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	<title>Streifzüge &#187; Recht / Gerechtigkeit</title>
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		<title>Im Reich der Fiktion</title>
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		<pubDate>Fri, 15 Jul 2011 10:06:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Lorenz</dc:creator>
				<category><![CDATA[Fiktion]]></category>
		<category><![CDATA[Recht / Gerechtigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Bindseil; Ilse]]></category>
		<category><![CDATA[Streifzüge 2011-52]]></category>

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		<description><![CDATA[<p>Post from: <a href="http://www.streifzuege.org">Streifzüge</a>. <strong>Liebe Leute</strong>: Allein hier zu schreiben, dass wir ein Leben ohne Geld wollen, kostet welches. Wer unsere Texte mag, soll dazu beitragen, dass sie hier (ent)stehen können. Wenn wer sich’s leisten kann. Eh klar. Dann aber seid so lieb: Her mit der Marie! <a href="http://www.streifzuege.org/call-for-marie">Löst uns aus! </a><br/><hr><br/<a href="http://www.streifzuege.org/2011/im-reich-der-fiktion-2">Im Reich der Fiktion</a></p>
Post from: Streifzüge. Liebe Leute: Allein hier zu schreiben, dass wir ein Leben ohne Geld wollen, kostet welches. Wer unsere Texte mag, soll dazu beitragen, dass sie hier (ent)stehen können. Wenn wer sich’s leisten kann. Eh klar. Dann aber seid so lieb: Her mit der Marie! Löst uns aus!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Post from: <a href="http://www.streifzuege.org">Streifzüge</a>. <strong>Liebe Leute</strong>: Allein hier zu schreiben, dass wir ein Leben ohne Geld wollen, kostet welches. Wer unsere Texte mag, soll dazu beitragen, dass sie hier (ent)stehen können. Wenn wer sich’s leisten kann. Eh klar. Dann aber seid so lieb: Her mit der Marie! <a href="http://www.streifzuege.org/call-for-marie">Löst uns aus! </a><br/><hr><br/<a href="http://www.streifzuege.org/2011/im-reich-der-fiktion-2">Im Reich der Fiktion</a></p>
<h3>Über die wahre Heimat der Menschenrechte</h3>
<p>Streifzüge 52/2011</p>
<p><em>von Ilse Bindseil</em><br />
<span id="more-9938"></span></p>
<h4>I.</h4>
<p>„Die Menschenrechte sind doch reine Fiktion“, ist ein ernüchterter Schluss, zu dem man immer wieder kommt, aber meist nicht, weil sie offenkundig verweigert wurden, in unsern hochbürokratisierten Gesellschaften vielmehr eher, weil sich das mit ihnen zu Gewährende verkrümelt hat. Lässt man sich auf den abstrakten Zusammenhang ein, auf den der Satz verweist, und schreit aus Frust über die desillusionierende Erfahrung nicht einfach „Täuschung!“, „Lüge!“, dann geht einem freilich die komplexe Struktur des Fiktiven auf. So leicht ist es nicht mit der Fiktion, dass man sie als ein Synonym für Betrug gebrauchen kann, gibt es neben dem zynischen doch das hypothetische So-tun-als-Ob, das keineswegs nur als naive oder verspielte Variante der Heuchelei, vielmehr als Voraussetzung eines vernünftigen Tuns, als Probehandlung gilt, als Richtschnur oder, mit Kant zu reden, regulative Idee.<br />
Wenn wir nur fest genug daran glauben, dass wir im Grunde nett sind, auch entschlossen so tun, als wenn dies der Fall wäre, uns freundlich gebärden, als kennten wir kein Ressentiment, lächeln, als trügen wir nicht Mordgedanken im Herzen, haben wir die Hälfte ja schon geschafft; denn auch der geheuchelte <em>stimulus</em> bleibt nicht ohne <em>response</em> und auch diese wiederum nicht ohne Antwort, und so arbeitet die Lüge sich sachte zur Aufrichtigkeit und Echtheit durch: unter dem Angriff fremden Lächelns, auch fremdartiger Worte im eigenen Mund, entspannen sich die verkrampften Züge, und manch gestellte Versöhnung stellt sich am Ende als vollzogen heraus. Womöglich ist dies sogar der normale Weg, auf dem das kantische Neue in die Welt kommt, im Gewand des Alten, denn nur auf diese Weise kann es neu werden, sprich: sich abgrenzen. Ach, so geht Lächeln, stellt man leichtsinnig fest, darauf vertrauend, wie im Grunde böse man ist, und schon, sagt der Volksmund, ist man ein bisschen gut. </p>
<h4>Lügennetz und Hypothesenbildung</h4>
<p>Nicht nur die pauschale Denunziation der Fiktion, auch die feinsinnige Unterscheidung zwischen Lügennetz und Hypothese wird dem Begriff also nicht gerecht, ist das eine vom andern doch nicht zu trennen; ja womöglich handelt es sich bei ersterem bloß um das dynamische Moment, den <em>modus operandi</em> des letzteren. Wer aber an den abstrakten Gegensätzen festhält, macht sich selbst zum Schlachtfeld. Er muss ausbaden, was an der Konstruktion nicht stimmt. Dass er sie betrachten und befragen kann, bedeutet ja nicht, dass er ‚draußen‘ ist. Mit seiner Wahrnehmung und seinem Urteil, kurz allem, was ihm Halt gibt, ist er vielmehr involviert. Hat er es mit dem schwärzesten Zynismus oder mit einem hoffnungsvollen Projekt zu tun, fragt er sich im einen oder andern Fall konsterniert, verliert womöglich das Vertrauen, ohne den Dingen auf den Grund zu gehen, wird lieber selbst zynisch.<br />
Statt den Begriffen eine im Grunde metaphysische, nämlich nur im Wollen oder im Wort existierende Unterscheidung abzuverlangen, sollte er sich lieber auf das Abenteuer einer vorurteilslosen Betrachtung einlassen und sich fragen, was die vielversprechende und die zynische Version der Fiktion jenseits des Scheins, der sie so schwer zu unterscheiden macht, tatsächlich miteinander gemein haben. Die Antwort kann nur lauten: eben diesen Schein natürlich. Dass sie das Nichtexistente handhaben, bringt sie zueinander, ist doch alles, was sie in die gesellschaftliche Debatte einbringen, nicht wirklich beziehungsweise, da auch das Fiktive zur Wirklichkeit gerechnet werden muss, nicht tatsächlich, sondern im einschränkenden oder erweiternden Modus der Fall, eben fiktiv. Womöglich ist diese Übereinstimmung wichtiger als etwa der Unterschied zwischen Gut und Böse, Richtig oder Falsch, der allenfalls ja auf so marginale Differenzen wie die zwischen Wahrheit und Illusion, Irrtum und Täuschung hinausläuft; diese Differenzen existieren bekanntlich nur im Kontext persönlicher Schuld oder wissenschaftlicher Erörterung, im Beichtstuhl oder vor der Akademie, nicht aber im Kontext der Geschichte. Wäre die Fiktion böse, ganz gleich, ob sie das Böse oder das Gute simuliert, und das Tatsächliche aus dem alleinigen Grund gut, weil es wirklich ist? Und wäre der Grund für diese merkwürdige Einteilung der, dass Willkür schlimmer als jede Tatsächlichkeit ist, und zwar nicht, weil man Schrecklicheres ausdenken als verüben kann, sondern weil das Tatsächliche das Ausgedachte nun einmal nicht trägt, und zwar ganz gleich, ob es schlecht oder gut ist? Denn das Fiktive enthält nun einmal andere „Abmessungen“; auf das Tatsächliche zurückprojiziert, zerstört es das primäre oder pragmatische Gleichgewicht von Wille und Faktum, Sache und Bedeutung. Mit Gewalt, durch lügnerische Ausreden und verschlimmbessernde Taten, ein ganzes invasives System der Rationalisierung und Wiedergutmachung wird dieser Bezug fortan im schwankenden Lot gehalten beziehungsweise das Ganze immer stärker auf die Seite der Fiktion gezerrt, sodass niemand dafür die Verantwortung übernehmen, es mit den eigenen Begriffen durchschauen und für seine immanente Vernunft einstehen kann.</p>
<h4>II.</h4>
<p>Von hier bis zu den Menschenrechten ist es nur ein Schritt. Ihr Status ist kompliziert, aber das schärft nur die Probleme, so wie nun einmal das Recht die Probleme des Begriffs schärft; denn der Rechtsbegriff tut all das absichtsvoll und explizit, was der gewöhnliche Begriff nur automatisch oder unfreiwillig tut: er setzt und schafft eine parallele Welt, indem die rechtliche Betrachtung als eine eigene Betrachtungsart sich auf eine Existenz sui generis bezieht. Man muss sich daher fragen: Gibt es die Menschenrechte überhaupt in der unmittelbaren Weise, in der die Menschen sich selbst wahrnehmen, als <em>ihr</em> Recht, oder gibt es sie nur in abstrakter Form, als Rechtstatsache nämlich, in einer unmittelbaren Zugehörigkeit also zum Recht? Als solche hätten sie mit den Menschen wenig und tendenziell – je mehr ihnen nämlich zum Recht verholfen wird – sogar immer weniger zu tun, wären von ihnen im Einzelfall lediglich einklagbar, nicht nur räumlich und zeitlich von ihnen so getrennt, wie, als im Wortsinn letzte Instanz, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg vom russischen Gefängnis oder der Internationale Strafgerichtshof im Haag von den Schauplätzen postkolonialer Verbrechen, sondern der Form wie der Sache nach ungewiss. Weiß man schließlich, ob und wann man sein Recht und darüber hinaus was man mit ihm bekommt?</p>
<h4>Auge um Auge</h4>
<p>Schmerzensgeld etwa, die moderne und zugleich so archaische Form der Versöhnung, findet am beschädigten Menschen kein Maß. Es stellt ihn nicht wieder her. Allenfalls, indem der Anspruch nämlich anerkannt und durchgesetzt wird, bedeutet es eine Wiederherstellung des mit Füßen getretenen Rechtsguts, nicht des womöglich mit Füßen getretenen Menschen. So dicht dran am einzelnen, wie es seinem ganzen Ausdruck nach scheint, ist es, auf ihn bezogen, doch willkürlich und fremd. Als konkreter Ausdruck eines Abstraktums ist es dagegen zugleich abstrus und original. Wo käme einerseits das Menschenrecht auf körperliche Unversehrtheit, Nicht-gefoltert-Werden zu sinnfälligem, nicht bloß deklamatorischem Ausdruck wenn nicht in der Summe, die dem Misshandelten von einem internationalen Gerichtshof zugebilligt wird; etwa in dem tristen Leben, das jemand im Zustand landläufiger Beschädigung führt, im Dschungel von Vorschriften, in den „Händen“ von Apparaturen, in der tagtäglichen Furcht vor Ausgrenzung, Verelendung, je nachdem, wie sein seelisches Korsett ist, auch vor seinen eigenen Wahnideen, die ihn ungestraft und ungehindert foltern dürfen? Ja, wenn man den Täter misshandeln dürfte! Doch das wäre ein Ausgleich am Menschen, nicht am Rechtsgut, folglich wäre es unrechtlich und unzivilisiert, dafür sinnfällig und, da ja ein Mensch so gut wie ein anderer, der Täter also ein Repräsentant des Opfers, sein wahres Abbild ist, „gerecht“.<br />
Dass der Ausgleich andererseits nicht nur original, sondern zugleich unvermeidlich fiktiv, ja abstrus ist, liegt an der Willkür eines jeglichen Äquivalents in Bezug ebensowohl auf das Recht wie auf den Menschen. Hier fängt sich das Rechtssubjekt in seiner eigenen Falle: Die quantifizierbare Wiedergutmachung beleidigt das abstrakte, „höhere“ Wesen des Rechts nicht weniger als den konkreten Menschen, der sich für etwas Höheres hält. Auf der Höhe des abstrakten Rechts wäre allein die einfache Feststellung des verübten Unrechts, so wie die Bitte um Verzeihung auf der Höhe des konkreten Menschen wäre, wäre der nicht eingebettet in ein alles andere als menschliches System. Das Opfer, das sich keineswegs als Rechtsperson, sondern als Rechtszweck begreift, sähe sich mit Worten für Schaden abgespeist.<br />
Auch die Verhältnisse stärken keineswegs eine höhere Sicht auf die Dinge. Die Wahrheit wiegt auch im abstrakten gesellschaftlichen Verkehr nicht genug, als dass man auf ihre Feststellung allzuviel geben könnte, sie ändert den Lauf der Dinge nicht; kann es auch nicht. Diese Kalamität brachte die grässlichste aller neueren politischen Errungenschaften, ein geradezu manisches Beharren auf Entschuldigung für nicht im persönlichen Umgang begangenes Unrecht, hervor. Auch das schöne Wort von der Verantwortung, die man übernimmt, meint das Gegenteil, von dem, was es sagt: die Übernahme findet in den Wolken statt. Nur die Befreiung der Menschenrechte aus ihrer Eigentlichkeit, aus dem Gefängnis der Fiktion, im Grunde also die Befreiung der Menschen aus dem Gefängnis ihrer Rechte, ihre ausdrückliche Neuinstallation als Rechtlose, könnte den Widerspruch auflösen.</p>
<h4>III.</h4>
<p>Ein Großteil der engagierten Menschenrechts-Interventionen findet auf „realistischem“ Fundament, aber im idealistischen Rechtsmilieu statt. Konsequent endet der Aufschwung in Aporien, einem ambivalenten Dauerzustand quälender Ohnmacht und Wut. Zunehmend wird daher der Versuch unternommen, die Menschenrechte, anstatt sie an das vermeintliche Naturrecht zu binden, einer streng historischen Betrachtung zu unterziehen, das heißt, sie ohne jegliche Transzendenz zu erklären, haben sie sich als Ausdruck eines vermeintlichen Soseins doch nachhaltig diskreditiert. Wo aber im pragmatischen Zusammenhang etwa mit den Bewegungen im Nahen Osten der „harte Kern“ der Menschenrechte beschworen wird, muss der fiktive Charakter der Menschenrechte in den Fokus der Aufmerksamkeit gerückt, kurz, der Spaß am humanistischen Anliegen gründlich verdorben werden. Wie gezeigt, stellen die Menschenrechte nicht nur eine Parallelwelt dar, sie unterbrechen vielmehr den naturwüchsigen Gang der Dinge und bringen beängstigend unklare Mischgebilde aus Idealen und Fakten, rechte Zombies, hervor. Wenn etwa die Strafverfolgung von Verbrechen gegen die Menschheit durch einen x-beliebigen Staat übernommen wird, der notgedrungen selbst ein höchst ungeklärtes Verhältnis zu den Menschenrechten hat, ist Willkür – das meint die Gewalt, die die Normen ausüben, wenn sie als Tatsachen agieren –, die notwendige Folge. </p>
<h4>Sozialisierung mit Verfolgungspotential</h4>
<p>Das ist speziell dann der Fall, wenn eine Tat oder Untat, um die ihr eigene Willkür zu bekämpfen, aus dem Kontext der Umstände, in dem sie vergolten oder vergessen würde, heraus- und in den zeitlosen Kontext hypostasierter bürgerlicher Rechtsprechung hineingenommen wird, in dem sie zugleich hochdramatisch verhandelt und bloß symbolisch bestraft wird. Innovationen wie das Internet, auch der gesamte Komplex der Anwendbarkeit der DNA zur zeitüberhobenen Identifizierung von Tätern, haben dazu entscheidend beigetragen, sie materialisieren das ursprüngliche Ideal. Was Gustav Regler in seiner Autobiographie „Das Ohr des Malchus“ gewissermaßen als eine Technik des Stalinismus entdeckt – „Unsere Zeit hat die neue Justiz erfunden, die zeitlich bedingte Dokumente zu lebenslänglich gültigen Corpora delicti macht und sie verwendet, wann immer es ihr gefällt“ (Das Ohr des Malchus, Köln 1958, S. 446) –, das hat heute die Dimension einer zugespitzten Verfolgungstechnik verloren, die einer Sozialisierungstechnik mit Verfolgungspotential dagegen gewonnen.<br />
Um ein harmloses Beispiel zu wählen: Erschlichene Doktortitel sind nur einerseits, als erschlichene eben, fiktiv, in ihrem treuherzigen Glauben an die fiktive Welt der Titel andererseits von einem geradezu rührenden Realismus (jenem höheren philosophischen, der an die Realität des Fiktiven glaubt). Die Sanktionsdrohung aber, die neuerdings über erschlichenen Doktortiteln schwebt, zehrt ebenso vom stalinistischen Prinzip, die Existenz des einzelnen als Rechtsbeweis gegen ihn zu verwenden, wie die massenmediale Anweisung, die eine moderne Kandidatur für was auch immer begleitet: Nehmt euch mal seine Titel, seine sexuellen Vorlieben, seine Hobbys vor &#8230; Dass das stalinistische Verfahren Taten zu Untaten umwertet – ein Zeitgenosse Reglers hatte „im <em>März</em> 1939 den Alliierten vom <em>September</em> 1939 beleidigt“, indem er behauptete, dass „England für dreißig Silberlinge die spanische Republik verkauft habe“ (a.a.O.), und war dafür verhaftet worden –, die heutige „investigative“ Form der Aufklärung dagegen, nicht zuletzt vor dem Hintergrund der nationalsozialistischen Verbrechen, im genauen Gegenteil die schuldhaft versäumte Verfolgung nachholen will, ist vor der Identität der Verfahren und Konsequenzen eine formale Lappalie. Von der Zielbestimmung einer Gesellschaft, die mit sich einig ist, ist das eine wie das andere Lichtjahre entfernt.</p>
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		<title>Die Betriebskostenverrechner</title>
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		<pubDate>Tue, 01 Dec 2009 10:40:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Gulo</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht / Gerechtigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Wohnen]]></category>
		<category><![CDATA[Schandl; Franz]]></category>
		<category><![CDATA[Streifzüge 2009-47]]></category>

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Post from: Streifzüge. Liebe Leute: Allein hier zu schreiben, dass wir ein Leben ohne Geld wollen, kostet welches. Wer unsere Texte mag, soll dazu beitragen, dass sie hier (ent)stehen können. Wenn wer sich’s leisten kann. Eh klar. Dann aber seid so lieb: Her mit der Marie! Löst uns aus!]]></description>
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<p>Streifzüge 47/2009</p>
<p><em>von Franz Schandl</em> <span id="more-5557"></span></p>
<p>Das Körberlgeld, das sich manche Hausverwaltungen, durch extensives Verrechnen der Betriebskosten von den Mietern holen, ist obligat geworden, zumindest in Österreich. Besonders beliebt ist das Einrechnen von Posten, die durch das Mietrecht nicht gedeckt sind. Viele Mieter nehmen diverse Vorschreibungen einfach hin und zahlen brav. Entweder wollen sie es gar nicht wissen oder sie trauen sich nicht aufzumucken. „Zu wenig Betroffene finden zu den Schlichtungsstellen der Stadt Wien, schlicht weil sie ihre Möglichkeiten nicht kennen oder aus unbegründeter Angst vor ihrer Hausverwaltung“, behaupte der grüne Stadtrat David Ellensohn. Die Angst, die Ellensohn für unbegründet hält, ist jedoch durchaus begründet. Hausverwaltungen sind nicht gerade zimperlich, wenn es darum geht, sich durchzusetzen. Und die berechtigte Furcht wird durch die elende Feigheit noch potenziert. Darauf kann man bauen.</p>
<p>Bauen kann man auch auf ein Gesetzeslage, die nicht einmal Sanktionen, geschweige denn Strafen für notorisches Verrechnen vorsieht. Was auch heißt: jene die korrekt abrechnen erleiden einen Konkurrenznachteil gegenüber jenen, die sich hochrechnen. Dumm, wer sich nicht verrechnet.</p>
<p>Absurd auch, dass die „irrtümlich“ zu viel eingehobenen Beträge nur an jene zurück gezahlt werden müssen, die sich einem Antrag an die Schlichtungsstelle angeschlossen haben bzw. nach einem entsprechenden Bescheid das Geld auch schriftlich retour fordern. Beispiel: Hat sich eine Hausverwaltung um 2000 Euro zu ihren Gunsten verrechnet, so ergibt das bei zwei klagenden Mietern von 20 Hausparteien gerade mal eine Rückzahlung von 200 Euro, 1800 Euro dürfen sich die Verrechner, obwohl im Unrecht, behalten. Stellen wir bloß vor, dieser Hausbesitzer verfügt über mehr als 50 Häuser. Da können dann satte Zusätze bis zu 100 000 Euro pro Jahr auf wundersame Weise lukriert werden. Während einzelne Mieter sich zurecht fragen, ob der Aufwand der Anfechtung lohnt, lohnt sich das Verrechnen für die Vermieter auf jeden Fall. Das bisserl Rückzahlung&#8230;</p>
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		</item>
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		<title>Das Elend der Gerechtigkeit</title>
		<link>http://www.streifzuege.org/2005/das-elend-der-gerechtigkeit</link>
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		<pubDate>Fri, 01 Jul 2005 01:42:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Lorenz</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht / Gerechtigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Creydt; Meinhard]]></category>
		<category><![CDATA[Streifzüge 2005-34]]></category>

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Gerechtigkeit als normatives Pendant sozialen Elends]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Post from: <a href="http://www.streifzuege.org">Streifzüge</a>. <strong>Liebe Leute</strong>: Allein hier zu schreiben, dass wir ein Leben ohne Geld wollen, kostet welches. Wer unsere Texte mag, soll dazu beitragen, dass sie hier (ent)stehen können. Wenn wer sich’s leisten kann. Eh klar. Dann aber seid so lieb: Her mit der Marie! <a href="http://www.streifzuege.org/call-for-marie">Löst uns aus! </a><br/><hr><br/<a href="http://www.streifzuege.org/2005/das-elend-der-gerechtigkeit">Das Elend der Gerechtigkeit</a></p>
<h3>Gerechtigkeit als normatives Pendant sozialen Elends </h3>
<p>Streifz&uuml;ge 34/2004</p>
<p><em>von Meinhard Creydt </em> <span id="more-373"></span></p>
<p><em>&#8220;,Die allgemeine Rohheit ist heute unertr&auml;glich. Aber weil sie es ist, muss auch die G&uuml;te falsch sein! Die beiden h&auml;ngen ja nicht wie auf einer Waage zusammen, wo ein Zuviel auf der einen Seite einem Zuwenig auf der andern gleich ist, sondern h&auml;ngen zusammen wie zwei Teile eines K&ouml;rpers, die miteinander krank und gesund sind. Nichts ist also irriger&#8217;, fuhr er fort, , als sich einzubilden, wie es allgemein geschieht, dass an dem &Uuml;berhandnehmen b&ouml;ser Gesinnung ein Mangel an guter schuld sei: im Gegenteil, das B&ouml;se w&auml;chst offenbar durch das Wachsen einer falschen G&uuml;te&#8217;.&#8221; (Musil 1981/1406)</em></p>
<p>Das Thema , Gerechtigkeit&#8217; ist ein linker Evergreen. Seit kurzem f&uuml;hrt eine neue &#8220;Wahlalternative&#8221; die Gerechtigkeit im Parteinamen. Dabei geht eine linke Beanspruchung von , Gerechtigkeit&#8217; gleich mit einer ganzen Serie von Eigentoren einher.</p>
<p>Wer es auf Gerechtigkeit absieht, sieht zumeist davon ab, welche Abstraktionen und Trennungen sich in (und zwischen) den Leistungen und den Belohnungen ergeben &#8211; f&uuml;r das soziale Leben und sein Gef&uuml;ge des Nehmens und Gebens. &Auml;u&szlig;erlich werden die Opfer und Belohnungen zueinander in ein quantitatives Verh&auml;ltnis gesetzt. Kein Thema ist der innere Zusammenhang zwischen dem, was getan wird, und dem, was es f&uuml;r die Verbraucher oder Betroffenen i. w. S. ist. Wo Arbeitende sich nicht daf&uuml;r interessieren, welche Sinne und F&auml;higkeiten an ihren Produkten und Diensten sich entfalten k&ouml;nnen, wo es um die blo&szlig;e Verkaufbarkeit als Kriterium geht, dort schl&auml;gt dies auf die Qualit&auml;t der Produkte und Dienstleistungen zur&uuml;ck. Damit sind nicht Fragen gemeint, f&uuml;r die die , Stiftung Warentest&#8217; zust&auml;ndig ist. Das Thema sind nicht zuf&auml;llige M&auml;ngel, Pech und Pleiten. Zum Problem wird vielmehr ein gesellschaftlicher Stoffwechsel, in dem die Gegenst&auml;nde, die produziert werden, systematisch Anlass sind zur Erwirtschaftung von Mehrwert und (davon abh&auml;ngig) Erwerbseinkommen. Was bspw. die Bewerkstelligung von , Mobilit&auml;t&#8217; per Auto &ouml;konomisch, &ouml;kologisch und ideell an Schaden anrichtet, ist dann unerheblich. Das Interesse der Konsumenten an einem von ihnen konsumierbaren Gut beinhaltet meist das Desinteresse f&uuml;r die Art und Weise, wie das Leben der Produzenten in der Erarbeitung des Gutes auf eine Art verunstaltet wird, die auch die f&uuml;r den Konsum zentralen Sinne und F&auml;higkeiten ramponiert.</p>
<p>Mit , Gerechtigkeit&#8217; ist diese Indifferenz zwischen Produzenten und Konsumenten sowie zwischen beiden und den von Produktion und Konsumtion mittelbar Betroffenen nicht mehr Thema. Der gerechtigkeitsbeflissene Vergleich von Leistungen und Einkommen &#8211; diese Perspektive passt zum Horizont der abstrakten Vergesellschaftung und des abstrakten Reichtums. &#8220;Wird das Wesen als Gleichheit gefasst, so bleiben alle Einzelnen f&uuml;r sich, egoistisch, gleichg&uuml;ltig au&szlig;er einander, unverbundene Einzelne; die Gleichheit hebt sie nicht auf, affiziert sie nicht, sie verlieren nicht ihr gleichg&uuml;ltiges Au&szlig;ereinander&#8221; (Feuerbach 1976/137). Mit , Gerechtigkeit&#8217; werden Relationen innerhalb der Konkurrenz kritisiert, nicht aber das Sozialverh&auml;ltnis Konkurrenz oder die dem Markt eigene Indifferenz selbst. Nicht die Ursachen von Zumutungen sind mit , Gerechtigkeit&#8217; Thema, sondern die Unausgewogenheit der Opfer. Die mit , Gerechtigkeit&#8217; verbundene Gleichg&uuml;ltigkeit gegen&uuml;ber der Qualit&auml;t der gesellschaftlichen Lebensweise vermag Opfer und Zumutungen nicht in Frage zu stellen und &ouml;ffnet den sie rechtfertigenden oder sie f&uuml;r un&uuml;berwindbar erkl&auml;renden Ideologien T&uuml;r und Tor. Diese Ideologien lassen die quantitativen Relationen anders erscheinen, als dies linke Gerechtigkeitsfreunde wahrhaben wollen.</p>
<h4>Die Gerechtigkeit der Ungleichheit</h4>
