Die „Minderwertigen“

Rassismus und Wertvergesellschaftung

von Stephan Grigat

In Österreich und in der BRD ist es im offiziellen Sprachgebrauch üblich, den Begriff "Rassismus" nicht auf die heutige Zeit anzuwenden. In den postnationalsozialistischen Gesellschaften spricht man in der Regel von "Ausländerfeindlichkeit" oder von "Fremdenangst" und ist bemüht, den Rassismus Begriff für die Nazi-Zeit zu reservieren. 1

Dementsprechend werden Gegenaktionen meist auch nicht als antirassistisch bezeichnet, sondern als Aktionen gegen "Haß" und "Gewalt" oder eben gegen Ausländerfeindlichkeit begriffen. Es spricht zwar einiges dafür, den Rassismus der Nazis in seiner Einmaligkeit hervorzuheben; das heißt aber nicht, daß es in der BRD oder in Österreich nach 1945 keinen Rassismus mehr gegeben hat. Gerade der Begriff der "Ausländerfeindlichkeit" legt nahe, daß alle Ausländer und Ausländerinnen in Österreich oder der BRD gleichermaßen von Diskriminierung, Verfolgung und Gewalt betroffen sind, was aber offenkundig nicht der Fall ist. Der Begriff "Rassismus" hingegen reflektiert, daß meistens nur eine Ausgrenzung von Personen stattfindet, die ganz bestimmten, von Rassistinnen und Rassisten konstruierten "Kulturkreisen" zugeordnet werden.

Dennoch bleibt es problematisch, den Begriff "Rassismus" heute im gleichen Sinne zu verwenden wie vor fünfzig Jahren. Ein Rassismus, der mit Kategorien wie "Blut", "Untermensch" und "Rasse" argumentiert und aufgrund dieser Kategorien eine Sortierung und Hierarchisierung von Menschen vornimmt, ist heute deutlich seltener anzutreffen als früher. Das weitgehende Verschwinden des Rasse-Begriffs bedeutet aber keineswegs auch das Verschwinden des Rassismus. Offensichtlich ist es gelungen, den Rassismus in eine andere Form zu bringen, ihn zu transformieren. Die demokratischen Staatsbürgerinnen und -bürger sind heute Rassisten und Rassistinnen, ohne daß sie sich als solche diffamieren lassen müßten.

Schon seit einigen Jahren wird sowohl in der akademischen als auch in der linksradikalen Diskussion versucht, den Veränderungen des Rassismus theoretisch gerecht zu werden. Etienne Balibar charakterisierte den Neorassismus schon Ende der achtziger Jahre als einen "Rassismus ohne Rassen", als einen Rassismus, der nicht mehr biologistisch argumentiert, "sondern die Unaufhebbarkeit der kulturellen Differenzen"2 propagiert. Da dieser Neorassismus die früher übliche Hierarchisierung von Gruppen, Völkern oder "Rassen" nicht mehr offen propagiert, sondern vorgibt, lediglich auf den aufrechtzuerhaltenden Unterschieden zwischen den verschiedenen Gruppen von Menschen zu bestehen, wurde er beispielsweise von Taguieff als differentialistischer Rassismus bezeichnet. 3 Zurecht ist aber auch schon früh darauf hingewiesen worden, daß mit der scheinbaren Abkehr von biologistischen Kategorien in Wirklichkeit eine "Wiederkehr des Biologischen"4 eingeleitet wird. Es ist also durchaus vorstellbar — und zum Teil heute auch bereits zu beobachten —, daß die gegenwärtig immer noch vorherrschende Variante eines eher kulturalistischen Rassismus nur eine Übergangsformation auf dem Weg zu einer Renaissance eines biologistischen, quasi klassischen Rassismus ist.

