Soziales Europa? Ein Wintermärchen

von
Nikolaus Dimmel

Nach
der verquasten, mühseligen Debatte um ein liberales „Europäisches
Sozialmodell“, welches auf dem Sozialpolitik-Torso des Vertrags von
Maastricht 1991, dem „Opting-out“ der Briten und der
jahrzehntelangen Obstruktion jedweder Vergemeinschaftung der
Sozialpolitik durch dieselben auflagerte, gab Mario Draghi,
Delegierter von Goldman Sachs und Präsident der Europäisches
Zentralbank, 2012 mit gehöriger Verachtung gegenüber den
Subalternen die Devise aus, dieses Modell sei tot. Allzu erfolgreich
hatten sich die Kräfteverhältnisse zwischen Arbeit und Kapital seit
der Finanzkrise 2008 und der Renaissance des finanzmarktgetriebenen
Akkumulationsregimes zugunsten letzterer verschoben, als dass die EU
sich noch der Mühe wie zuvor in den NAP-Inclusion-Perioden I + II
hätte unterziehen müssen, so etwas wie soziale Integration oder
Inklusion zumindest formal zum Gegenstand der von ihr administrierten
hegemonialen Projekte zu machen. Philip Mirowski hat dazu das Motto
geprägt: „Never let a serious crisis down to waste.“

Markt
diktiert Sozialpolitik

Ohnehin
diente die Sozialpolitik der EU seit 1991 vordringlich dazu, mittels
der Durchsetzung von Sozialdienstleistungsmärkten, Vergaberegimen
und Beihilfeverboten die soziale Daseinsvorsorge dem Finanzkapital,
jüngst etwa in Form der „Social Entrepreneurship Initiative“
oder von „Social Impact Bonds“ zu öffnen, um nun auch mit
Obdachlosigkeit, Hunger, Gewalt oder psychischen Erkrankungen Profite
generieren zu können. Außerhalb der Marktlogik ist diesen Leuten
soziale Sicherheit kategorial nicht mehr denkbar.

Bereits
2012 zeichnete sich ab: der neoliberale Alptraum geht ungebremst
weiter. Die politische Dienstklasse, nur kurz verblüfft von der sich
ankündigenden Implosion von Sozialdemokratie und Gewerkschaften,
kündigte noch mehr Durchkapitalisierung, Vermarktlichung,
Austerität, Wohlfahrtsstaatsabbau, Disziplinierung und soziale
Kontrolle der Arbeitslosen und Armen, Privatisierungen und Zwänge
zur Eigenvorsorge, sinkende Nettolöhne und eine sozialistische
Vergemeinschaftung der Schulden der institutionellen Investoren,
Zocker und Reichen an. Ihr Bemühen war von Erfolg gekrönt: Seit
2008 explodierte der Vermögens-Gini. In Österreich eignet das
oberste Prozent 40,5 Prozent des gesamten Vermögens (534 Mrd. Euro)
mit einem Durchschnitt von 14 Mio. Euro pro Haushalt. Weitere vier
Prozent der Haushalte eignen 15,7 Prozent, weitere fünf Prozent 9,5
Prozent des Vermögens. Sohin entfallen auf das oberste Dezil 65,7
Prozent des Vermögens, während 40 Prozent 31,7 Prozent eignen. Die
untersten 50 Prozent der Haushalte teilen sich vier Prozent des
Vermögens. Allerdings weisen die untersten beiden Dezile ein
Negativ-Vermögen in Form von Schulden auf. Zehn Prozent der
Haushalte sind überschuldet, können also nicht einmal mehr laufende
Zinsen begleichen.

