Bürgerliches und kriminelles Handeln

Handeln „nach Recht und Gesetz“ steht in Gegensatz zu kriminellem Handeln. Die bürgerliche Gesellschaft funktioniert normalerweise ohne kriminelles Handeln. Ihre Strukturen und ihre Lebensweise sind zugleich so beschaffen, dass aus ihnen starke Motive für kriminelles Handeln erwachsen. Einige von ihnen skizziere ich in diesem Artikel.

Menschen und Gegenmenschen

Der Vertrag bildet in der bürgerlichen Gesellschaft die Normalform der Geschäftsbeziehungen. Materialiter sind die Interessen der Vertragspartner“ oft voneinander verschieden oder einander entgegengesetzt. Im marktwirtschaftlichen Warentausch verfolgen die Teilnehmer ihren Eigennutz, ihren Sondervorteil, ihr Privatinteresse. Bei solcher Motivation für das Sich-Einlassen auf das Interesse des Anderen liegt es nahe, die Verknüpfung des Nehmens mit dem Geben zu lösen und das Nehmen betrügerisch mit dem Schein des Gebens zu erreichen oder es ohne jeden Schein von Reziprozität per Gewalt zu erzwingen. Dem unmittelbaren oder einseitigen Egoismus stehen die Reziprozitätsnorm und die Achtung der rechtlichen und staatlichen Voraussetzungen des Systems der Marktwirtschaft entgegen. Sie überwinden allerdings nicht die Ursachen, die aus Kooperation eine antagonistische Kooperation machen: Auf Märkten bildet „die wechselseitige und allseitige Abhängigkeit der gegeneinander gleichgültigen Individuen ihren gesellschaftlichen Zusammenhang“ (Marx 1974, 74). Jeder hat an dieser Wechselseitigkeit Interesse nur, „soweit sie sein Interesse als das des andren ausschließend, ohne Beziehung darauf, befriedigt. Das heißt, das gemeinschaftliche Interesse, was als Motiv des Gesamtakts erscheint, ist zwar als fact von beiden Seiten anerkannt, aber als solches ist es nicht Motiv, sondern geht sozusagen nur hinter dem Rücken der in sich selbst reflektierten Sonderinteressen, dem Einzelinteresse im Gegensatz zu dem des andren vor.“ (Ebd., 155f.)

Willkür bzw. die Durchsetzung des eigenen Zwecks ohne die Anerkennung des anderen Subjekts mit seinen Zwecken macht nicht den Regelfall der Transaktionen aus. Der Verzicht auf kurzfristige Vorteilsnahme, Übervorteilungen, Vertragsverletzungen oder offene Gewalt, aber bereits auch die Achtung der staatlichen Infrastrukturen der Marktwirtschaft (inklusive steuerlicher Abgaben) resultieren aus einem Kalkül: Im Unterschied zu einer Raub- und Abenteuerwirtschaft lassen sich die Privatinteressen in dauerhaften und gesicherten Bahnen langfristig ertragreicher befriedigen.

Zugleich gelten die „verschiedenen Formen des gesellschaftlichen Zusammenhangs“ dem Individuum „als bloßes Mittel für seine Privatzwecke, als äußere Notwendigkeit“ (Marx 1974, 6).

Im Verstoß gegen das Recht erscheint das Privatinteresse als Privatinteresse und übergeht, „dass das Privatinteresse selbst schon ein gesellschaftlich bestimmtes Interesse ist und nur innerhalb der von der Gesellschaft gesetzten Bedingungen und mit den von ihr gegebenen Mitteln erreicht werden kann; also an die Reproduktion dieser Bedingungen und Mittel gebunden ist. Es ist das Interesse des Privaten; aber dessen Inhalt, wie Form und Mittel der Verwirklichung durch die von allen unabhängigen gesellschaftlichen Bedingungen gegeben“ (Marx 1974, 74). In der kriminellen Emanzipation des Privatinteresses vom System des Privatinteresses erscheinen die Objekte, auf die sich das Privatinteresse richtet, auf eine besondere Weise. Sie gelten nicht länger als eingebunden in gesellschaftliche Regelungen, die den Händewechsel der Objekte an bestimmte Bedingungen binden, sondern als Mittel, das der willkürlichen Verfügung des über diese Regelungen erhabenen Individuums unterliegt, das nicht von seiner Besonderheit absehen mag. Sind „das egoistische Subjekt, das Rechtssubjekt und die moralische Persönlichkeit die drei wichtigsten Charaktermasken, unter denen der Mensch in der warenproduzierenden Gesellschaft auftritt“ (Paschukanis 1929, 134), so können sich diese Momente gegenseitig in die Quere kommen.

