgeschöpft hat. Dem Geld sieht man nicht an, wo es herkommt. Für sich genommen gilt das jedem kapitalistischen Menschen als völlig selbstverständlich. Spricht man aber aus, was hier tatsächlich passiert: dass nämlich durch die bloße Anhäufung von papiernen Ansprüchen der gesellschaftliche Reichtum vermehrt wird, klingt das so verrückt, wie es ist. Verrückt nicht, weil dieser Gedanke die kapitalistische Wirklichkeit falsch wiedergeben würde, sondern weil die kapitalistische Wirklichkeit einer völlig verrückten Logik gehorcht.

 

Fußnoten:

01 Eingangs hat dieser Beitrag die Zweiteilung der Märkte in Gütermärkte einerseits und Kapital- und Geldmärkte andererseits noch als empirischen Ausgangspunkt behandelt. Schon auf der jetzt erreichten Stufe der Darstellung entpuppt sich dieser Dualismus als notwendiges Resultat des zweifachen Gebrauchswerts der allgemeinen Ware. Weil die allgemeine Ware im Kapitalismus zwei Gebrauchswerte in sich vereint, muss sich der Warenkosmos in zwei Abteilungen mit unterschiedlichem Funktionsmechanismus spalten.
02 Marx spricht deshalb auch vom Kapitalisten als dem „rationellen Schatzbildner“. Mit Blick auf die Zirkulation von Waren 1ter Ordnung schreibt er: „Die einfache Warenzirkulation – der Verkauf für den Kauf – dient zum Mittel für einen außerhalb der Zirkulation liegenden Endzweck, die Aneignung von Gebrauchswerten, die Befriedigung von Bedürfnissen. Die Zirkulation des Geldes als Kapital ist dagegen Selbstzweck, denn die Verwertung des Werts existiert nur innerhalb dieser stets erneuerten Bewegung. Die Bewegung des Kapitals ist daher maßlos. Als bewußter Träger dieser Bewegung wird der Geldbesitzer Kapitalist. Seine Person, oder vielmehr seine Tasche, ist der Ausgangspunkt und der Rückkehrpunkt des Geldes. Der objektive Inhalt jener Zirkulation – die Verwertung des Werts – ist sein subjektiver Zweck, und nur soweit wachsende Aneignung des abstrakten Reichtums das allein treibende Motiv seiner Operationen, funktioniert er als Kapitalist oder personifiziertes, mit Willen und Bewußtsein begabtes Kapital. Der Gebrauchswert ist also nie als unmittelbarer Zweck des Kapitalisten zu behandeln. Auch nicht der einzelne Gewinn, sondern nur die rastlose Bewegung des Gewinnens. Dieser absolute Bereicherungstrieb, diese leidenschaftliche Jagd auf den Wert ist dem Kapitalisten mit dem Schatzbildner gemein, aber während der Schatzbildner nur der verrückte Kapitalist, ist der Kapitalist der rationelle Schatzbildner. Die rastlose Vermehrung des Werts, die der Schatzbildner anstrebt, indem er das Geld vor der Zirkulation zu retten sucht, erreicht der klügere Kapitalist, indem er es stets von neuem der Zirkulation preisgibt.“ (MEW 23, S. 167f.)

image_print