So wichtig die Diskussion über das Verhältnis von , altem‘ Rassismus und Neorassismus ist, so offensichtlich tritt jedoch auch ihre Beschränktheit zutage. Die Diskussion bewegte und bewegt sich weitgehend auf einer rein empirischen Ebene. Eine begriffliche Bestimmung von Rassismus, die über eine einfache Definition hinausgeht, wurde nicht entwickelt. Was in fast allen Debatten zum Rassismus, zur Ausländerfeindlichkeit, zur Fremdenangst oder zum Exotismus fehlt, ist der Versuch, die Genese und Existenz von rassistischem Bewußtsein aus der Analyse der wert- und warenförmigen Struktur der bürgerlichen Gesellschaft zu begreifen. Einer der wenigen Versuche, Rassismus und die basale Struktur kapitalistischer Vergesellschaftung zusammenzudenken, soll daher im folgenden präsentiert werden.

Rassismus und Wert

Ähnliches wie für den Antisemitismus gilt auch für den Rassismus: Beide Phänomene wurden und werden in der marxistischen Theorietradition meist nur als funktional für den Kapitalismus verstanden. In der Regel erschöpfte sich die Erklärung für Antisemitismus und Rassismus in dem Hinweis auf diese Funktionalität.

Peter Schmitt-Egner stellte bereits in den siebziger Jahren fest, daß der Zusammenhang von Rassismus und Kapitalismus in der bisherigen Linken nur konstatiert, aber nicht bewiesen wurde. Den Grund dafür sah er in eben jener ausschließlich funktionalen Bestimmung des Rassismus, wodurch dieser nicht mehr als politisch-theoretisches, sondern nur mehr als moralisches Problem behandelt wurde. Er wurde nicht als "gesellschaftlich notwendige Bewußtseinsform der warenproduzierenden und austauschenden Gesellschaft begriffen (… ), sondern nur als Instrument der Unterdrückung der Länder der , Dritten Welt‘". 5 Schmitt-Egner hingegen will Rassismus als gesellschaftlich notwendigen Schein der bürgerlichen Gesellschaft nachweisen. Dazu setzt er Rassismus in Beziehung zur Existenz des Werts, wie Marx sie im "Kapital" analysiert hat. Wenn der Wert "den abstrakten Grund der bürgerlichen Gesellschaft bildet, so muß dieser auch für den Rassismus als Bewußtseinsform gelten". 6

Schmitt-Egner unterscheidet bei der begrifflichen Entwicklung des Rassismus drei Stufen. Auf der Ebene der Warenform müsse der Rassismus als notwendige Bewußtseinsform der bürgerlichen Gesellschaft begriffen werden. Auf der Ebene der Kapitalform geht es um die "objektive Möglichkeit des Rassismus als herrschende Bewußtseinsform dieser Gesellschaft". 7 Schließlich müssen die Bedingungen, unter denen die Möglichkeit des Rassismus in Wirklichkeit umschlägt, untersucht werden. Auf die historische Darstellung der konkreten Bewegung des Begriffs verzichtet Schmitt-Egner explizit und überantwortet sie der Geschichtswissenschaft. Er beharrt aber darauf, daß die "begriffliche Genesis des Rassismus die Voraussetzung seiner historischen Darstellung (ist)". 8

Grundlage seiner Überlegungen ist die Konstatierung der Scheidung der kapitalistischen Gesellschaft in bürgerliche Gesellschaft und Staat, und die ihr entsprechende Trennung des Individuums in Citoyen und Bourgeois, die er in Anlehnung an Marx’ Text "Zur Judenfrage" analysiert. Davon ausgehend zeigt er auf, wie das Wertgesetz sowohl die Menschenrechte als auch deren Negation erzeugt. Das entwickelte Geldsystem ist die Realisierung von Freiheit und Gleichheit in der Abstraktion von ihrem Inhalt. Die formale Gleichheit in der Zirkulation, die das zentrale Element der bürgerlichen Ideologie darstellt, hat die reale Ungleichheit in der Produktion zu ihrer Voraussetzung. Nun stellt sich die Frage, warum die bürgerliche Gesellschaft im Falle des Kolonialismus von ihrer eigenen Ideologie abgeht und den Rassismus als Ideologie der Ungleichheit der Menschen propagiert.