Freilich,
derlei Ungleichheit und Marktliberalität kostet: 2017 waren bei 222
Mio. Erwerbstätigen noch immer 112,9 Mio. Menschen bzw. 22,5 Prozent
der Bevölkerung der EU von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht
(2012: 24,9 Prozent). Zwar halbierte sich von 2013 bis 2019 die
Arbeitslosigkeitsbelastung von 13 auf 6,2 Prozent; gegengleich stieg
die Zahl der „Working Poor“ auf acht Prozent (18 Mio.) und jene
der Niedriglöhner auf 17 Prozent (38 Mio.). Ein Viertel der
Beschäftigten ist prekär, die Hälfte atypisch beschäftigt. Die
sozialen und politischen Kosten dieser EU-Non-Social-Policy sind
astronomisch. Abgesehen davon, dass sich die Betroffenen mittels
Wahlen nicht nur als politisches Subjekt, sondern auch als
Volkswirtschaft konsequent abschaffen oder beschädigen. Die Kosten
des Brexit belaufen sich je nach Land auf 1,2 bis 4,5 Prozent des
BIP. Da geht selbst der politischen Dienstklasse des ideellen
Gesamtkapitalisten ein Licht auf.

Nun
hatte der Vertrag von Lissabon 2009 zwar das Drei-Säulen-Modell des
Vertrags von Maastricht (TFEU) als Geburtsstunde einer
institutionalisierten Politik neoliberaler Vergesellschaftung
beseitigt, mangels linker Gegenmacht noch immer aber keine
sozialpolitische Kompetenz jenseits der Arbeitsmarktpolitik, der
horizontalen Sozialklausel in Art. 9 TFEU und der „Open Method of
Coordination“, also einem sozialpolitischen „Soft Law“
entwickelt.

Eine
EU-Gesetzgebungskompetenz im Bereich der sozialen Daseinsvorsorge
findet sich sohin im Vertrag von Lissabon (AEUV) nicht, abgesehen von
den Grundsätzen der „Dienste von allgemeinem wirtschaftlichem
Interesse“ (Art. 14 AEUV), während die nicht-wirtschaftlichen
(sozialen) Dienste weiterhin in die ausschließliche Zuständigkeit
der Mitgliedstaaten fallen. Sohin beschränkte sich die Sozialpolitik
der EU gemäß Art. 151 bis 161 AEUV weiterhin auf die
Arbeitsmarktpolitik und hierbei auf die Freizügigkeit der
Arbeitskraft (Leistungsexport, beschränkte Berechtigung zur
Inanspruchnahme bedarfsgeprüfter Leistungen im Falle der
transnationalen Arbeitssuche). Die Europäische Sozialagenda 2010
wollte bloß flexiblere Beschäftigungsverhältnisse mit einem
„modernisierten Sozialschutz“ schaffen, verschwieg aber, wie dies
bei gleichzeitiger Aufweichung der Kollektivvertragssysteme möglich
sein sollte.

Lauwarme
Phrasen und …

Als
Präsident Juncker 2017 daher die Säule sozialer Rechte („European
Social Pillar“) als einen epochalen Modernisierungsschritt der
sozialen Sicherung in Europa verkündete, war die Enttäuschung groß.
Vom angekündigten großen Wurf blieben 20 Staatszielbestimmungen in
blumiger Sprache, etwa ein undurchsetzbares „Recht auf faire Löhne
und Arbeitsbedingungen“, ein unbestimmtes „Recht auf
Gesundheitsversorgung“, Maßnahmen zur Verbesserung der „Work
Life Balance“, eine Orientierung an sozialer Inklusion sowie die
Ankündigung einer Schließung des „Gender Pay Gap“.

Neuerlich
wurde damit deutlich, dass ein austeritätspolitisch imprägniertes
Vermarktlichungskonzept den Einbau eines „Social Pillar“ im
Primärrecht nicht erlaubt. Denn der vielbesungene „Social Pillar“
könnte nur dann Armut und Ausgrenzung bekämpfen, wenn er
durchsetzbare, bedarfsdeckende, individuelle Rechte auf Geld-, Sach-
und Dienstleistungen im Falle von Arbeitslosigkeit, Armut,
Wohnungslosigkeit oder fehlender Bildungsbeteiligung einräumen
würde. Derlei Rechte müssten europäisiert gleichartig durchsetzbar
sein und sich an den EU-SILC-Schwellen orientieren. Er müsste im
EU-Wirtschafts- und Arbeitsrecht nicht nur Unternehmensstrategien des
Sozialdumping (Lohnunterbietungswettbewerbe im Standortwettbewerb)
und die Schaffung kollektivvertragsfreier Zonen, sondern auch den
Steuerwettbewerb zwischen den Mitgliedstaaten der Union unterbinden.

