aus
dem Spanischen übersetzt von Mikel Dierßen:
CONFEDERACIÓN GENERAL DEL TRABAJO
Am 19.Oktober 2005 hat die Regierung den Unternehmern und den
Mehrheits-Gewerkschaften schriftlich ihre Vorschläge zur Arbeitsmarktreform
präsentiert.
In den vorgeschlagenen konkreten Maßnahmen, welche das Alltagsleben von Millionen von lohnarbeitenden
Personen betreffen, spiegelt sich die Wirklichkeit wieder. Die Maßnahmen
tragen zur Segmentierung und Fragmentierung des Arbeitsmarktes bei, indem durch
sie zwei Arten von Arbeitsverträgen institutionalisiert werden: 1. Die
althergekommenen, unbegrenzten Verträge:
Das sind die sogenannten “gewöhnlichen Verträge”, nach deren Bedingungen
ohnehin nur noch weniger als 50% der beschäftigten lohnarbeitenden Bevölkerung
unter Vertrag steht und die sich zum einen dadurch auszeichnen, daß wenn ein
abhängig Beschäftigter mit solch einem Vertrag gekündigt wird
Entschädigungskosten zu Lasten der Unternehmer anfallen, die sich auf die
Auszahlung anteilig für 45 Beschäftigungstage belaufen. 2. Die anderen, neuen
Verträge: Das sind die sogenannten “beschäftigungsfördernden Verträge”, deren -im Falle einer Kündigung-
Entschädigungskosten zu Lasten der Unternehmer sich auf 33 Beschäftigungstage
belaufen und deren jährliche Kosten für die Unternehmer zu mehr als einem
Drittel vom Staat subventioniert werden. Von nun an wird jede Person die in den
freien Arbeitsmarkt eintritt (mit der einfachen Erfordernis Arbeitssuchender
seit mindestens einem Monat zu sein) die Garantie haben unter Vertrag einer
dieser „beschäftigungsfördernden Verträge“ -welche für die Unternehmer gering
an Lohnkosten und noch billiger im Falle von Kündigungen sind- genommen zu
werden.
Desweiteren werden
die Zeitverträge als Festverträge umdefiniert -mit dem vorgegebenen Ziel den
allgemeinen Betrug in der Vertragsabschlußpraxis zu bremsen-, daß heißt wer 24
Monate in einer Vertragsperiode von 36 Monate gearbeitet hat und zwei oder mehr
Verträge unterschrieben hat, muss daraufhin selbst beim Arbeitsgericht die
Dauerhaftigkeit des Arbeitsverhältnisses einklagen, womit von neuem der
Terminus von “Beschäftigungsstabilität”
pervertiert wird.
Die andere große
Inszinierung “zeitlich begrenzter Beschäftigung Grenzen” setzen zu wollen,
basiert darauf zu definieren was ein contrata (= Aufgabeverträge mit der öffentichen
Hand bzw. so unter vertraggenommene Unternehmen) ist und was ein subcontrata (=
Untervergabevertrag bzw. so unter vertraggenommene Unternehmen) ist, aber nicht
um ihren Gebrauch und Mißbrauch durch die großen Arbeitgeber zu verhindern
(Großunternehmen, multinationale Konzerne, öffentliche Verwaltung), sondern um
die Form zu wahren und von nun an statt Werk- oder Konzessionsverträge vielmehr
die diskriminierenden „beschäftigungsfördernden Verträge“ vergeben zu können
bzw. zu sollen, letztere sich eben durch geringe Entschädigungskosten im Falle
einer Kündigung und ihre staatliche Subventionierung auszeichnen.
Außerdem wird
angestrebt den Tatbestand einer
unerlaubten Überlassung von Arbeitskräften, welche nach Artikel 43 des
Estatuto de los Trabajadores (= Arbeitnehmerstatut) verboten ist, per Definition auf drei oder vier
Vorraussetzungen einzuschränken, wohingegen die derzeitige Rechtsprechung viel
weitfassender ist.
Man reguliert und legalisiert nicht um ein Problem zu lösen, denn wenn
dieser Willen bestehen würde, müßte diese massenhafte Vertragsabschlußpraxis
welche mittels der contratas und der subcontratas stattfindet verboten sein;
desweiteren wird in dem Fall, daß der handelsrechtliche Vertrag zwischen dem
Stammunternehmen und der contrata beendet wird, nicht zur Surrogation der
Arbeitsverträge angehalten.
