Die Angst Italiens vor den Fremden

Streifzüge 49 /Juli 2010

von Paolo Lago

(bearbeitet und aus dem Italienischen übersetzt von Lorenz Glatz)

testo italiano

Ein fundamentales Charakteristikum der postmodernen Staaten scheint die Angst zu sein. Um dieser abzuhelfen, hat jeder Staat eine eigene Abwehr errichtet. Vielleicht ist schon die Schaffung der EU eine Art Abwehr der reicheren und „fortgeschritteneren“ Länder gegen die armen im Süden und Osten der Welt gewesen. Paradoxerweise hat jedenfalls die Abschaffung der Grenzen zwischen etlichen Unionsstaaten die Barrieren zwischen diesen und den ärmeren Ländern verstärkt und eine noch höhere Mauer gegenüber den „nicht-europäischen“ Staaten entstehen lassen, vor allem gegenüber den so genannten „unterentwickelten“.

Eine solche Angst entlädt sich leicht in kriegerischen und gewalttätigen Formen: Denken wir z.B. an den „Krieg gegen den Terror“, den die USA (und die mit ihnen alliierte Europäische Union) gegen bestimmte arabische Länder entfesselt haben, und an die Verteidigungsmaßnahmen, die im Inneren gegen die Migranten aus diesen Regionen getroffen wurden. Möglicherweise hat auf ökonomischem Gebiet dieselbe Angst dazu beigetragen, die „fortgeschrittenen“ Länder zu der zügellosen Verschuldung anzutreiben, die in die gegenwärtige Krisensituation geführt hat, in der, wie Tomasz Konicz analysiert hat, Griechenland sozusagen überall ist (siehe „Griechenland ist überall“ auf streifzuege.org).

Auch der italienische Staat wird von dieser Angst vor den Fremden geschüttelt, die angeblich unsere Identität und Lebensweise bedrohen. Man kann das allein schon von den jüngsten politischen Entscheidungen zur Immigration ablesen, die dem bestimmenden Einfluss zu verdanken sind, den die rassistische und xenophobe Lega Nord derzeit in der Regierung des Landes hat. Denken wir z.B. an den Erlass des Unterrichtsministeriums, demgemäß vom kommenden Schuljahr an höchstens 30 Prozent der Schüler einer Klasse aus Migrantenfamilien stammen dürfen, oder daran, dass nunmehr diejenigen Einwanderer, die ihre Arbeit verloren haben, von der Erlangung der Staatsbürgerschaft und jeglichen anderen Rechten ausgeschlossen sind, auch dann, wenn sie schon zehn oder mehr Jahre in Italien sind. All dies sind Gewaltmaßnahmen. Der Staat ist für die Migranten zu einer Art fremdem, ganz und gar gewalttätigen Wesen geworden (genau so übrigens, wie er es 1861 nach der Einigung Italiens für die Bevölkerung des Südens der Halbinsel war, welche die gegenüber ihren einfachsten Bedürfnissen ignoranten Zentralbehörden in Rom als gewalttätige und tyrannische Despoten erlebte).

Um mit der eigenen Angst vor der ungewissen und krisenhaften Zukunft fertig zu werden, zögert der Staat nicht, gegen die wehrlosesten sozialen Schichten mit offener Gewalt vorzugehen. Eine Form von Gewalt, die sich im Aufrichten von Grenzen verwirklicht, manifesten, physischen Grenzen zwischen Staat und Staat, aber auch Grenzen zwischen Menschen. Schranken, die ganz alltäglich den Italiener vom Ausländer trennen, eine Form von Ausschluss, die sich nicht mehr viel von den Diskriminierungen unterscheidet, die Nationalsozialismus und Faschismus ausgeübt haben.

Es handelt sich beim Status Grenze um genau jene Form von Gewalt, von der Walter Benjamin spricht: „Macht (ist) das Prinzip aller mythischen Rechtsetzung. Dieses … (Prinzip) erfährt eine ungeheuer folgenschwere Anwendung im Staatsrecht. In seinem Bereich nämlich ist die Grenzsetzung, wie sie der ,Friede‘ aller Kriege des mythischen (bis heute andauernden, Anm.d.V.) Zeitalters vornimmt, das Urphänomen rechtsetzender Gewalt überhaupt. Auf das Deutlichste zeigt sich in ihr, dass Macht mehr als der überschwenglichste Gewinn an Besitz von aller rechtsetzenden Gewalt gewährleistet werden soll. Wo Grenzen festgesetzt werden, da wird der Gegner nicht schlechterdings vernichtet, ja es werden ihm, auch wo beim Sieger die überlegenste Gewalt steht, Rechte zuerkannt. Und zwar in dämonisch-zweideutiger Weise ,gleiche‘ Rechte: Für beide Vertragschließenden ist es die gleiche Linie, die nicht überschritten werden darf.“ (Zur Kritik der Gewalt und andere Aufsätze, edition Suhrkamp 103, 1965, S. 57)

Die „rechtsetzende Gewalt“ errichtet auch in der Gegenwart, genau so wie Benjamin darlegt, Grenzen, in denen in „dämonisch-zweideutiger Weise“ dem Sieger und dem Besiegten scheinbar gleiche Rechte zuerkannt werden; in der zeitgenössischen sozialen Realität Italiens den Italienern als „Siegern“ und den Migranten als Verlierern, wobei der Staat seine zweideutige und vielgestaltige Gewalt, mit der er pure rassistische, der faschistischen Ära würdige Diskriminierung ausübt, als demokratische Maßregeln ausgibt. Der Unterschied zum Faschismus scheint bloß noch zu sein, dass heute statt der Rasse die Arbeit verteidigt und mit Barrieren geschützt werden muss.

Es ist die Angst vor dem „Ausländer, der dem Italiener die Arbeit stiehlt“, die den Staat Italien, der unter der Regierung Silvio Berlusconis zum Ebenbild eines neoliberalen Unternehmens gemodelt wurde, dazu treibt, soziale Schranken zu errichten, die sich unweigerlich auch als ökonomische Barrieren entpuppen. Einen Unternehmens-Staat, der überall den Mechanismus von Verbot und „generalisierter Bestrafung“ (um einen Ausdruck aus Foucaults „Überwachen und Strafen“ zu verwenden) mobilisiert, um obsolete kapitalistische Mechanismen zu schützen; einen Unternehmens-Staat, der mit der Errichtung von Grenzen jeder Art und mit der Schaffung von immer neuer Angst doch nur dahin kommt, auch sich selbst ökonomisch wie sozial in die Knie zu zwingen. Denn Gewalt ist nutzlos, wenn „Griechenland überall ist“.

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