Vom Gemeinschaften in Gemeinschaftsgärten

von Andreas Exner

Eine Studie von Isabelle Schützenberger („Vom Gemeinschaften in Gemeinschaftsgärten. Prozesse und Strukturen des Commoning in urbanen Gärten in Wien“) erhellt die Struktur von Community Gardens in Wien

Soziale Bewegungen und Initiativen, die für mehr Kooperation, Gleichheit und eine umweltverträgliche Lebensweise eintreten, beziehen sich inzwischen häufig auf das Konzept der Commons. In der allgemeinsten Sichtweise handelt es sich dabei um Ressourcen, die gemeinschaftlich genutzt und vor Privatisierung, sowie vor Über- und Unternutzung geschützt werden. Freilich kann, wer sich vor allem in den einschlägigen sozialen Biotopen bewegt, leicht übersehen, dass das Konzept der Commons eine lange Geschichte am Buckel trägt. Es wird folglich auch nicht so einheitlich gefasst, wie es die Bildung politischer Strategien manchmal gerne hätte.

Zwei Commonswelten: linksorientiert oder ostromaffin

Während Commons in linksorientierten, kapitalismuskritischen und teilweise staatskritischen Debatten oft als Ansatzpunkt für eine umfassende gesellschaftliche Transformation verstanden werden und dabei immer erst zu klären ist, was nun genau ein Commons ist oder sein soll, weil dies von je unterschiedlichen theoretischen Annahmen und politischen Einsatzpunkten abhängt, konzipieren Ansätze im Anschluss an die Nobelpreisträgerin Elinor Ostrom Commons eher wie eine klar abgrenzbare „Nische“ einer NutzerInnengruppe im Rahmen von Marktwirtschaft, Kapital und Staat. Die Logik vor allem des ökonomischen Wissenschaftsbetriebs, aber auch die wissenschaftspolitischen Erfolge von Ostrom und ihren KollegInnen haben wohl zu einer in dieser Strömung auffälligen Kanonisierung eines spezifischen Commonsverständnisses beigetragen. Auch die politisch relevanten Schlussfolgerungen sind entsprechend einheitlicher als in der linksorientierten Debatte, die sich durch mehr Vielfalt und Kontroverse auszeichnet. Ostrom, die aufgrund des Nobelpreises für ihr Lebenswerk als bekannteste Erforscherin der Commons gilt, hat diese soziale Organisationsform vor allem als ein Komplement zur Marktwirtschaft gesehen und als eine Möglichkeit, staatliche Zugänge zur Ressourcenverwaltung zu ergänzen oder zu ersetzen. Das ist von kapitalismus- und staatskritischen Zugängen zur Commonsfrage weit entfernt, die im äußersten Fall Commons sogar als „Keimformen“ post-kapitalistischer Vergesellschaftung betrachten.

Ein weiterer Unterschied betrifft die Ressourcen, die in den beiden Debattensträngen mit Commons jeweils verbunden werden. Linksorientierte Perspektiven gehen meist davon aus, dass jede Ressource, von Naturgütern bis zu sozialen Infrastrukturen, als Commons genutzt und verwaltet werden kann. Im äußersten Fall wird die Gestaltung des konkreten Nutzungsarrangements (zum Beispiel der Nutzungsregeln) als lediglich von sozialen Bedingungen abhängig gesehen, von Machtverhältnissen und Kommunikationsprozessen. Diese Annahme ist wohl mit großer Vorsicht zu betrachten. Dennoch: Es ist nicht ersichtlich, warum bestimmte Ressourcen nicht in einer Weise genutzt werden können, die weder auf den Staat noch auf den Markt und Kommandohierarchien zurückgreift. So argumentieren Brigitte Kratzwald und ich in unserem Buch „Solidarische Ökonomie und Commons“, dass auch Betriebe Commons sein können. Dies ist dann der Fall, wenn sie, wie bei manchen Kooperativen, nach gemeinschaftlich aufgestellten Regeln geführt werden und im kollektiven Eigentum der Arbeitenden stehen. (Im Fall eines kapitalistischen Betriebs sind die Produktionsmittel zwar im Besitz der Lohnabhängigen, die diese konkret nutzen und über den wesentlichen Teil des Produktionswissens verfügen, aber nicht in ihrer Verfügung, die unter marktwirtschaftlichen Verhältnissen immer mit dem Privateigentum einhergeht.)

