Waren besonderer Art

von Barbara Grün

Arzneimittel gelten für den Gesetzgeber als „Waren einer besonderen Art“, weshalb der Handel mit ihnen den Apotheken und nicht dem freien Markt vorbehalten sein soll. Nicht ein Kunde soll sie konsumieren, weil sie gerade so billig sind, sondern einem Patienten sollen sie ausgehändigt werden, weil er sie momentan benötigt, weshalb meist noch ein Arzt als Vermittler dazwischengeschaltet ist.

Ein marktfreies Idyll, in dem Vernunft und Notwendigkeit (= der Gebrauchswert eines Gutes) vorherrschen? Natürlich nicht. Schließlich zahlen die Krankenkassen den Tauschwert und übernehmen nun das Schachern – bezahlt wird nur das für die jeweilige Krankenkasse preiswerteste Medikament. Zum Wohle der Versicherten, heißt es. Doch die können einfach nicht glauben, dass die blaue Packung genauso hilft wie die rote. Dieselben Tabletten in einer anderen Packung – und schon bekommen manche Menschen Herzprobleme, Ausschlag oder Depressionen – schlicht Angst.

So erlebe ich also den besonderen Warenfetisch der Waren besonderer Art: Die Wirkung der Arzneimittel scheint unabdingbar mit ihrer äußerlichen Form verbunden. Genau wie Nike-Turnschuhe eben nicht nur einfach Turnschuhe sind, wird ein Arzneimittel durch ein anderes Label plötzlich zum gefährlichen Gift. Bei ihren Enkeln schütteln meine erbosten Patienten den Kopf – Erläuterungen, dass es sich auch bei ihren Arzneimitteln um Waren handelt, werden empört zurückgewiesen.

Nun könnte mensch meinen, da wird eine neue Generation nachwachsen, die sich ausschließlich am Wirkstoff orientiert – am Gebrauchswert eines allopathischen Arzneimittels. Doch ist das eine wünschenswerte Perspektive? Offenbar haben ja auch Homöopathika, Anthroposophika, Placebos einen Gebrauchswert – worauf immer er auch beruhen möge. Würden die Menschen also etwas verlieren, wenn der Zauberschleier über ihren Arzneimitteln weggezogen würde? Müssen Arzneimittel ihren Vodoo-Faktor behalten?

image_print