<p>Die in Kapitalismustheorien und in Theorien &uuml;ber die , moderne Gesellschaft&#8217; f&uuml;r notwendig oder gar wohlstandsmehrend erachteten Hierarchien und die mit ihnen implizierten Ungleichheiten zwischen <em>den</em> vorfindlichen Menschen verletzen die Gleichbehandlung <em>des</em> Menschen in seinem qua W&uuml;rde gefassten und durch die Menschen- und Grundrechte formulierten Wesensbestand nicht. Die f&uuml;r das gegenw&auml;rtige Selbstverst&auml;ndnis von Demokraten typische und &auml;u&szlig;erst verbreitete Gerechtigkeitstheorie von John Rawls formuliert den Zusammenhang von zugrunde liegender Gleichheit und sich unter ihren Bedingungen ergebenden Ungleichheiten:</p>
<p><em>&#8220;1. Jedermann soll gleiches Recht auf das umfangreichste System gleicher Grundfreiheiten haben, das mit dem gleichen System f&uuml;r alle anderen vertr&auml;glich ist.</p>
<p></em>2. Soziale und wirtschaftliche Ungleichheiten sind so zu gestalten, dass</p>
<p>(a) vern&uuml;nftigerweise zu erwarten ist, dass sie zu jedermanns Vorteil dienen, und (b) sie mit Positionen und &Auml;mtern verbunden sind, die jedem offen stehen.&#8221; (Rawls 1975/81).</p>
<p>Mit dem , Unterschiedsprinzip&#8217; erl&auml;utert Rawls die Regel 2a. Nach diesem Prinzip erscheinen soziale und &ouml;konomische Ungleichheiten insoweit als gerecht, wie jeder von diesen Ungleichheiten mehr profitiert als durch eine Gleichverteilung der Grundg&uuml;ter (s. Rawls § 13, S. 76 und 83). Ungleichheiten gelten dann als Vorteil eines jeden, wenn auch die Schlechtestgestellten von Ungleichheiten profitieren (s. Rawls § 16). Die dem Kapitalismus eigene politische Utopie setzt der politischen Umverteilung zugunsten der Armen die Expansion entgegen und den dadurch vermittelten Fahrstuhleffekt (Beck): absolute Verbesserung der materiellen Lage aller Menschen bei im Wesentlichen unver&auml;nderter (und zudem motivationsf&ouml;rdernder) Ungleichheit zwischen ihnen.</p>
<p>Wenn demgegen&uuml;ber mit dem Kriterium der , Praxis&#8217;<a href="#a1" name="1"><sup>1</sup></a> die Entwicklung der Menschen im Arbeiten, durch die Arbeitsresultate, durch die gesellschaftliche Gegenstandswelt (z. B. Stadtbauwelt), durch die sozialen Verh&auml;ltnisse zwischen ihnen Thema sind, so wird deutlich, wie arm und selektiv die Perspektive der Gerechtigkeit ist. Das Moment, das die Praxisperspektive vom B&uuml;rger unterscheidet, ist: die Aufmerksamkeit f&uuml;r die Konstitution der Individuen durch den gesellschaftlichen Stoffwechsel. Dieser gilt dann nicht einfach nur als Bedingung von arbeitsfreier Zeit und Kaufkraft, sondern als Konstituens menschlichen Seins &#8211; im Arbeiten, im Verh&auml;ltnis zwischen Konsum und Arbeit, in der Entwicklung der Sinne und F&auml;higkeiten an und in der gesellschaftlichen Gegenstandswelt, den sozialen Verh&auml;ltnissen usw. Sind sie von Konkurrenz, Hierarchie, Besitzindividualismus usw. gepr&auml;gt oder von einem dies &uuml;berwindenden Bezug von Menschen auf Menschen? Wer demgegen&uuml;ber sich in und an Verteilungsfragen orientiert, bleibt in der b&uuml;rgerlichen Gesellschaft befangen und in der ihr eigenen Perspektive auf das Leben und Arbeiten, die gesellschaftliche Lebensweise, die sozialen Verh&auml;ltnisse. Die Agitation gegen die unverh&auml;ltnism&auml;&szlig;igen Einkommens- und Verm&ouml;gensunterschiede mag ein Einstieg sein, sich &uuml;ber die Verh&auml;ltnisse zu wundern. Zugleich lauert hier aber auch immer der Einstieg in den Ausstieg aus der Kritik.</p>
<p>Wer in den erscheinenden Ungerechtigkeiten den Dreh- und Angelpunkt einer sozialreformerischen oder antikapitalistischen Mobilisierung ausmacht, wird erfahren m&uuml;ssen, dass die Asymmetrie zwischen Kapital und Arbeit nur Teilmenge umfassenderer Abstraktionen, Trennungen, Indifferenzen usw. ist. &#8220;, Trennung&#8217;&#8221; ist der &#8220;eigentliche &#8230; Bildungsprozess des Kapitals&#8221; (MEW 26.3, 414).</p>
<h4>Die spalterischen Effekte der Gerechtigkeitsorientierung</h4>
<p>Das Gerechtigkeitsthema imponiert als Motiv, mit dem sich die Menschen auseinander dividieren. Die zersetzenden Wirkungen des Gerechtigkeitsthemas auf alternative Gemeinschaften sind notorisch. &#8220;Denn, wenn es jedem Einzelnen nur darum zu tun ist, die absolut gleichen Vorteile des Lebens mit den anderen zu genie&szlig;en, so wird jeder kleinste Unterschied und jeder geringste Umstand von ihm schon als eine Ungerechtigkeit und als eine Verletzung der allgemeinen Idee empfunden werden. Gerade dann werden die M&ouml;glichkeiten der Differenz endlos&#8221; (Landshut 1969/202f. ).</p>
<p>Die Affinit&auml;t von Gerechtigkeit und Spaltung ist in modernen kapitalistischen Gesellschaften auff&auml;llig: Da wird &uuml;ber die Ungerechtigkeit der Kinderlosen gegen die Menschen geschimpft, die Kinder aufziehen, &uuml;ber die Ungerechtigkeit derjenigen, die mit Risikoverhalten Gesundheitsleistungen beanspruchen gegen&uuml;ber denjenigen, die auf ihre Gesundheit achten. Und der <em>Spiegel</em> (37/1999) fragt: &#8220;Ist es gerecht, den Preis der Arbeit so hoch zu treiben, dass zwar den Arbeitsplatzbesitzern gedient ist, den Arbeitssuchenden aber die R&uuml;ckkehr in einen Job erschwert wird, weil es sich f&uuml;r Unternehmen nun einmal nicht rechnet, neue Leute einzustellen? Muss man nicht mehr Ungleichheit bei den Einkommen hinnehmen, um im Gegenzug f&uuml;r mehr Gleichheit beim Zugang zur Arbeit zu sorgen? &#8221; Seit der deutschen Wiedervereinigung schimpfen viele , Wessis&#8217; bzw. , Ossis&#8217; &uuml;ber die vermeintlichen Ungerechtigkeiten, die ihnen im Zuge der deutschen Wiedervereinigung widerfuhren. Und in puncto Sozialstaat hei&szlig;e es doch gerecht, wenn , unseren Kindern&#8217; nicht noch mehr Staatsausgaben, noch mehr Schulden usw. aufgeb&uuml;rdet w&uuml;rden. &#8220;Blo&szlig;e Umverteilung wirtschaftlicher G&uuml;ter und Gelder ist nicht per se , gerecht&#8217;. Gerechtigkeit muss auch zwischen den Generationen geschaffen werden &#8211; weshalb zum Beispiel eine Politik der ausufernden Staatsverschuldung eine grobe Ungerechtigkeit gegen unsere Kinder und Enkel ist&#8221; (Gerhard Schr&ouml;der 2003, 26).</p>
<p>Ethisch umstritten, da , ungerecht&#8217;, erscheint die Erzielung leistungslosen Einkommens. Sie gilt dem herrschenden Bewusstsein zufolge als keine exklusive Angelegenheit der Unternehmer, sondern als blo&szlig;er Sonderfall einer allgemeineren Neigung und eines umfassenderen Ph&auml;nomens. Demzufolge dehnt sich im vorfindlichen Bewusstsein das Gerechtigkeitsthema absurdifizierend aus &#8211; eine Ausweitung, die ihm nicht &auml;u&szlig;erlich, sondern immanent ist: Faule beuten Flei&szlig;ige aus, Unehrliche Ehrliche, Sozialhilfeempf&auml;nger beuten den Leistungskern der Gesellschaft aus, M&auml;nner Frauen (oder umgekehrt), Inl&auml;nder Ausl&auml;nder (oder umgekehrt), Mieter Vermieter (und umgekehrt) usw. usf. &#8220;Die Versuchung, andere f&uuml;r sich arbeiten zu lassen, &#8230; wird zur Massengefahr&#8230; : Ausbeutung nicht von oben, sondern von nebenan. Nicht mehr Reiche beuten Arme aus, ist die alles dominierende Verteilungsfrage in der Wohlstandsgesellschaft, sondern m&ouml;glicherweise: Die Faulen beuten die Flei&szlig;igen aus&#8221; (Norbert Bl&uuml;m, zit. nach Bischoff, Detje 1989, 114). <a href="#a2" name="2"><sup>2</sup></a></p>
<p>Diese Beispiele sensibilisieren f&uuml;r den formellen Charakter des Gerechtigkeitsbegriffs. Die herrschende Litanei bedient sich nicht einfach &auml;u&szlig;erlich des Gerechtigkeitsthemas. Vielmehr eignet es sich selbst dazu. Die &#8220;Gerechtigkeitsrhetorik&#8221; zehrt &#8220;von der semantischen Unsch&auml;rfe des Gerechtigkeitsbegriffs. &#8230; Er ist moralisch geschmeidig, kann jedem Maximierungsinteresse den Anschein moralischer Berechtigung geben&#8221; (Kersting 2003, 107). &#8220;Der Gedanke jedes Privateigentums als eines solchen ist wenigstens gegen das reichere Privateigentum als Neid und Nivellierungssucht gekehrt&#8221; (MEW-Erg. bd. 1, 534).</p>
<p>Linke, die das Gerechtigkeitsthema inhaltlich &#8220;umbesetzen&#8221; wollen, geben eine traurig-komische Figur ab. Sie h&auml;ngen sich an den letzten Wagen der herrschenden Gerechtigkeitsrede an und beabsichtigen, Lokf&uuml;hrer zu spielen. Donquichotesk wollen sie etwas umdrehen, ohne zu bemerken, wie sie selbst jenen Verkehrungen unterliegen, die im Gerechtigkeitsbegriff angelegt sind. Unerfindlich bleibt, warum man mit dem Ungerechtigkeitsthema emanzipatorisch etwas bewegen will, wenn landauf landab das US-amerikanische Modell propagiert wird: Mehr Ungerechtigkeit, mehr Unterschiede (&#8220;Spreizung&#8221;) zwischen den L&ouml;hnen und Geh&auml;ltern schaffe mehr Leistungsanreiz und dadurch mehr Wachstum. Und erst wenn wieder mehr Wachstum da sei, dann k&ouml;nnten , wir&#8217; auch wieder mehr verteilen. Der Sozialstaat hat immer die kapitalistische &Ouml;konomie und deren Florieren zur Voraussetzung. Wenn es hier hapert, muss der Sozialstaat sich an seiner Voraussetzung relativieren. Und die B&uuml;rger sollen schon begreifen, dass dann der Staat selbst als das gr&ouml;&szlig;te Sorgenkind im Lande gilt. Rentner, Bezieher von Arbeitslosenunterst&uuml;tzung u. a. sollen einsehen, dass f&uuml;r die Bedienung ihrer Interessen auf lange Sicht ein &#8220;finanziell konsolidierter&#8221;, also nicht &#8220;&uuml;berforderter&#8221; Sozialstaat die Voraussetzung und die Bedingung ist. &#8220;Nur wirklich Reiche k&ouml;nnen sich einen armen, einen handlungsunf&auml;higen Staat leisten, die meisten der Menschen in Deutschland k&ouml;nnen das nicht&#8221; (Gerhard Schr&ouml;der, <em>Spiegel</em> 37/1999).</p>
<h4>Gerechtigkeit und b&uuml;rgerliche Gesellschaft</h4>
<p>Gerechtigkeit beinhaltet rechtliche Gleichheit (Privatrecht) und Gleichheit der staatsb&uuml;rgerlichen Freiheiten (Nichtausschluss von Gruppen oder Individuen von der politischen Willensbildung). Soziale Chancengleichheit hei&szlig;t: Jeder soll gleichberechtigten Zugang und entsprechende , Startchancen&#8217; haben. Die unterschiedlichen Positionen in den sozialen Hierarchien sollen seitens der Individuen nach M&ouml;glichkeit aus Ursachen erkl&auml;rt werden, die in der jeweiligen Individualit&auml;t, in ihren Kr&auml;ften, F&auml;higkeiten, Vorlieben usw. liegen. Mit Gerechtigkeit sind die Hierarchien selbst nicht in Frage gestellt. Auch wirtschaftliche Verteilungsgerechtigkeit meint ja keine materiale Gleichheit der Verteilungsresultate. Vielmehr ist nur gefordert, &#8220;dass eine Ungleichverteilung gemeinschaftlicher G&uuml;ter und Lasten einer Rechtfertigung durch allgemein annehmbare G&uuml;ter bedarf. Als solche Gr&uuml;nde werden im Allgemeinen die folgenden angesehen: die Ber&uuml;cksichtigung ungleicher Beitr&auml;ge, Leistungen oder Verdienste der Beteiligten, die Befriedigung ihrer relevanten Bed&uuml;rfnisse und die Achtung bestehender Rechte&#8221; (Koller 1994, 135).</p>
<p>Was die Leistungen angeht, so sei es (vgl. Rawls) v&ouml;llig gerecht, dass Manager das X-fache bekommen im Vergleich zu Facharbeitern. Es gebe hier schlie&szlig;lich eine internationale Konkurrenz und es gehe darum, , uns&#8217; die Eliten nicht von anderen wegschnappen zu lassen. Der Preis bilde sich in Marktwirtschaften durch die Nachfrage am Markt. Und die Ausgaben f&uuml;r dynamische, kreative, durchsetzungsstarke Spitzenkr&auml;fte seien allemal berechtigt angesichts der Innovationen, die sie den Betrieben zu verpassen verst&uuml;nden (in Bezug auf neue Produkte und neue Arbeitsorganisation), womit dann wieder mehr Wachstum und vielleicht sogar auch mehr Arbeitspl&auml;tze einhergingen. In der <em>Tagesschau</em> vom 27.1.05 wird die Steigerung des Aktienkurses als Leistung des scheidenden Vorstandsvorsitzenden von Siemens, Heinrich von Pierer, gew&uuml;rdigt. Insofern war es auch im Sommer 2004 bei Sabine Christiansen kritisch gemeint und schon als noch schwierig zu erf&uuml;llende Forderung (! ) verstanden, wenn der ehemalige SPD-Parteivorsitzende Hans-Jochen Vogel zitiert wurde mit der mahnenden Ma&szlig;gabe, die Managergeh&auml;lter sollten doch nicht das 100-fache eines Facharbeiterlohns &uuml;bersteigen. Dies zeigt, als wie v&ouml;llig gerecht innerhalb des herrschenden Gef&uuml;ges von Verdiensten und Leistungen die f&uuml;rstliche Bezahlung f&uuml;r Manager gilt. &#8220;Die Privilegierung von Personen, die sich durch gr&ouml;&szlig;ere Beitr&auml;ge, bessere Leistungen oder besondere Verdienste auszeichnen, zielt darauf ab, Beteiligte zur Erbringung von Leistungen zu motivieren, an denen ein allgemeines Interesse besteht&#8221; (Koller 1994, 136). Wer hier nur mit dem Ungerechtigkeitstadel herumfuchtelt und nicht auf die viel weiteren Kontexte sich einl&auml;sst, die bereits selbst f&uuml;r die Kritik an zu hohen Managergeh&auml;ltern zum Thema zu machen w&auml;ren, um hier angemessen argumentieren und kritisieren zu k&ouml;nnen, gibt nur zu Protokoll, dass er sich in einer k&uuml;nstlich abgeschotteten Parallelwelt bewegt, in der Gutmenschen mit dem Mantra Gerechtigkeit schon Eindruck zu schinden verm&ouml;gen, ohne dass sie und ihr Publikum sich Rechenschaft dar&uuml;ber ablegen, wie Kapitalismus funktioniert und wie dies Funktionieren auch immanent f&uuml;r unumg&auml;nglich befunden wird.</p>
<p>Dem herrschenden Bewusstsein zufolge gelten Einkommensunterschiede als v&ouml;llig in Ordnung, sei die Gesellschaft doch als meritokratisch zu charakterisieren. Hoch bezahlte , Leistungstr&auml;ger&#8217; entfalteten eine Zugkraft wie Lokomotiven. Auch weniger leistende Passagiere profitierten von ihrer Geschwindigkeit. &#8220;Die Mehrheit verdankt ihren Wohlstand dem Einsatz und Ideenreichtum einer immer kleineren Minderheit&#8221; (Miegel 1991/28). &#8220;Und das verschweigen die Gewerkschaften. Unser Wohlstand, unsere Produktivit&auml;t, unsere Neuerungen in Wirtschaft, Organisation und Technik h&auml;ngen entscheidend von jener Schicht ab, die man gemeinhin nicht zu den , arbeitenden Massen&#8217; rechnet, und von jenem Mittelstand, um dessen Wohl und Wehe sich die Gewerkschaften noch nie gek&uuml;mmert haben. &#8230; Der Trend in unserer Gesellschaft zielt auf Nivellierung. Verantwortung, Leistung und Produktivit&auml;t werden geradezu bestraft, problemlose und einfachste Verrichtungen aber hoch belohnt&#8221; (Klaus Besser, in: <em>Bild am Sonntag</em>, 1.10.1978 &#8211; siehe auch die entsprechenden Statements anl&auml;sslich des Prozessbeginns gegen Deutsche Bank-Chef Ackermann im Januar 2004).</p>
<p>Wer den praktischen Ausschluss der Massen von der Gestaltung des Arbeitens, der Arbeiten, der Organisationen, der sozialen Synthesis usw. und ihre dadurch verursachte tendenzielle Subalternit&auml;t unterschreibt, wer die Hierarchien in diesen Sph&auml;ren nicht kritisiert, sondern sich auf Verteilungsungerechtigkeiten konzentriert, bekommt mit den Managergeh&auml;ltern die Quittung daf&uuml;r. Deren H&ouml;he ist eben nicht mehr im Kontext von Gerechtigkeit angreifbar, sondern nur, wenn die Teilung der Menschen in Disponierende und Objekte der Disposition und die Unterwerfung <em>beider</em> Fraktionen unter die Eigendynamik von Wert und Verwertung angreifbar wird. Und wer den Markt und die Ideologie von Angebot und Nachfrage als Ursache der Preise nicht angreifen kann, kann selbst die hohen Managergeh&auml;lter nicht kritisieren. Wer nur an &#8220;zu hohen&#8221; Managergeh&auml;ltern und Unternehmergewinnen Ansto&szlig; nimmt und zugleich den Profit als wirtschaftliches Leitkriterium und die Konkurrenz nicht in Frage stellt, dem wird die Gegenrechnung aufgemacht. Ihr zufolge muss manches, das den Kritikern als &#8220;Auswuchs&#8221; erscheint, vielmehr als legitimer Ausdruck der auch von ihnen unbestrittenen &#8220;Notwendigkeiten&#8221; gelten. &#8220;Wenn Unternehmergewinne nicht legitim sind, wie missg&uuml;nstige Menschen meinen, dann kann man sie ruhig nach Belieben umverteilen. Sind hohe Unternehmergewinne umgekehrt die gerechte Belohnung f&uuml;r gesellschaftlich dringend notwendige Innovation, ohne die wir alle &auml;rmer w&uuml;rden, ist jede Umverteilungsdiskussion von vornherein fragw&uuml;rdig&#8221; (Ziesemer 1999, 133). Die Bef&uuml;rworter einer Umverteilung von oben nach unten st&ouml;ren sich an Relationen zwischen wachsenden Gewinnen und steigender Armut, m&uuml;ssen sich aber vorhalten lassen, sie stifteten Zusammenh&auml;nge zwischen zwei Gr&ouml;&szlig;en, ohne die kausale Notwendigkeit dieses Zusammenhangs darzulegen. Insofern sei die Relation ungef&auml;hr genauso stichhaltig wie die Behauptung eines &#8220;Zusammenhangs zwischen der rapide gestiegenen Benutzerzahl im Internet und der wachsenden Arbeitslosenzahl in Deutschland&#8221; (Ziesemer 1999, 49). Falsch sei die zugrunde liegende Vorstellung von &ouml;konomischen Zusammenh&auml;ngen als Nullsummenspiel, als ob man nur reich werden k&ouml;nne, wenn man andere arm mache. &#8220;Selbst Karl Marx &#8230; h&auml;tte wohl seinen Kopf gesch&uuml;ttelt &uuml;ber solche vulg&auml;r&ouml;konomische Theorien&#8221; (ebd. ).</p>
<p>Die Willensbekundungen erster Ordnung, die , naiv&#8217; Gleichheit gegen&uuml;ber Ungleichheit vorziehen, relativieren sich an den Pr&auml;ferenzen zweiter (&uuml;bergeordneter) Ordnung. Deren Ideologie zufolge ist mit der Ungleichheit den in ihr Unterlegenen besser gedient als mit der Gleichheit (s. a. Rawls). Und im Alltagsbewusstsein auch der gebildeten St&auml;nde gehen die verschiedenen Quellen hohen Einkommens munter durcheinander. So schreibt bspw. der Gesellschafter der Beratungsgesellschaft Kienbaum, Heinz Evers: &#8220;Grunds&auml;tzlich hat in Deutschland kaum jemand etwas gegen hohe Bezahlung. Ob Autorennfahrer, Show-Star oder Fu&szlig;ball-Kicker, solange die Leistungen stimmen, g&ouml;nnt man ihnen sogar deutlich h&ouml;here Bez&uuml;ge als den Wirtschaftsf&uuml;hrern &#8211; von Neidgesellschaft kaum eine Spur. Dies gilt auch f&uuml;r die Spitzenmanager, deren Unternehmen augenscheinlich erfolgreich arbeiten, wie etwa f&uuml;r den Porsche-Chef Wendelin Wiedeking&#8221; (Evers 2004, 110). Kritik wird erst dann laut, wenn die Leistungen der sog. Spitzenkr&auml;fte nicht , spitze&#8217; sind. Als ungerecht gelten hohe Managergeh&auml;lter erst dann, wenn deren Bezieher sich als &#8220;Nieten in Nadelstreifen&#8221; herausstellen.</p>
<p>Gewiss ist die Vermeidung krasser Einkommensungleichheiten ein Attribut einer Gesellschaftsform, die den Kapitalismus abl&ouml;st. Die Systemalternative l&auml;sst sich aber nicht im Horizont von Gleichheit und Gerechtigkeit treffend charakterisieren. Dies ignorieren viele Linke, die meinen mit Gerechtigkeit ein treffliches Radikalisierungsmoment in den H&auml;nden zu halten. Sie konzentrieren sich auf das Sichtbare und meinen mit dieser punktuellen Evidenz (Einkommens- und Verm&ouml;gensunterschiede) einen schlechterdings unenteigenbaren Standpunkt und eine ihrer Verkehrung gegen&uuml;ber immune Position einnehmen zu k&ouml;nnen. Sie tun so, als sei die Ungleichheit das Wesen des Kapitalismus und die Gleichheit das der nachkapitalistischen Gesellschaft. Demgegen&uuml;ber geht es um die &Uuml;berwindung der Verselbst&auml;ndigung des (deshalb: ) abstrakten Reichtums gegen <em>alle</em> Akteure im Kapitalismus. Kapitalismuskritik ist keine Kapitalistenkritik. Den Metropolen-Kapitalismus zeichnet die Dominanz der Re-Investition von Gewinnen &uuml;ber deren private Konsumtion aus. Und die eigentlich relevante Verschwendung betrifft nicht in erster Linie den privat konsumierten Reichtum, sondern die Richtung, die die Entwicklung von Produktivkr&auml;ften, verkaufbaren Objekten und Ressourcenverbrauch unter den Leitkriterien von Profitabilit&auml;t und Besitzindividualismus nimmt (vgl. Creydt 2003). An den ruin&ouml;sen Folgen der herrschenden Gesch&auml;ftsregeln und an der mit der Verallgemeinerung der Ware zur Form des Reichtums verbundenen Weltlosigkeit<a href="#a3" name="3"><sup>3</sup></a> &auml;nderte sich auch selbst dann nicht viel, wenn die Einkommens- und Verm&ouml;gens-Unterschiede verringert w&uuml;rden.</p>
<h4>Kritik an &#8220;Ungerechtigkeiten&#8221; als Resultat entt&auml;uschter (aber nicht: ent-t&auml;uschter) Anh&auml;nglichkeit</h4>
<p>Wer es sich mit den im Arbeiten, in der Arbeitsorganisation und Technik, in der ganzen Richtung der Investitionen und Akkumulationen usw. innewohnenden sozialen Hierarchien (Marx: Kapitalfetisch) leicht macht und allein die Verteilungsungerechtigkeit skandalisiert, muss sich nicht wundern, dass diese leichtf&uuml;&szlig;igen und leichtfertigen Agitationsversuche auflaufen. Das Blickfeld der Freunde einer Umverteilung von oben nach unten blendet zentrale Kontexte aus und kennt dann nur das , Mehr desselben&#8217;. <a href="#a4" name="4"><sup>4</sup></a> Es ehrt die Freunde von Umverteilung im Interesse der Armen, dass sie gegen die von ihnen wahrgenommene Misere nicht aufgeben wollen. Aber dass sie keine Alternative zu ihrem Vorgehen sehen, liegt an dessen Zirkularit&auml;t selbst. Und die ihm eigenen Ausblendungen schaden noch dem Anliegen einer Umverteilung von oben nach unten selbst. Geht es doch einher mit dem Unverm&ouml;gen, die landl&auml;ufigen Legitimationen f&uuml;r Unternehmensgewinne und Managergeh&auml;lter &uuml;berhaupt erst einmal ernst zu nehmen &#8211; eine f&uuml;r jedwede Kritik unerl&auml;ssliche Voraussetzung. Kapitalprofite und Managergeh&auml;lter gelten u. a. als Risikopr&auml;mie und als Belohnung f&uuml;r die Findigkeit und Wachheit, den Wagemut und Einsatz dabei, neue Chancen und Marktnischen wahrzunehmen und entsprechende Produkten zu entwickeln. &#8220;Warum soll ein gut bezahlter Angestellter seinen sicheren Job k&uuml;ndigen und einen eigenen Betreib aufmachen, also ein gro&szlig;es pers&ouml;nliches Risiko f&uuml;r sich selbst und seine Familie eingehen, wenn er als Unternehmer kaum mehr verdienen kann als vorher? &#8230; Nur ein stetiger Strom von Existenzgr&uuml;ndern, der permanente Wechsel von erfahrenen Managern in die Selbst&auml;ndigkeit, kann f&uuml;r den notwendigen Innovationsdruck in einer Volkswirtschaft sorgen. Wird diese Pipeline unterbrochen, weil innovative Ideen nicht gen&uuml;gend zus&auml;tzliche Gewinne versprechen, sinkt die Wettbewerbsf&auml;higkeit eines Landes immer weiter&#8221; (Ziesemer 1999, 136).</p>
<p>Die reformistischen Umverteilungsbef&uuml;rworter ignorieren, dass die <em>f&uuml;r sie</em> schlagende Annahme vom kausalen Zusammenhang zwischen Armut und Reichtum f&uuml;r die Bev&ouml;lkerung alles andere als einleuchtend ist. Die reformistische Verk&uuml;rzung der Kapitalismuskritik auf Kapitalistenkritik geht einher mit einer Ignoranz gegen&uuml;ber dem dem Kapitalismus eigenen mystifizierten Bewusstsein. Auf die Frage, &#8220;wie wird man in Deutschland am ehesten reich&#8221; (Forsa-Umfrage 1999) antworten 32 Prozent mit &#8220;Steuerhinterziehung&#8221;, 31 Prozent mit &#8220;Erbschaft&#8221; (Ziesemer 1999, 158). F&uuml;r die Bef&uuml;rworter einer Umverteilung von oben nach unten ist bezeichnend, dass sie die geringe Teilnahme an den Protesten gegen Hartz IV im Sommer 2004 in den westlichen Bundesl&auml;ndern sich nicht recht erkl&auml;ren k&ouml;nnen.</p>
<p>Die Gerechtigkeitsfreunde kritisieren Unterschiede in der Verteilung und sind zugleich zahnlos gegen&uuml;ber den Gesellschaftsstrukturen. <a href="#a5" name="5"><sup>5</sup></a> Sie meinen ihre Kritik an diesen Unterschieden f&uuml;hren zu k&ouml;nnen, ohne die f&uuml;r den Kapitalismus ma&szlig;gebliche &Uuml;berordnung des Tauschwerts &uuml;ber den Gebrauchswert, der Verwertung des Kapitals &uuml;ber das Wohlergehen der Arbeitenden, der Notwendigkeit der Existenzsicherung durch abh&auml;ngige Arbeit &uuml;ber die Lebensqualit&auml;t der Arbeit und &ouml;kologische Gesichtspunkte<a href="#a6" name="6"><sup>6</sup></a> und die Relativierung des jeweils zweiten am ersten Moment als &uuml;berwindbar zeigen zu k&ouml;nnen (vgl. Creydt 2001, 2003). Die Gerechtigkeitsfreunde meinen aus der Tatsache, dass der Abbau von krassen Unterschieden in der Verteilung ein Attribut einer w&uuml;nschenswerten Gesellschaft ist, f&uuml;r diesen Abbau isoliert eintreten zu k&ouml;nnen, und finden dann dieses Vorhaben relativiert, unterwandert und verkehrt von den viel schwieriger in Frage zu stellenden Basisstrukturen des Kapitalismus.</p>