Bei kriminellem Handeln spielt die Vorstellung eine große Rolle, die Welt sei beherrscht von Trickserei, Abzockerei, Betrügerei und Gewalt. Dieses Weltbild setzt an Phänomenen der kapitalistischen Ökonomie an, nimmt sie aus ihrem Kontext heraus, isoliert und übersteigert sie. Bspw. erscheint der Gewinn im kapitalistischen Geschäftsleben dann nicht als eine Frage der Differenz zwischen der Bezahlung des Werts der Arbeitskraft und der von ihr tatsächlich erbrachten Leistung, sondern als Resultat von „Prellerei, List, Sachkenntnis, Geschick und tausend Marktkonjunkturen“ (MEW 25, 835f. vgl. a. ebd., 54).

Für kriminelles Handeln ist der Mangel an Empathie für das jeweilige Opfer zentral. Empathie wird durch das kapitalistische Geschäfts- und Erwerbsleben untergraben (vgl. Lempp 1996, Vilar 1987). Die Indifferenz bzw. die Gegensätze zwischen den zentralen gesellschaftlichen Gruppen (z.B. zwischen Konsumenten und Produzenten, Laien und Experten) und die Konkurrenz in der modernen kapitalistischen Gesellschaft legen Misstrauen nahe und beeinträchtigen oder vergiften das gesellschaftliche Klima. „Der Umstand, dass in dieser Welt jeder dem anderen zum Konkurrenten wird und selbst bei zunehmendem gesellschaftlichen Reichtum es der Menschen in steigendem Maße zu viele gibt, verleiht dem typischen Individuum der Epoche jenen Charakter der Kälte und Gleichgültigkeit.“ (Horkheimer 1970, 146) Das abgeklärte Lob der großstädtisch-modernen Indifferenz übergeht die Verschränkung von Distanziertheit, Blasiertheit und Misstrauen mit „Antipathie“, als „latentes und Vorstadium des praktischen Antagonismus“ (Simmel 1957, 234). In der Konkurrenz entstehen en masse Motive für Menschenfeindlichkeit, insofern in der Konkurrenz „jeder dem andern im Wege ist, und jeder sucht daher auch alle, die ihm im Wege sind, zu verdrängen und sich an ihre Stelle zu setzen“ (MEW 2, 306, s. a. ebd., 536). Der „egoistische Mensch“ bzw. das „auf sich, auf sein Privatinteresse und seine Privatwillkür zurückgezogene und vom Gemeinwesen abgesonderte Individuum“ (MEW 1, 366) erscheint nicht als Ausdruck der Tatsache, „dass das Individuum nur noch als Tauschwert Produzierendes Existenz hat“ (Marx 1974, 159), dass objektiv „Vergleichung an Stelle der wirklichen Gemeinschaftlichkeit und Allgemeinheit“ (ebd., 79) herrscht. Vielmehr schreiben sich die Menschen gegenseitig „jenen bescheidenen Egoismus, welcher seine Beschränktheit geltend macht“ (MEW 1, 389) als Menschennatur zu. Es geht um die Verkehrsform, in der die Mitglieder der Gesellschaft „mit kleinen Antipathien, schlechtem Gewissen und brutaler Mittelmäßigkeit sich gegenüberstehen“ und eine „wechselseitige zweideutige und argwöhnische Stellung“ zueinander einnehmen (ebd., 381). Für kriminell Handelnde ist der Gesichtspunkt überwertig, andere Menschen als Gegenmenschen aufzufassen, dies für natürlich zu erachten, jede über den Kampf aller gegen alle hinausweisende Moral als bloßen Schwächebeweis desjenigen zu bewerten, der zu anderem nicht imstande sei.