Den Hauptgrund für die Möglichkeit der Entstehung des Rassismus als Bewußtseinsform im Rahmen des Kolonialismus sieht Schmitt-Egner in der Struktur der kolonialen Wirtschaft in ihrem Verhältnis zur Ökonomie der Metropolen. Aufgrund der organischen Zusammensetzung des Kapitals, also des Verhältnisses von variablem zu konstantem Kapital, greifen die Europäerinnen und Europäer in den Kolonien bei der Ausbeutung der Arbeitskräfte primär zur Form der Erhöhung des absoluten Mehrwerts, wohingegen in den Metropolen die Erhöhung des relativen Mehrwerts, die Erhöhung der Produktivität, eine weitaus wichtigere Rolle spielt. Diese Extensivierung der Mehrarbeit in den Kolonien, "die ständige Erhöhung der Differenz von bezahlter und unbezahlter Arbeit" führt zur "permanente(n) Senkung der Ware Arbeitskraft unter ihren Wert", 9 was die Degradierung der Kolonisierten zu "Untermenschen" bereits impliziert. Durch den Zwang, unter dem Wert ihrer Arbeitskraft zu arbeiten, sind sie "im wörtlichen Sinne , minderwertig‘". Für Schmitt-Egner offenbahrt sich damit die "Nahtstelle der Existenzbedingung des Rassismus: wenn (…) der koloniale Arbeiter seine Arbeitskraft an der Oberfläche nicht mehr zu (ihrem) Wert verkaufen kann, so stellt sein Tauschwert kein Äquivalent mehr dar, er kann also auch auf der Zirkulationsebene als ein Gleicher nicht mehr anerkannt werden". 10 Während die "weißen" Arbeitskräfte ihr Mensch-Sein aus dem Verkauf der Arbeitskraft zu ihrem Wert schöpfen, werden die Arbeitskräfte der Kolonien eben in diesem Prozeß von W-G-W, also Ware-Geld-Ware, bei dem W-G gleich G-A, also der Tausch von Geld gegen Arbeitskraft ist, um ihr Mensch-Sein gebracht. Aus der ökonomischen Zwangsläufigkeit, daß der Käufer oder die Käuferin die Arbeitskraft unter ihrem Wert kauft, um selbst gegen die Metropolen konkurrenzfähig zu bleiben, entfällt auch jegliche Möglichkeit einer formalen Gleichheit. Der Rassismus entspringt aus der "Differenz von historisch-moralischer Reproduktion und physischer Reproduktion". Die Wertbestimmung als Mensch wird vollends in Natur aufgelöst. Die Kolonisierten werden auf Tiernaturen reduziert. "Der Kolonisierte erscheint deswegen als , tierisch‘, weil hier seine gesellschaftliche Bestimmung mit der ersten Naturbestimmung zusammenfällt. "11 Vor diesem Hintergrund erscheint der Kapitalexport als Kultur- und Zivilisationsexport. Bei den zu unterwerfenden Menschen hat die Wertförmigkeit die menschliche Arbeit selbst noch nicht erfaßt. Dadurch, daß sie keinen Mehrwert produzieren, erscheinen sie als minderwertig oder wertlos. Als Subjekt wird in der wertfetischistischen Sichtweise nur anerkannt, wer als Tauschender auftritt.