<p>Reformistische Bef&uuml;rworter einer Umverteilung von oben nach unten und ihre linksradikalen &Uuml;berbieter (&#8220;Hauptsache Kampf&#8221;) f&uuml;hren gern bessere Zust&auml;nde in fr&uuml;heren Zeiten und in anderen L&auml;ndern als Beleg f&uuml;r deren Erk&auml;mpfbarkeit <em>im</em> Kapitalismus an. Dabei werden die f&uuml;r diese Zust&auml;nde relevanten objektiven Bedingungen gern ausgeblendet. Sie betreffen u. a. Unterschiede in den Verwertungsbedingungen des Kapitals, in der Weltmarktposition, im Verh&auml;ltnis von Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt. Der Sozialstaatsausbau in Europa war auch eine Verarbeitung der Kriegserfahrung (Leitbild Sicherheit) und in Deutschland ein Ph&auml;nomen jenes von 1945-75 herrschenden &#8220;Traumes immer w&auml;hrender Prosperit&auml;t&#8221; (B. Lutz), verdankte sich jedoch in erster Linie einer einzigartigen Aufschwungphase. Diese objektiven Gegebenheiten sind nicht notwendigerweise Resultat von K&auml;mpfen, sondern konstituieren umgekehrt vielmehr die M&ouml;glichkeits- und Gelegenheitsstruktur, vor deren Hintergrund sich erst die Wucht von sozialen Forderungen und der Ausbau des Sozialstaats verstehen l&auml;sst. Es w&auml;re Thema eines eigenen Artikels zu zeigen, warum bspw. der inzwischen von vielen nostalgisch gesehene &#8220;Sozialstaat im Deutschland der 70er Jahre&#8221; oder das &#8220;schwedische Modell&#8221; <em>weder</em> hauptseitig Resultat von sozialen K&auml;mpfen waren <em>noch</em> als Beleg daf&uuml;r gelten k&ouml;nnen, was damals oder dort m&ouml;glich gewesen sei, sei auch in Zukunft im Kapitalismus wieder m&ouml;glich.</p>
<p>Die Gerechtigkeitsfrage ist noch nicht die Frage nach einer anderen Gesellschaft und nach einem anderen Selbstbewusstsein als dem im Umkreis von Opfern und Ohnmacht. Aus der Kritik an Markt, Kapitalismus und gesellschaftlicher Lebensweise muss demgegen&uuml;ber eine Alternative des Wirtschaftens, Arbeitens und Lebens entwickelt werden. Geschieht dies nicht, koexistieren die Klage &uuml;ber , Ausw&uuml;chse&#8217; und allerhand sch&ouml;ne Forderungen mit der (und sei es nur durch den Mangel an Alternativen und durch die fehlende Kritik der , Sachzw&auml;nge&#8217; begr&uuml;ndeten) Akzeptanz von Markt, Kapitalismus und gegenw&auml;rtiger Lebensweise. So viel Kritik es an einzelnen Aspekten der gegenw&auml;rtigen Gesellschaft geben mag, insgesamt herrscht doch Ratlosigkeit &uuml;ber eine andere, sie &uuml;berwindende Gesellschaft vor.</p>
<p>Ebenso wie fr&uuml;her in der Friedensbewegung wird auch in puncto Gerechtigkeit so getan, als ob ein f&uuml;r sich genommen scheinbar einfaches Ziel &#8211; wie Gerechtigkeit oder Frieden<a href="#a7" name="7"><sup>7</sup></a> &#8211; isoliert verwirklicht werden k&ouml;nne. Damit wird eine Gesellschaft fingiert, die es Menschen erm&ouml;glicht, ihre menschlichen Ziele zu realisieren. Es wird nicht gesehen, dass das naiv und unmittelbar aufgenommene Ziel Gerechtigkeit (oder Frieden<a href="#a8" name="8"><sup>8</sup></a>) in den bestimmten gesellschaftlichen Verh&auml;ltnissen spezifisch verstanden wird. Die linken Gerechtigkeitsfreunde &uuml;bergehen, wie sich das Thema Gerechtigkeit gegen ihre progressiven Vors&auml;tze verkehrt. Die oben zitierten Auffassungen von Gerechtigkeit illustrieren diese Verkehrung.</p>
<h4>Das Umschlagen von Gleichheit in Ungleichheit</h4>
<p>Die Besitzunterschiede in puncto Geld oder Kapital m&ouml;gen beklagt werden. Geld und Kapital als Basisstrukturen sind damit noch nicht in Frage gestellt. Viele linke Gerechtigkeitsfreunde kaprizieren sich empiristisch auf das sichtbare Faktum der Einkommens- und Verm&ouml;gensunterschiede, halten dies dem b&uuml;rgerlichen Verstand vor, ohne seine immanent gesehen guten Gr&uuml;nde f&uuml;r die Fruchtbarkeit oder Unumg&auml;nglichkeit eines Systems, in dem diese Unterschiede <em>ein</em> Moment darstellen, widerlegen zu k&ouml;nnen. Dass man ohne Geld und Kapital wirtschaften kann, erscheint unvorstellbar. Eine Kritik an der Ungleichheit relativiert sich an der Selbst&auml;ndigkeit des abstrakten Reichtums. Sie beinhaltet die Unterordnung der Individuen, w&auml;re es doch ebenso farcenhaft, sich einzubilden &#8220;man k&ouml;nne alle Arbeiter zu Kapitalisten machen&#8221; wie &#8220;alle Katholiken zu P&auml;psten&#8221; (MEW 23/82). Wer sich auf den abstrakten Reichtum einl&auml;sst, l&auml;sst sich auch auf seine Verselbst&auml;ndigung gegen die Individuen ein. Daran relativiert sich die Kritik an der erscheinenden Ungleichheit in der Gesellschaft. Sie gilt als unsch&ouml;n, aber notwendig.</p>
<p>Bereits die Ware als Form des Arbeitsprodukts beinhaltet die Unabh&auml;ngigkeit der Produzenten voneinander, die Abstraktion der Produktion von den Gr&uuml;nden der Konsumtion f&uuml;r die Nachfrage und umgekehrt die Indifferenz der Konsumenten f&uuml;r das, was in der Arbeit mit den Arbeitenden geschieht. Ein derartig abstrakter Reichtum findet seinen Ma&szlig;stab nicht in der Teilhabe der Individuen an einer gemeinsamen Welt und an deren Gestaltung. Vielmehr haben die Individuen an ihm teil nach Ma&szlig;gabe ihrer zahlungsf&auml;higen Nachfrage und nach dem Grad der Nachfrage nach ihrer Arbeitskraft. Das Charakteristikum der Arbeitskraft, &#8220;Quelle von Wert zu sein und von mehr Wert, als sie selbst hat&#8221; (MEW 23/208), f&uuml;hrt zum Umschlag von Gleichheit in Ungleichheit, f&uuml;hrt dazu, dass &#8220;aus dem Austausch der Waren nach dem Gesetz des Werts (der in ihnen enthaltenen Arbeitszeit) der ungleiche Austausch zwischen Kapital und lebendiger Arbeit entspringt&#8221; (MEW 26.3/8). <a href="#a9" name="9"><sup>9</sup></a> Ausbeutung ist nicht ungerecht: &#8220;Der Umstand, dass die t&auml;gliche Erhaltung der Arbeitskraft nur einen halben Tag kostet, obgleich die Arbeitskraft einen ganzen Tag wirken, arbeiten kann, dass daher der Wert, den ihr Gebrauch w&auml;hrend eines Tages schafft, doppelt so gro&szlig; ist als ihr eigener Tageswert, ist ein besonderes Gl&uuml;ck f&uuml;r den K&auml;ufer, aber durchaus kein Unrecht gegen den Verk&auml;ufer&#8221; (MEW 23/208).</p>
<p>Eine St&auml;rke der Marxschen Formanalyse liegt darin, an zun&auml;chst ganz sympathisch aussehenden Formen wie Gerechtigkeit und Gleichheit Latenzen und Affinit&auml;ten aufzuzeigen, die auf weit weniger &#8220;sch&ouml;ne&#8221; soziale Realit&auml;ten verweisen. Einer dieser immanenten Gehalte von Gleichheit und Gerechtigkeit (vgl. zur Kritik MEW 18/19, 19/22) stellt die Verkn&uuml;pfung von Gleichheit mit Gleichg&uuml;ltigkeit (vgl. GR 913, GR 153f. ) dar. Es wird &#8220;der Inhalt au&szlig;erhalb dieser Form &#8230; gleichg&uuml;ltig, ist nicht Inhalt des Verh&auml;ltnisses als sozialen Verh&auml;ltnisses&#8221; (GR 178). Die Abstraktion <em>von</em> den Stoffen der Transaktion ist der Gleichheit immanent: Gleichheit kann nicht anders existieren als formal (vgl. auch MEW 19/20f. ), alle sonstigen Unterschiede gehen die Gleichheit nichts an.</p>
<p>Wo &#8220;Vergleichung an der Stelle der wirklichen Gemeinschaftlichkeit und Allgemeinheit&#8221; stattfindet (GR 79), dort enth&auml;lt &#8220;Gleichheit&#8221; nicht nur eine Abstraktion <em>von </em>etwas. Vielmehr ist die Gleichg&uuml;ltigkeit die positive Form der sozialen Verh&auml;ltnisse. Schon in der entfalteten Warenzirkulation gilt, &#8220;dass das Individuum nur noch als Tauschwert produzierendes Existenz hat&#8221; (GR 159). Es wird &#8220;nicht gesehen, dass schon in der einfachen Bestimmung des Tauschwerts und des Geldes der Gegensatz von Arbeitslohn und Kapital etc. latent enthalten ist&#8221; (ebd. ). Gleichheit hei&szlig;t nicht einfach friedliche Koexistenz der verschiedenen Zwecke und Verausgabungen, nicht blo&szlig; unparteiische Urteilsenthaltung ihnen gegen&uuml;ber und Freisetzung von Vielfalt, sondern auch Geltung der verschiedenen Inhalte allein nach Ma&szlig;gabe der in ihnen enthaltenen Menge der gleichen &#8220;Substanz&#8221;.</p>
<p>Im Unterschied zu einer verteilungstheoretischen Fixierung der Kritik auf ungleiche Teilhabe am gesellschaftlichen Reichtum geht es hier um seine Abstraktheit: Aus ihr folgt als Steigerungsma&szlig; die quantitative Ausdehnung und als Mittel dazu die Arbeitskraft. Die Abstraktion wendet sich dann auch gegen das lebendige Mittel (vgl. genauer Creydt 2000, 147ff. ). Aus dem Unterschied zwischen dem Wert der Arbeitskraft und dem von ihr produzierten Produkt ergibt sich der Mehrwert, dessen Erwirtschaftung nun (im Unterschied zur einfachen Warenproduktion) zur Bedingung der Produktion &#8220;wird&#8221;. Es stellen sich die &#8220;Verwirklichung von Gleichheit und Freiheit&#8221; heraus &#8220;als Ungleichheit und Unfreiheit. Es ist ein ebenso frommer wie dummer Wunsch, dass der Tauschwert sich nicht zum Kapital entwickle, oder die den Tauschwert produzierende Arbeit zur Lohnarbeit&#8221; (GR 160).</p>
<h4>Die Weltlosigkeit der Idealbeflissenen</h4>
<p>Die linken Gerechtigkeitseiferer konservieren ihr Ideal der Gerechtigkeit in einer Vagheit, die es ihnen erlaubt, die Verkehrung dieses Zieles gegen ihre progressiven Vorstellungen von ihm aus ihrem Bewusstsein herauszuhalten. Gerechtigkeit avanciert so &#8211; wie Frieden &#8211; zu einer Chiffre f&uuml;r das allgemein Gute an und f&uuml;r sich. Es ist dann den Idealen mit ihrer &#8220;Vollendung nicht ernst, sondern vielmehr mit dem Mittelzustand&#8221; (Hegel Bd. 3, 459) des unendlichen Strebens nach ihnen. Das &#8220;Fortschreiten&#8221; auf die Ideale w&auml;re &#8220;ein Zugehen zum Untergang derselben&#8221; (ebd. 458). Ein h&auml;sslicher Nachteil von Werten und Idealen wie Gerechtigkeit und Frieden ist, dass man oftmals &#8220;in dem Ma&szlig;, wie der Schatten Gestalt annimmt, bemerkt, dass diese Gestalt, weit entfernt ihre ertr&auml;umte Verkl&auml;rung zu sein, just die gegenw&auml;rtige Gestalt der Gesellschaft ist&#8221; (MEW 4/105).</p>
<p>Das Gute wird formell und zu einem Namen, der sich allem M&ouml;glichen anheften l&auml;sst: Gerechtigkeit, Frieden usw. Die Moral zeigt ihre Weltlosigkeit ganz immanent, indem in ihr das Gute in das B&ouml;se umschl&auml;gt (Hegel Bd. 7, § 140). Da gibt es vielerlei &#8220;gute Gr&uuml;nde, f&uuml;r sich selbst eine Berechtigung zum B&ouml;sen (zu) finden, indem er (der B&ouml;se &#8211; Verf. ) durch sie (die Berechtigung &#8211; Verf. ) es (das B&ouml;se &#8211; Verf. ) f&uuml;r sich zum Guten verkehrt. Diese M&ouml;glichkeit liegt in der Subjektivit&auml;t, welche als abstrakte Negativit&auml;t alle Bestimmungen sich unterworfen &#8230; wei&szlig;&#8221; (ebd. , § 140 b)<a href="#a10" name="10"><sup>10</sup></a>. &#8220;In diesem abstrakten Guten ist der Unterschied von gut und b&ouml;se und alle wirklichen Pflichten verschwunden; deswegen blo&szlig; das Gute wollen und bei einer Handlung eine gute Absicht haben, dies ist so vielmehr das B&ouml;se, insofern das Gute nur in dieser Abstraktion gewollt und damit die Bestimmung desselben der Willk&uuml;r des Subjekts vorbehalten wird&#8221; (ebd. § 140 d).</p>
<p>Diese Willk&uuml;r entspricht der Weltlosigkeit des Individuums. Sie wiederum geht einher mit dem abstrakten Reichtum und der ihm eigenen Vergesellschaftung. Die linke Sympathie f&uuml;r das Gerechtigkeitsthema ist Ausdruck der Entfremdung, den abstrakten Reichtum und seine ideellen Komplement&auml;rph&auml;nomene nicht als Momente eines Zusammenhangs wahrhaben zu k&ouml;nnen. Linke spielen gern eine Seite der Gesellschaft gegen die andere aus und verfehlen die systemimmanenten Ursachen und Rechtfertigungsgr&uuml;nde der Einkommens- und Verm&ouml;gensunterschiede. Dass solche Linke dann entweder nach einigen Sturm- und Drangjahren das von ihnen nur &auml;u&szlig;erlich angegriffene, aber seiner formellen Negation gegen&uuml;ber wirklichkeitshaltigere b&uuml;rgerliche Bewusstsein &uuml;bernehmen und , realpolitisch&#8217; , ankommen&#8217; <em>oder</em> sich der Verkehrung ihrer guten Absichten ins Gegenteil durch sektiererische Einmauerung in dogmatische Parallelwelten erwehren, liegt nahe. Dabei liegen Vorschl&auml;ge f&uuml;r eine Kontexterweiterung vor, die diese falsche Alternative unn&ouml;tig macht (vgl. Creydt 1999 ff. ).<br />
<hr />
<h4>Anmerkungen</h4>
<p><a href="#1" name="a1"><sup>1</sup></a> Vgl. zum Praxisbegriff als Integrationsfigur f&uuml;r eine nachkapitalistische und nachmoderne Gesellschaftsordnung und Lebensweise und als not-wendiges Perspektivfundament: Creydt 1999a, b, 2001, 2003.</p>
<p><a href="#2" name="a2"><sup>2</sup></a> Der ehemalige Arbeitsminister unter Kohl war 2004 in K&ouml;ln Redner auf einer gewerkschaftlichen Kundgebung zur Kritik an &#8220;Ungerechtigkeiten&#8221; der Regierungspolitik. Diese Einladung passt zu den inneren Grenzen des Gerechtigkeitsdiskurses.</p>
<p><a href="#3" name="a3"><sup>3</sup></a> &#8220;, Menschen ohne Welt&#8217; waren und sind diejenigen, die gezwungen sind, innerhalb einer Welt zu leben, die nicht die ihrige ist; einer Welt, die, obwohl von ihnen in t&auml;glicher Arbeit erzeugt und in Gang gehalten, , nicht f&uuml;r sie gebaut&#8217; (Morgenstern), nicht f&uuml;r sie da ist; innerhalb einer Welt, f&uuml;r die sie zwar gemeint, verwendet und , da&#8217; sind, deren Standards, Abzweckungen, Sprache und Geschmack aber nicht die ihren, ihnen nicht verg&ouml;nnt sind&#8221; (Anders 1993/XI).</p>
<p><a href="#4" name="a4"><sup>4</sup></a> &#8220;Das religi&ouml;se Gef&uuml;hl, versteht sich, wenn es betrunken, wenn es nicht n&uuml;chtern ist, h&auml;lt sich f&uuml;r das einzige Gut. Wo es &Uuml;bel sieht, schreibt es sie seiner Abwesenheit zu, denn wenn es das einzige Gut ist, so kann es auch einzig das Gute erzeugen&#8221; (MEW 1/394).</p>
<p><a href="#5" name="a5"><sup>5</sup></a> Bei f&uuml;hrenden Vertretern der &#8220;Wahlalternative Arbeit und Soziale Gerechtigkeit&#8221; geht die Maxime &#8220;Die Leute dort abholen, wo sie sind&#8221; mit der Abgrenzung gegen die zu &#8220;linke&#8221; PDS einher und bringt das Elend der &#8220;Realpolitik&#8221; auf den Begriff. Neu ist daran nichts au&szlig;er der Tatsache, dass die WASG noch nicht einmal verbalradikal (&#8220;Ver&auml;nderung beginnt mit Opposition&#8221;) auftreten mag, w&auml;hrend die PDS sich immer darauf verstand, <em>bevor</em> sie wie in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern Regierungsverantwortung &uuml;bernahm und sich den &#8220;Sachzw&auml;ngen&#8221; unterwarf mit der ebenfalls klassischen Ausrede, <em>ohne</em> sie w&uuml;rde es noch schlimmer kommen. &#8220;Ich bin das kleinere &Uuml;belchen, kotzt alle in mein K&uuml;belchen&#8221; (Matthias Buchholz).</p>
<p>&#8220;Die WASG versteht sich als Alternative <em>im</em> System. Der demokratische Sozialismus, der auf den Fahnen der PDS steht, ist da weitergehender in Richtung einer Systemalternative. Die WASG tritt mit einer Wirtschaftspolitik an, die auf Keynes fu&szlig;t, und ich w&uuml;sste nicht, dass dies die theoretische Grundlage der PDS w&auml;re. &#8230; Theoretisch habe ich als Theologe keine Schwierigkeit damit, auch das System in Frage zu stellen. Ich habe aber den Eindruck, dass eine solche Infragestellung politisch gegenw&auml;rtig nicht vermittelbar ist. Ganz pragmatisch geht es darum, wie ich Politik, mit der ich nicht einverstanden bin, &auml;ndern kann&#8221; (J&uuml;rgen Klute, Spitzenkandidat der WASG in NRW und Leiter des Sozialpfarramts im Kirchenkreis Herne im Interview in der Sozialistischen Zeitung 20. Jg. , 5/2005, S. 5).</p>
<p>&#8220;JW: Und was ist die grunds&auml;tzliche Richtung? Antw. : Dass unser Programm im Kern reformistisch ist. Es ist darauf gerichtet, die Folgen des Kapitalismus zu begrenzen und zu beherrschen. JW: Also nicht, den Kapitalismus als solchen in Frage zu stellen? Antw. : Mit diesem Programm nicht.&#8221; (Sabine L&ouml;sing, Mitglied des Gesch&auml;ftsf&uuml;hrenden Bundesvorstandes der WASG im Junge-Welt-Interview 10.5.2005).</p>
<p><a href="#6" name="a6"><sup>6</sup></a> H&auml;ngen die Reproduktionschancen der Lohnabh&auml;ngigen, sozialstaatliche Transferzahlungen einmal ausgeklammert, von der Verkaufbarkeit ihrer Arbeitskraft ab und verkn&uuml;pft sich Einkommen f&uuml;r sie mit Erwerbs- bzw. Lohnarbeit, so &#8220;werden die Interessen Lohnabh&auml;ngiger strukturell vorgepr&auml;gt und in ein hierarchisches Verh&auml;ltnis zueinander gebracht. Danach rangiert das Arbeitsplatzinteresse vor dem Lohn-, dieses vor dem langfristigen Reproduktionsinteresse (das wiederum vorrangig die Arbeitskraft-, aber nachrangig die Umwelterhaltungsinteressen zum Gegenstand hat). Besch&auml;ftigungsnot, Arbeitslosigkeit k&ouml;nnen alle dem Arbeitsplatzinteresse nachrangigen Interessen verdr&auml;ngen&#8230;&#8221; (M&uuml;ckenberger 1986/104).</p>
<p><a href="#7" name="a7"><sup>7</sup></a> &#8220;Wer nur f&uuml;r den Frieden ist, der kriegt ihn nicht, tut und lebt er doch gerade so, als w&auml;re die Welt (bis auf diesen Sch&ouml;nheitsfleck, die Gefahr ihrer leider absoluten Vernichtung) schon die seine, und als w&auml;ren die Regierungen dazu da, auf seine Forderungen zu h&ouml;ren. F&uuml;r den Frieden brauche es also alles, nur keine Friedensbewegung&#8221; (Creydt 1984, 318).</p>
<p><a href="#8" name="a8"><sup>8</sup></a> Bereits 1930 hie&szlig; es zu Recht: &#8220;Die pazifistische Ideologie dient der Maskierung der imperialistischen Kriegsvorbereitungen. &#8230; Die verschiedenen Antikriegspakte &#8230; sind keine wirksamen Hemmnisse f&uuml;r den Ausbruch des imperialistischen Krieges. Aber sie stellen die propagandistische Kriegsvorbereitung in den Massen auf einen neuen Fu&szlig;. Sie sind die Instrumente, um die Kriegshetze mit den Mitteln des Pazifismus, und das hei&szlig;t, umso wirksamer, zu f&uuml;hren. Der imperialistische Gegner wird durch den Apparat, den diese Abkommen geschaffen haben, als St&ouml;rer des Weltfriedens hingestellt und die Kriegsf&uuml;hrung gegen den Gegner als v&ouml;lkerrechtliche Verpflichtung und als moralische Pflicht hingestellt&#8221; (KPD-Opposition 1931, 16f. ).</p>
<p><a href="#9" name="a9"><sup>9</sup></a> &#8220;Dass diese besondere Ware Arbeitskraft den eigent&uuml;mlichen Gebrauchswert hat, Arbeit zu liefern, also Wert zu schaffen, das kann das allgemeine Gesetz der Warenproduktion nicht ber&uuml;hren. &#8230; Das Gesetz des Austausches bedingt Gleichheit nur f&uuml;r die Tauschwerte der gegeneinander weggegebenen Waren&#8221; (MEW 23/610f. ).</p>
<p><a href="#10" name="a10"><sup>10</sup></a> Es geht mit dem , Guten&#8217; darum, &#8220;einen Inhalt unter ein Allgemeines zu subsumieren&#8221; (Hegel Bd. 7, § 140 d). &#8220;Dieser Inhalt ist an der Handlung als konkreter &uuml;berhaupt eine Seite, deren sie mehrere hat, Seiten welche ihr vielleicht sogar das Pr&auml;dikat einer verbrecherischen und schlechten geben k&ouml;nnen. &#8230; Die Subsumtion aber jeden beliebigen Inhalts unter das Gute ergibt sich f&uuml;r sich unmittelbar daraus, dass dies abstrakte Gute, da es gar keinen Inhalt hat, sich ganz nur darauf reduziert, &uuml;berhaupt etwas Positives zu bedeuten &#8211; etwas, das in irgendeiner R&uuml;cksicht gilt und nach seiner unmittelbaren Bestimmung auch als ein wesentlicher Zweck gelten kann, z. B. Armen Gutes tun, f&uuml;r mich, f&uuml;r mein Leben, f&uuml;r meine Familie sorgen usf. &#8230; Diebstahl, um den Armen Gutes zu tun, Diebstahl, Entlaufen aus der Schlacht um der Pflicht willen f&uuml;r sein Leben, f&uuml;r seine (vielleicht auch dazu arme) Familie zu sorgen. &#8230; Es reicht eine h&ouml;chst geringe Verstandesbildung dazu hin, um wie jene gelehrten Theologen f&uuml;r jede Handlung eine positive Seite und damit einen guten Grund und Absicht herauszufinden&#8221; (ebd. ).</p>
<h4>Literatur</h4>
<p>Anders, G&uuml;nther 1993: Mensch ohne Welt. M&uuml;nchen.</p>
<p>Bischoff, J&uuml;rgen; Detje, Richard 1989: Massengesellschaft und Individualit&auml;t. Hamburg.</p>
<p>Creydt, Meinhard 1984: Die Misere des Katastrophenschutzes &#8211; Frieden schaffen wie die Affen. In: Die Aktion, Jg. 3, Hamburg (Nautilus-Vlg. ).</p>
<p>Creydt, Meinhard 1999a: Arbeit als Perspektive. Argumente f&uuml;r einen kritischen und erweiterten Arbeitsbegriff. In: Weg und Ziel 2/1999, Jg. 57 Wien.</p>
<p>Creydt, Meinhard 1999b: Anhang zu: Probleme nichtsubalterner Basispolitik. In: Gr&uuml;n-Links-Alternatives Netzwerk Ruhrgebiet (Hg. ): , Gr&uuml;n-links-alternative Perspektiven f&uuml;r NRW? ! &#8216; Dortmund 1999.</p>
<p>Creydt, Meinhard 2000: Theorie gesellschaftlicher M&uuml;digkeit. Frankf. M.</p>
<p>Creydt, Meinhard 2001: Partizipatorische Planung und Sozialisierung des Marktes. Aktuelle Modelle in der angels&auml;chsischen Diskussion. In: Widerspruch (Z&uuml;rich), Bd. 40, 2001. Andere Varianten in: Marxistische Bl&auml;tter 3/2001, Volksstimme Nr. 45/2000 , Berliner Debatte Initial Nr. 3/2001.</p>
<p>Creydt, Meinhard 2003: Die institutionellen Strukturen nachkapitalistischer Gesellschaften. In: Olaf Reissig u. a. (Hg. ): Mit Marx ins 21. Jahrhundert. Hamburg.</p>
<p>Creydt, Meinhard 2004: Sparzwang und Verschwendung. In: Sozialistische Zeitung Nr. 1, Jg. 19.</p>
<p>Evers, Heinz 2004: Wie viel ist genug. In: Cicero &#8211; Magazin f&uuml;r politische Kultur. H. 1, Jg. 1.</p>
<p>Feuerbach, Ludwig 1976: Vorlesungen &uuml;ber Logik und Metaphysik. Darmstadt.</p>
<p>Kersting, Wolfgang 2003: Gerechtigkeit: Die Selbstverewigung des egalitaristischen Sozialstaats. In: Lessenich, Stephan (Hg. ): Wohlfahrtsstaatliche Grundbegriffe. Historische und aktuelle Diskurse. Frankf. M.</p>
<p>Koller, Peter 1994: Gesellschaftsauffassung und soziale Gerechtigkeit. In: Frankenberg, G&uuml;nter: Auf der Suche nach der gerechten Gesellschaft. Frankf. M.</p>
<p>KPD-Opposition 1931: Plattform der KPD (Opposition). Beschlossen Dez. 1930.</p>
<p>Landshut, Siegfried 1969: Die Gemeinschaftssiedlung in Pal&auml;stina. (Zuerst Tel Aviv 1944).</p>
<p>In: Ders. : Kritik der Soziologie und andere Schriften zur Politik. Neuwied am Rhein.</p>
<p>Miegel, Meinhard 1991: Leistung lohnt sich nicht. In: Die Zeit Nr. 12, S. 28.</p>
<p><em>M&uuml;ckenberger, Ulrich 1986: Entfremdung von innerer und &auml;u&szlig;erer Natur und Wege, sie zu thematisieren. In: Altvater, Elmar (Hg. ): Markt, Mensch, Natur. Hamburg.</p>
<p></em>Musil, Robert 1981: Mann ohne Eigenschaften. Reinbek bei Hamburg.</p>
<p>Rawls, John 1975: Eine Theorie der Gerechtigkeit. Frankf. M.</p>
<p>Schr&ouml;der, Gerhard 2003: Das Ziel der sozialen Gerechtigkeit und die Herausforderungen moderner Demokratie. In: Konrad Deufel, Manfred Wolf (Hg. ): Ende der Solidarit&auml;t? Die Zukunft des Sozialstaats. Freiburg.</p>
<p>Ziesemer, Bernd 1999: Die Neidfalle. Wie Missgunst unsere Wirtschaft l&auml;hmt. Frankf. M.</p>
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		<title>Man kann nur entweder das Recht lieben oder aber die Gesellschaft hassen</title>
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		<pubDate>Fri, 01 Jul 2005 01:38:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Lorenz</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht / Gerechtigkeit]]></category>
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Post from: Streifzüge. Liebe Leute: Allein hier zu schreiben, dass wir ein Leben ohne Geld wollen, kostet welches. Wer unsere Texte mag, soll dazu beitragen, dass sie hier (ent)stehen können. Wenn wer sich’s leisten kann. Eh klar. Dann aber seid so lieb: Her mit der Marie! Löst uns aus!]]></description>
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<h3>&Uuml;ber die der Gesellschaft als Produktivkraft innewohnende und ihr zugleich als Ordnungsmacht &uuml;bergest&uuml;lpte Form</h3>
<p>Streifz&uuml;ge 34/2004</p>
<p><em>von Ilse Bindseil</em> <span id="more-372"></span></p>
<h4>1. </h4>
<p>Ein Problem, das rechtlich geregelt wird, ist ein rechtliches Problem. In dem Moment, wo es dem Recht anvertraut wird, ist es ein rechtliches Problem. Ein rechtliches Problem kann nur in rechtlicher Hinsicht und in keiner anderen Hinsicht gel&ouml;st werden. Was an ihm gel&ouml;st wird, wenn es rechtlich gel&ouml;st wird, ist ein Problem, das das Recht mit ihm, dem Problem, hat. Oder genauer, es ist ein Problem, das das Recht mit sich selbst hat, ein Einordnungsproblem, ein Unterordnungsproblem, ein Zuordnungsproblem, kurz ein Ordnungsproblem. Mit dem urspr&uuml;nglichen Problem hat das Problem, das schlie&szlig;lich geregelt wird, also gar nichts zu tun; wie denn auch? Was h&auml;tten ein Problem und eine Ordnung miteinander zu tun &#8211; es sei denn, das Problem w&auml;re von der Ordnung schon hinreichend infiziert und sozusagen ein Ordnungsproblem. Meist ist es aber, selbst bei den solcherma&szlig;en infizierten Problemen, das Ungeordnete und jeder Ordnung Fremde, das bei dem Appell, der Bitte um Regelung, den Ausschlag gibt.</p>
<h4>2. </h4>