Selbstverortung per Vergleich

Ein weiteres, kriminelles Handeln ermöglichendes Moment ist die Verknüpfung des individuellen Selbstbewusstseins mit dem Erfolg in der Konkurrenz. Die eigene Position in der Konkurrenz wird entweder dem individuellen Geschick oder Verstößen gegen die Konkurrenz bzw. ihrem eingeschränkten Zustandekommen zugeschrieben. Inwieweit die Konkurrenten auf das Ergebnis Einfluss haben, hängt nicht allein von ihnen ab, sondern auch von der Zahl der Bewerber, den Renditeerwartungen bei Investitionen in der gleichen Branche oder anderen Geschäftsfeldern. Die Akteure halten sich in ihrer Froschperspektive an das Nächstliegende: Sich selbst. Der eigene Erfolg oder Misserfolg in der Konkurrenz wird zum Urteil über die eigene Person. Die notwendige Bedingung der Konkurrenz, dass eben überhaupt ihre Teilnehmer sich anstrengen, missrät zur hinreichenden Erklärung ihres Ausgangs: An der eigenen Leistung habe es gelegen – positiv oder negativ. Wer sich nicht in der Gesellschaft und in seiner Welt auffassen kann, sondern sich aus sich selbst heraus verstehen muss, versteht auch sich selbst nicht. Die Erklärung für den Erfolg missrät dann tautologisch: Über den Erfolg entscheidet die Erfolgsfähigkeit, „Gewinner“ gewinnen, „looser“ verlieren. Wer diese Verknüpfung verinnerlicht, dem stellt das Unterliegen in der gesellschaftlich maßgeblichen Konkurrenz auch das Selbstbewusstsein infrage. Mancherlei Bewusstseinsanstrengungen kommen nun in Gang, bis wenigstens das jeweilige Selbstbewusstsein nicht mehr am schlechten Stand seines Trägers in der Konkurrenz Schaden nimmt. Wenn erst einmal für das Individuum Erfolg und Misserfolg über den Wert der Person entscheiden, und umso weniger das Individuum Bewusstsein über wirkliche Verhältnisse hat, desto mehr müssen Gelegenheiten imaginärer Erfolge und entsprechender Selbstdarstellungen aufgesucht werden, um die Bilanz des Selbstbewusstseins in Ordnung zu bringen.

In diesem Horizont darf sich jeder mit jedem vergleichen und diverse Vergleichshinsichten ausmachen, so dass je nach Blickrichtung sich eine Perspektive finden lässt, in der man in dieser Konkurrenz dann doch obsiegt. Diese Konkurrenz verschiebt sich von den gesellschaftlich anerkannten Maßstäben in Geschäft und Arbeit zu eigenen, privat definierten Maßstäben. Allerhand Vergleiche, in denen Mann bzw. Frau dann schöner, klüger, stärker, menschlicher usw., in jedem Fall: besser dastehen, gehen mit der Abwertung anderer einher. In einem dritten Schritt wird die Konkurrenz gleich so definiert, dass man in ihr Sieger ist. Besonders bei Jugendlichen, aber auch im sogenannten abweichenden Verhalten gibt es eine Tendenz dazu, sich neben der gesellschaftlich maßgeblichen Konkurrenz als Sieger zu behaupten und Auseinandersetzungen zu provozieren, bei denen man als Sieger bereits feststeht. Per körperlicher Gewalt etablieren Jugendliche eine alternative Hierarchie. Andere meinen mit wiederum eigenen Werteskalen, in denen nun sie sich auszeichnen, die gesellschaftlichen Ansprüche vernachlässigen und sich ihnen entziehen zu können. Die gängigen Maßstäbe von Gerechtigkeit und Anstand in der Konkurrenz verlieren dort an Wert, wo die Kränkung des Selbstbewusstseins beim Misserfolg in der Konkurrenz wichtiger erscheint als die damit verbundenen materiellen Einbußen. Die Konkurrenz wird nun von diesen Anliegen getrennt und um das beraubt, was sie als Konkurrenz ausmacht: Dass es Sieger und Verlierer gibt. Nun geht es um die Entscheidung des Vergleichs rücksichtslos zugunsten der eigenen Person. „Die Absicht, unbedingt Sieger zu sein und als überlegene Person anerkannt zu werden, hat keinen anderen Inhalt als eben diesen. Diese (gewalttätigen – Verf.) Jugendlichen wollen ganz abstrakt die Überlegenen sein. Wo der Vergleich in der bürgerlichen Konkurrenz die Entscheidung über die Versetzung, einen Arbeitsplatz oder den Geschäftserfolg bringt, da kehrt sich bei ihnen alles um: Die Vergleichsinhalte – die Kleidung, die Gossensprache, die Körperkraft, die Waffen etc. – taugen nur soviel, wie sie das Ziel, im Vergleich den eigenen Sieg sicherzustellen, auch garantieren. Ihre Maßstäbe heißen also schlicht ‚Sieg, ‚Machtüber andere – ohne ein davon getrenntes ‚wofür und ‚in welcher Hinsicht.“ (Huisken 1996, 16)