Eine
Sozialpolitik-Säule müsste ferner, folgt man Stiglitz (2016), einen
solidarischen finanziellen Stabilitätsmechanismus, Eurobonds, eine
gemeinsame Einlagensicherung sowie, als ersten Schritt, eine
gemeinsame Arbeitslosenversicherung beinhalten. Sie müsste,
Mazzucato (2014) folgend, inklusive Beschäftigungsmöglichkeiten
eröffnen. Und sie müsste, Hudson (2016) folgend, nicht nur Eduard
Heimanns Idee der Sozialpolitik als Reparaturanstalt eines
autophagischen Kapitalverwertungsmechanismus Rechnung tragen, sondern
schlicht den Keynesianischen Tod des Rentiers einleiten: „Don’t
even think about it.“

Demgegenüber
lesen sich die Papiere zum „European Pillar of Social Rights“
(2017) wie ein lauwarmes Set von Phrasen symbolischer Politik. In
diesem „Wasch-mich-aber-mach-mich-nicht-nass“-Zuschnitt bleiben
die Maastricht-Kriterien, dutzendfach einfachgesetzlich oder
verfassungsrechtlich als „Schuldenbremsen“ in den Mitgliedstaaten
institutionalisiert, in Kraft und gelten weiterhin die Maximen der
Austerität und Marktöffnung. Nonchalant kippen Kompetenzen zur
Steuervereinheitlichung, zur Bekämpfung der Steuerflucht, zur
Armutsbekämpfung oder Schaffung inklusiver Beschäftigung hinter den
Machbarkeitshorizont. Auf absehbare Zeit gibt es keine uniformen
Regeln zur Besteuerung von Vermögen, Schenkungen, Erbschaften und
Stiftungen.

Ohnehin
ist gegenwärtig keine politische Konstellation vorstellbar, welche
eine Trajektorie hin zu einer EU-Politik sozialer Inklusion eröffnen
würde, zumal Präsidentin Von der Leyen soeben deutlich vor Augen
geführt hat, dass auch die nächste Kommission auf Strategien der
Flexibilisierung und Atypisierung der Arbeit, Verwettbewerblichung
und Vermarktlichung sozialer Dienste, nicht aber auf eine Strategie
der Reduktion von Ungleichheit und regionalen Disparitäten setzt.
Nach dem Feldzug der Troika in Griechenland liegt auf der Hand, dass
die EU nicht an (sozialer) Demokratie, Souveränität, Rechts- und
Wohlfahrtsstaatlichkeit interessiert ist, sobald die Interessen der
Couponschneider berührt sind.

So
werden auch weiterhin binnenstaatliche Verteilungskonflikte und
transnationalisierte Standortwettbewerbe die Handlungsspielräume der
Sozialpolitik beschneiden. Der „Open Method of Coordination“,
also der Entwicklung sozialpolitischer Arrangements durch ein von der
EU-Kommission moderiertes wechselseitiges Lernen zwischen den
Mitgliedstaaten, kommt als „Soft Law“ weiterhin nur schwache
regulatorische Wirkung zu. Die Kommission selbst bleibt darauf
beschränkt, Empfehlungen auszusprechen; selbst indirekte Sanktionen
bei „mangelnder Lernwilligkeit/-fähigkeit“ bleiben aus.