<p>Um mit der Zumutung fertig zu werden, die das Recht f&uuml;r den bedeutet, der es um eine L&ouml;sung seines Problems angeht und von ihm lediglich eine Expertise der rechtlichen Aspekte dieses Problems samt einer Inaugenscheinnahme ergebenden rechtlichen L&ouml;sungen erh&auml;lt, muss der Betreffende das Recht lieben lernen. Er muss lernen, es um dessentwillen zu lieben, was es ist, und nicht mehr um dessentwillen, was er von ihm erhofft und was er ihm f&auml;lschlich zugetraut hat. Das hei&szlig;t, er muss an ihm das vermeintlich Defizit&auml;re lieben lernen, die strikt formale Seite der Betrachtung, die Seite der Form. Schlie&szlig;lich muss er zu der &Uuml;berzeugung gelangen, lieben k&ouml;nne man &uuml;berhaupt nur die Form oder das Formale, alles andere w&auml;re blo&szlig; <em>leben</em>. Er selbst muss also sein Problem verraten &#8211; und schlie&szlig;lich vergessen &#8211; und mit fliegenden Fahnen zum Gegner seines Problems &uuml;berlaufen oder vielmehr zu dessen Verweser und Vernichter, zu ihm, der es l&ouml;st, indem er es beseitigt, und es beseitigt, indem er sich an seine Stelle setzt; es also keineswegs ersatzlos streicht, sondern ersetzt.</p>
<h4>3. </h4>
<p>Was das Recht dem zu bieten hat, der es mit einer substanziellen Frage bedr&auml;ngt und von ihm mit einer bis zum Paradigmensprung umformulierten Antwort, einem &#8220;Spruch&#8221;, beschieden wird, das ist &#8211; abgesehen von Frust, Frust, Frust &#8211; nat&uuml;rlich ein Schein; aber es <em>ist</em> ein Schein. Zwar wird das Problem, mit dem sich der Betreffende an das Recht wendet, von diesem f&ouml;rmlich aufgesprengt, und er selbst wird in der &uuml;berw&auml;ltigenden Mehrzahl der m&ouml;glichen F&auml;lle nat&uuml;rlich auch abgewiesen. Aber daf&uuml;r wird er mit einer ganz neuen Welt entsch&auml;digt, und diese Welt ist auf ihre zugleich abstrakte und emsige Weise eine h&ouml;chst t&auml;tige Welt. Er stellt fest: Das Recht ist kein Sein, es ist eine Praxis (vielleicht ist dies ja die normale Form des Seins); es ist selbst ein Prozess. Das Recht kennen lernen hei&szlig;t seine Praxis kennen lernen. Es hei&szlig;t den Prozess an sich selbst erfahren, den das Recht fortlaufend erf&auml;hrt, wenn es das unsortierte und falsch sortierte Leben als eine schlechte Unmittelbarkeit, einen Rohstoff, in sich hineinzieht und, in Recht verwandelt, als Fabrikat, endg&uuml;ltiges Produkt und Endprodukt, aus sich entl&auml;sst, sozusagen mit dem Rechtssiegel versehen. In einem Prozess unterliegen bedeutet also beides: zu unterliegen und den Prozess des rechtlichen Unterliegens zu erleben, in jener erhebenden Form, die es erlaubt, sich in der Bewegung des Lernens &uuml;ber sich selbst, seine unmittelbaren Interessen zu erheben, also selbst zu einem Bestandteil des Rechtsprozesses zu werden, als Opfer und als &#8220;T&auml;ter&#8221;, der, der den Prozess mitdenken kann. Freilich muss man sich dazu die Eigent&uuml;mlichkeiten des Rechts zu Eigen machen. Man muss Inhalt und Form scheiden lernen; man muss Recht und Richtigkeit scheiden lernen; man muss Recht und Interesse scheiden lernen; man muss, last but not least, Recht und Gerechtigkeit scheiden lernen. Man muss lernen, dass Gerechtigkeit Recht will, ohne Form zu wollen, und dass sie daf&uuml;r auf die primitivste Form vereidigt ist: das &#8220;Auge um Auge&#8221;, die &Auml;quivalenz des Einmaleins. Man muss dar&uuml;ber hinaus die Teilung der Welt, wie sie in diesen Begriffspaaren sich niederschl&auml;gt, ja die Spaltung der eigenen Person lieben lernen. Er darf das nicht nur als Floskel empfinden, als Wort gewordene Ratlosigkeit, wenn es hei&szlig;t: &#8220;Nehmen wir mal an &#8230;&#8221; Er muss den Aufbruch darin erkennen, den Beginn der Umformulierung, der Umkrempelung. &#8220;Nehmen wir umgekehrt an &#8230; &#8220;, das muss ihn der Aussicht wegen begeistern, der Gelenkigkeit wegen. Er muss das als die wahre Freiheit empfinden!</p>
<h4>4. </h4>
<p>Wer sein Recht sucht, verliert es also und bekommt zugleich etwas anderes daf&uuml;r zur&uuml;ck. F&uuml;r die &#8220;leuchtende Klarheit&#8221; seines Rechtsempfindens, die ihm im ersten Zuge des Verfahrens so vollst&auml;ndig wie verst&ouml;rend abhanden kommt, wird er in einem zweiten Zug durch die &#8220;leuchtende Klarheit in (s)einem Verstand&#8221; (Descartes) entsch&auml;digt: Klarheit, wird ihm beigebracht, kann &uuml;berhaupt nur auf den Verstand bezogen werden. Was er selbst f&uuml;r Klarheit des Rechtsempfindens hielt, war bestenfalls die Inbrunst des Empfindens! Was er aber als Willk&uuml;r und Gewalt erfuhr, das mag er im ersten Anlauf durch die Willk&uuml;r des Rechts abgel&ouml;st finden; der Schock muss sein. Im zweiten Anlauf wird er schon dem Erotismus des Bezugs von Sache und Begriff nachsp&uuml;ren und diesen Bezug im dritten als den h&ouml;heren Masochismus der Sache, die sich &#8220;handeln&#8221; l&auml;sst, genie&szlig;en: er, zugleich in der Rolle der erleidenden Sache und des begreifenden (oder billigenden) Subjekts, in der wahren Rolle des Masochisten! Er erkennt nicht nur den Punkt, worin &#8220;bedenken&#8221; und &#8220;befingern&#8221; eins sind, er erlebt ihn. Was der Rechtsuchende schlie&szlig;lich im Angesicht des Gerichts, in den M&uuml;hlen des Rechts als die Bagatellisierung und Ver&auml;chtlichwerdung seines Problems erlebt, das erlebt er zugleich als Wertzuwachs. Er bekommt nicht nur eine Ahnung von der Dialektik des Repr&auml;sentationszusammenhangs, in dem das Einzelne durch das Ganze repr&auml;sentiert wird, als Einzelnes aber verlorengeht; ihm d&auml;mmert auch, dass in dem Tauschzusammenhang, in dem best&auml;ndig Leben gegen Recht getauscht wird, der konkrete einzelne Fall, <em>sein</em> Fall, die Gebrauchswertbasis ist. Es d&auml;mmert ihm, was daran Grenznutzen ist oder lebendiges Kapital oder die Substanz, alles das also, was den tr&auml;gen Apparat in Bewegung setzt, das K&ouml;rnchen Realit&auml;t, ohne das die Wahrheits-Suppe fad schmeckt und dessen unbedarfter Einsatz zugleich das ganze Gericht ruiniert. Nicht nur erlebt er, wie das Recht sich ihm zuwendet und sich ihm widmet. Er erlebt zugleich die unverst&auml;ndliche und r&auml;tselhafte Weise dieser Zuwendung, die, je konkretere Formen sie annimmt, immer r&auml;tselhafter wird, zuletzt voller Geheimnisse scheint. Es ist ein <em>byword</em>, dass dem schlicht sein Recht Suchenden das Letztere einer anderen Welt zugeh&ouml;rig &#8211; und dieser zugewandt &#8211; scheint. Und die entfremdende Erfahrung geht nicht ab ohne Selbstentfremdung: Eingebettet in einen mystischen Repr&auml;sentationszusammenhang wird der Rechtsuchende sich selbst zum Geheimnis, sein Problem wird ihm zum Schatz, was er sucht, zum Schatzzusammenhang: der &#8220;Spruch&#8221;, der &uuml;ber ihn gef&auml;llt wird, best&auml;tigt ihm, dass er nur ein Kr&uuml;mel ist; gleichzeitig wird er durch ihn erw&auml;hlt. &#8220;Da ist kein Auge, das ihn nicht ansieht&#8221;, wie der Dichter sagt, und was anderes kann der Schatz sein, den das Recht h&uuml;tet, als das Leben selbst!</p>
<h4>5. </h4>
<p>Ungeachtet der Symbiose tobt der Kampf. Nicht nur werden tagt&auml;glich die Grenzen neu ausgehandelt, sondern unerm&uuml;dlich wird die Gretchenfrage gestellt: Gerechtigkeit oder Willk&uuml;r! Recht oder Leben! Die Wirkung des Rechts auf das Leben und umgekehrt die Wirkung des Lebens auf das Recht kommt nat&uuml;rlich am sinnf&auml;lligsten in der Person des Richters zum Ausdruck. Der Betroffene schreit &#8220;Mord! &#8220;, und was sagt der Richter dazu? Er sucht nach den mildernden Umst&auml;nden. Aber auch gegen das Recht f&uuml;hrt der Richter die mildernden Umst&auml;nde ins Feld. Wie feindliche Br&uuml;der stehen Rechtsuchender und Recht einander gegen&uuml;ber; nicht der eine dem andern &uuml;berlegen, durch Abstraktion, oder der andere dem einen, durch Vitalit&auml;t, sondern in fataler Symmetrie. Im Grunde glauben beide an dieselbe starre Sache, an diese Wesenheit, an dieses bedingungslose <em>Ist</em>. Zwischen ihnen der Richter; nicht, weil sie einander in die Haare gerieten, wenn er sie nicht trennte, sondern weil sie einander zur Unertr&auml;glichkeit verst&auml;rken w&uuml;rden: da w&auml;re kein Recht, und es w&auml;re auch kein Leben mehr. In seiner bed&auml;chtigen, passiven, rezeptiven Art gibt der Richter der in den Kippmechanismus geratenen Sache ihr Volumen zur&uuml;ck. Er gibt ihr ihren Rahmen zur&uuml;ck. Er gibt ihr ihre Realit&auml;t zur&uuml;ck: Da ist etwas vorgefallen, das muss gekl&auml;rt werden. Was das Recht mit einer Bewegung beiseite gefegt hat, das wird vom Richter mit Bedacht zur&uuml;ckgekarrt: &#8220;Und dann haben Sie &#8230;&#8221; In der heiligen Messe, die der Prozess f&uuml;r den Rechtsprozess darstellt, in dieser heiligen katholischen Messe (die nicht auf Erinnerung, sondern auf Vergegenw&auml;rtigung setzt), wird die abstraktive Strategie des Rechts durch eine Strategie erg&auml;nzt, die aufs Gegenteil, auf Wiederherstellung, auf Wiederverk&ouml;rperung zielt. In seiner Rekonstruktion der Sache, um die es geht, bringt der Richter nicht nur Ordnung in diese Sache &#8211; geordneter als im Kopf von Rechtsuchendem und Recht kann sie gar nicht sein! Recht, sagt er, ist auf seine Weise nicht anders als das &#8220;tumbe Leben&#8221;; auch es hat seine eigene &#8220;Chaotik&#8221;, seine falsche Unmittelbarkeit, und bedarf der Korrektur. Vor dem Richterstuhl m&uuml;ssen Recht und Leben neu vermittelt werden. Die &#8220;mildernden Umst&auml;nde&#8221; sind davon das Resultat. Was in ihnen zum Ausdruck kommt, ist bereits vermittelt, es ist gewogenes Leben, gemildertes Recht. Sie sind nicht ein Einsprengsel des Lebens in einem durch und durch formalisierten Prozess. Vielmehr assoziieren sie sich beidem. Dem Prozess verdanken sie ihr Sein, ihren Auftritt; Ersterem streben sie nach, versuchen es zu spiegeln, es mimetisch wiederzugeben, von daher die redende, nachvollziehende, den Vorstellungsakt selbst zur Darstellung bringende, irgendwie absurde und r&uuml;hrende Form der richterlichen W&uuml;rdigung. &#8220;Sie sagen: , Ich wollte es nur sch&uuml;tteln&#8230; &#8216;&#8221;, sagt der Richter. Es n&uuml;tzt nichts, Recht zu haben, sagt er. Um Recht zu behalten, muss man nicht vor Gericht ziehen. Man kann sich damit begn&uuml;gen, Recht zu haben. Wenn man dagegen vor Gericht zieht, wenn man den Richter anruft, muss man die fehlende Vermittlung haben wollen. &#8220;Mein Lebensgef&auml;hrte war betrunken, und das Geschrei des Kindes hat ihn gest&ouml;rt.&#8221; &#8220;Sie sagen: , Ich wollte blo&szlig;, dass es still ist, und dann hat es nicht mehr geatmet. &#8216;&#8221; Man muss seinen Standpunkt opfern wollen. Man muss ihn f&uuml;r den Zusammenhang opfern wollen. Man muss den Zusammenhang erleben wollen. Man muss Gesellschaft nicht blo&szlig; erleiden, man muss sie auch erleben wollen; Gesellschaft <em>in actu</em>. Gelingt einem das, kann man sogar die mildernden Umst&auml;nde f&uuml;r den eigenen M&ouml;rder begr&uuml;&szlig;en.</p>
<h4>6. </h4>
<p>Wer also das Recht lieben lernen will, muss einerseits die Formalisierung lieben lernen, den Prozess der Transformation, den Umbau des Lebens in ein formales System. Er muss andererseits den umgekehrten Weg lieben lernen, den Weg der Entformalisierung und Wiederverk&ouml;rperung. Das ist aus doppeltem Grund schwer: Einmal, weil es &uuml;berhaupt so schwer ist, die Formalisierung lieben zu lernen, zum andern weil der Weg der Entformalisierung nicht als ein gangbarer Weg erscheint, eher als eine Heimsuchung, ein R&uuml;ckfall oder ein Zusammenbruch; denn der Weg ist immer der der Formalisierung. Wo keine Formalisierung stattfindet, ist kein Weg. Man muss sich in der Kunst der juristischen Formalisierung schon sehr ge&uuml;bt haben, um sich vom umgekehrten Weg, der also noch innerhalb des juristischen Milieus gesucht werden muss und das Leben nur nachzeichnen kann, wenigstens eine &#8220;gangbare&#8221; Vorstellung zu machen (oder man muss die juristische Formalisierung sogleich als eine <em>Kunst</em> ge&uuml;bt haben). Nur so kann man die dem Rechtsprozess unabdingbare und unerreichbare zweite H&auml;lfte des Rechts, seine materielle oder lebendige Seite, innerhalb des Rechtsvorgangs angemessen erstehen lassen. Das Recht aber ist selbst im rechtlichen Milieu lediglich dann vollst&auml;ndig repr&auml;sentiert, wenn es nicht nur sich selbst, sondern auch der von ihm beurteilten Sache eine eigene Form zubilligt, so etwas wie eine urspr&uuml;ngliche Form, wie sie in den behutsamen Formulierungen des Richters zum Ausdruck kommen, deren merkw&uuml;rdige Originalit&auml;t und zugleich Virtualit&auml;t nicht nur die Stellvertreterrolle des Richters und seiner Sprache, sondern zugleich die Stellvertreterrolle jeder Sprache zum Ausdruck bringen, ihre Stellvertreterrolle gegen&uuml;ber der urspr&uuml;nglichen Form. Wer also das Recht lieben lernen will, muss die Richterrolle lieben lernen. Er muss das Stellvertretende, Auff&uuml;hrungshafte, Theaterm&auml;&szlig;ige, er muss die <em>Rechtsauff&uuml;hrung</em> lieben lernen. Man k&ouml;nnte auch gleich sagen: Er muss Katharsis suchen, nicht &#8220;sein Recht&#8221;. Katharsis aber geht folgenderma&szlig;en: Erst wird die Hoffnung beschworen, dann wird die Hoffnung begraben. Katharsis ist ein Vorgang, kein Sein, und als Vorgang ist sie ein Rundgang, sie geht nicht von A nach B, sie landet wieder bei A: Mit der begrabenen Hoffnung kann man leben, auf Hoffnung kann man nur hinleben. Wer also das Recht lieben lernen will, muss den vollst&auml;ndigen Weg lieben lernen, den Weg durch das wirre Leben und den R&uuml;ckweg durch das wirre Recht. Kurz, er muss es aushalten, wenn das Recht sich des Lebens bem&auml;chtigt, und er muss Spa&szlig; haben, wenn das Recht seinerseits &#8220;vorgef&uuml;hrt&#8221; wird. Das Erste muss er im Grunde nur aushalten, das Zweite muss ihn sogar intellektuell freuen! Es muss ihn freuen zu erleben, wie das Recht von seinen Omnipotenz-, seinen Machtphantasien gereinigt wird, wie es allein schon dadurch in die Abstraktion zur&uuml;ckgedr&auml;ngt wird, dass sich neben ihm ein Vermittlungsprodukt von Recht und Leben etabliert, <em>bon sens</em>, der gesunde Menschenverstand, Urteilskraft. Nicht nur dem M&ouml;rder muss die Gewalt ausgetrieben werden (oder dem Opfer der Anspruch auf Gegengewalt), auch dem Recht muss die Gewalt ausgetrieben werden; <em>Recht</em> muss es erst werden. Wer das Recht lieben lernen will, muss es also als einen Prozess der Entdramatisierung, der Banalisierung, der Verallt&auml;glichung, der Ann&auml;herung und An&auml;hnelung, der Zur&uuml;ckverwandlung in jenes Leben lieben lernen, aus dem es herausfiel, f&uuml;r das es schlicht zu spektakul&auml;r war, an dem es sich vers&uuml;ndigt hatte. Er muss seine N&auml;he (nicht seine Ferne) zum normalen gesellschaftlichen Prozess lieben lernen, oder er muss die f&ouml;rmliche Zur&uuml;cknahme der Ferne und mimetische Herstellung der N&auml;he als den wahren kathartischen Prozess lieben lernen. Kurz, er muss das gesellschaftliche Sein, die bedingungslose gesellschaftliche Immanenz des Lebens lieben lernen.</p>
<h4>7. </h4>
<p>Die Liebe zum Recht wird als ein ethischer Imperativ empfunden, und das ist sie auch, insofern sie als ein kategorisches Muss auftritt. Man <em>muss</em> das Recht lieben, <em>weil</em> es die gesellschaftliche Wirklichkeit &uuml;berzieht und damit man aus dieser nicht herausf&auml;llt oder zur puren Kolonie wird. Empfunden wird die Liebe zum Recht als ethischer Imperativ, gelebt wird sie stattdessen als erkenntnistheoretischer Imperativ. Von vornherein bezieht sie sich nicht blo&szlig;, im Grunde &uuml;berhaupt nicht, auf die formale Kompetenz der Regeln, sondern auf das als dynamisch begriffene Verh&auml;ltnis von Form und Inhalt, auf den Prozess der Formalisierung und Entformalisierung, auf die transzendentale Frage der Gesellschaft also, die Frage ihrer Selbstvermittlung, ihrer unaufh&ouml;rlichen, ununterbrochenen Selbstherstellung. Diesen Imperativ mag man sich noch so sehr ethisch auslegen, gelebt wird er nur als eine Liebe zur Erkenntnis. Erst im zweiten Schritt kann man daraus einen ethischen Imperativ gewinnen: wenn man n&auml;mlich erkannt hat, dass die Gesellschaft zu neunundneunzig Prozent aus &#8220;unbewusster&#8221; Erkenntnis besteht, aber dann ist er im Grunde kein Imperativ mehr zu nennen; man liebt. Oder es ist eben ein kategorischer Imperativ, der sich auf das gesellschaftliche Sein bezieht und schon l&auml;ngst nicht mehr auf den halluzinativen Spielraum des Sollens.</p>
<h4>8. </h4>
<p>Von der Forderung, das Recht nicht naiv als einen Gegenstand, <em>ius</em>, sondern als eine Bewegung zu lieben, kann nicht abgegangen, die Forderung kann im Grunde nicht gemildert, sie kann nicht portioniert, allenfalls kann sie in ihrem Bewusstheitsgrad herabgestuft werden. Jede Reduktion hat eine Vermehrung des Hasses auf das Recht zur Folge oder der Verachtung der gew&ouml;hnlichen Menschen, wie sie tagt&auml;glich vor den Schranken des Gerichts aufkreuzen. Denn der Rechtsvorgang f&uuml;hrt immer eine Konfrontation herbei; f&uuml;hrt er sie nicht vollst&auml;ndig durch, das hei&szlig;t bis zum Ziel der vollst&auml;ndigen Katharsis, dann sind Hass und Verachtung nach dem Prozess gr&ouml;&szlig;er als vorher. Dieser verh&auml;ngnisvolle Fall ist nat&uuml;rlich der Normalfall, und so segelt gerade die Gesellschaft, die in besonderer Weise aufs Recht setzt beziehungsweise der Verrechtlichung unterworfen ist, mit ihrer angenommenen Zivilisierung zugleich in immer gef&auml;hrlichere Gew&auml;sser. Sicherer w&auml;re es, gar nicht erst anzufangen, &#8220;drau&szlig;en&#8221; zu bleiben, au&szlig;erhalb des Systems, und &#8220;die Leute ihren Zirkus allein machen&#8221; zu lassen, wenn das denn m&ouml;glich w&auml;re und nicht ebenfalls die finstersten Einschr&auml;nkungen, das hei&szlig;t die finstersten Ausblendungen, nach sich z&ouml;ge. So erscheint die vollst&auml;ndige Liebe zum Recht ganz unfreiwillig als eine regulative Idee im Sinne Kants; von ihr soll eine heilsame Wirkung ausgehen, obwohl sie an sich nicht existiert, beziehungsweise eben nur als Idee. Regulativ an ihr kann die mit ihr verkn&uuml;pfte Ahnung von den formalen Eigenschaften der Gesellschaft sein, und diese Ahnung wiederum, die keineswegs selbstverst&auml;ndlich ist, mag eine Hemmung errichten gegen die Versuchung, so zu agieren, als setzte die Gesellschaft sich unmittelbar aus Dingen oder Personen zusammen und w&auml;re nicht in Wirklichkeit blo&szlig; eine h&ouml;chst vermittelte Unmittelbarkeit. Zwar versteht der, der die Gerichte anruft, meist nicht, was juristisch passiert, und er, der sein Recht sucht, f&uuml;hlt sich genauso als Objekt wie der, der als Angeklagter vors Gericht gezerrt wird. Ihm mag aber d&auml;mmern, was es mit dem Recht auf sich hat, und dass es vom normalen gesellschaftlichen Prozess nicht gar so weit entfernt ist, wie er dachte. Intuitiv mag er sogar entscheiden, dass es f&uuml;r sein Normalbefinden besser ist, tatenlos auf das Recht zu schimpfen, als den gesellschaftlichen Prozess in der Gegenwart der rechtlichen Auseinandersetzung, das hei&szlig;t also nachtr&auml;glich, zu begreifen. Wichtiger f&uuml;rs gesellschaftliche Normalbefinden ist indessen, dass er die Aufarbeitung nicht mit dem Tun verwechselt, sondern auf den Abstraktionssprung, der ja in der Gesellschaft selbst steckt und in der rechtlichen Aufarbeitung &#8211; die dann wieder ihre eigene Unmittelbarkeit hat &#8211; blo&szlig; zum Ausdruck kommt, im weitesten Sinn mit einer Hemmung reagiert, mit Resignation; wei&szlig; er doch nie, ob er gerade mit der abstraktiven oder mit der unmittelbaren Seite der Gesellschaft zu tun hat.</p>
<h4>9. </h4>
<p>Da die Gesellschaft de facto nicht aus einem Einzelnen besteht, von dessen Einsicht sie abh&auml;ngt, braucht sie die gigantische Aufgabe, die im Prinzip dem Einzelnen aufgegeben ist, vom Einzelnen Gott sei Dank (oder leider) nicht zu verlangen; nur er, der der abstrakten und der unmittelbaren Seite der Gesellschaft, ihren wechselnden Rollen und Schaupl&auml;tzen ausgeliefert ist, muss sich dazu verhalten, und sei es durch eine allgemeine Hemmung, Vorsicht oder Resignation. Zu ihrem Bestehen braucht die Gesellschaft den &#8220;Durchblick&#8221; des Einzelnen nicht unbedingt; der m&uuml;ndige B&uuml;rger ist blo&szlig; ihre ideale, keineswegs ihre reale Voraussetzung. Eine solide Verteilung der Standpunkte und ein Gleichgewicht der Kr&auml;fte, also ein Gleichgewicht der beschr&auml;nkten und verabsolutierten Standpunkte, ist noch immer die solideste Grundlage des funktionierenden Staates und seines vierten Arms, des Rechts, und ein Einzelner, der f&uuml;r sich allein und vollst&auml;ndig die Gesellschaft begreift, br&auml;uchte sie nicht (im Sinne von &#8220;gebrauchen&#8221;), und diese ebenso wenig ihn, und aus einer Masse solcher Einzelner, die &uuml;ber die Gesellschaft hinaus sind, entst&uuml;nde gewiss keine Gesellschaft. Die Gesellschaft pflegt die einzelnen Etappen der &#8220;gro&szlig;en Katharsis&#8221; auf Einzelne sich verteilen zu lassen, denen damit nat&uuml;rlich das Tempor&auml;re abhanden kommt, das Prozesshafte; in der Gesellschaft als ganzer, die auch ihre sch&auml;rfsten Konflikte ins Nacheinander bringen muss &#8211; sonst kann keiner umgebracht, niemand ger&auml;cht und auch der R&auml;cher nicht zur S&uuml;hne gebracht werden -, kommt dieses Tempor&auml;re aber wieder zur Geltung, und sei es als Zug durch die juristischen Instanzen, jahrelanges Prozessieren. Damit eine Gesellschaft funktioniert, muss nicht jeder sowohl den Inhalt als auch die Form, die Unmittelbarkeit und die Abstraktion, das Recht und die Gerechtigkeit lieben. Es gen&uuml;gt, wenn es jeweils einer tut, oder jeweils eine Partei, und wenn das andere auch getan wird. Als Ganzes vollzogen wird sie allenfalls im Kopf des ohnm&auml;chtigen Philosophen, und auch da nur, wenn der nachgewiesenerma&szlig;en im Abseits steht, denn die von ihm vollzogene Vermittlung st&ouml;rt durchaus den Gang der sich vermittelnden Gesellschaft und untergr&auml;bt ihre Existenzberechtigung: dass kollektiv erledigt wird, was im Einzelnen nicht abzubilden ist. (Dass ihr Existenzgrund, von jeder Berechtigung unabh&auml;ngig, wom&ouml;glich in der Existenz eines s&auml;chlichen Kollektivums besteht, dessen skandal&ouml;se Vorg&auml;ngigkeit immer zugleich bew&auml;ltigt und geleugnet werden muss, gilt Reichtum doch als Zweck der Gesellschaft, nicht als ihr Grund, formuliert denselben Zusammenhang, nur anders. )</p>
<h4>10. </h4>
<p>Statt Katharsis findet in der Gesellschaft das Kleinklein des Alltagskriegs statt, das Kleinklein der Praxis. Das Recht jagt der Gerechtigkeit Anteile ab, letztere r&auml;cht sich. Dass es beides <em>gibt</em>, Leben und Recht &#8211; und dass sie zwei aus der Verneinung des jeweils andern sich herleitende Abbildungen ein und derselben Sache sind -, dies ist bereits eine kathartische Erfahrung und keineswegs allt&auml;glich, gilt vielen doch das Recht als eine verkr&uuml;ppelte Nachahmung von Gerechtigkeit (sprich Leben) oder umgekehrt das Leben als eine noch h&ouml;chst embryonale, strenger Zucht bed&uuml;rftige Fr&uuml;hform des Rechts; im Kopf der Beteiligten findet die Trennung nicht statt. Gewinnt in der Gesellschaft die eine der beiden Seiten die Oberhand, vergisst, dass die andere ihr Abbild ist, r&auml;umt mit der Arbeitsteilung, mit der Phasenteilung auf, dann muss die Gesellschaft kippen. Ein unerreichtes Beispiel einer gelungenen Vermittlung bietet dagegen immer noch der aristotelische Begriff des Ma&szlig;es, der mit einem heute l&auml;ngst imagin&auml;r gewordenen patrizischen Ma&szlig;stab arbeitet, ohne dass die ihm zugrunde liegende Vermittlung von gesellschaftlicher Unmittelbarkeit und kategorialer Abstraktion im Geringsten veraltet w&auml;re. Im Begriff des Ma&szlig;es wird die gesellschaftliche Unmittelbarkeit gleich doppelt zitiert: im &Auml;rgernis, das Ansto&szlig; erregt &#8211; &#8220;praktisch l&auml;uft etwas schief&#8221; &#8211; und im Normalverhalten, das kein Idealverhalten ist (bzw. die vollkommene Normalit&auml;t, die vollkommene Angemessenheit von unerreichter Idealit&auml;t w&auml;re). Was in sch&ouml;nster gesellschaftlicher Unmittelbarkeit verbockt wurde &#8211; jemand hat sein Geld zum Fenster rausgeworfen, Schulden gemacht -, wird durch ausschlie&szlig;lichen Bezug auf die gesellschaftliche Unmittelbarkeit erkannt und gebrandmarkt. In den Paragraphen, die aus der aristotelischen Ethik entstanden sind, begegnet der &Uuml;belt&auml;ter also nichts anderem als seiner &Uuml;beltat und niemand anderem als sich selbst. Noch heute wird ein vern&uuml;nftiger Richter, der noch der himmelschreiendsten Mordtat gegen&uuml;ber, Kannibalismus, Kindesmissbrauch zur Bef&ouml;rderung von Reichtum und Lust usw. , nichts anderes als seine ihm von der Gesellschaft geliehene Vernunft gebraucht, wenn nicht als Geschichtszeichen &uuml;berhaupt &#8211; da er immer irgendwie &#8220;von gestern&#8221; wirkt, f&auml;llt es schwer hier an Geschichtszeichen zu glauben -, so doch als Lichtp&uuml;nktchen in dunkler Zeit empfunden. Auch der &#8220;kleine Richter&#8221;, der in politisch und kriegerisch bewegter Zeit auf den langen Arm des Gesetzes baut und in einem allgemeinen Klima der Entfesselung auf dem einzelnen Mord, der Verantwortung eines Einzelnen, auf der Rechtsverletzung beharrt, gilt heute als Held, seine Sturheit, seine Paragraphenhuberei als Hebel f&uuml;r die Aufarbeitung von Untaten, die sich mehr im Jenseits des Rechts bewegen, als dass sie dagegen simpel verstie&szlig;en. Indem er das Recht dem Menschen dienen l&auml;sst, der selbst doch blo&szlig; ein Opfer der &#8220;Verh&auml;ltnisse&#8221; ist, die kleinste Kr&uuml;mel-Einheit sozusagen, setzt dieser seltsam altmodische, seltsam kindlich, immer ein wenig auf der Grenze der L&auml;cherlichkeit balancierende Richter ein Beispiel h&ouml;chst praktischer Vermittlung: die M&ouml;rder des Ibikus <em>werden</em> vor den Richter <em>gef&uuml;hrt</em>, und sie <em>dachten</em> doch, es <em>h&auml;tte</em> sie niemand <em>gesehen</em>. Zugleich ist er ein umwerfendes Beispiel f&uuml;r die Macht des Imagin&auml;ren, wenn auch selbst ein wenig imagin&auml;r; wen wundert&#8217;s bei solcher Anstrengung?</p>