Auch in einem ganz anderen, individualpsychologischen Paradigma (in seiner linken Variante) wird die Selbstverortung per Vergleich ein prominentes Thema. Alice Rühle-Gerstel nimmt Ulrich Becks Diagnose der Individualisierung 60 Jahre vorweg. Ihr Buch „Der Weg zum Wir. Versuch einer Verbindung von Marxismus und Individualpsychologie erschien zuerst 1927. „Die Neuzeit, in der die Bande des feudalen Systems mit seinen religiösen und ständischen Bindungen gesprengt werden, präsentiert sich als das Zeitalter reinster Individualisiertheit, in dem es nur noch Einzelne gibt. Die Forderung der Selbstverantwortlichkeit tritt an jeden als grässliche Gefahr heran. Die gegebenen Bedingungen, anstatt die Lösung der Aufgabe zu begünstigen, tragen im Gegenteil zu ihrer Erschwerung bei. Das kapitalistische Zeitalter mit seiner Staatsform der formalen Demokratie hat die individuelle Vereinzelung auf die Spitze getrieben. Jedes Individuum fühlt sich als verhinderte Persönlichkeit und setzt seine Lebensrechnung auf der Basis eines Minderwertigkeitsgefühls an.“ (Rühle-Gerstel 1980, 123) Die getrennt voneinander existierenden, auf ihre Selbstverantwortung und Selbstbeschuldigung zurückgeworfenen, sich als Subjekte verstehenden Individuen vergegenwärtigen sich im Vergleich zu anderen. Die ihm zugrundeliegende abstrakte Qualität ist die der Über- oder Unterlegenheit, der Geltung und Macht. Es steht gewissermaßen zur Selbstvergegenwärtigung nur mehr „das Lineal mit dem Geltungsstreben“ zur Verfügung (ebd., 130). Dann ist „die Geltungsposition eines jeden gefährdet durch die Geltungsposition seines Nebenmenschen. Das vertieft die individuelle Unsicherheit. Der Geltungsraum wird immer kleiner, da immer mehr sich hinein teilen wollen.“ (Ebd., 122) „Er sieht nur noch Überlegene, die ihm die beanspruchte Geltung streitig machen, und Unterlegene, die er mit der Begier nach Bestätigung des eigenen Geltenkönnens registriert. Die Beziehungen des Lebens verwandeln sich für ihn in Gegenbeziehungen.“ (Ebd., 83)

Sowohl Huisken wie Rühle-Gerstel beziehen die von ihnen zu Recht als zentrales Phänomen und Problem dargestellte Selbstverortung per Vergleich nicht ausreichend auf die Frage nach der menschlichen Gegenwart in der Gesellschaft. Mit dieser Frage werden grundlegendere Kontexte als das Zurückbleiben in der ökonomischen Konkurrenz oder der Mangel an Gemeinschaftlichkeit deutlich. Es handelt sich um das mangelhafte Verspüren der eigenen Sinne und Fähigkeiten in ihrer Betätigung als durch andere anerkannte Beiträge zu sinnvollen Prozessen von Produktion, Reproduktion, Care und Gesellschaftsgestaltung. Fällt diese sinnvolle Tätigkeit aus oder wird sie nur partikular und verzerrt möglich, so treibt die Menschen die Frage nach dem Wert ihrer eigenen Existenz und nach deren Gelingen um. Es existiert hier zugleich eine große Ungewissheit und die Angst, dass man es nicht nur „zu nichts bringt“, sondern auch „nichts in einem steckt“, auf das man stolz sein könne. Die Notwendigkeit dieses Stolzes resultiert nicht allein aus dem legitimen Bedürfnis nach Anerkennung der eigenen Sinne und Fähigkeiten, sondern auch aus der gesellschaftsformationsspezifisch zu erklärenden Existenz von Subjektivitätsformen wie der von „Identität“ und „Subjekt“. Die Mitglieder der bürgerlichen Gesellschaft stehen unter dem Druck, die Vermutung eigener Inkompetenz, Subalternität oder Machtlosigkeit (als Selbst- oder Fremdbild) zu entkräften und positiv so etwas wie einen Gegenbeweis ihres Gelingens anzutreten.