Während in den Kolonien die zweite Natur des Menschen auf die erste reduziert wird, "so wird in der Metropole umgekehrt die , erste‘ auf die , zweite Natur‘ reduziert". 12 In den Metropolen führt nach Schmitt-Egner die Fetischisierung des zinstragenden Kapitals einerseits zu einem aktiven und aggressiven Antisemitismus, andererseits zu einer von ihm als "passivisch-defensiv" gekennzeichneten , Blut und Boden‘-Ideologie. Die Erscheinung des Werts in der fetischisierten Form der entfalteten Zirkulation erzeuge die "Formen des Rassismus im Innern". 13 Wenn er von den "Formen des Rassismus im Innern" schreibt, meint er offenbar in erster Linie den Antisemitismus, der bei ihm nicht eigenständig behandelt und erklärt, sondern als eine spezielle Form dem Rassismus subsumiert wird.

Schmitt-Egners werttheoretische Bestimmung des Rassismusbegriffs ist wenig rezipiert worden. Eine explizite Orientierung an ihr fand sich bei der Gruppe K und bei Werner Ruf. 14 Jost Müller lobt Schmitt-Egners Arbeiten als eine Ausnahme in den frühen bundesdeutschen, von einem ökonomischen Reduktionismus geprägten Debatten zum Rassismus, kritisiert jedoch — ausgehend von der Ideologietheorie Althussers — sein angebliches Ausdrucksdenken, das alle gesellschaftlichen Phänomene nur als Hervorbringung des Wertgesetzes begreifen könne. 15 Eine der wenigen Kritiken zu Schmitt-Egner hat Kappeler geliefert. Er hält dessen Ausführungen zwar für die "tiefschürfendste Rassismusanalyse im Rahmen marxistischer Ideologiekritik", 16 weist aber darauf hin, daß die Brauchbarkeit derartiger Auseinandersetzungen mit dem Rassismus ihre Grenze in der fragwürdigen These findet, "daß diese Bewußtseinsform erst auf dem Boden kapitalistischer Entwicklungen entstehen und im imperialistischen Kolonialismus des 19. Jahrhunderts zur vollen Entfaltung kommen konnte". 17 Auch wenn Kappeler mit der Annahme übereinstimmt, daß die volle Entfaltung und globale Wirkung des Rassismus erst mit der universalen Durchsetzung der Gesetze des Werts einhergeht, verweist er darauf, daß die marxistische Rassismustheorie einschließlich jener Schmitt-Egners den Rassismus des 15. Jahrhunderts, dessen Existenz historisch einwandfrei bewiesen sei, aufgrund des Festhaltens an der These, Rassismus sei nur vor dem Hintergrund des Kapitalismus denkbar, nicht erklären kann.

Dazu läßt sich anmerken, daß bereits im 15. Jahrhundert Warenwirtschaft, wenn auch vorkapitalistische, existierte. Man könnte also versuchen, auch den vormodernen Rassismus zum Prinzip des Tausches in Beziehung zu setzen. Prinzipiell ist Kappelers Kritik aber, die implizit die Frage aufwirft, für welchen historischen Zeitraum werttheoretische und wertkritische Überlegungen überhaupt Gültigkeit haben können, zuzustimmen. Sie verweist auf die Wichtigkeit, auch vormoderne Fetischformen zu untersuchen. Für weiterführende Untersuchungen wird es darauf ankommen, vorkapitalistische Fetischformen eingehender zu analysieren, zu fragen, ob es einen nicht-kapitalistischen Warenfetisch gegeben hat und zu untersuchen, inwiefern solche vorkapitalistischen Fetischformen mit vorkapitalistischen Formen von Rassismus in Verbindung stehen.

Zum Verhältnis von Antisemitismus und Rassismus

Lange Zeit ist Antisemitismus nicht als eigenständiges Phänomen wahrgenommen worden. Insbesondere in der marxistischen Literatur ist Antisemitismus oft nur als eine besondere Form von Rassismus begriffen worden, dessen Erklärung sich in der Erklärung des allgemeinen Phänomens Rassismus erschöpfte. Rassismus und Antisemitismus stehen aber in einem jeweils unterschiedlichen Verhältnis zur Wertverwertung und dem ihr eigenen Fetischismus. Im fetischistischen Bewußtsein der bürgerlichen Warensubjekte nehmen Rassismus und Antisemitismus unterschiedliche Plätze ein.