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		<title>Copyleft ante portas?</title>
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		<pubDate>Thu, 01 Jul 2004 01:48:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Lorenz</dc:creator>
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		<description><![CDATA[<p>Post from: <a href="http://www.streifzuege.org">Streifzüge</a>. <strong>Liebe Leute</strong>: Allein hier zu schreiben, dass wir ein Leben ohne Geld wollen, kostet welches. Wer unsere Texte mag, soll dazu beitragen, dass sie hier (ent)stehen können. Wenn wer sich’s leisten kann. Eh klar. Dann aber seid so lieb: Her mit der Marie! <a href="http://www.streifzuege.org/call-for-marie">Löst uns aus! </a><br/><hr><br/<a href="http://www.streifzuege.org/2004/copyleft-ante-portas">Copyleft ante portas?</a></p>
Antikritisches zum Urheberrecht und Kritisches zu Stefan Meretz (in Streifzüge 30)]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Post from: <a href="http://www.streifzuege.org">Streifzüge</a>. <strong>Liebe Leute</strong>: Allein hier zu schreiben, dass wir ein Leben ohne Geld wollen, kostet welches. Wer unsere Texte mag, soll dazu beitragen, dass sie hier (ent)stehen können. Wenn wer sich’s leisten kann. Eh klar. Dann aber seid so lieb: Her mit der Marie! <a href="http://www.streifzuege.org/call-for-marie">Löst uns aus! </a><br/><hr><br/<a href="http://www.streifzuege.org/2004/copyleft-ante-portas">Copyleft ante portas?</a></p>
<h3>Antikritisches zum Urheberrecht und Kritisches zu Stefan Meretz (in Streifz&uuml;ge 30)</h3>
<p>Streifz&uuml;ge 31/2004</p>
<p><em>von Alfred Noll </em><span id="more-332"></span></p>
<p>Ach wie sch&ouml;n: Endlich haben wir eine Insel gefunden, um uns vom schn&ouml;den Verwertungszusammenhang des kapitalistischen Marktes zu l&ouml;sen, der &#8220;Eigenarbeit&#8221; ein Loblied in emanzipatorischer Tonart zu singen und die &#8220;Schaffung stofflichen Reichtums jenseits der Wertform&#8221; zu antizipieren. Stefan Meretz setzt aufs &#8220;Copyleft&#8221;-Konzept um &#8220;Reichtum zu produzieren, der keine Wertform annehmen muss&#8221;, und sieht darin ein T&uuml;rchen aufgesto&szlig;en zu einer &#8220;neuen Welt&#8221;. &#8211; Wo lebt der Mann?</p>
<h4>1. </h4>
<p>&#8220;Copyleft&#8221; setzt aufs b&uuml;rgerliche Recht nicht weniger als &#8220;Copyright&#8221;. Das durch Copyleft einger&auml;umte Werknutzungsrecht ist ein limitiertes, also an Bedingungen gekn&uuml;pftes Nutzungsrecht. Die Einhaltung dieser Bedingung (freie Verwendung unter Angabe von Autor/in, Titel und Quelle des Originals sowie Erhalt des Copylefts) setzt das Vorliegen eines urheberrechtsf&auml;higen Werkes voraus, basiert also prinzipiell auf dem Ausschlussrecht der Autorin bzw. des Autors an seinem Werk &#8211; und unterscheidet sich von daher in keiner Weise vom &#8220;Konzept&#8221; des Urheberrechts. Einziger Unterschied: Wer Copyleft sagt, will bei entsprechender &#8220;Verwertung&#8221; seiner Leistung (Arbeit) kein Geld. Die &#8220;Werkschaffenden&#8221; (Urheber) m&uuml;ssen ihre Subsistenz zwar weiterhin wohl irgendwie gew&auml;hrleisten, aber sie sollen dies gef&auml;lligst tun, ohne dabei vom typischen Produkt ihres Schaffens, n&auml;mlich dem &#8220;Werk&#8221; als marktf&auml;higem Gut, einen verm&ouml;genswerten Vorteil zu ziehen. Das freut Journalistinnen und &Uuml;bersetzerinnen, Schriftsteller und Regisseure, Komponisten und Kameraleute, Drehbuchautoren und Malerinnen &#8211; und alle anderen K&uuml;nstler und Interpreten! Noch mehr aber freut es die kommerziellen Werknutzer, die sich diese Leistungen aneignen und daran verdienen (werden), ohne jede Verpflichtung einer Beteiligung der unmittelbaren Produzenten.</p>
<h4>2. </h4>
<p>Damit liegt das Konzept von Copyleft ganz gut im Trend: Es ist ohnedies die Realit&auml;t des kapitalistischen Verwertungszusammenhangs, dass sich die Protagonisten dieses Spektakels in immer gr&ouml;&szlig;erem Ausma&szlig; die Produkte menschlicher Arbeit unentgeltlich aneignen, um sie dann (allenfalls in modifizierter, d. h. markttauglicher Form) entgeltlich zu verwerten. Der immerhin m&ouml;gliche Einwand, das Copyleft m&uuml;sste doch erhalten bleiben, scheitert an der schn&ouml;den Realit&auml;t: Was werden denn die Copyleft-Apostel machen, wenn dieser Auflage nicht entsprochen wird? Werden sie (so wie bisher auch) den Gang zum b&uuml;rgerlichen Gericht antreten, dort den Werkcharakter ihrer &#8220;Sch&ouml;pfung&#8221; nachweisen und auf Unterlassung der jeweiligen Werknutzung klagen &#8211; gest&uuml;tzt aufs Urheberrecht? Oder werden sie es hinnehmen, weil das Urheberrecht ohnedies abgeschafft geh&ouml;rt?</p>
<h4>3. </h4>
<p>Die unschwer beschreibbare &#8220;Entindividualisierung und Vergesellschaftung des Urheberrechts&#8221; (vgl. blo&szlig; meine Notiz: Die Vergesellschaftung des Urheberrechts. Anfang und Ende des geistigen Eigentums, in: <em>Wespennest</em>, Nr. 108/1997, S. 60-65) vollzieht sich ohnedies. Copyleft gibt dieser quasi naturw&uuml;chsigen Tendenz bereitwilligst nach &#8211; und beharrt gleichzeitig auf der Angabe von Autor/in und Quelle (und also weiterhin auf Realisierung der Urheberpers&ouml;nlichkeitsrechte). Richtig: Das Urheberrecht ist &#8211; polit&ouml;konomisch gedacht &#8211; nichts anderes als die Einr&auml;umung eines Eigentumsrechts f&uuml;r den Produzenten, das andere von der Nutzung &#8220;seines Gutes&#8221; ausschlie&szlig;en soll. Darin liegt das Wesen des Eigentumsrechts. Die Copyleft-Bewegung hat das historische Recht auf ihrer Seite, wenn sie die Abschaffung des Eigentums anstrebt &#8211; aber warum sollen wir ausgerechnet bei denen anfangen, f&uuml;r die das Urheberrecht als rudiment&auml;re Form eines Arbeits(schutz)rechts zumindest einen gewissen Schutz bietet? Warum steht nicht die Enteignung (oder zumindest Demokratisierung) der Verwertungsmonopole und der gro&szlig;en Verwertungsgesellschaften auf dem Programm? &#8211; Wer heute ohne entsprechende gesellschaftliche Konzeption den Kampf gegen &#8220;das&#8221; Urheberrecht auf seine Fahnen kritzelt, der leistet einen (durchaus: zyklischen! ) Beitrag zum weiteren Abbau rudiment&auml;rer Schutzrechte der unmittelbaren Produzenten.</p>
<h4>4. </h4>
<p>Was an den Bemerkungen von Stefan Meretz so verst&ouml;rt, ist der so ganz und gar nicht thematisierte Widerspruch zwischen der demagogisch nach au&szlig;en gekehrten Abschiednahme vom konventionellen Urheberrecht und der gleichzeitigen Anbindung an das Urheberrecht. &#8220;Copyleft n&uuml;tzt die exklusive Verf&uuml;gungsm&ouml;glichkeiten und verf&uuml;gt: Alle sollen &uuml;ber das Gut verf&uuml;gen und niemand soll ausgeschlossen werden&#8221;, hei&szlig;t es. Mit anderen Worten: Gerade das &uuml;berkommene Ausschlie&szlig;ungrecht des Urhebers soll zementiert werden. Keine Rede davon, dass die l&auml;ngst f&auml;llige Neusystematisierung des Urheberrechts in Angriff genommen w&uuml;rde (vgl. f&uuml;r einen Problemaufriss etwa Joost Smiers, Geistiges Eigentum ist Diebstahl. Hat das Urheberrecht ausgedient? , in: <em>Le Monde diplomatique</em>, September 2001, S. 11). Es ist nicht wahr, dass es &#8211; wie Meretz schreibt &#8211; undenkbar schien, &#8220;dass das wohlformierte Warensubjekt jemals auf die Idee k&auml;me, einfach seine Leistungen zu verschenken&#8221;. Ganz im Gegenteil: Die gesamte &#8220;kreative Produktion&#8221; im Kapitalismus basiert darauf, dass geistige Leistungen &#8220;verschenkt&#8221; werden (also weit unter dem potentiellen Tauschwert zur Nutzung einger&auml;umt werden). Die Urheberinnen und Urheber verschenken schon jetzt &#8211; und bis auf weiteres. Sie sind bei der &#8220;Vermarktung&#8221; ihrer Leistungen auf die T&auml;tigkeit kommerzieller Marktmittler oder auf das T&auml;tigwerden einschl&auml;giger Verwertungsgesellschaften angewiesen. Das Copyleft-Konzept ist nichts anderes als die emanzipatorisch bem&auml;ntelte Perpetuierung eines gesellschaftlichen Missstandes; dem Copyleft-Konzept wird der Heiligenschein eines &#8220;wahrhaft genialen Hacks&#8221; aufgesetzt, ohne dass sich der theoretisierende Ideologe gro&szlig; ums Brot der Urheberinnen und Urheber k&uuml;mmern m&uuml;sste. Gesellschaftspolitisch wird hier die Schw&auml;chung einer Rechtsposition betrieben &#8211; nicht deswegen, weil das Urheberrecht und seine Ausschlie&szlig;ungsrechte kritisiert w&uuml;rden (dazu gibt es reichlich Anlass), sondern weil der isolierte und von jeder politisch-sozialen Kraftentwicklung abgekoppelte Konzeptvorschlag just jene Positionen sch&auml;digt, die es den unmittelbaren Produzenten erlaubt, punktuell Gegenkraft und Widerstand zu entwickeln.</p>
<h4>5. </h4>
<p>Es ist ein systematischer Irrtum zu glauben, dass der kapitalistische Gesellschaftszusammenhang &#8220;individuelle Selbstentfaltung unter wertfreien Bedingungen&#8221; zulie&szlig;e. Prinzipiell befestigt jede individuelle Handlung (abgesehen vom Selbstmord) die kapitalistische Produktionsweise. Dass aber der kollektive Verzicht der unmittelbaren Produzenten auf ihre (Urheber-)Rechte zu einer sozialen Bewegung sich auswachsen k&ouml;nnte &#8211; das ist nicht nur nicht garantiert, sondern ganz und gar unwahrscheinlich. &#8220;Stofflicher Reichtum jenseits der Wertform&#8221; ist unter der globalen Herrschaft des Wertgesetzes nicht zu haben. Jede Einr&auml;umung von Nutzungsrechten (oder auch nur: deren blo&szlig;e &#8220;Aneignung&#8221;) und jeder Transfer von &#8220;eigent&uuml;mlichen geistigen Sch&ouml;pfungen&#8221; (§ 1 UrhG) unterliegt den Gesetzen des kapitalistischen Verwertungsprozesses &#8211; diese aushebeln zu wollen, ohne die gesellschaftlichen Eigentumsverh&auml;ltnisse insgesamt zu &auml;ndern, ist bestenfalls illusorisch, eher aber: eine prozyklische Kampfanleitung zur weiteren gesellschaftlichen Abwertung &#8220;lebendiger Arbeit&#8221;.</p>
<h4>6. </h4>
<p>Der von Stefan Meretz notierte Widerspruch zwischen &#8220;Allgemeinem Wissen vs. Warenform&#8221; ist nicht umstandslos geeignet, &#8220;die Entwicklung&#8221; voranzutreiben. Es ist eine &uuml;ber den blo&szlig;en Verdacht nicht weit hinausweisende blo&szlig;e Behauptung, dass die &#8220;Entwertung&#8221; von Originalen schon zu einer sozial und politisch relevanten Verallgemeinerung des darin vergegenst&auml;ndlichten Wissens f&uuml;hren w&uuml;rde. Woher die Zuversicht? Die Dialektik zwischen gesellschaftlicher Produktion und privater Aneignung im Kapitalismus l&auml;sst sich nicht dadurch aufheben, dass man theoretisierend von den tats&auml;chlichen Verwertungsbedingungen absieht. In vielerlei F&auml;llen ist es (ob wir&#8217;s kritisieren oder nicht) gerade die Zurichtung des Wissens zur marktg&auml;ngigen Ware, die die Verbreitung des Wissens unter gegebenen Bedingungen &uuml;berhaupt erst erm&ouml;glicht. Das nimmt der global veranstalteten Enteignung von Wissen, K&ouml;nnen, Kultur und Kreativit&auml;t nichts von ihrer Anr&uuml;chigkeit, weist aber darauf hin, dass in vielen F&auml;llen &#8220;Reichtum&#8221; erst als solcher erkannt und sozial vertr&auml;glich genutzt werden kann, wenn er in einem entsprechenden &#8220;Transaktionsraum&#8221; positioniert wird. Oder anders: Gibt es nicht einige gute Gr&uuml;nde, etwa die <em>Streifz&uuml;ge</em> zu kaufen, auch wenn man daf&uuml;r nur Papier erh&auml;lt (weil der Content ja ohnedies frei und &uuml;ber www.streifzuege.org herunterladbar ist)?</p>
<h4>7. </h4>
<p>Nota bene: Wenn sich denn die Copyleft-Bewegung schon vom Ausschlie&szlig;ungsrecht der Urheber/innen verabschieden will, dann sollte sie die Angst vor der eigenen Courage &uuml;berwinden und theoretische Stringenz mit politischer Entschlossenheit paaren: Wo soziales, politisches und/oder kulturell bedeutsames Wissen von wirtschaftlich M&auml;chtigen monopolisiert und den Nutzer/innen dadurch vorenthalten wird, sollte der Ruf nach &#8220;eigenwilliger Aneignung&#8221; (vulgo: Diebstahl! ) dieses Wissens erschallen und gleichzeitig kollektiv daf&uuml;r gesorgt werden, dass (etwa durch eine entsprechend h&ouml;here Besteuerung der kommerziellen Nutzer und zweck- und personengebundenen Transfer dieser Gelder) die unmittelbaren Werkproduzenten f&uuml;r ihre &#8220;wertvolle&#8221; Arbeit entsprechend verg&uuml;tet werden. Alles andere ist nur die wortreich verbr&auml;mte Befestigung eines Zustands, der schon jetzt die permanente Enteignung der Werkschaffenden zur Grundlage hat.</p>
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		<title>Zwischen den Zähnen</title>
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		<pubDate>Thu, 01 Apr 2004 01:42:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Lorenz</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht / Gerechtigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Streifzüge 2004-30]]></category>
		<category><![CDATA[Wedel; Karl-Heinz]]></category>

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		<description><![CDATA[<p>Post from: <a href="http://www.streifzuege.org">Streifzüge</a>. <strong>Liebe Leute</strong>: Allein hier zu schreiben, dass wir ein Leben ohne Geld wollen, kostet welches. Wer unsere Texte mag, soll dazu beitragen, dass sie hier (ent)stehen können. Wenn wer sich’s leisten kann. Eh klar. Dann aber seid so lieb: Her mit der Marie! <a href="http://www.streifzuege.org/call-for-marie">Löst uns aus! </a><br/><hr><br/<a href="http://www.streifzuege.org/2004/zwischen-den-zaehnen">Zwischen den Zähnen</a></p>
KANT UND DER KANNIBALE: "KRITIK DER PRAKTISCHEN VERNUNFT" ALS PRAXIS]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Post from: <a href="http://www.streifzuege.org">Streifzüge</a>. <strong>Liebe Leute</strong>: Allein hier zu schreiben, dass wir ein Leben ohne Geld wollen, kostet welches. Wer unsere Texte mag, soll dazu beitragen, dass sie hier (ent)stehen können. Wenn wer sich’s leisten kann. Eh klar. Dann aber seid so lieb: Her mit der Marie! <a href="http://www.streifzuege.org/call-for-marie">Löst uns aus! </a><br/><hr><br/<a href="http://www.streifzuege.org/2004/zwischen-den-zaehnen">Zwischen den Zähnen</a></p>
<h3>KANT UND DER KANNIBALE: &#8220;KRITIK DER PRAKTISCHENVERNUNFT&#8221; ALS PRAXIS</h3>
<p>Streifz&uuml;ge 30/2004</p>
<p><em>von Karl-Heinz Wedel</em> <span id="more-323"></span></p>
<p>In der Rechtstheorie ist das Muster seit langem gel&auml;ufig, nach dem sich von der Ausnahme Grundlegendes f&uuml;r den Normfall ablesen l&auml;sst. Die Taten des Armin Meiwes, bekannt als &#8220;Kannibale von Rotenburg&#8221;, sind eine solche Ausnahme. Am 30. Januar wurde er wegen Totschlags zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Stein des Ansto&szlig;es, sein Kannibalismus, war nicht justitiabel. Wer &uuml;ber den Hinweis auf die Gesetzesl&uuml;cke hinausgeht, begibt sich auf ein grundlegendes Feld der Rechtstheorie, das entscheidend von Immanuel Kant gepr&auml;gt wurde. Kants Schriften gelten gemeinhin als Formulierung einer modernen Moral. Gleichzeitig analysieren sie aber die moderne Konstitution des Rechts. Sie lassen sich als Beschreibung eines Ausnahmezustandes charakterisieren &#8211; der &#8220;Selbstbestimmung des freien Willens&#8221; -, der notwendig ein, gelinde gesagt, widerspr&uuml;chliches Verh&auml;ltnis zur K&ouml;rperlichkeit hat. Womit sich der Kreis zu Meiwes und seinem &#8220;Opfer&#8221; &#8211; einem Ingenieur aus Berlin &#8211; schlie&szlig;t. In der Beziehung der beiden manifestierte sich der Widerspruch von &#8220;freier&#8221; Willensentscheidung und (grenzenloser) Verf&uuml;gbarkeit &uuml;ber den menschlichen K&ouml;rper. Der b&uuml;rgerliche Alltagsverstand weist in der Regel jeden Einwand gegen die Freiheit seiner Willens&auml;u&szlig;erung als unzul&auml;ssigen Eingriff in seine Selbstbestimmung zur&uuml;ck. Dass jeder &uuml;ber sein Leben selbst entscheiden k&ouml;nne, ohne Einmischung eines anderen oder des Staates, ist schlie&szlig;lich Inbegriff moderner Selbstverwirklichung. Jeder muss seinen Weg gehen. Warum nicht &#8211; als Ausdruck h&ouml;chster Individualit&auml;t sozusagen &#8211; auch &#8220;zwischen den Z&auml;hnen (eines anderen) hindurch&#8221;, wie es der Verspeiste gegen&uuml;ber Meiwes ausdr&uuml;ckte? Die freie Selbstbestimmung f&uuml;hrt zwar u. a. dazu, dass sich moderne Menschen mit oder ohne Gummiseil von T&uuml;rmen st&uuml;rzen; wenn aber einer von ihnen beschlie&szlig;t, seinen Leib schlachten und ausnehmen zu lassen, so bef&auml;llt die b&uuml;rgerliche &Ouml;ffentlichkeit eine gewisse Unsicherheit. Wie bestimmt nun die philosophische Koryph&auml;e und unumstrittene Instanz westlicher Aufkl&auml;rung das Verh&auml;ltnis des &#8220;freien&#8221; Willens zur leiblichen und sinnlichen Existenz? Gesellschaftliche Geltung, dies macht Kant in der &#8220;Kritik der praktischen Vernunft&#8221; unmissverst&auml;ndlich deutlich, kann eine Person allein als Tr&auml;ger des &#8220;freien&#8221; Willens beanspruchen. Die Quintessenz der (praktischen) Vernunft, der so genannte &#8220;gute Wille&#8221; oder die &#8220;W&uuml;rde eines vern&uuml;nftigen Wesens&#8221;, besteht in der abstrakten Selbstbestimmung, unabh&auml;ngig vom konkreten Inhalt sinnlicher Gegebenheiten oder Erfahrungen. Sofern sich menschliche Handlungen von sinnlichen Motiven &#8211; Leidenschaften, Neigungen etc. &#8211; bestimmen lassen, handelt es sich dem K&ouml;nigsberger Philosophen zufolge um &#8220;pathologische Triebfedern&#8221; f&uuml;r den menschlichen Willen. Einzig die Orientierung an der Gesetzesform, die ohne konkreten Inhalt bleiben muss, f&uuml;hrt zu einem unumschr&auml;nkt &#8220;guten Willen&#8221;. Dieser Sachverhalt wird in den meisten Lobreden geflissentlich &uuml;bersehen, obwohl oder weil er auf ein zentrales, gewaltf&ouml;rmiges Merkmal der Moderne verweist. &#8220;Das Wesentliche aller Bestimmung des Willens durchs sittliche Gesetz ist: dass er als freier Wille, mithin nicht blo&szlig; ohne Mitwirkung sinnlicher Antriebe, sondern selbst mit Abweisung aller derselben, und mit Abbruch aller Neigungen, sofern sie jenem Gesetz zuwider sein k&ouml;nnten, blo&szlig; durchs Gesetz bestimmt werde.&#8221; Kant formuliert also explizit das Ideal des &#8220;freien Willens&#8221; unter Zur&uuml;ckweisung bzw. &#8220;Abbruch aller sinnlichen Neigungen&#8221;. Die praktische Vernunft, das hei&szlig;t der &#8220;gute Wille&#8221;, soll nur durch &#8220;sinnenfreies Interesse&#8221; bestimmt sein. Auf welchen konkreten Wunsch sich dieser Wille beziehe, sei in rechtlicher Hinsicht v&ouml;llig zweitrangig. F&uuml;r den gefeierten Jubilar dr&uuml;ckt sich ein &#8220;unumschr&auml;nkt guter Wille&#8221; gerade in einer &#8220;Achtung f&uuml;r etwas ganz anderes als das Leben&#8221; aus. Kants zweifelhaftes Verdienst war es im Gegensatz zum theoretischen Gehalt des derzeitigen Jubeldiskurses, ungeniert die inhaltslose und gewaltf&ouml;rmige Form (des Rechts) zu fordern, in der die sinnliche Wirklichkeit allenfalls als Material f&uuml;r den freien Willen vorkommt. Je weniger es der b&uuml;rgerlichen Reflexion m&ouml;glich ist, Kants Philosophie theoretisch ad&auml;quat in Beziehung zur b&uuml;rgerlichen Vergesellschaftung zu setzen, desto mehr scheinen die Individuen praktisch &uuml;ber sie Bescheid zu wissen. Meiwes jedenfalls formulierte sehr pr&auml;zise, worauf es bei zwischenmenschlichen Beziehungen in der modernen Rechtsform ankommt, n&auml;mlich einzig auf die Qualit&auml;t, (m&auml;nnlicher) Tr&auml;ger eines freien Willens zu sein: &#8220;Jeder kann zu seinen Lebzeiten frei &uuml;ber die Verwendung seines K&ouml;rpers entscheiden, und so k&ouml;nne er sich auch aufessen lassen&#8221;, lautete sein Argument beziehungsweise das der Verteidigung. &#8220;, Er wollte sterben und er wollte gegessen werden&#8217;. Er habe sich ausschlie&szlig;lich nach dem Willen und den W&uuml;nschen B. s gerichtet. , Ich habe auch immer seine W&uuml;rde(! ) und seine Ehre(! ) als Mensch geachtet&#8217;&#8221;.</p>
<p>Wenn der Kern menschlicher W&uuml;rde nach der &#8220;praktischen Vernunft&#8221; ausschlie&szlig;lich die Geltung eines &#8220;sinnenfreien&#8221; Interesses voraussetzt, so h&auml;tte auch Kant nur f&uuml;r einen Freispruch des Kannibalen pl&auml;dieren k&ouml;nnen. Denn schlie&szlig;lich hat der Kannibale jederzeit die &#8220;W&uuml;rde des vern&uuml;nftigen Wesens&#8221;, den &#8220;freien Willen&#8221; des Gegen&uuml;bers anerkannt, auch wenn er es abgemetzgert, zerlegt und aufgegessen hat. &#8220;Meiwes und B. hatten&#8221;, argumentierte die Verteidigung konsequent &#8220;kantisch&#8221;, &#8220;einen Vertrag geschlossen, den beide erf&uuml;llen wollten. &#8220;</p>
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		<title>Debatte zu &#8220;Stefan Meretz, What&#8217;s Copyleft?&#8221;</title>
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		<pubDate>Mon, 01 Mar 2004 00:00:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Lorenz</dc:creator>
				<category><![CDATA[Copyleft / Freie Software]]></category>
		<category><![CDATA[Recht / Gerechtigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Nahrada; Franz]]></category>
		<category><![CDATA[Noll; Alfred]]></category>

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		<description><![CDATA[<p>Post from: <a href="http://www.streifzuege.org">Streifzüge</a>. <strong>Liebe Leute</strong>: Allein hier zu schreiben, dass wir ein Leben ohne Geld wollen, kostet welches. Wer unsere Texte mag, soll dazu beitragen, dass sie hier (ent)stehen können. Wenn wer sich’s leisten kann. Eh klar. Dann aber seid so lieb: Her mit der Marie! <a href="http://www.streifzuege.org/call-for-marie">Löst uns aus! </a><br/><hr><br/<a href="http://www.streifzuege.org/2004/debatte-zu-stefan-meretz-whats-copyleft">Debatte zu &#8220;Stefan Meretz, What&#8217;s Copyleft?&#8221;</a></p>
Post from: Streifzüge. Liebe Leute: Allein hier zu schreiben, dass wir ein Leben ohne Geld wollen, kostet welches. Wer unsere Texte mag, soll dazu beitragen, dass sie hier (ent)stehen können. Wenn wer sich’s leisten kann. Eh klar. Dann aber seid so lieb: Her mit der Marie! Löst uns aus!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Post from: <a href="http://www.streifzuege.org">Streifzüge</a>. <strong>Liebe Leute</strong>: Allein hier zu schreiben, dass wir ein Leben ohne Geld wollen, kostet welches. Wer unsere Texte mag, soll dazu beitragen, dass sie hier (ent)stehen können. Wenn wer sich’s leisten kann. Eh klar. Dann aber seid so lieb: Her mit der Marie! <a href="http://www.streifzuege.org/call-for-marie">Löst uns aus! </a><br/><hr><br/<a href="http://www.streifzuege.org/2004/debatte-zu-stefan-meretz-whats-copyleft">Debatte zu &#8220;Stefan Meretz, What&#8217;s Copyleft?&#8221;</a></p>
<p><em>von Alfred Noll und Franz Nahrada</em> <span id="more-537"></span></p>
<ol>
<li><a href="#noll">Alfred Noll, Copyleft ante portas? </a></li>
<li><a href="#nahrada">Wortmeldung von Franz Nahrada zu Noll</a></li>
</ol>
<h4>1. Alfred Noll, Copyleft ante portas?</p>