Der Machtkomplex

Die Lust am Unterwerfen, Niederringen, Untenhalten, an darauf bezogener taktischer Schlauheit oder Durchsetzungskraft bildet eine Möglichkeit, dieser Malaise vermeintlich zu entgehen. Solche Leidenschaften begünstigen eine Radikalisierung, die in kriminelles Handeln einmünden kann. Dominanz- und Überlegenheitsstreben werden erst in dem Maße unattraktiv, als die Vergegenwärtigung der eigenen Fähigkeiten und Sinne positiv im sozialen Stoffwechsel gelingt und nicht aus Mangel an solchen positiven Gelegenheiten ex negativo sich am Überwinden von Widerständen ausweisen „muss“. Es ergeben sich andere Vergegenwärtigungen der eigenen Sinne und Fähigkeiten als solche im „Kräftmessen“, die sich daran ausweisen, anderen „etwas zu sagen zu haben“, andere zu „beeindrucken“, jemand zu sein, gegen den niemand „ankommt“ („Dem kann keiner“). All diese Selbstverortungen setzen die Schwäche anderer voraus. Und wer sich in diesem Horizont bewegt, stellt das Gefälle, wenn nötig, erst imaginär oder praktisch her.

Zum Machtkomplex trägt ein weiteres Moment der Selbst- und Fremddeutung bei: Der Distinktion liegt die Vorstellung scheinhafter, aus sich selbst heraus begründeter und in sich selbst ruhender, also: autonomer Substanzen zugrunde als Form dafür, wie die Individuen ihre Fähigkeiten und Sinne als ihnen quasi endogen zukommende ‚Gaben auffassen (an Intelligenz, Nervenstärke, Belastbarkeit, Charakter, Schönheit, Erotik usw.). Eine solche Selbstauffassung verleitet dazu, aus der jeweiligen Dimension und Perspektive eine eigene Welt zu imaginieren. Das sich so auffassende Individuum bezieht dann die Gleichheit auf die Verkehrsregeln im sozialen Austausch, schreibt der qualitativen Differenz aber das Eigentliche seines In-der-Welt-Seins zu. Bereits Simmel bemerkte einen Gegensatz zwischen dem von ihm als „numerisch“ bezeichneten Individualismus der Aufklärung und dem „qualitativen“ Individualismus der Romantik (Simmel 1957, 267) und verbindet letzteren mit Arbeitsteilung und Konkurrenz. „Sobald das Ich im Gefühl der Gleichheit und Allgemeinheit hinreichend erstarkt war, suchte es wieder die Ungleichheit, aber nur die von innen heraus gesetzte.“ (Ebd., 265) In der Dimension der Qualität gibt es keine Konkurrenz, kein mehr oder weniger des Gleichen, sondern Rangunterschiede, die vermeintlich kein Gemeinsames kennen.

Im kriminellen Handeln spitzt sich die im alltäglichen individuellen Machtstreben bereits enthaltene Überzeugung zu, das Leben sei Kampf und in seinem Wesen „verletzend, ausbeutend, vernichtend“ (Nietzsche). „Was das einzelne Lebewesen nicht überwältigen oder sich dauernd einverleiben kann, stößt es von sich ab; anderes nutzt es allein nach seinem eigenen Vorteil. So ist Leben in allen seinen Äußerungen ein Abschätzen und Vorziehen, ein unablässigeres Größer- und Stärker-werden-Wollen und dabei ein fortwährendes Abgrenzen auf Kosten anderer. … Amoralität des Lebens. … Es ist ein ‚Kampf, ja ein ‚Krieg, in dem das Schädliche so unentbehrlich ist wie das Nützliche und in dem es sinnlos ist, von ‚gut und ‚böse oder ‚gerecht zu sprechen. Denn das Leben ist die Gegeninstanz zur Moral schlechthin, es beruht ‚auf unmoralischen Voraussetzungen (Nietzsche).“ (Gerhardt 1992, 86) Robert Musil im „Mann ohne Eigenschaften“: „Im Kampf ums Leben gibt es keine denkerischen Sentimentalitäten, … da ist jedermann Positivist.“