Hierbei handelt es sich um eine alte Forderung der
Unternehmerschaft (also juristisch den Kündigungsgrund nicht an die
Vertragsbeendigung zu binden; dieser Umstand bedeutete bisher die einzige
Garantie auf juristische Sicherheit für die abhängig Beschäftigten), welche
seit langer Zeit behauptet, daß wenn “jemand auf die Straße gesetzt wird,
geschieht dies zum Wohle der Wirtschaft, des Fortschritts, der
Gesellschaft”…und die Richter an den Arbeitsgerichten, also die “soziale
Gerechtigkeit”, sind schnell dabei die
Kündigung als objektiv zu akzeptieren (mit der vereinbarten Reform von 1994
autorisiert die öffentliche Verwaltung -in den den Fällen wo das ERE
[Expediente de regulación de empleo= Verfahren bei Massenentlassungen,
Kurzarbeit und Frühverrentung] einvernehmlich vorgenommen wird- alle
Kündigungen von Beginn an und überprüft daher darauf nicht
Einzelreklamationen).
Die Subventionen
für die Unternehmer werden erhöht. Einzustellen, viele Arbeitsverträge abzuschließen, wird
kein Problem mehr für die Unternehmer sein, da sie die Garantie bekommen, daß
ihnen die Arbeitsverträge zu einem Großteil subventioniert werden und sie zudem
Gewißheit über ihre laufenden Kosten haben werden- durch die Minderungen ihrer
Beitragszahlungen an den FOGASA (Fondo de Garantía Salarial= Konkursausfallfond)
-von 0,4% auf 0,3%- und in die Arbeitslosenversicherung; letzteres im Falle der
Lohnarbeitsverträge, welche flexible Arbeitskräfte zur Grundlage haben: Also
bei den Festverträgen mit Unterbrechungen und den Teilzeitarbeitsverträgen.
Und allen
Unternehmen mit bloß bis zu 50 abhängig Beschäftigten wird 40% der im
Kündigungsfall gesetzlich vorgeschriebenen Entschädigungszahlungen an den/die
Gekündigte(-n) rückerstattet werden.
Der Rest an
Vorschlägen dienen der Absicherung der derzeitigen Verhältnisse auf dem freien
Arbeitsmarkt: Stärkung der Zeitarbeitsfirmen (denen die Einzahlungen in die
Sozialversicherungssysteme heruntergesetzt wird), Ausweitung des Systems der
Bedarfsdeckung für Beschäftigungslose durch Beihilfen und eine an die Frauen
gerichtete Geste an den Stellen im Text wo “die Gleichheit von Männern und
Frauen auf dem Arbeitsmarkt” propagiert wird- wo doch Frauen tatsächlich
weiterhin einkommensmässig, sozial und kulturell ungleich behandelt werden;
dabei ist klar, daß es sich um Maßnahmen handelt, welche zum einen ihre
Beschäftigungsrate im Lohnarbeitsbereich und(!) zum anderen ihren ohnehin schon
hohen Zeitaufwand für Reproduktionsaufgaben während der Nicht-Lohnarbeitszeit
(Pflege, Heim, Erziehung, etc.) erhöhen
werden.
Überhaupt nicht
erwähnt wird in dieser Arbeitsmarktreform jener grosse Teil der aktiven,
lohnarbeitenden Bevölkerung, ob nun beschäftigt oder beschäftigungslos, welcher
den unzweifelhaften Beweis über die Existenz von Prekärität und Unsicherheit
auf dem Arbeitsmarkt darstellt- die Gruppe der außereuropäischen Immigranten
nämlich. Ihre Beteiligung am Arbeitsmarkt für Lohnarbeitsbeschäftigung wird
durch ein diskriminierendes Gesetz
–Ley de Extranjería (=Ausländergesetz)- reguliert, und die Regelung
ihrer “Normalisierung” wird durch jene abgestimmt und vereinbart, welche die
potentiellen Unterzeichner dieser Reform sind.
Rethorik, Gutaufgelegtheit und Konsensdenken kommen in dem vorgelegten
Dokument der Regierung reichlich vor. Aber Rethorik, Konsens- und
Sozialpaktsdenken waren stets Teil aller Arbeitsmarktreformen, von der des
Jahres 1980 an (Einführung des Estatuto de los Trabajadores=
Arbeitnehmerstatut) bis zur der des Jahres 2001 unter der PP-Regierung, daß
heißt, sie wurden stets als Teil des Modelles der sozialen Beziehungen
innerhalb des spanischen Staates angewand.
Die geplanten Maßnahmen haben den gleichen ranzigen und
bitteren Geschmack wie die aller anderen Maßnahmen auch, welche innerhalb 30
Jahre “demokratischer” Arbeitsbeziehungen angewand wurden und den größten Betrug
von Abermillionen von lohnarbeitenden Personen begründet haben. Jener Personen,
die wir alle sind, die “ohnmächtig” der Abschirmung des Kapitals, seiner
grenzenlosen Bewegungsfreiheit und der dabei provozierten Tausenden von Toten
durch Arbeitsunfälle beiwohnen. Hunderttausende von modernen Sklaven, die wir
uns dazu gezwungen sehen in Unternehmen wie die contratas und die subcontratas
eine Beschäftigung anzunehmen, mit betrügerischen und zeitlich begrenzten
Verträgen und mit Entlohnungen und Arbeitszeiten welche direkt gegen unsere
Würde gerichtet sind.