<p>Antikritisches zum Urheberrecht &#8211; und Kritisches zu Stefan Meretz </h4>
<p>Ach wie sch&ouml;n: Endlich haben wir eine Insel gefunden, um uns vom schn&ouml;den Verwertungszusammenhang des kapitalistischen Marktes zu l&ouml;sen, der &#8220;Eigenarbeit&#8221; ein Loblied in emanzipatorischer Tonart zu singen und die &#8220;Schaffung stofflichen Reichtums jenseits der Wertform&#8221; zu antizipieren. <em>Stefan Meretz</em> setzt auf´s &#8220;Copyleft-&#8221;Konzept um &#8220;Reichtum zu produzieren, der keine Wertform annehmen muss&#8221; und sieht darin ein T&uuml;rchen aufgesto&szlig;en zu einer &#8220;neuen Welt&#8221;. &#8211; Wo lebt der Mann?</p>
<p>1. &#8220;Copyleft&#8221; setzt aufs b&uuml;rgerliche Recht nicht weniger als &#8220;Copyright&#8221;. Das durch Copyleft einger&auml;umte Werknutzungsrecht ist ein limitiertes, also an Bedingungen gekn&uuml;pftes Nutzungsrecht. Die Einhaltung dieser Bedingung (freie Verwendung unter Angabe von Autor/in, Titel und Quelle des Originals sowie Erhalt des Copylefts) setzt das Vorliegen eines urheberrechtsf&auml;higen Werkes voraus, basiert also prinzipiell auf dem Ausschlussrecht der Autorin bzw. des Autors an seinem Werk &#8211; und unterscheidet sich von daher in keiner Weise vom &#8220;Konzept&#8221; des Urheberrechts. Einziger Unterschied: Wer Copyleft sagt, will bei entsprechender &#8220;Verwertung&#8221; seiner Leistung (Arbeit) kein Geld. Die &#8220;Werkschaffenden&#8221; (Urheber) m&uuml;ssen ihre Subsistenz zwar weiterhin wohl irgendwie gew&auml;hrleisten, aber sie sollen dies gef&auml;lligst tun, ohne dabei vom typischen Produkt ihres Schaffens, n&auml;mlich dem &#8220;Werk&#8221; als marktf&auml;higem Gut, einen verm&ouml;genswerten Vorteil zu ziehen. Das freut Journalistinnen und &Uuml;bersetzerinnen, Schriftsteller und Regisseure, Komponisten und Kameraleute, Drehbuchautoren und Malerinnen &#8211; und alle anderen K&uuml;nstler und Interpreten! Noch mehr aber freut es die kommerziellen Werknutzer, die sich diese Leistungen aneignen und daran verdienen (werden), ohne jede Verpflichtung einer Beteiligung der unmittelbaren Produzenten.</p>
<p>2. Damit liegt das Konzept von Copyleft ganz gut im Trend: Es ist ohnedies die Realit&auml;t des kapitalistischen Verwertungszusammenhangs, dass sich die Protagonisten dieses Spektakels in immer gr&ouml;&szlig;erem Ausma&szlig; die Produkte menschlicher Arbeit unentgeltlich aneignen &#8211; um sie dann (allenfalls in modifizierter, d. h. markttauglicher Form) entgeltlich zu verwerten. Der immerhin m&ouml;gliche Einwand, das Copyleft m&uuml;sste doch erhalten bleiben, scheitert an der schn&ouml;den Realit&auml;t: Was werden denn die Copyleft-Apostel machen, wenn dieser Auflage nicht entsprochen wird? Werden sie (so wie bisher auch) den Gang zum b&uuml;rgerlichen Gericht antreten, dort den Werkcharakter ihrer &#8220;Sch&ouml;pfung&#8221; nachweisen und auf Unterlassung der jeweiligen Werknutzung klagen &#8211; gest&uuml;tzt aufs Urheberrecht? Oder werden sie es hinnehmen, weil das Urheberrecht ohnedies abgeschafft geh&ouml;rt?</p>
<p>3. Die unschwer beschreibbare &#8220;Entindividualisierung und Vergesellschaftung des Urheberrechts&#8221; (vgl. blo&szlig; <em>meine</em> Notiz: Die Vergesellschaftung des Urheberrechts. Anfang und Ende des geistigen Eigentums, in: Wespennest, Nr. 108/1997, S. 60-65) vollzieht sich ohnedies. Copyleft gibt dieser quasi naturw&uuml;chsigen Tendenz bereitwilligst nach &#8211; und beharrt gleichzeitig auf der Angabe von Autor/in und Quelle (und also weiterhin auf Realisierung der Urheberpers&ouml;nlichkeitsrechte). Richtig: Das Urheberrecht ist &#8211; polit&ouml;konomisch gedacht &#8211; nichts anderes als die Einr&auml;umung eines Eigentumsrechts f&uuml;r den Produzenten, das andere von der Nutzung &#8220;seines Gutes&#8221; ausschlie&szlig;en soll. Darin liegt das Wesen des Eigentumsrechts. Die Copyleft-Bewegung hat das historische Recht auf ihrer Seite, wenn sie die Abschaffung des Eigentums anstrebt &#8211; aber warum sollen wir ausgerechnet bei denen anfangen, f&uuml;r die das Urheberrecht als rudiment&auml;re Form eines Arbeits(schutz)rechts zumindest einen gewissen Schutz bietet? Warum steht nicht die Enteignung (oder zumindest Demokratisierung) der Vewertungsmonopole und der gro&szlig;en Verwertungsgesellschaften auf dem Programm? &#8211; Wer heute ohne entsprechende gesellschaftliche Konzeption den Kampf gegen &#8220;das&#8221; Urheberrecht auf seine Fahnen kritzelt, der leistet einen (durchaus: zyklischen! ) Beitrag zum weiteren Abbau rudiment&auml;rer Schutzrechte der unmittelbaren Produzenten.</p>
<p>4. Was an den Bemerkungen von Stefan Meretz so verst&ouml;rt, ist der so ganz und gar nicht thematisierte Widerspruch zwischen der demagogisch nach au&szlig;en gekehrten Abschiednahme vom konventionellen Urheberrecht und der gleichzeitigen Anbindung an das Urheberrecht. &#8220;Copyleft n&uuml;tzt die exklusive Verf&uuml;gungsm&ouml;glichkeiten und verf&uuml;gt: Alle sollen &uuml;ber das Gut verf&uuml;gen und niemand soll ausgeschlossen werden&#8221;, hei&szlig;t es. Mit anderen Worten: Gerade das &uuml;berkommene Ausschlie&szlig;ungrecht des Urhebers soll zementiert werden. Keine Rede davon, dass die l&auml;ngst f&auml;llige Neusystematisierung des Urheberrechts in Angriff genommen w&uuml;rde (vgl. f&uuml;r einen Problemaufriss etwa <em>Joost Smiers, </em> Geistiges Eigentum ist Diebstahl. Hat das Urheberrecht ausgedient? , in: Le Monde diplomatique, September 2001, S. 11). Es ist nicht wahr, dass es &#8211; wie <em>Meretz</em> schreibt &#8211; undenkbar schien, &#8220;dass das wohlformierte Warensubjekt jemals auf die Idee k&auml;me, einfach seine Leistungen zu verschenken&#8217;&#8221;. Ganz im Gegenteil: Die gesamte &#8220;kreative Produktion&#8221; im Kapitalismus basiert darauf, dass geistige Leistungen &#8220;verschenkt&#8221; werden (also weit unter dem potentiellen Tauschwert zur Nutzung einger&auml;umt werden). Die Urheberinnen und Urheber verschenken schon jetzt &#8211; und bis auf weiteres. Sie sind bei der &#8220;Vermarktung&#8221; ihrer Leistungen auf die T&auml;tigkeit kommerzieller Marktmittler oder auf das T&auml;tigwerden einschl&auml;giger Verwertungsgesellschaften angewiesen. Das Copyleft-Konzept ist nichts anderes als die emanzipatorisch bem&auml;ntelte Perpetuierung eines gesellschaftlichen Missstandes; dem Copyleft-Konzept wird der Heiligenschein eines &#8220;wahrhaft genialen Hacks&#8221; aufgesetzt, ohne dass sich der theoretisierende Ideologe gro&szlig; ums Brot der Urheberinnen und Urheber k&uuml;mmern m&uuml;sste. Gesellschaftspolitisch wird hier die Schw&auml;chung einer Rechtsposition betrieben &#8211; nicht deswegen, weil das Urheberrecht und seine Ausschlie&szlig;ungsrechte kritisiert w&uuml;rden (dazu gibt es reichlich Anlass), sondern weil der isolierte und von jeder politisch-sozialen Kraftentwicklung abgekoppelte Konzeptvorschlag just jene Positionen sch&auml;digt, die es den unmittelbaren Produzenten erlaubt, punktuell Gegenkraft und Widerstand zu entwickeln.</p>
<p>5. Es ist ein systematischer Irrtum zu glauben, dass der kapitalistische Gesellschaftszusammenhang &#8220;individuelle Selbstentfaltung unter wertfreien Bedingungen&#8221; zulie&szlig;e. Prinzipiell befestigt jede individuelle Handlung (abgesehen vom Selbstmord) die kapitalistische Produktionsweise. Dass aber der kollektive Verzicht der unmittelbaren Produzenten auf ihre (Urheber-)Rechte zu einer sozialen Bewegung sich auswachsen k&ouml;nnte &#8211; das ist nicht nur nicht garantiert, sondern ganz und gar unwahrscheinlich. &#8220;Stofflicher Reichtum jenseits der Wertform&#8221; ist unter der globalen Herrschaft des Wertgesetzes nicht zu haben. Jede Einr&auml;umung von Nutzungsrechten (oder auch nur: deren blo&szlig;e &#8220;Aneignung&#8221;) und jeder Transfer von &#8220;eigent&uuml;mlichen geistigen Sch&ouml;pfungen&#8221; (§ 1 UrhG) unterliegt den Gesetzen des kapitalistischen Verwertungsprozesses &#8211; diese aushebeln zu wollen, ohne die gesellschaftlichen Eigentumsverh&auml;ltnisse insgesamt zu &auml;ndern, ist bestenfalls illusorisch, eher aber: eine prozyklische Kampfanleitung zur weiteren gesellschaften Abwertung &#8220;lebendiger Arbeit&#8221;.</p>
<p>6. Der von <em>Stefan Meretz</em> notierte Widerspruch zwischen &#8220;Allgemeinem Wissen vs. Warenform&#8221; ist nicht umstandslos geeignet, &#8220;die Entwicklung&#8221; voranzutreiben. Es ist eine &uuml;ber den blo&szlig;en Verdacht nicht weit hinausweisende blo&szlig;e Behauptung, dass die &#8220;Entwertung&#8221; von Originalen schon zu einer sozial und politisch relevanten Verallgemeinerung des darin vergegenst&auml;ndlichten Wissens f&uuml;hren w&uuml;rde. Woher die Zuversicht? Die Dialektik zwischen gesellschaftlicher Produktion und privater Aneignung im Kapitalismus l&auml;sst sich nicht dadurch aufheben, dass man theoretisierend von den tats&auml;chlichen Verwertungsbedingungen absieht. In vielerlei F&auml;llen ist es (ob wir´s kritisieren oder nicht) gerade die Zurichtung des Wissens zur marktg&auml;ngigen Ware, die die Verbreitung des Wissens unter gegebenen Bedingungen &uuml;berhaupt erst erm&ouml;glicht. Das nimmt der global veranstalteten Enteignung von Wissen, K&ouml;nnen, Kultur und Kreativit&auml;t nichts von ihrer Anr&uuml;chigkeit &#8211; weist aber darauf hin, dass in vielen F&auml;llen &#8220;Reichtum&#8221; erst als solcher erkannt und sozial vertr&auml;glich genutzt werden kann, wenn er in einem entsprechenden &#8220;Transaktionsraum&#8221; positioniert wird. Oder anders: Gibt es nicht einige gute Gr&uuml;nde, etwa die &#8220;streifz&uuml;ge&#8221; zu kaufen, auch wenn man daf&uuml;r nur Papier erh&auml;lt (weil der <em>content</em> ja ohnedies frei und &uuml;ber www.streizuege.org herunterladbar ist)?</p>
<p>7. <em>Nota bene: </em> Wenn sich denn die Copyleft-Bewegung schon vom Ausschlie&szlig;ungsrecht der Urheber/innen verabschieden will, dann sollte sie die Angst vor der eigenen Courage &uuml;berwinden und theoretische Stringenz mit politischer Entschlossenheit paaren: Wo soziales, politischen und/oder kulturell bedeutsames Wissen von wirtschaftlich M&auml;chtigen monopolisiert und den Nutzer/innen dadurch vorenthalten wird, sollte der Ruf nach &#8220;eigenwilliger Aneignung&#8221; (<em>vulgo</em>: Diebstahl! ) dieses Wissens erschallen <em>und gleichzeitig</em> kollektiv daf&uuml;r gesorgt werden, dass (etwa durch eine entsprechend h&ouml;here Besteuerung der kommerziellen Nutzer und zweck- und personengebundenen Transfer dieser Gelder) die unmittelbaren Werkproduzenten f&uuml;r ihre &#8220;wertvolle&#8221; Arbeit entsprechend verg&uuml;tet werden. Alles andere ist nur die wortreich verbr&auml;mte Befestigung eines Zustands, der schon jetzt die permanente Enteignung der Werkschaffenden zur Grundlage hat.</p>
<p>Alfred J. Noll, geb. 1960, lebt in Wien als Rechtsanwalt. Vater zweier Kinder im Alter von 23 Jahren.</p>
<h4><a href="#oben" name="nahrada"> 2. Wortmeldung zu Noll von Franz Nahrada</p>
<p>Posting auf der Liste <a href="http://www.oekonux.de">oekonux</a> </h4>
<p>Ich habe mir Formulierungen nicht mehrmals &uuml;berlegt. Soll hei&szlig;en, dass es eben eine Art des Diskurses ist, die auf erg&auml;nzende Wortmeldungen und den kollektiven Prozess aus ist. Ich habe mal meine Kritikpunkte am Noll-Artikel zusammengeschrieben &#8211; und folge dabei seiner Absatznummerierung:</p>
<p><strong>1. </strong> Der Autor referiert Copyleft richtig als fundierend im Urheberrecht. Diese Fundierung gilt ihm auch schon als &Uuml;bereinstimmung mit diesem. Dieser &Uuml;bergang ist erschlichen. In der Diskussion in Oekonux gehen wir prinzipiell davon aus, dass sich das Urheberrecht sehr wohl gegen sich selbst kehren l&auml;sst, weil menschliche Leistungen prinzipiell niemals einem einzelnen Urheber zurechenbar sind. Das kenntlich gemacht zu haben, ist das &#8220;Geniale&#8221; am Hack, das Stefan Meretz sichtbar gemacht hat.</p>
<p><strong>1. a. </strong> Als einziger Unterschied zum Copyright gilt A. Noll, dass der Urheber kein Geld f&uuml;r sein Werk verlangt. Das ist eine grobe und sachlich falsche Unterstellung, wie in dieser Liste schon x-mal ausgef&uuml;hrt. Nat&uuml;rlich kann der unmittelbare Produzent f&uuml;r seine Arbeit bezahlt werden und wird auch in der Regel bezahlt. &Uuml;ber den Status dieser Bezahlung gibt es eine oekonux-interne Diskussion (einfach und doppelt freie Software), aber sie zu leugnen und die Macher freier Software per se zu ausgebeuteten Armutschkerln zu stilisieren geht an der Realit&auml;t vorbei.</p>
<p><strong>2. </strong> Weiter gehts mit der Unterstellung, dass das Copyleft Teil der &#8220;unbezahlten Aneignung menschlicher Arbeit&#8221; sei. Also auf der entgeltlichen Weitergabe eines unentgeltlich angeeigneten Gutes beruht. Grund: In der Realit&auml;t werden doch Preise f&uuml;r markttaugliche Produkte verlangt, in denen auch freie Software enthalten ist. Wiederum haarscharf daneben: DAF&Uuml;R, f&uuml;r den freien Softwareanteil, wird eben kein Geld verlangt. Aber freie Software ist eben noch lange kein Produkt. &#8211; Und dass das Copyleft h&auml;lt, ist ein System von Checks and Balances, das mittlerweile auch schon von daran interessierten Industrien mit-&uuml;berwacht wird. (Aus eben dem guten Grund, dass sie sich weiter an dieser Quelle bedienen wollen). Hier sollten juridische Beispiele zur GPL angeschaut werden.</p>
<p><strong>3. </strong> Die Copyleft-Bewegung richte sich gegen die kleinen Produzenten, die einen gewissen Urheberrechtsschutz dringend brauchen und gerade nicht gegen die &#8220;Verwertungsmonopole&#8221;, deren &#8220;Enteignung&#8221; nicht gefordert werde. Es gebe keine &#8220;gesellschaftliche Konzeption&#8221;. Woher und womit der Autor diese Behauptung begr&uuml;ndet, ist schleierhaft. Auch warum sich Firmen wie Microsoft und SCO dann so heftig gegen das Copyleft wehren.</p>
<p><strong>4. </strong> Die Copyleft-Bewegung stehe einer &#8220;Neuformulierung des Urheberrechts&#8221; im Sinn der Kreativen entgegen. Das stimmt allerdings: diese Modifikation ist nicht das Anliegen der GPL.</p>
<p>Die polit&ouml;konomische Begr&uuml;ndung steht aber auf &auml;u&szlig;erst wackligen Beinen: &#8220;Urheberinnen und Urheber verschenken ihre Leistung&#8221;, weil die Verwertungsgesellschaften nur Br&ouml;sel abfallen lassen. Das kann stimmen oder auch nicht: Wer will schon &uuml;ber wahre Werte rechten, wenn es sich um abgeleitete Revenueformen handelt? Wir gedenken unserer uralten Debatten um die &#8220;Informationsrente&#8221; und gratulieren allen, die es geschafft haben, sich f&uuml;r ein Patent ein Zinshaus [Wohnhaus mit Mietwohnungen - Red. ] zu finanzieren: Gerecht ist hier gar nichts, oder alles, und wo Wirtschaft zum Pokerspiel wird, kann man entweder mitspielen oder den Laden kritisieren. Wenn mans mit dem alten Marx h&auml;lt, dann kann man sich auf die Position stellen, dass, einmal angeeignet, das Wissen eben eine Gratisproduktivkraft IST, und es im Prinzip mit kopierbaren Produkten jedweder menschlicher Ingenuit&auml;t sich genauso verhalten kann. Der Wert wird hier so richtig schlagend als irrationale Form kenntlich, und uns treibt eher die Frage nach anderen Arten, wie man an seine Br&ouml;tchen kommt.</p>
<p><strong>5. </strong> Wenn der Autor hingegen kapitalismuskritisch wird, dann wiederholt er einen alten linken Topos. &#8220;Stofflicher Reichtum jenseits der Wertform ist unter der globalen Herrschaft des Wertgesetzes nicht zu haben&#8221;. Das ist entweder eine grandiose Tautologie oder aber ein gewolltes Denkverbot &#8211; abgesehen davon, dass auch das Copyright nicht die Herrschaft des Wertgesetzes, sondern dessen Modifikation signalisiert, s. o.. Die Kennzeichnung des Copyleft als &#8220;kollektiven Verzicht auf Urheberrechte&#8221; ist einseitig und daher falsch: Genau genommen m&uuml;sste es umgekehrt hei&szlig;en, dass der lebendigen Arbeit eben alle Urheberrechte zur Verf&uuml;gung stehen. <em>Das Copyleft ist</em>, emphatisch gesprochen, <em>der Pakt, den die lebendige Arbeit mit sich selbst schlie&szlig;t!</em> (Das ist keine Formulierung, die im oekonux-Bereich viele Freunde h&auml;tte, aber ich halte sie dennoch f&uuml;r den Begriff der Sache. ) Es erm&ouml;glicht den Produzenten einen unmittelbaren Zugriff auf immer mehr gesellschaftliche Produktivkraft. Sp&auml;testens an diesem Punkt beginne ich mich &uuml;ber die Position von Noll zu &auml;rgern, die genau diese Seite ignoriert. Und sp&auml;testens hier wird klar, wie wichtig es ist, klarzustellen, dass die politische &Ouml;konomie des Kapitals sich immer weiter von der kooperativen &Ouml;konomie der Arbeit abspaltet, bis hin zu dem Punkt, dass heute schon die Repr&auml;sentanten dieser 2 &Ouml;konomien wie Konkurrenten einander gegen&uuml;bertreten.</p>
<p><strong>6. </strong> Mein &Auml;rger nimmt immer mehr zu. Die sechste These scheint richtig anzufangen: &#8220;Es ist &#8230; eine Behauptung&#8230; , dass die &#8220;Entwertung&#8221; von Originalen (diese Kennzeichnung ist genaugenommen falsch, aber das schenk ich mir jetzt f&uuml;rs erste) schon zu einer sozial und politisch relevanten Verallgemeinerung des darin vergegenst&auml;ndlichten Wissens f&uuml;hren w&uuml;rde. Woher die Zuversicht? &#8221; Genau, denke ich mir. Deswegen braucht es auch neue Formen der Kooperation und Vergesellschaftung, der Zuarbeit im Kreislauf, damit die potentielle Wertfreiheit der assoziierten Arbeit auch tats&auml;chlich zum Tragen kommt. Genau damit und mit den darin enthaltenen Imperativen, Bedingungen, Hindernissen und Problemen besch&auml;ftigt sich Oekonux, und genau deswegen sagen wir nicht, dass das irgendeine &#8220;mission accomplished&#8221; w&auml;re. Stattdessen kommt folgender Hammer: &#8220;In vielerlei F&auml;llen ist es (ob wir´s kritisieren oder nicht) gerade die Zurichtung des Wissens zur marktg&auml;ngigen Ware, die die Verbreitung des Wissens unter gegebenen Bedingungen &uuml;berhaupt erst erm&ouml;glicht. Das nimmt der global veranstalteten Enteignung von Wissen, K&ouml;nnen, Kultur und Kreativit&auml;t nichts von ihrer Anr&uuml;chigkeit &#8211; weist aber darauf hin, dass in vielen F&auml;llen &#8220;Reichtum&#8221; erst als solcher erkannt und sozial vertr&auml;glich genutzt werden kann, wenn er in einem entsprechenden &#8220;Transaktionsraum&#8221; positioniert wird.&#8221; In meinem Artikel &#8220;<a href="http://www.streifzuege.org/2004/welchen-reichtum">Welchen Reichtum? </a>&#8221; (Streifz&uuml;ge 30/2004) habe ich beschrieben, wie genau das Gegenteil zunehmend der Fall ist. Der &#8220;Transaktionsraum&#8221; Markt ist voller Produkte, die &uuml;berhaupt nur durch die &#8220;Enteignung von Wissen, K&ouml;nnen, Kultur und Kreativit&auml;t&#8221; m&ouml;glich geworden sind. Dar&uuml;ber wird zu streiten sein, aber auch um die apodiktische Logik, mit der hier eine sich assoziierende und im Kreislauf schlie&szlig;ende Kette von wertfreien Produktionsakten als M&ouml;glichkeit prinzipiell negiert wird.</p>
<p><strong>7. </strong> Wenn wir uns dr&uuml;ber verst&auml;ndigen k&ouml;nnten, dass die &#8220;Weitergabe des Urheberrechts&#8221; kein individueller Vorgang, sondern eine sich per GPL herstellende komplement&auml;re soziale Aktion ist, dann w&auml;re ja noch Hoffnung, dass wir auf der Oekonux-Konferenz einen anst&auml;ndigen Dialog zusammenkriegen; zur Vorstellung, dass &#8220;der Ruf nach Besteuerung der kommerziellen Nutzer und zweck- und personengebundener Transfer dieser Gelder&#8221;&#8230; angebracht w&auml;re, warte ich jedenfalls schon gespannt auf die Position der &#8220;Streifz&uuml;ge&#8221;-Redakteure. Die Illusion oder das Quidproquo, ein Gelingen der Verwertung (Besteuerung! ) zu fordern um gerade damit die Bedingungen ihrer Abschaffung zu bef&ouml;rdern, ist jedenfalls nicht so leicht totzukriegen.</p>
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		<title>Jenseits der Gerechtigkeit</title>
		<link>http://www.streifzuege.org/2003/jenseits-der-gerechtigkeit-2008-erweiterte-fassung-des-artikel-in-streifzuege-1-2003</link>
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		<pubDate>Sat, 01 Mar 2003 01:36:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Lorenz</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht / Gerechtigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Schandl; Franz]]></category>
		<category><![CDATA[Streifzüge 2003-1]]></category>

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		<description><![CDATA[<p>Post from: <a href="http://www.streifzuege.org">Streifzüge</a>. <strong>Liebe Leute</strong>: Allein hier zu schreiben, dass wir ein Leben ohne Geld wollen, kostet welches. Wer unsere Texte mag, soll dazu beitragen, dass sie hier (ent)stehen können. Wenn wer sich’s leisten kann. Eh klar. Dann aber seid so lieb: Her mit der Marie! <a href="http://www.streifzuege.org/call-for-marie">Löst uns aus! </a><br/><hr><br/<a href="http://www.streifzuege.org/2003/jenseits-der-gerechtigkeit-2008-erweiterte-fassung-des-artikel-in-streifzuege-1-2003">Jenseits der Gerechtigkeit</a></p>
Attacke gegen den bürgerlichen Wertekanon und seine linken Wurmfortsätze: Keine Weihnachtsgeschichte]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Post from: <a href="http://www.streifzuege.org">Streifzüge</a>. <strong>Liebe Leute</strong>: Allein hier zu schreiben, dass wir ein Leben ohne Geld wollen, kostet welches. Wer unsere Texte mag, soll dazu beitragen, dass sie hier (ent)stehen können. Wenn wer sich’s leisten kann. Eh klar. Dann aber seid so lieb: Her mit der Marie! <a href="http://www.streifzuege.org/call-for-marie">Löst uns aus! </a><br/><hr><br/<a href="http://www.streifzuege.org/2003/jenseits-der-gerechtigkeit-2008-erweiterte-fassung-des-artikel-in-streifzuege-1-2003">Jenseits der Gerechtigkeit</a></p>
<h3>Attacke gegen den b&uuml;rgerlichen Wertekanon und seine linken Wurmforts&auml;tze: Keine Weihnachtsgeschichte</h3>
<p>erweiterte Fassung des Artikels in Streifz&uuml;ge 1/2003 von 18.12.2008</p>
<p><em>von Franz Schandl</em> <span id="more-939"></span></p>
<p><em>Peter Kampits hat im Standard vom 13. Dezember 2008 einige Positionen zum Thema zusammengefasst. Dass man Gerechtigkeit auch schlichtweg ablehnen kann, zeigt der folgende Beitrag. </em></p>
<p>&#8220;Das Gerechte ist also etwas Proportionales&#8221;, wusste schon Aristoteles. &#8220;So ist das Gerechte als ein Regulierendes nichts anderes als die Mitte zwischen Verlust und Gewinn.&#8221; Was dann hei&szlig;t: &#8220;Das Gerechte ist folglich die Achtung vor Gesetz und b&uuml;rgerlicher Gleichheit, das Ungerechte die Missachtung von Gesetz und b&uuml;rgerlicher Gleichheit. &#8221;</p>
<p>Gerechtigkeit ist nichts anderes als eine begriffliche Abstraktion &auml;quivalenten Tauschens. Sie meint die gesellschaftlich kodifizierte proportionale Zuteilung von Anspr&uuml;chen, d. h. von Geld, Waren oder Leistungen an verschiedene Individuen oder Gruppen. Die Frage nach der Gerechtigkeit ist immer eine nach dem Recht. Kommt es zu Streitigkeiten, dann entscheidet die b&uuml;rgerliche Justiz: Gerecht ist das Gericht. Alles andere ist ein Ger&uuml;cht. Ansonsten ist Gerechtigkeit eine Leerformel, mit der sich dieses und jenes einbilden, behaupten und verlangen l&auml;sst. Etwas &uuml;berspitzt k&ouml;nnte man sagen: Gerechtigkeit ist die subjektive Gewalt, die man nicht hat.</p>
<p>Doch gerade darin besteht ihre Bedeutung, in der Ideologieproduktion. Es d&uuml;nkt, dass es da noch anderes gibt als die Weltlichkeit von Gesetz und Recht, n&auml;mlich eine b&uuml;rgerliche Geistlichkeit, die die Herzen w&auml;rmt. An die Gerechtigkeit zu glauben, unterscheidet sich nicht wesentlich davon, an Gott zu glauben. Auch wenn das heute nicht mehr der Fall ist, eine S&auml;kularisierung stattgefunden hat, ist der G&ouml;tzendienst am Vokabular eigentlich un&uuml;bersehbar. In Immanuel Kants &#8220;Metaphysik der Sitten&#8221; war die Gerechtigkeit ja noch eindeutig an Gott gebunden. Unaufh&ouml;rlich spricht er in religi&ouml;ser Terminologie von &#8220;Schuld&#8221; &#8220;Ehrfurcht&#8221;, &#8220;belohnender Gerechtigkeit&#8221; und &#8220;Strafgerechtigkeit&#8221; spricht. Das ist kein Zufall.</p>
<h4>Unser aller Schatzi? </h4>
<p>Gerechtigkeit ist eine demokratische G&ouml;ttin, an der sich alle anhalten wollen, wenngleich die Vorstellungen pluralistisch divergieren m&ouml;gen. Gerechtigkeit ist die Anrufung der b&uuml;rgerlichen Seele durch das b&uuml;rgerliche Subjekt gegen die b&uuml;rgerliche Realit&auml;t. Die Pflicht, das Recht zu m&ouml;gen, ist da schwieriger, aber die selige Gerechtigkeit, die ist unser aller Schatzi.</p>