Für die Täter spielen bei der kriminellen Handlung neben aller mit ihr verbundenen Umverteilung auch das Gefühl von Eigenmächtigkeit oder sogar das Allmachtsgefühl eine Rolle. Im Unterbieten bürgerlicher Standards lässt sich durch die Willkür wenigstens kurzzeitig eine Souveränität erreichen, von der gesetzestreue Bürger sonst meist nur träumen. Oft geht es beim Einbruch bspw. nicht allein um die Entwendung wertvollen fremden Eigentums. Die Willkür, mit der die fremde Wohnung zugerichtet wird, gibt dem Delikt ebenso einen „triumphalen Charakter“ (Wulff 1987, 177) wie die Leichtigkeit, mit der Grenzen durchbrochen und Widerstände überwunden werden. Alles avanciert bei geschicktem Vorgehen zu dessen Spielmaterial. Der kriminellen Handlung wächst etwas von jenen Erfahrungen zu, die im Drogenrausch und in ästhetischen Praxen eine zentrale Rolle spielen. In beiden erweitert sich das Handlungsvermögen des Individuums imaginärerweise durch das fiktive Dekomponieren und Rekombinieren. Wulff beschreibt diese Vorgehensweise unter der Überschrift „Zerspielen von der surrealistischen Malerei über Coppolas „Apocalyse now bis zum Drogenrausch und zur Psychose. Die Spezifik der delinquenten Handlung liegt darin, nicht den Widerspruch zwischen Phantasie und Wirklichkeit oder Selbstverfügung und Fremdbestimmtheit aufzuheben wie in Rausch oder Psychose (ebd., 182), sondern den Widerspruch „zwischen Spiel und Ernst – zugunsten des Spiels“ (ebd.). Es geht nicht mehr um die Verfügung über die Wirklichkeit, die nur imaginär stattfindet – wie in Rausch und Psychose. „In der Delinquenz wird man hingegen instandgesetzt, mit der Wirklichkeit so umzugehen, als sei sie bloßes Spiel.“ (Ebd.) Der idealtypische Verbrecher ist „homo ludens par excellence“ (ebd.). Zu Verharmlosungen krimineller Handlungen (insbesondere auch bei Foucault) vgl. Creydt 2010.

Kriminelles Handeln findet seinen Nährboden in zentralen Strukturen und Subjektivitätsformen der bürgerlichen Gesellschaft. In ihnen ist die Möglichkeit ihrer Verwilderung und Radikalisierung angelegt. Diese Prozesse bilden konstitutive Momente für das Entstehen kriminellen Handelns.

Literatur

Creydt, Meinhard 2010: Ambivalenzen gegenüber kriminellem Handeln, Telepolis, 12.7.2010, vgl. a. www.meinhard-creydt.de/archives/235

Gerhardt, Volker 1992: Friedrich Nietzsche, München.

Huisken, Freerk 1996: Jugendgewalt – Der Kult des Selbstbewußtseins und seine unerwünschten Früchtchen, Hamburg.

Lempp, Reinhart 1996: Die autistische Gesellschaft. Geht die Verantwortlichkeit für andere verloren? München.

Marx, Karl 1974: Grundrisse zur Kritik der Politischen Ökonomie, Berlin.

Paschukanis, Eugen B. 1929: Allgemeine Rechtslehre und Marxismus, Wien, Berlin.

Rühle-Gerstel, Alice 1980: Der Weg zum Wir. Versuch einer Verbindung von Marxismus und Individualpsychologie, München (zuerst Dresden 1927).

Simmel, Georg 1957: Brücke und Tor, Stuttgart.

Vilar, Esther 1987: Der betörende Glanz der Dummheit, Düsseldorf.

Wulff, Erich 1987: Zementierung oder Zerspielung – Zur Dialektik von ideologischer Subjektion und Delinquenz, in: Haug, W.F.; Pfefferer-Wolf, H. (Hg.): Fremde Nähe: FS Wulff, Hamburg.