Das bürgerliche Subjekt ist nicht in der Lage, Identität aus sich selbst zu erlangen. Es erlangt sie nur in einem "Prozeß einer ständigen Abgrenzung und eines permanenten Zweifrontenkrieges gegen das , unwerte‘ und gegen das , überwertige‘ Leben". 18 Die Abgrenzung gegen die Unterwertigen findet im Rassismus ihren Ausdruck. Gegen die Überwertigen richtet sich der Antisemitismus. Den Opfern des Rassismus wird nicht ihre Überlegenheit, sondern ihre Unterlegenheit vorgeworfen. Nicht gegen ihre Allmacht, sondern gegen ihre Ohnmacht wendet sich der Rassismus. Jüdinnen und Juden hingegen gelten als allmächtig. In ihrer Abstraktheit beherrschen sie für das antisemitische Bewußtsein die ganze Welt. Ihre Identifikation mit der abstrakten Seite der kapitalistischen Warenwirtschaft, mit dem Wert, macht sie zur Personifikation des globalen Prinzips subjektloser Herrschaft.

Dabei muß hervorgehoben werden, daß es hier nur um eine allgemeine begriffliche Bestimmung von Rassismus gehen kann. Natürlich finden sich im rassistischen Bewußtsein auch Phantasien von einer Allmächtigkeit der Rassifizierten. Zu nennen wären diesbezüglich etwa Vorstellungen von angeblicher sexueller Omnipotenz, die allerdings an der Einschätzung der Opfer des Rassismus als Unterwertige nichts ändert und die Reduzierung der Rassifizierten auf die erste Natur nur mehr um eine Facette ergänzt. Außerdem lassen sich auch hier wichtige Unterschiede zwischen antisemitischen und rassistischen Zuschreibungen aufzeigen. "Schwarze" imaginiert sich das rassistische Bewußtsein in der Regel als muskelbepackte Immerkönner, als Orgasmus-MPs mit endlos langen Genitalien. Häufig kommt dazu noch das Bild vom "schwarzen" Vergewaltiger. Der Jude hingegen fungiert in der antisemitischen Projektion nicht als Vergewaltiger, sondern als Verführer, als hinterhältiger Verderber, der seine Opfer nicht durch physische Gewalt oder äußerliche Reize ins Elend stürzt, sondern durch eine Art emotionaler und psychischer Heimtücke. Das entsprechende Bild ist nicht das vom naturverbundenen, wohlgeformten jungen Kerl, sondern jenes vom alten, gekrümmten geilen Bock. 19

Der Antisemitismus weist eine große Affinität zu den Fetischformen des Werts auf. Seine Struktur ist ihnen ähnlich. Der Rassismus basiert zwar in wesentlichen Punkten auf der Inwertsetzung menschlicher Arbeitskraft, die als Inwertsetzung der Menschen erscheint; das rassistische Bewußtsein weist aber nicht dieselben strukturellen Ähnlichkeiten zum aus der Ökonomie entspringenden fetischistischen Bewußtsein auf wie der Antisemitismus. Die Rassifizierten erscheinen dem rassistischen bürgerlichen Subjekt nicht als Verkörperung des Werts, sondern vielmehr "als die willenlosen Objekte des Marktes, als Verkörperung des Gebrauchswerts — als Natur". 20