Noch
immer wird ein nicht-aktivierender Wohlfahrtsstaat im neoliberalen
EU-Talk der umwegrentabilitätsorientierten Sozialpolitik (und eben
nicht nur in den „Frames“, Emotionen, bildhaften
Simplifizierungen und inhaltsleeren Erregungen nationaler
Sozialpolitik) letztlich als Wettbewerbshemmnis verstanden. Ganz der
legendären Saldenmechanik der „Schwäbischen Hausfrau“ (was
ausgegeben wird, muss zu erst eingenommen werden) verpflichtet, wird
zwar seitens der Kommission rhetorisch von einer „investiven
Sozialpolitik“ oder einem „Social Return on Investment“
schwadroniert. Tatsächlich aber dient derlei nur als ideologische
Rauchentwicklung, um zu kaschieren, dass damit im Grunde genommen
eine Ökonomisierung und Vermarktlichung aller Leistungen der
sozialen Daseinsvorsorge gemeint ist.


Lippenbekenntnisse

Allenfalls
als Lippenbekenntnis hat die Kommission wiedergegeben, dass sich ein
Präventionsnutzen staatlicher Intervention nachweisen lässt, dass
bedarfsorientierte Transferleistungen unmittelbar nachfragefähiges
Einkommen mit einer Sparquote von Null verkörpern und dass die
Kosten der „Non-Social-Policy“ unter ceteris-paribus-Bedingungen
(noch kann man die „Überflüssigen“ der Gesellschaft nicht
einfach entsorgen) höher liegen als jene der Prävention. Ein
„Social Pillar“ wurde daraus aber nicht. Im Gegenteil: Die ins
Absurde hineinragende, refeudalisierte Ungleichheit ebenso wie der
pervasive Terror der Vermarktlichung, der die Leute krank, dumm und
offen für faschistische politische Lösungen macht, gilt
ausdrücklich nicht als Probierstein der EU-Sozialpolitik.

Nicht
Verteilung, sondern Marktchancen der Subalternen sollen die
Angelegenheit in trockene Tücher bringen. Hartnäckig wird auch der
Zusammenhang zwischen zunehmender Ungleichheit, Überakkumulation,
Desinvestment und sinkenden Wachstumsraten nicht als
sozialpolitisches Problem gesehen. Zwar fremdelt die Kommission
angesichts erodierender Solidaritäten, sinkender
Resilienzressourcen, steigender sozialdarwinistischer Reflexe und
rechtsnationalistischer Insellösungen der Abschottung. Trotzdem sind
die politischen Eliten unfähig zu erkennen, dass ihr
marktfundamentalistisches, supranationales Projekt zerbricht.
Gefangen in der Zwangsjacke des deutschen Ordoliberalismus und der
Austerität erweist sich die EU unfähig, eine sozial inklusive,
realwirtschaftlich orientierte und zudem allenfalls auch noch
ökologisch nachhaltige Wachstumsstrategie zu entwickeln.

Eine
Fiskalunion mit einheitlichen Finanzierungsmechanismen (Vermögens-,
Erbschafts-, Schenkungssteuern), einer Unterbindung des antisozialen
Standortwettbewerbs und vergemeinschafteten sozialen Netzen scheint
ihr undenkbar. Erfolgreich hat der EuGH zudem die Grundfesten der
Wohlfahrtsstaatlichkeit durch eine Extension der Investitionsfreiheit
erschüttert und einer neoliberalen Wohlfahrtsfeindlichkeit den Weg
geebnet. Die Visegrad-Staaten, ebenso völkisch-sozial wie
nationalistisch, blockieren jeden Neuanlauf zur Reform des
Primärrechts. Im Ergebnis bleibt ein Europäischer Wohlfahrtsstaat
als sozialer Pfeiler in den Verträgen bloße Idee, denkbar zwar,
aber fernab jeder Realisierung.

Literatur

European
Commission (2017): European Pillar of Social Rights
.

Hudson,
M. (2016): Der Sektor, Stuttgart.

Mazzucato,
M. (2014): Das Kapital des Staates, München.

Sitglitz,
Joseph (2016): The Euro, London.