<p>Hans Kelsen hat das ganz trocken so gefasst: &#8220;Insofern Gerechtigkeit eine Forderung der Moral ist, ist in dem Verh&auml;ltnis von Moral und Recht das Verh&auml;ltnis von Gerechtigkeit und Recht inbegriffen.&#8221; Gerechtigkeit ist keine &uuml;ber das Recht hinausweisende Gr&ouml;&szlig;e, wie es sich der gesunde Menschenverstand oder die gro&szlig;e Philosophie es sich stets einbildet, sondern ein vom Recht abgeleiteter Aspekt. Gerechtigkeit meint reelle Anerkennung des Rechts bei gleichzeitiger Toleranz ideeller Abweichungen. Kurzum, Gerechtigkeit ist ein herrschende Form des Rechtsbekenntnisses.</p>
<p>Wahrlich, Gerechtigkeit titelt sich eines dieser gro&szlig;en fairy tales of commerce. Alle sind daf&uuml;r, die Linken, die Liberalen, die Rechten. Dritte-Welt-Gruppen fordern Fair-trade, Gr&uuml;ne sprechen von Fairteilen, der austrokanadische Multimillion&auml;r Frank Stronach setzt sich gar f&uuml;r eine &#8220;faire Marktwirtschaft&#8221; ein. J&ouml;rg Haider propagierte diese ebenso wie Sozialdemokraten das wohl noch immer tun. Aber auch der oberste Weltpolizist George Bush kommt ohne Gerechtigkeit nicht aus. &#8220;Infinite justice&#8221; benannte der gro&szlig;e Freiheitsk&auml;mpfer unmittelbar nach dem 11. September den nun folgenden Kreuzzug gegen das B&ouml;se in der Welt.</p>
<p>Und die Herrschaftsintellektuellen von Huntington und Fukuyama bis hin zu Etzioni und Walzer assistieren. In dem ber&uuml;chtigten Dokument &#8220;What we&#8217;re fighting for: A letter from America&#8221; (Fr&uuml;hjahr 2002) hei&szlig;t es ganz hingebungsvoll, dass &#8220;das Beste von dem, was wir allzu leichtfertig , amerikanische Werte&#8217; nennen, nicht nur Amerika geh&ouml;rt, sondern vielmehr das gemeinsame Erbe der Menschheit und somit eine m&ouml;gliche Grundlage der Hoffnung f&uuml;r eine auf Frieden und Gerechtigkeit aufgebaute Weltgemeinschaft ist.&#8221; &#8220;Wir hoffen, dass dieser Krieg, indem er einem gnadenlosen globalen &Uuml;bel ein Ende setzt, die M&ouml;glichkeit einer auf Gerechtigkeit gegr&uuml;ndeten Weltgemeinschaft zu st&auml;rken vermag.&#8221; Dass m&ouml;glicherweise die Gerechtigkeit eines der gnadenlosesten &Uuml;bel ist, dies zu denken ist reine Blasphemie.</p>
<h4>B&uuml;rgerliche Kampfbegriffe</h4>
<p>Indes Freiheit, Gleichheit, Gerechtigkeit sind die klassischen Kampfbegriffe b&uuml;rgerlicher Formierung. Kr&uuml;cken der Menschlichkeit, nicht diese guthin. Sie sind nicht nur kapitalistisch kodifiziert, sie sind kapitalistisch konstituiert. Geld und Freiheit sind im Kapitalismus Synonyme, Gerechtigkeit und Gleichheit Modi der Ordnung bzw. Zuordnung. Alles andere ist h&ouml;here Einbildung oder einfach Gebot hei&szlig;endes Gebet.</p>
<p>Karl Marx schrieb dazu in seinen &#8220;Grundrissen&#8221; ganz eindeutig: &#8220;Da das Geld erst die Realisierung des Tauschwerts ist und erst bei entwickeltem Geldsystem das System der Tauschwerte realisiert hat, oder umgekehrt, so kann das Geldsystem in der Tat nur die Realisation dieses Systems der Freiheit und Gleichheit sein.&#8221; &#8220;Wenn also die &ouml;konomische Form, der Austausch, nach allen Seiten hin die Gleichheit der Subjekte setzt, so der Inhalt, der Stoff, individueller sowohl wie sachlicher, der zum Ausdruck treibt, die Freiheit. Gleichheit und Freiheit sind also nicht nur respektiert im Austausch, der auf Tauschwerten beruht, sondern der Austausch von Tauschwerten ist die produktive, reale Basis aller Gleichheit und Freiheit. Als reine Ideen sind sie blo&szlig; idealisierte Ausdr&uuml;cke derselben; als entwickelt in juristischen, politischen, sozialen Beziehungen sind sie nur die Basis in einer anderen Potenz. &#8221;</p>
<p>Gerechtigkeit zwischen Lohn und Profit bzw. auf jeden Preis bezogen herrscht, wenn sie ihrem Wert entsprechend sich gestalten. Das tun sie. Diese Gerechtigkeit verhindert freilich weder soziale Degradierungen noch &ouml;kologische Verw&uuml;stungen, jene bringt diese regelgerecht hervor. Wenn jemand sagt, es sei ungerecht, dass Millionen verhungern und verelenden, w&auml;hrend andere in &Uuml;berfluss leben, hat diese Person weder den Charakter menschlichen Leids begriffen, noch den der Gerechtigkeit. Es ist wertgerecht, dass die Menschen, die nicht in- Wert-gesetzt werden k&ouml;nnen, an ihm verrecken. Der Markt ist so, und man muss froh sein, dass diese liberale, also sozialdarwinistische Instanz nicht die einzige ist und sein kann, die &uuml;ber die Schicksale entscheidet.</p>
<p>Wir leben in einer weitgehend gerechten Welt. Gerade das ist unser Problem. Noch einmal Marx: &#8220;Die Gerechtigkeit der Transaktionen, die zwischen den Produktionsagenten vorgehn, beruht darauf, dass diese Transaktionen aus den Produktionsverh&auml;ltnissen als nat&uuml;rlicher Konsequenz entspringen. Die juristischen Formen, worin diese &ouml;konomischen Transaktionen als Willenshandlungen der Beteiligten, als &Auml;u&szlig;erungen ihres gemeinsamen Willens und als der Einzelpartei gegen&uuml;ber von Staats wegen erzwingbare Kontrakte erscheinen, k&ouml;nnen als blo&szlig;e Formen diesen Inhalt selbst nicht bestimmen. Sie dr&uuml;cken ihn nur aus. Dieser Inhalt ist gerecht, sobald er der Produktionsweise entspricht, ihr ad&auml;quat ist. Er ist ungerecht, sobald er ihr widerspricht. Sklaverei, auf Basis der kapitalistischen Produktionsweise, ist ungerecht; ebenso der Betrug auf die Qualit&auml;t der Ware. &#8221;</p>
<p>Um es mit aller Deutlichkeit zu sagen: Der Kapitalismus ist die Verwirklichung der Gerechtigkeit. Gerecht ist die Weltwirtschaftsordnung, gerecht ist die Ausbeutung, gerecht sind L&ouml;hne, Preise und Mieten. So viel Gerechtigkeit hat es noch nie gegeben. Der Tausch ist die entsprechende und somit gerechte Form der Realisierung des Wertgesetzes. Die Welt ist gerecht. Gerecht ist, was der Markt hergibt, alle anderen Ger&uuml;chte sind lediglich Beruhigungspillen f&uuml;r Unentwegte. Wer etwas anderes haben will, eine wirkliche Alternative, muss sich gegen den Markt, aber nicht an die Gerechtigkeit wenden.</p>
<p>Den Umverteilern sei daher ins Stammbuch geschrieben, dass die Forderung &#8220;Ein gerechter Tagelohn f&uuml;r ein gerechtes Tagewerk&#8221; von Karl Marx immer zur&uuml;ckgewiesen wurde. Er nannte diese Losung ein &#8220;konservatives Motto.&#8221; Er wandte sich auch dezidiert gegen die im Gothaer Programm (1875) der deutschen Sozialdemokratie formulierte Phrase von der &#8220;gerechten Verteilung des Arbeitsertrags&#8221;.</p>
<p>Hinter der Losung der Gerechtigkeit verbirgt sich letztendlich doch nur die Formel von gerechten Preisen, gerechten Pensionen oder gerechten L&ouml;hnen. Was aber w&auml;re nun Gerechtigkeit? Sind 4 Euro Stundenlohn f&uuml;r eine Textilarbeiterin ungerecht, 8 Euro aber gerecht? Sind 11 Euro f&uuml;r einen Erd&ouml;larbeiter ungerecht, 22 aber gerecht? Warum nicht 10 Euro f&uuml;r beide? Oder 32? Und warum soll ein Bundeskanzler oder noch irrer: ein Manager eigentlich mehr verdienen als ich? Das ist doch nicht nur ungerecht, das ist doch schon unversch&auml;mt, oder? W&auml;ren nicht Ober- und Untergrenzen gerecht, ja vielleicht &uuml;berhaupt ein Einheitslohn? Welche Differenzierungen w&auml;ren gerecht? Und ist es nicht megaungerecht, wenn meine allseits gesch&auml;tzte Mutter 3600 Jahre als Textilarbeiterin h&auml;tte arbeiten m&uuml;ssen oder jetzt als Pensionistin noch 4800 Jahre leben m&uuml;sste, um das zu lukrieren, was irgendein gr&ouml;beres B&ouml;rsenburli in einigen Minuten verzockt?</p>
<p>Uff! Kein Fragesatz, der nicht vor Dummheit strotzt. Man sieht, die ganze Debatte &uuml;ber Einkommensh&ouml;hen ist absurdes b&uuml;rgerliches Umverteilungstheater. Neid- und Leidpfuscherei. Es geht nie um das, worum es geht, es geht stets um die Proportion. Indes, man kann ja viel wollen im Leben, ja man soll. Nahrung, Wohnung, Erholung, Liebe, Gesundheit, Spa&szlig;, Bet&auml;tigung, das braucht man, von mir aus auch Champagner und Schweinebraten, Ruderboote und Gummistiefel &#8211; wer aber braucht Gerechtigkeit?</p>
<h4>Werte des Werts</h4>
<p>Anstatt also Bed&uuml;rfnis und Begehrlichkeit, ihre M&ouml;glichkeiten und Schranken zu &uuml;berpr&uuml;fen, beruft man sich lieber auf die Fetische b&uuml;rgerlichen Daseins, auf Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit, die man partout nicht eingel&ouml;st sehen will und daher unabl&auml;ssig auf ihre Erf&uuml;llung pocht. Das ist Affirmation pur, billiges Denken ohne Perspektive.</p>
<p>Auf der Tagesordnung st&uuml;nde aber die Losl&ouml;sung von alledem, kurzum: Es soll das Wollen sich direkt artikulieren und sich nicht als Gerechtigkeit kost&uuml;mieren. Gerechtigkeit verf&uuml;hrt die Menschen dazu, blo&szlig; nach ihrer Teilhabe zu fragen. Sie fragen nicht mehr was ist, sondern was sie vom Giftkuchen haben m&ouml;chten. Wohlgemerkt, nicht nur die sozial schlechter Positionierten tun dies, alle meinen ja im Konsens, dass sie zu wenig abkriegen. Doch genau dieses vorausgesetzte Ganze ist unser Problem, die Proportion hingegen ist nur ein von der Totalit&auml;t abgeleitetes Ph&auml;nomen, das &uuml;ber ordin&auml;rer Interessenskonflikte nicht hinausreicht.</p>
<p>Die b&uuml;rgerlichen Leitwerte, die <em>Werte des Werts</em>, hatten bestimmende Kraft in der Epoche seit der Aufkl&auml;rung bis weit in die zweite H&auml;lfte des 20. Jahrhunderts. Heute ist diese Kraft aber weitgehend ersch&ouml;pft und aufgebraucht , ihre Beschw&ouml;rung wirkt zusehends abgestanden und abgeschmackt. Doch das Absingen des b&uuml;rgerlichen Kanons, der &#8220;alten weltbekannten demokratischen Litanei&#8221; (Marx) will und will nicht aufh&ouml;ren.</p>
<p>Freiheit, Gleichheit, Gerechtigkeit sind allerh&ouml;chstens die vorletzten Wahrheiten der Menschheit. Wahrscheinlich nicht einmal das. So paradox es dem modernen Subjekt erscheint, gerade darum geht es: Nicht mehr Gerechtigkeit zu fordern, sondern sich ihrer zu entledigen! Sie tr&auml;gt nirgendwo hin, wo wir nicht schon gewesen. Im Zeichen von Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit ist heute keine emanzipatorische Praxis mehr zu entwickeln. Diese sind nichts anderes als Grundprinzipien von Kapital, Konkurrenz und Markt. Der Kommunismus, also das gute Leben, ist jenseits davon.</p>
<p>Zuviel des Guten? &#8211; Das will ich doch hoffen.</p>
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		<title>L&#8217;État c&#8217;est quoi &#8230;</title>
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		<pubDate>Sat, 01 Mar 2003 01:34:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Lorenz</dc:creator>
				<category><![CDATA[Politik / Staat]]></category>
		<category><![CDATA[Recht / Gerechtigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Streifzüge 2003-1]]></category>
		<category><![CDATA[Wallner; Gerold]]></category>

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<h3>NACHTR&Auml;GLICHE BETRACHTUNGEN ZU EINER DISKUSSIONSVERANSTALTUNG</h3>
<p>Streifz&uuml;ge 1/2003</p>
<p><em>von Gerold Wallner</em> <span id="more-898"></span></p>
<p><em> Gehen wir einmal davon aus, dass verschiedene Menschen mit linker Tradition, linken Neigungen, linker Vergangenheit und linken Perspektiven einander zu einem Seminar &uuml;ber den Begriff des Staats treffen. Gehen wir davon aus, dass ich einer davon war. Gehen wir davon aus, dass zur Erhellung des Begriffs Staat nichts beigetragen wurde, was nun danach verlangt, einige wesentliche Argumente und Fragen Revue passieren zu lassen. </em></p>
<p>Eine der Fragen, die ungekl&auml;rt bis zum Ausklang des Seminars blieb, wurde gleich anfangs gestellt: Ist es m&ouml;glich, den Begriff des Staats auf seine wesentlichen Inhalte zu reduzieren, also eine real-abstrakte Form zu finden, aus der das Wesen des Staats und die Form der Staatlichkeit ableitbar w&auml;re? Die Antworten waren divergierend insofern, als im ersten Referat behauptet wurde, die Menschenrechte h&auml;tten einen Einfluss auf den Staat, indem sie ihn zu gesellschaftlicher Emanzipation aufriefen &#8211; also zu einer Verpflichtung, der er nicht nachkommen k&ouml;nne, und sich so als im Widerspruch zur Gesellschaft stehend entlarve. Der Staat sei quasi das Gegenteil seiner Verfassung, respektive noch nicht einmal auf der Verfassung gegr&uuml;ndet. Jeder Rekurs auf Menschenrechte desavouiere den Staat also als den Gewaltapparat, als der er sich realiter darstelle. Zwischen Gesellschaft und Staat tue sich eine Kluft auf, deren Inhalt die versprochenen und noch nicht eingel&ouml;sten Forderungen von Demokratie und Menschenrechten seien. Doch seien diese Forderungen geschichtsm&auml;chtig genug, die vormoderne Gesellschaft an diesem Wunsch nach einem Staat, der eben jene Menschenrechte in seine Verfassung aufnehmen m&ouml;ge, zu blamieren, zu st&uuml;rzen und eine neue Gesellschaft zu gr&uuml;nden, in deren Staatlichkeit der Kampf um die Durchsetzung dieser Forderungen vollends zum Durchbruch (und bei gutem Wind) zum Sieg gelangen m&ouml;chte.</p>
<p>Gleichzeitig damit wurde die Frage aufgeworfen, ob nicht genau dieses Verh&auml;ltnis zwischen Staat und Gesellschaft mitsamt dem uneingel&ouml;sten Versprechen von Menschenrechten und Demokratie noch heute weiter wirke, Demokratie und Menschenrechte sich also im Konflikt mit dem Staat bef&auml;nden, was dann f&uuml;r die K&auml;mpfe um eine emanzipierte Gesellschaft seine Auswirkungen und Grundlagen h&auml;tte.</p>
<p>Die beiden folgenden Referate befassten sich mit der ewig sich wandelnden Form des Staats, auch unter den Auspizien der letzten f&uuml;nfzig Jahre und ihrer Entwicklung. So wurde festgestellt, dass vor allem das Verh&auml;ltnis von Arbeit und Kapital, wie es sich durch Fordismus, fabbrica diffusa und Postfordismus hindurch darstellte, eine enge Verzahnung von gesellschaftlicher und staatlicher Entwicklung zum Ausdruck bringe; wo also in der vorigen Argumentationslinie noch eine Widerspr&uuml;chlichkeit zwischen Staat und Gesellschaft aufgemacht wurde &#8211; exemplifiziert an der Emanzipation der j&uuml;dischen Bev&ouml;lkerung der europ&auml;ischen Metropolen in der ersten H&auml;lfte des 19. Jahrhunderts -, beschr&auml;nkte sich der zweite Strang der Vortr&auml;ge darauf, empirische Argumente anzubieten (oder zu suchen), die sich mit den Staatsaufgaben und dem R&uuml;ckzug des Staats aus ihnen befassen sollten, die &#8211; mit Hinweis auf den famosen ideellen Gesamtkapitalisten &#8211; das Bild von Klassenkampf und Machtfrage in den Vordergrund r&uuml;cken. Dies wurde zu Recht kritisiert, bietet doch dieses Bild Abgleitfl&auml;chen in den Reformismus oder Linksradikalismus an, die sich beide nur um die Macht im Staat (beziehungsweise um deren &Uuml;bernahme) k&uuml;mmern.</p>
<p>In der Diskussion der drei Referate sch&auml;lte sich in nuce eine dritte Position heraus, die hier in aller gebotenen K&uuml;rze und daher nur thesenhaft vorgestellt werden soll.</p>
<p>Es gibt eine Formbestimmung des b&uuml;rgerlichen Staats &#8211; so vage sie auch sein mag: Der b&uuml;rgerliche Staat ist durch die Menschenrechte wesentlich formbestimmt. Es gibt also keinen b&uuml;rgerlichen Staat &#8211; und in Folge werde ich das Wort &#8220;b&uuml;rgerlich&#8221; weglassen, da es keine vorb&uuml;rgerlichen Staaten gegeben hat -, der nicht auf den Menschenrechten beruht. Der Staat entsteht erst auf b&uuml;rgerlichem Territorium und zwar in nationaler Form. Dieses Territorium ist nicht durch einander &uuml;berschneidende Souver&auml;nit&auml;ten (also die Geltungsbereiche kaskadierter vormoderner Privilegien und Verbindlichkeiten) gekennzeichnet, sondern durch den Geltungsbereich der auf Menschenrechten aufgebauten Verfassung. Souver&auml;nit&auml;ten, die wir aus dynastischen Beziehungen kennen, haben das Moment der Staatsb&uuml;rgerlichkeit noch nicht begriffen, verinnerlicht und ver&auml;u&szlig;ert. Prinz Eugen von Savoyen stellte sich zwar dem Haus Habsburg untertan, blieb aber Angeh&ouml;riger des Hauses Savoyen, auch wenn das Haus Capet nicht davon angetan war, die h&ouml;fische Karriere des Savoyers im eigenen Bereich zu f&ouml;rdern, auch wenn das Haus Capet versuchte, die Karriere des Savoyers am Wiener Hof zu verhindern. Prinz Eugen von Savoyen blieb &#8211; egal wo &#8211; Savoyer, eine Situation, die mit Staatsb&uuml;rgerschaft oder Doppelstaatsb&uuml;rgerschaft nicht ann&auml;hernd umschrieben werden kann.</p>
<p>Die Menschenrechte, die diese Formbestimmtheit des b&uuml;rgerlichen Staats ausmachen, nehmen zwar in Anspruch, f&uuml;r die gesamte Menschheit zu sprechen, sind aber jeweils nur durchsetzbar auf nationaler Grundlage. Diese Grundlage muss nicht unbedingt territorial fixiert sein, es gen&uuml;gt, dass die Menschenrechte von einem Territorium, das sie schon kennt, gewaltsam auf ein andres &uuml;bertragen werden, das sie noch nicht kennt oder &#8211; in Kenntnis der Menschenrechte &#8211; sich ihnen mit gutem Grund widersetzt.</p>
<p>Wenn ich sage, es handle sich bei den Menschenrechten um eine Formbestimmtheit, nicht um eine inhaltliche Bestimmtheit, muss ich diesen &#8211; nur scheinbaren &#8211; Affront gegen die linke Tradition und gegen alles, was ihr lieb und wert ist, betonen und erkl&auml;ren. Die Menschenrechte stellen meines Erachtens eben nicht einen inhaltlichen Bezugspunkt auf den Staat dar, sondern blo&szlig; einen formalen: wie weit ein aktueller gegebener Staat Menschenrechte in welcher juridischen Festschreibung verwirklicht hat, was kontrafaktisch gegen ihn noch einzuklagen w&auml;re, welche emanzipatorischen Potenzen die nicht zur G&auml;nze verwirklichten Menschenrechte bereithielten im Kampf um eine neue Gesellschaft, spielt f&uuml;r diesen gegebenen Staat keine Rolle. Es gen&uuml;gt ihm, dass er sich &#8211; im wahrsten Sinne des Worts &#8211; auf die Menschenrechte gr&uuml;ndet, sie in seinem Wappen f&uuml;hrt und daraus seine Legitimation ableitet &#8211; was auch immer sein gesellschaftlicher Inhalt sein m&ouml;ge.</p>
<p>Menschenrechte stellen also diesen formalen &#8211; nicht inhaltlichen &#8211; Rahmen, diese Grundlage des Staats her, indem sie eben blo&szlig; staatlich begrenzt, also durch den nationalen Charakter des Staats, also einfach auf definierten R&auml;umen wirken. Was z&auml;hlt, ist also blo&szlig; der Geltungsrahmen in den Teilen der Welt, die sich die Menschenrechte geben. Gleichzeitig erm&ouml;glichen und erheischen die Menschenrechte, dass sie &uuml;ber die spezifische nationale eigenstaatliche Anwendung und Exemplifizierung hinaus universal g&uuml;ltig werden m&uuml;ssen &#8211; als movens der Konkurrenz; welcher Staat setzt sie am besten, am reinsten, am humansten (im eigenen Interesse wie im Interesse der Menschheit) durch? Ihr Formales wird deutlich dadurch, dass ihre Geltung sich ohnedies nur auf Abstraktes bezieht, also auf die Freiheit, zusammenzukommen und Meinungen zu &auml;u&szlig;eren, was keinerlei inhaltliche F&uuml;llung verlangt. Dies ist auch der Unterschied zwischen der b&uuml;rgerlichen Rechtsform und der vorb&uuml;rgerlichen Form des Privilegs, das f&uuml;r Personen, Zeiten und Orte festlegt, was wo f&uuml;r wen wie lange zu gelten hat. Wollte nun eins &auml;hnliche Konkretionen an Hand der Menschenrechte vornehmen, zeigt sich sofort, wie inhaltlich unm&ouml;glich dies wird: Blo&szlig; auf Grundlage der Menschenrechte k&ouml;nnen inhaltliche Ausformungen entstehen; dieses Zustandekommen zu garantieren, ist Inhalt der Menschenrechte und Aufgabe des darauf gegr&uuml;ndeten Staats. Jedes Gesetz, jeder Vertrag, jede Vereinbarung ist legal, solange in einer Verfassung geborgen, die auf den Menschenrechten ruht. Meinungsfreiheit bedeutet eben nicht ein Einspruchsrecht, sondern nur die garantierte M&ouml;glichkeit, jeden Unsinn ungestraft absondern zu k&ouml;nnen und in der Gemeinsamkeit abgesonderten Unsinns sich geborgen f&uuml;hlen zu k&ouml;nnen (oder recte m&uuml;ssen).</p>
<p>Menschenrechte sind durch ihre staatliche Begr&uuml;ndung schon als selektiv definiert. Sie gelten territorial und national. Der Staat muss, um den Menschrechten diese selektive G&uuml;ltigkeit nach innen und au&szlig;en zu garantieren, jede Definitionsgewalt von Freiheit und Gleichheit an sich ziehen. War also in vorb&uuml;rgerlichen Zeiten der Freie und Gleiche der bewaffnete Mann, so erscheint nun der Freie und Gleiche als entwaffnet. In Verbindung damit wird das gesamte Arsenal an gesellschaftlicher Konfliktl&ouml;sungskompetenz &#8211; das milit&auml;rische wie das konsensuale, politische &#8211; an den Staat abgegeben. Wer eine Waffe tr&auml;gt, tut dies nur noch im Auftrag des Staats; keineswegs erlaubt das Tragen der Waffe, einen Konflikt zu l&ouml;sen, h&ouml;chstens die L&ouml;sung dieses Konflikts an den Staat weiterzuleiten und dessen Kompetenz zu bewahren. So gilt dann eben nur noch eine Rechtsform, und deren Beschreibung als Rechtsstaat k&ouml;nnen wir hier aufsparen. Nur so viel sei angemerkt. Der Rechtsstaat garantiert nichts anderes als das legale Zustandekommen der Gesetze. Hier wird seine Inhaltslosigkeit deutlich. Der Inhalt des Gesetzes wird von der Rechtsstaatlichkeit nicht ber&uuml;hrt, aber nicht f&uuml;rstliche Willk&uuml;r bestimmt das etwa Emp&ouml;rende an einem gesetzlichen Inhalt. Vielmehr sind es die Menschenrechte, die ihre eigene Leere reproduzieren, so wie das Geschw&auml;tz der Meinungsfreiheit sich ausbreitet. Die Menschenrechte erlauben jedes Zusammenkommen; ja mehr noch, sie verpflichten die Staatsb&uuml;rgerinnen und Staatsb&uuml;rger geradezu darauf, zusammenzukommen, einander in ihren Zusammenk&uuml;nften immer wieder aufs Neue zu versichern, den Konsens b&uuml;rgerlicher Geselligkeit immer und immer wieder herzustellen. So bedeutet eben Meinungsfreiheit gerade nicht, dass &Uuml;berzeugungen, Erfahrungen oder Einsichten ausgetauscht werden mit dem Ziel, irgendetwas zu &auml;ndern oder zu korrigieren. Vielmehr dienen die Zusammenk&uuml;nfte (vor dem Fernsehger&auml;t, am Stammtisch, bei der Meinungsforschung) nur dazu, ein Hintergrundger&auml;usch zu produzieren, das blo&szlig; Einverst&auml;ndnis produziert. Dass eins seine Meinung von sich gibt im Brustton der &Uuml;berzeugung, dies sei seine Meinung und in einer Demokratie k&ouml;nne ein jedes eine jede Meinung &auml;u&szlig;ern, ist genau, was Meinungsfreiheit garantiert und von den &Auml;u&szlig;ernden verlangt. Nicht der Inhalt z&auml;hlt, sondern die Tatsache, dass mit dem &Auml;u&szlig;ern der Meinung Zustimmung produziert wird. Ein Staat, der auf dieser Art von Konsens beruht, kann seine Form, was immer dann ihr Inhalt sein mag, nur von den Menschenrechten beziehen.</p>
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		<title>Jenseits der Gerechtigkeit</title>
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		<pubDate>Sat, 01 Mar 2003 00:00:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Lorenz</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht / Gerechtigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Schandl; Franz]]></category>
		<category><![CDATA[Streifzüge 2003-1]]></category>

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Enttäuschung und Anrufung]]></description>
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<h3>ATTACKE GEGEN DEN WERTEKANON UND SEINE LINKEN WURMFORTS&Auml;TZE</h3>
<p>Streifz&uuml;ge 1/2003</p>
<p><em>von Franz Schandl</em> <span id="more-892"></span></p>
<p>&#8220;Man beliebt aber das , b&uuml;rgerliche&#8217; Niveau nicht zu &uuml;berschreiten.&#8221; (Karl Marx, Kritik des Gothaer Programms)<a href="#a1" name="1">1</a></p>
<p>&#8220;Fair is foul, and foul is fair.&#8221; (William Shakespeare, Macbeth I: 1)</p>
<p></em>Das Gerechte ist also etwas Proportionales&#8221;, <a href="#a2" name="2">2</a> wusste schon Aristoteles. &#8220;So ist das Gerechte als ein Regulierendes nichts anderes als die Mitte zwischen Verlust und Gewinn. &#8220;<a href="#a3" name="3">3</a>Was dann hei&szlig;t: &#8220;Das Gerechte ist folglich die Achtung vor Gesetz und b&uuml;rgerlicher Gleichheit, das Ungerechte die Missachtung von Gesetz und b&uuml;rgerlicher Gleichheit. &#8220;<a href="#a4" name="4">4</a> Gerechtigkeit ist nichts anderes als eine begriffliche Abstraktion &auml;quivalenten Tauschens. Sie meint die gesellschaftlich kodifizierte proportionale Zuteilung von Anspr&uuml;chen, d. h. von Geld, Waren oder Leistungen an verschiedene Individuen oder Gruppen. Kommt es zu Streitigkeiten, dann entscheidet die b&uuml;rgerliche Justiz: Gerecht ist das Gericht. Alles andere ist ein Ger&uuml;cht.</p>