Die Funktionalität von Rassismus und Antisemitismus für die Aufrechterhaltung von Herrschaft ist offensichtlich. Es handelt sich dabei um eine objektive Funktionalität. Im Falle des Rassismus ist sie jedoch weitaus öfter als beim Antisemitismus auch als subjektiv intendierte Funktionalität zu beobachten. Gerade in diesem Fall, beim bewußten Einsatz des Rassismus als Herrschaftsmittel, relativiert sich dieser Rassismus aber an den grundsätzlichen Erfordernissen der Herrschaft, für die er funktionalisiert werden soll. Das praktische Beispiel dafür liefert der demokratische Rassismus und Nationalismus, der Menschen ziemlich genau nach den nationalstaatlichen und nationalökonomischen Erfordernissen rassifiziert und die Scheidung in In- und Ausländer und In- und Ausländerinnen kraft seiner Gewalt in die Welt setzt und aufrecht erhält. 21 Der Antisemitismus hingegen ist prinzipiell zwar ebenso herrschaftsfunktional, kennt im Zweifelsfall aber keine Relativierung, wie die nationalsozialistische Vernichtungspolitik, die sich selbst Zweck genug war und keiner zum Vernichtungsantisemitismus hinzutretenden ökonomischen Rationalität oder Herrschaftsfunktionalität bedurfte, gezeigt hat.

Rassismus entspricht den alltäglichen Anforderungen staatlicher Herrschaft weit mehr als Antisemitismus. Der Rassismus ist daher — im Sinne von Herrschaftsrationalität — rationaler. Zentrale Wesensmerkmale des Antisemitismus sind hingegen irrational. 22 Das antisemitische Bewußtsein, das sich die Opfer seines Hasses heute in aller Regel erst erfinden muß, ist bei weitem wahnhafter als ein Rassismus, der zwar auch von selbstgeglaubten Lügen lebt, sich aber immer noch beispielsweise auf reale Konkurrenzsituationen beziehen kann.

Rassismus und Antisemitismus sind aber nicht nur in unterschiedlicher Weise und in unterschiedlichem Ausmaß objektiv herrschaftsfunktional, sondern erfüllen auch für das Bewußtsein des bürgerlichen Subjekts unterschiedliche Funktionen. Das bürgerliche Subjekt als solches ist nichtig. Der Rassismus vollbringt seine Identitätsbildung, insofern es sich in "Kategorien von Arbeit und Geld, von Gesetz und Eigentum begreifen kann". Der Antisemitismus hingegen "soll die Implosion dieses Subjekts verhindern, das Nichts seiner Identität durch Vernichtung kurieren". 23

In beiden Fällen, beim Rassismus wie beim Antisemitismus, handelt es sich um Basisideologien der bürgerlichen Gesellschaft, um fetischistische Reflexionen der kapitalistischen Warenwirtschaft und um Bedrohungsszenarien, die sich die staatsbürgerlichen Warensubjekte halluzinieren. Im Rassismus wenden sie sich gegen ihre Rückführung auf die erste Natur. Im Antisemitismus hingegen imaginieren sie sich ihre Vernichtung durch den überlegenen Geist, durch die Allmacht des Abstrakten, 24 der sie durch die Vernichtung der personifizierten Abstraktheit zuvorzukommen gedenken.

    Stephan Grigat ist Politikwissenschaftler und Redakteur der Zeitschrift „Context XXI“.

Anmerkungen

    1 Vgl. von Dijk, Teun A. : Subtiler Rassismus in westlichen Parlamenten, in: Butterwegge, Christoph/ Jäger, Siegfried (Hg. ): Rassismus in Europa. Köln 1992, S. 209. Insofern markiert das Motto der Demo vom 12. November 1999 in Wien — "Keine Koalition mit dem Rassismus" — eine Wende. Daß nun versucht wird, das Kind beim Namen zu nennen, hat seinen Grund in erster Linie jedoch darin, daß Grüne, Liberale, SPÖ und ÖVP natürlich wissen, daß man ihnen vielleicht in dem einen oder anderen Fall Ausgrenzung, Intoleranz oder auch ausländerfeindliche Tendenzen vorhalten mag, aber doch nicht

    Rassismus. Der sei schließlich bei den Rechtspopulisten von der FPÖ zu Hause — und zwar nur dort.