<p>Die Frage nach der Gerechtigkeit ist immer eine nach dem Recht. Und was Recht ist, ist letztendlich eine Frage der gesellschaftlichen (nicht zu verwechseln mit der politischen! ) Gewalt. Die reine Gerechtigkeit w&auml;re demnach die reine Gewalt. Ansonsten ist Gerechtigkeit eine Leerformel, mit der sich dieses und jenes einbilden, behaupten und verlangen l&auml;sst. Etwas &uuml;berspitzt k&ouml;nnte man sagen: Gerechtigkeit ist die subjektive Gewalt, die man nicht hat.</p>
<p>Die gemeinhin eingeforderte <em>Gerechtigkeit </em>kann also nichts anderes sein als die gew&uuml;nschte Gesetzlichkeit, letztlich zugespitzte b&uuml;rgerliche Moral in ihrer ideellen Form. Kein Wunder, dass bei Gerechtigkeit auf &ouml;konomischer Ebene dann meist ein h&ouml;herer Lohn einf&auml;llt, bzw. umgekehrt ein Abbau sozialer Leistungen gefordert wird. &#8220;Es ist zu erkennen, dass, was hier Idee genannt wird und eine Hoffnung auf bessere Zukunft hier&uuml;ber, an sich nichtig und dass eine vollkommene Gesetzgebung sowie eine Bestimmtheit der Gesetze entsprechende Gerechtigkeit im Konkreten der richterlichen Gewalt an sich unm&ouml;glich ist. &#8220;<a href="#a5" name="5">5</a> (Hegel)</p>
<p>Und das ist kein unaufl&ouml;sbarer Antagonismus zum Vorhergesagten: als Ideal mag Gerechtigkeit unm&ouml;glich sein, im Realen wird sie t&auml;glich vollzogen. Wir halten das f&uuml;r einen scheinbaren Widerspruch, einen, der der b&uuml;rgerlichen Ideologie notwendig entspringt. In Hegelscher Terminologie: Gerechtigkeit ist real, aber nicht immer wirklich.</p>
<p>Es d&uuml;nkt, dass es da noch anderes gibt als die Weltlichkeit von Gesetz und Recht, n&auml;mlich eine b&uuml;rgerliche Geistlichkeit, die die Herzen w&auml;rmt und die M&auml;uler stopft. An die Gerechtigkeit zu glauben, unterscheidet sich nicht wesentlich davon, an Gott zu glauben. Auch wenn das heute nicht mehr der Fall ist, eine S&auml;kularisierung stattgefunden hat, ist der G&ouml;tzendienst am Vokabular eigentlich un&uuml;bersehbar. Etwa bei Immanuel Kant, der in der &#8220;Metaphysik der Sitten&#8221; die Gerechtigkeit eindeutig an Gott bindet<a href="#a6" name="6">6</a> und unaufh&ouml;rlich in religi&ouml;ser Terminologie von &#8220;Schuld&#8221; &#8220;Ehrfurcht&#8221;, von &#8220;belohnender Gerechtigkeit&#8221; und &#8220;Strafgerechtigkeit&#8221; spricht.</p>
<p>Gerechtigkeit ist eine demokratische G&ouml;ttin, an der sich alle anhalten wollen, wenngleich die Vorstellungen pluralistisch divergieren m&ouml;gen. Gerechtigkeit ist die Anrufung der b&uuml;rgerlichen Seele durch das b&uuml;rgerliche Subjekt gegen die b&uuml;rgerliche Realit&auml;t. Die Pflicht, das Recht zu m&ouml;gen, ist da schwieriger, aber die selige Gerechtigkeit, sie ist unser aller Schatzi. Gehegt und gepflegt, angehimmelt und beschworen.</p>
<p>Ob Gerechtigkeit und Recht gar eine Einheit bilden sollen, diese Debatte &uuml;berlassen wir getrost den akademischen Einfaltspinseln und anderen b&uuml;rgerlichen Reputierlichkeiten. Der Rechtspositivist Hans Kelsen hat das ganz trocken so gefasst: &#8220;Insofern Gerechtigkeit eine Forderung der Moral ist, ist in dem Verh&auml;ltnis von Moral und Recht das Verh&auml;ltnis von Gerechtigkeit und Recht inbegriffen. &#8220;<a href="#a7" name="7">7</a> Gerechtigkeit ist keine &uuml;ber das Recht hinausweisende Gr&ouml;&szlig;e, wie es sich der gesunde Menschenverstand stets einbildet, sondern ein von ihr abgeleiteter Aspekt. Gerechtigkeit meint reelle Anerkennung des Rechts bei gleichzeitiger Toleranz ideeller Abweichungen. Gerechtigkeit ist ein ideologisches Pendel, das so seine Schwingungen hat und f&uuml;r zus&auml;tzliche Aufregungen sorgt.</p>
<h4>Entt&auml;uschung und Anrufung </h4>
<p>Entt&auml;uscht aber die materielle Wirklichkeit, so soll zumindest das unwirkliche Ideal wirken. Und es wirkt noch, etwa bei Jacques Derrida, der in aller Geschwollenheit in &#8220;Marx&#8217;Gespenster&#8221; demonstriert, zu welch Tiraden der Geschw&auml;tzigkeit das moralische Kauderwelsch sich zu versteigen vermag: &#8221; Wenn ich mich anschicke, des langen und breiten von Gespenstern zu sprechen, von Erbschaft und Generationen, von Generationen von Gespenstern, das hei&szlig;t von gewissen <em>anderen</em>, die nicht gegenw&auml;rtig sind, nicht gegenw&auml;rtig lebend, weder f&uuml;r uns noch in uns, noch au&szlig;er uns, dann geschieht es im Namen der <em>Gerechtigkeit</em>. Der Gerechtigkeit dort, wo sie noch nicht ist, noch nicht <em>da</em>, dort, wo sie nicht mehr ist, das hei&szlig;t da, wo sie nicht mehr <em>gegenw&auml;rtig </em>ist, und da, wo sie niemals, nicht mehr als das Gesetz, reduzierbar sein wird auf das Recht. Von da an, wo keine Ethik, keine Politik, ob revolution&auml;r oder nicht, mehr m&ouml;glich und denkbar und <em>gerecht </em>erscheint, die nicht in ihrem Prinzip den Respekt f&uuml;r diese anderen anerkennt, die nicht mehr oder die noch nicht da sind, <em>gegenw&auml;rtig lebend</em>, seien sie schon gestorben oder noch nicht geboren, von da an muss man vom Gespenst sprechen, ja sogar <em>zum </em>Gespenst und <em>mit </em>ihm. Keine Gerechtigkeit &#8211; sagen wir nicht: kein Gesetz, und noch einmal: Wir sprechen hier nicht vom Recht &#8211; keine Gerechtigkeit scheint m&ouml;glich oder denkbar ohne das Prinzip einiger <em>Verantwortlichkeit</em>, jenseits jeder <em>lebendigen Gegenwart </em>(&#8230; ). &#8220;<a href="#a8" name="8">8</a></p>
<p>Wir brechen das Sto&szlig;gebet hier ab, empfehlen den Lesern auch keine Wiederholung der Lekt&uuml;re. Dieses Geschwafel ist nur noch als ein sp&auml;tb&uuml;rgerliches Auszappeln der alten Postulate dechiffrierbar: die Gerechtigkeit ist wirklich ein Gespenst, ein Geist alter Zeiten.</p>
<p>Da wird penetrant die ideologische Basis, die hehre Gerechtigkeit beschworen, um sich ja nicht mit den Manifestationen des Rechts auseinander setzen zu m&uuml;ssen. Eigentlich k&ouml;nnte es ja ganz anders sein, lautetet die Frohbotschaft aller Gerechtigkeitsfanatiker. Diese Frohbotschaft ist freilich eine sich nicht erkennende Hiobsbotschaft, die jeden effektiven Widerstand dementiert, indem sie vor substanziellen Fragen einfach zur&uuml;ckschreckt. Ihre grundlegenden Eckpfeiler sind die obligaten. Gerechtigkeit ist ein herrschender Wert.</p>
<p>Wahrlich, Gerechtigkeit titelt sich eines dieser gro&szlig;en fairy tales of commerce. Alle sind daf&uuml;r, die Linken, die Liberalen, die Rechten. Dritte-Welt-Gruppen fordern Fair-trade, Gr&uuml;ne sprechen von Fairteilen, ja der austrokanadische Multimillion&auml;r Frank Stronach setzt sich gar f&uuml;r eine nun wohl doppelt gerechte &#8220;faire Marktwirtschaft&#8221; ein. J&ouml;rg Haider propagiert diese ebenso wie Sozialdemokraten. Aber auch der oberste Weltpolizist George Bush kommt ohne Gerechtigkeit nicht aus. &#8220;Infinite justice&#8221; benannte der gro&szlig;e Freiheitsk&auml;mpfer unmittelbar nach dem 11. September den nun anstehenden Kreuzzug gegen das B&ouml;se in der Welt.</p>
<p>Und die Intellektuellen von Huntington und Fukuyama bis hin zu Etzioni und Walzer assistieren. In dem ber&uuml;chtigten Dokument &#8220;What we&#8217;re fighting for: A letter from America&#8221;<a href="#a9" name="9">9</a> (Fr&uuml;hjahr 2002) hei&szlig;t es ganz hingebungsvoll, dass &#8220;das Beste von dem, was wir allzu leichtfertig , amerikanische Werte&#8217; nennen, nicht nur Amerika geh&ouml;rt, sondern vielmehr das gemeinsame Erbe der Menschheit und somit eine m&ouml;gliche Grundlage der Hoffnung f&uuml;r eine auf Frieden und Gerechtigkeit aufgebaute Weltgemeinschaft ist.&#8221; &#8220;Wir hoffen, dass dieser Krieg, indem er einem gnadenlosen globalen &Uuml;bel ein Ende setzt, die M&ouml;glichkeit einer auf Gerechtigkeit gegr&uuml;ndeten Weltgemeinschaft zu st&auml;rken vermag.&#8221; Dass m&ouml;glicherweise die Gerechtigkeit eines der gnadenlosesten &Uuml;bel ist, dies zu denken ist reine Blasphemie.</p>
<h4>Wert als Gerechtigkeit </h4>
<p>Gleich Marx und Engels sollte klar sein, dass &#8220;w&auml;hrend der Herrschaft der Bourgeoisie die Begriffe Freiheit, Gleichheit etc. herrschten. &#8220;<a href="#a10" name="10">10</a> Sie sind somit nichts anderes als die Kampfbegriffe b&uuml;rgerlicher Emanzipation. Kr&uuml;cken der Menschlichkeit, nicht diese guthin. Sie sind nicht nur kapitalistisch kodifiziert, sie sind kapitalistisch konstituiert.</p>
<p>Geld und Freiheit sind im Kapitalismus Synonyme, Gerechtigkeit und Gleichheit Modi der Ordnung bzw. Zuordnung. Marx dazu in den &#8220;Grundrissen&#8221; ganz eindeutig: &#8220;Da das Geld erst die Realisierung des Tauschwerts ist und erst bei entwickeltem Geldsystem das System der Tauschwerte realisiert hat, oder umgekehrt, so kann das Geldsystem in der Tat nur die Realisation dieses Systems der Freiheit und Gleichheit sein. &#8220;<a href="#a11" name="11">11</a> &#8220;Wenn also die &ouml;konomische Form, der Austausch, nach allen Seiten hin die Gleichheit der Subjekte setzt, so der Inhalt, der Stoff, individueller sowohl wie sachlicher, der zum Ausdruck treibt, die <em>Freiheit</em>. Gleichheit und Freiheit sind also nicht nur respektiert im Austausch, der auf Tauschwerten beruht, sondern der Austausch von Tauschwerten ist die produktive, reale Basis aller <em>Gleichheit </em>und <em>Freiheit</em>. Als reine Ideen sind sie blo&szlig; idealisierte Ausdr&uuml;cke derselben; als entwickelt in juristischen, politischen, sozialen Beziehungen sind sie nur die Basis in einer anderen Potenz.&#8221; <a href="#a12" name="12">12</a></p>
<p>Gerechtigkeit zwischen Lohn und Profit bzw. auf jeden Preis bezogen herrscht, wenn sie ihrem Wert entsprechend sich gestalten. Das tun sie. Diese Gerechtigkeit verhindert freilich nicht Elend und Armut, sie bringt diese regelgerecht hervor. Wenn jemand sagt, es sei ungerecht, dass Millionen verhungern und verelenden, w&auml;hrend andere in &Uuml;berfluss leben, hat diese Person weder den Charakter menschlichen Leids begriffen, noch den der Gerechtigkeit. Es ist <em>wertgerecht</em>, dass die Menschen, die nicht in- Wert-gesetzt werden k&ouml;nnen, an ihm verrecken. Der Markt ist so, und man muss froh sein, dass diese liberale, also sozialdarwinistische Instanz nicht die einzige ist und sein kann, die &uuml;ber die Schicksale entscheidet.</p>
<p>Wir leben in einer weitgehend gerechten Welt. Gerade das ist unser Problem. Was ist also gerecht zwischen einem Arbeiter und einem Unternehmer? Doch nichts anderes als die Realisierung des Werts der Ware Arbeitskraft. Um gar nichts anderes geht es im Klassenkampf. &#8220;Gleiche Exploitation der Arbeitskraft ist das erste Menschenrecht des Kapitals. &#8220;<a href="#a13" name="13">13</a> (Marx) Gegen den deutschen National&ouml;konomen Adolph Wagner gewandt, schreibt derselbe: &#8220;Dunkelmann schiebt mir unter, dass , der von den Arbeitern <em>allein </em>produzierte <em>Mehrwert </em>den kapitalistischen Unternehmern <em>ungeb&uuml;hrlicher</em>Weise verbliebe&#8217;. Nun sage ich das direkte Gegenteil; n&auml;mlich, dass die Warenproduktion notwendig auf einen gewissen Punkt zur , kapitalistischen&#8217; Warenproduktion wird, und dass nach dem sie beherrschenden <em>Wertgesetz </em>der , Mehrwert&#8217; dem Kapitalisten geb&uuml;hrt und nicht dem Arbeiter. &#8220;<a href="#a14" name="14">14</a></p>
<p>Marx h&auml;lt ausdr&uuml;cklich fest: &#8220;Die Gerechtigkeit der Transaktionen, die zwischen den Produktionsagenten vorgehn, beruht darauf, dass diese Transaktionen aus den Produktionsverh&auml;ltnissen als nat&uuml;rlicher Konsequenz entspringen. Die juristischen Formen, worin diese &ouml;konomischen Transaktionen als Willenshandlungen der Beteiligten, als &Auml;u&szlig;erungen ihres gemeinsamen Willens und als der Einzelpartei gegen&uuml;ber von Staats wegen erzwingbare Kontrakte erscheinen, k&ouml;nnen als blo&szlig;e Formen diesen Inhalt selbst nicht bestimmen. Sie dr&uuml;cken ihn nur aus. Dieser Inhalt ist gerecht, sobald er der Produktionsweise entspricht, ihr ad&auml;quat ist. Er ist ungerecht, sobald er ihr widerspricht. Sklaverei, auf Basis der kapitalistischen Produktionsweise, ist ungerecht; ebenso der Betrug auf die Qualit&auml;t der Ware. &#8220;<a href="#a15" name="15">15</a> Gerecht ist demnach, was nach den aktuellen gesellschaftlichen Gesetzlichkeiten gerechtfertigt werden kann.</p>
<p>Um es mit aller Deutlichkeit zu sagen: <em>Der Kapitalismus ist die Verwirklichung der Gerechtigkeit</em>. Gerecht ist die Weltwirtschaftsordnung, gerecht ist die Ausbeutung, gerecht sind L&ouml;hne, Preise und Mieten. So viel Gerechtigkeit hat es noch nie gegeben. Der Tausch ist die entsprechende und somit gerechte Form der Realisierung des Wertgesetzes. Die Welt ist gerecht. Erstmals und letztmals. Alles andere wiederum ein Ger&uuml;cht.</p>
<h4>4 Euro oder 8 Euro? </h4>
<p>Des R&auml;tsels kompliziert einfache L&ouml;sung ist: Der Tausch ist in seiner konkreten Erscheinungsform ausgetauschter Gebrauchswerte, d. h. der Konsumtionsm&ouml;glichkeiten <em>ungleich</em>, in der Substanz vergegenst&auml;ndlichter Arbeit aber <em>gleich</em>. Der Tausch ist <em>wertgerecht</em>, bemi&szlig;t man ihn an der &Auml;quivalenz abstrakter Arbeitseinheiten, er ist aber <em>erscheinungsungerecht</em>, da er Produkte und Leistungen nach der durchschnittlich enthaltenen, d. h. der gesellschaftlich notwendigen Arbeitssubstanz (=Wert) bemisst. Was von der Form des Wertes her v&ouml;llig gerecht ist, erscheint auf der inhaltlichen Ebene der stofflichen Allokation von Reichtum als eine himmelschreiende Ungerechtigkeit. Das formal Gleichwertige kann sich in unterschiedlichen stofflichen Quantit&auml;ten &auml;u&szlig;ern. Wie umgekehrt. Das Gleiche ist gleich und doch nicht.</p>
<p>Der Reichtum ist nur der stoffliche Tr&auml;ger des Werts, nicht mit ihm identisch, auch wenn sie nicht getrennt auftreten, in der Ware eins sind. Ein Tisch mag ein Tisch sein nach dem Gebrauchswertinteresse, nach dem Tauschwertinteresse fragt man nur nach der darin enthaltenen abstraktifizierten Arbeit. Kurzum, was kosten? Auf der st&auml;ndigen Identifizierung und somit Verwechslung von Wert und Reichtum baut der ganze gesunde Menschenverstand in all seinen Varianten seine beschr&auml;nkten Sichtweisen auf. Merke: &#8220;Alles hat nur Wert, sofern man es eintauschen kann, nicht sofern es selbst etwas ist. &#8220;<a href="#a16" name="16">16</a></p>
<p>Wer Gerechtigkeit au&szlig;erhalb des Werts sucht, geht in die Irre. Sie ist stets eine vor dem Wert, alles andere ist moralisches Insistieren oder oft noch schlimmer: unertr&auml;gliches Gesuder, das jedoch nicht und nicht aufh&ouml;ren will. Mit der Forderung nach irgendeiner Gerechtigkeit bezieht man sich affirmativ, nicht kritisch auf die b&uuml;rgerliche Gesellschaft. Nicht moralische Kritik ist erforderlich, sondern Kritik der Moral. Die Forderung &#8220;Ein gerechter Tagelohn f&uuml;r ein gerechtes Tagewerk&#8221;<a href="#a17" name="17">17</a> wurde ja von Marx und Engels immer zur&uuml;ckgewiesen. Marx nannte diese Losung ein &#8220;konservatives Motto. &#8220;<a href="#a18" name="18">18</a> Er wandte sich gegen die im Gothaer Programm der deutschen Sozialdemokratie formulierte Phrase von der &#8220;gerechten Verteilung des Arbeitsertrags&#8221;<a href="#a19" name="19">19</a>.</p>
<p>Schon im &#8220;Manifest&#8221; bliesen Marx und Engels zum Feldzug gegen den apostolischen Moralismus der Zeit. &#8220;Es geh&ouml;ren hierher: &Ouml;konomisten, Philantropen, Humanit&auml;re, Verbesserer der Lage der arbeitenden Klassen, Wohlt&auml;tigkeitsorganisierer, Abschaffer der Tierqu&auml;lerei, M&auml;&szlig;igkeitsvereinsstifter, Winkelreformer der buntscheckigsten Art&#8221;, <a href="#a20" name="20">20</a> hei&szlig;t es da. Die <em>Unmenschlichkeit</em>, die Marx anprangerte &#8211; man lese das achte Kapitel des Ersten Bandes des &#8220;Kapital&#8221;, &#8220;Der Arbeitstag&#8221; -, firmierte bei ihm nicht unter <em>Ungerechtigkeit</em>, so gro&szlig; seine nachlesbare Abscheu auch gewesen ist. &#8220;Die Kommunisten predigen &uuml;berhaupt keine Moral&#8221;, <a href="#a21" name="21">21</a> h&auml;lt Marx gegen&uuml;ber Stirner ganz kategorisch fest.</p>
<p>Hinter der Losung der <em>Gerechtigkeit </em>verbirgt sich letztendlich doch nur die Formel von <em>gerechten Preisen</em>, <em>gerechten Pensionen </em>oder <em>gerechten L&ouml;hnen</em>. Was aber w&auml;re nun Gerechtigkeit? Sind 4 Euro Stundenlohn f&uuml;r eine Textilarbeiterin ungerecht, 8 Euro aber gerecht? Sind 11 Euro f&uuml;r einen Erd&ouml;larbeiter ungerecht, 22 aber gerecht? Warum nicht 10 Euro f&uuml;r beide? W&auml;ren nicht Ober- und Untergrenzen gerecht, ja vielleicht &uuml;berhaupt ein Einheitslohn? Welche Differenzierungen w&auml;ren gerecht?</p>
<p>Kein Fragesatz, der nicht vor Dummheit strotzt. Man sieht, die ganze Debatte &uuml;ber Einkommensh&ouml;hen ist absurdes b&uuml;rgerliches Theater. Neid- und Leidpfuscherei. Man kann ja viel wollen im Leben, ja man soll. Nahrung, Wohnung, Erholung, Liebe, Gesundheit, Spa&szlig;, das braucht man, von mir aus auch Champagner, Schweinebraten, Urlaubsreisen, Ruderboote, Videorecorder und Gummistiefel &#8211; wer aber braucht Gerechtigkeit?</p>
<h4>Vorletzte Wahrheiten </h4>
<p>Anstatt also Bed&uuml;rfnis und Begehrlichkeit, ihre M&ouml;glichkeiten und Schranken zu &uuml;berpr&uuml;fen, beruft man sich lieber auf die Fetische b&uuml;rgerlichen Daseins, auf <em>Freiheit</em>, <em>Gleichheit </em>und <em>Gerechtigkeit</em>, die man partout nicht eingel&ouml;st sehen will und daher unabl&auml;ssig auf ihre Erf&uuml;llung pocht. Auf der Tagesordnung st&uuml;nde aber die Losl&ouml;sung davon: Es soll das Wollen sich direkt artikulieren, nicht sich als Gerechtigkeit kost&uuml;mieren.</p>
<p>Die b&uuml;rgerlichen Leitwerte hatten bestimmende Kraft in der Epoche seit der Aufkl&auml;rung bis weit in die zweite H&auml;lfte des 20. Jahrhunderts. Heute ist diese Kraft aber weitgehend ersch&ouml;pft und aufgebraucht, sie wirkt zusehends abgestanden und abgeschmackt. Jene Werte verbreiten immer mehr eine &#8220;schwei&szlig;f&uuml;&szlig;ige Atmosph&auml;re&#8221;<a href="#a22" name="22">22</a> (Karl Kraus). Zuk&uuml;nftige Emanzipationsbewegungen werden nicht an den verinnerlichten Werten der b&uuml;rgerlichen Epoche ankn&uuml;pfen k&ouml;nnen, sie werden diese transformatorisch &uuml;berwinden m&uuml;ssen.</p>
<p>Es geht um die radikale Historisierung vermeintlich ontologischer Konstanten. Schon Friedrich Engels etwa notierte in den Vorarbeiten zum &#8220;Anti-D&uuml;hring&#8221;: &#8220;Es hat also fast die ganze bisherige Geschichte dazu gebraucht, den Satz von der Gleichheit = Gerechtigkeit herauszuarbeiten, und erst als eine Bourgeoisie und ein Proletariat existierten, ist es gelungen. Der Satz der Gleichheit ist aber der, dass keine <em>Vorrechte </em>bestehen sollen, ist also wesentlich <em>negativ</em>, erkl&auml;rt die ganze bisherige Geschichte f&uuml;r schlecht. Wegen seines Mangels an positivem Inhalt und wegen seiner kurzh&auml;ndigen Verwerfung alles Fr&uuml;hern eignet er sich ebensosehr f&uuml;r Aufstellung durch eine gro&szlig;e Revolution (&#8230; ) wie f&uuml;r sp&auml;tere systemfabrizierende Flachk&ouml;pfe. Aber Gleichheit = Gerechtigkeit als h&ouml;chstes Prinzip und letzte Wahrheit hinstellen zu wollen, ist absurd. &#8220;<a href="#a23" name="23">23</a> &#8220;So ist die Vorstellung der Gleichheit selbst ein historisches Produkt, zu deren Herausarbeitung die ganze Vorgeschichte n&ouml;tig, die also nicht von Ewigkeit her als Wahrheit existierte.&#8221; <a href="#a24" name="24">24</a> Und: &#8220;Mit Einf&uuml;hrung der rationellen Gleichheit verliert diese Gleichheit selbst alle Bedeutung.&#8221; <a href="#a25" name="25">25</a></p>
<p>Die <em>Werte des Werts </em>erlebten in der b&uuml;rgerlichen Epoche eine ideologische Hochstilisierung sondergleichen, alle Bewegungen, von rechts bis links, beriefen sich letztlich auf sie, traten in ihrem Namen auf und f&uuml;r sie ein, was nat&uuml;rlich auch alles &uuml;ber ihren Grundcharakter aussagt. Das Absingen des b&uuml;rgerlichen Kanons, der &#8220;alten weltbekannten demokratischen Litanei&#8221;<a href="#a26" name="26">26</a> (Marx) ist allgemeiner Konsens geworden. Tendenziell allgegenw&auml;rtig. Doch dieser Gesang ist nicht so m&auml;chtig wie er laut ist. In seiner unabl&auml;ssigen Wiederholung klingt der Refrain kapitalkonformer Rezitative immer falscher, man denke an Derrida oder Hardt/Negri. Die Harmonie ist erheblich gest&ouml;rt, die Dissonanzen sind kein konjunkturelles Ph&auml;nomen, sie lassen vielmehr eine andere Melodie erahnen.</p>
<p><em>Freiheit</em>, <em>Gleichheit</em>, <em>Gerechtigkeit </em>sind allerh&ouml;chstens die vorletzten Wahrheiten der Menschheit. Wahrscheinlich nicht einmal das. So paradox es dem modernen Individuum erscheint, gerade darum geht es: Nicht mehr die Gerechtigkeit zu verinnerlichen, sondern sich ihrer zu entledigen! Sie tr&auml;gt nirgendwo hin, wo wir nicht schon gewesen. Im Zeichen von Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit ist heute keine emanzipatorische Praxis mehr zu entwickeln. Diese sind nichts anderes als Grundprinzipien des Kapitals. Der Sozialismus ist jenseits davon. Kommunisten sind nicht jene, die die Gerechtigkeit verwirklichen wollen, sondern solche, die die Notwendigkeit zur Gerechtigkeit abschaffen m&ouml;chten.</p>
<p><em><br />
<h4>Anmerkungen </h4>
<p><a href="#1" name="a1">1</a> Karl Marx, Kritik des Gothaer Programms (1875), MEW, Bd. 19, S. 31.</p>
<p><a href="#2" name="a2">2</a> Aristoteles, Nikomachische Ethik, Buch V, Stuttgart 1969, S. 127.</p>
<p><a href="#3" name="a3">3</a> Ebenda, S. 129.</p>
<p><a href="#4" name="a4">4</a> Ebenda, S. 120.</p>
<p><a href="#5" name="a5">5</a> Georg Wilhelm Friedrich Hegel, &Uuml;ber die wissenschaftlichen Behandlungsarten des Naturrechts, seine Stelle in der praktischen Philosophie und sein Verh&auml;ltnis zu den positiven Rechtswissenschaften (1803), Werke 2, Frankfurt am Main 1986, S. 486.</p>
<p><a href="#6" name="a6">6</a> Vgl. Immanuel Kant, Die Metaphysik der Sitten (1797), Werkausgabe Band VIII, Frankfurt am Main 1991, S. 630.</p>
<p><a href="#7" name="a7">7</a> Hans Kelsen, Reine Rechtslehre (1934), zweite, vollst&auml;ndig neu bearbeitete und erweiterte Auflage 1960, Wien 1992, S. 60-61.</p>
<p><a href="#8" name="a8">8</a> Jacques Derrida, Marx&#8217; Gespenster. Der verschuldete Staat, die Trauerarbeit und die neue Internationale, Frankfurt am Main 1995, S. 11.</p>
<p><a href="#9" name="a9">9</a> Zit. nach Neue Z&uuml;rcher Zeitung, 23. /24. Februar 2002, S. 7.</p>
<p><a href="#10" name="a10">10</a> Karl Marx/Friedrich Engels, Die deutsche Ideologie (1845/46), MEW, Bd. 3, S. 47.</p>
<p><a href="#11" name="a11">11</a> Karl Marx, Grundrisse der Kritik der politischen &Ouml;konomie (1857/58), MEW, Bd. 42, S. 171.</p>
<p><a href="#12" name="a12">12</a> Ebenda, S. 170.</p>
<p><a href="#13" name="a13">13</a> Karl Marx, Das Kapital, Erster Band (1867), MEW, Bd. 23, S. 309.</p>
<p><a href="#14" name="a14">14</a> Karl Marx, [Randglossen zu Adolph Wagners "Lehrbuch der politischen &Ouml;konomie"] (1879/80), MEW, Bd. 19, S. 382.</p>
<p><a href="#15" name="a15">15</a> Karl Marx, Das Kapital, Dritter Band (1894), MEW, Bd. 25, S. 351-352.</p>
<p><a href="#16" name="a16">16</a> Max Horkheimer/Theodor W. Adorno, Dialektik der Aufkl&auml;rung (1947), Frankfurt am Main 1971, S. 142.</p>
<p><a href="#17" name="a17">17</a> Friedrich Engels, Ein gerechter Lohn f&uuml;r ein gerechtes Tagewerk (1881), MEW, Bd. 19, S. 247ff.</p>
<p><a href="#18" name="a18">18</a> Karl Marx, Lohn, Preis und Profit (1865), MEW, Bd. 16, S. 152.</p>
<p><a href="#19" name="a19">19</a> Karl Marx, Kritik des Gothaer Programms, S. 18ff.</p>
<p><a href="#20" name="a20">20</a> Karl Marx/Friedrich Engels, Manifest der Kommunistischen Partei (1848), MEW, Bd. 4, S. 488.</p>
<p><a href="#21" name="a21">21</a> Karl Marx/Friedrich Engels, Die deutsche Ideologie, S. 229.</p>
<p><a href="#22" name="a22">22</a> Karl Kraus, Sittlichkeit und Kriminalit&auml;t (1908), Frankfurt am Main 1987, S. 113.</p>
<p><a href="#23" name="a23">23</a> Friedrich Engels, Materialien zum Anti-D&uuml;hring (1876-78), MEW, Bd. 20, S. 580.</p>
<p><a href="#24" name="a24">24</a> Ebenda, S. 581.</p>
<p><a href="#25" name="a25">25</a> Ebenda.</p>
<p><a href="#26" name="a26">26</a> Karl Marx, Kritik des Gothaer Programms, S. 29.</p>
<p></em></p>
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