    2 Balibar, Etienne: Gibt es einen , neuen Rassismus‘? , in: „Das Argument“, Nr. 175, 31. Jg. , 1989, S. 373.

    3 Vgl. Taguieff, Pierre-André: Die ideologischen Metamorphosen des Rassismus und die Krise des Antirassismus, in: Bielefeld, Uli (Hg. ): Das Eigene und das Fremde. Neuer Rassismus in der alten Welt? Hamburg 1992, S. 221 ff.

    4 Balibar, a. a. O. , S. 378

    5 Schmitt-Egner, Peter: Wertgesetz und Rassismus: Zur begrifflichen Genesis kolonialer und faschistischer Bewußtseinsformen, in: „Gesellschaft. Beiträge zur Marxschen Theorie“ 8/9. Frankfurt/M. 1976, S. 351. Vgl. dazu auch Schmitt-Egner, Peter: Kolonialismus und Faschismus. Gießen/ Lollar 1975.

    6 Schmitt-Egner: Wertgesetz und Rassismus, a. a. O. , S. 352.

    7 Ebd. , S. 353

    8 Ebd. , S. 364.

    9 Ebd. , S. 376 f.

    10 Ebd. , S. 377.

    11 Ebd.

    12 Ebd. , S. 395.

    13 Ebd. , S. 397.

    14 Vgl. Müller, Jost: Mythen der Rechten. Nation, Ethnie, Kultur. Berlin — Amsterdam 1995, S. 93 und S. 129.

    15 Vgl. Ruf, Werner: Ökonomie und Rassismus, in: Autrata, Otger u. a. (Hg. ): Theorien über Rassismus. Berlin 1989, S. 77 ff. ; Gruppe K Berlin: Zur Diskussion um Rassismus und Antirassismus, in: „Bahamas“, Nr. 12, 1993, S. 47 ff.

    16 Kappeler, Manfred: Rassismus. Über die Genese einer europäischen Bewußtseinsform. Frankfurt/M. 1994, S. 9.

    17 Ebd. , S. 4.

    18 Bruhn, Joachim: Was deutsch ist. Zur kritischen Theorie der Nation. Freiburg i. Br. 1994, S. 84.

    19 Vgl. Jacoby, Jessica/ Lwanga, Gotlinde Magiriba: Was , sie‘ schon immer über Antisemitismus wissen wollte, aber nie zu denken wagte, in: „Beiträge zur feministischen Theorie und Praxis“, Heft 27, 13. Jg. , 1990, S. 95.

    20 Scheit, Gerhard: Bruchstücke einer politischen Ökonomie des Antisemitismus, in: „Streifzüge“, Nr. 1, 1997, S. 6. Vgl. auch Scheit, Gerhard: Verteufelung der Juden, Auferstehung des Blutes. Über den Zusammenhang von religiösem Judenhaß und rassistischem Antisemitismus, in: „Weg und Ziel“, Nr. 2, 56. Jg. , 1998, S. 35.

    21 Vgl. Huisken, Freerk: Nichts als Nationalismus. Deutsche Lehren aus Rostock und Mölln. Ein antirassistisches Tagebuch. Hamburg 1993.

    22 Zur Problematik der Begriffe Rationalität und Irrationalität in der

    fetischistischen Warengesellschaft vgl. Krug, Uli: Ewiges Rätsel Auschwitz. Über die Unfähigkeit, den säkularen Zivilisationsschwund auf den Begriff zu bringen, in: „Bahamas“, Nr. 25, 1998, S. 30 ff. Vgl. auch Quadfasel, Lars: Was Fakt ist, bestimmt die Theorie. Einige Überlegungen zur sogenannten Ökonomie der Endlösung, in: „Bahamas“, Nr. 27, 1998, S. 29 ff.

    23 Bruhn, a. a. O. , S. 98.

    24 Vgl. ebd.

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