Ostrom dagegen fokussierte zwar nicht ausschließlich, aber stark auf Naturgüter als für Commons prädestinierte Ressourcen, also zum Beispiel Almen, Wälder oder Fischgründe. Sie begründete dies mit der Annahme, dass vor allem so genannte Common Pool Resources (CPR) oder Allmendegüter für gemeinschaftliche Nutzungsarrangements geeignet wären, und darunter firmieren in einem großen Teil der darauf bezogenen Literatur vor allem Naturgüter. Die stofflichen Eigenschaften von CPR, so das Argument, führen zu bestimmten sozialen Auswirkungen oder strukturieren beziehungsweise limitieren den Möglichkeitsraum von Nutzungsweisen. CPR sind demnach einerseits durch ein hohes Maß von so genannter Rivalität gekennzeichnet. Damit ist gemeint, dass der je individuelle Nutzen einer CPR abnimmt, je mehr NutzerInnen sie gebrauchen. Andererseits kennzeichnet CPR die Schwierigkeit, NutzerInnen auszuschließen. Die beiden Dimensionen der Rivalität und der Ausschließbarkeit erlauben in der klassischen ökonomischen Lehre die Unterscheidung von letztlich vier Gütertypen, von öffentlichen Gütern, privaten und Clubgütern sowie von CPR.

Das Denken von Elinor Ostrom ist in der neoklassischen Institutionenökonomie verwurzelt und befasst sich folglich mit einer Reihe von für dieses Paradigma typischen Dilemmata, Vorannahmen und wissenschaftlichen Problemen. Linke Commonsperspektiven teilen dieses Paradigma und seine spezifischen Problemstellungen und Forschungsinteressen nicht, sofern sie sich von im weitesten Sinne marxistisch inspirierten Ansätzen herleiten.

Freilich gibt es auch verbindende Elemente zwischen einer an Ostrom orientierten und einer kapitalismus- und staatskritischen Sicht auf die Commons. Gemeinsam ist beiden Zugängen vor allem die Kritik der Annahme einer zwangsläufigen „Tragödie der Commons“, die Garret Hardin in einem folgenschweren Artikel 1968 behauptete. Hardin ging von einer notwendigen Übernutzung von Ressourcen aus, die nicht vom Staat verwaltet würden oder marktwirtschaftliches Privateigentum wären. Dabei unterstellte er freilich, dass es kein Drittes abseits von Markt und Staat gäbe, nämlich die Selbstorganisation von Menschen, die Regeln für die Nutzung aufstellen und diese im eigenen Interesse als eine Gruppe sichern und aufrechterhalten.

Gemeinschaftsgärten und die Commonsfrage

So weit, so gut. Der Teufel, aber auch die Einsicht, zeigen sich allerdings oft erst im Detail. Und unter anderem diesem Detail der sozialen Prozesse und Strukturen, die in Commons wirken, hat sich eine Diplomarbeit von Isabelle Schützenberger auf hervorragende Weise gewidmet.

Die Arbeit behandelt ein prominent gewordenes Thema, nämlich den Gemeinschaftsgarten. Darunter wird, grob gesagt, ein kollektiv organisierter Garten in zumeist (aber nicht ausschließlich) dicht verbautem urbanem Raum verstanden. In der linken Debatte, ebenso wie in den Medien und grünpolitischen Kreisen, aber auch in allgemeiner gehaltenen Publikationen gelten solche Gärten als vielfache Hoffnungsträger. Sie sollen eine gute Nachbarschaft, das gedeihliche Miteinander der „Kulturen“ fördern, demokratische Einstellungen stärken und den Kontakt zur Natur wiederherstellen. Immer wieder betonen die zahlreichen Publikationen zu Gemeinschaftsgärten demnach die positiven Effekte in Hinblick auf Ernährungssouveränität, städtische Resilienz oder die Gesundheit und verorten sie in Bewegungen für ein „Recht auf Stadt“, die Aneignung und selbstorganisierte Gestaltung städtischen Raums also.

Ob die Gemeinschaftsgärten all diese Funktionen auch erfüllen, und inwieweit sie zum Beispiel der Commonskonzeption von Elinor Ostrom entsprechen, ist allerdings unklar. Dennoch werden sie häufig als Commons gefasst, unter anderem mit Bezug auf Elinor Ostrom, und aufgrund der positiven Assoziationen mit diesem Begriff gelten auch Gemeinschaftsgärten fast automatisch schon als Ankerpunkte emanzipativer Prozesse.

Schützenberger geht nun der Frage mit Präzision und Umsicht nach, ob Ostroms Commonsansatz tatsächlich ein tieferes Verständnis der Gemeinschaftsgärten ermöglicht, und wenn ja, in welcher Hinsicht. Dabei nimmt sie die These von Ostrom zum Ausgangspunkt, wonach sich erfolgreiche Commons, die eine dauerhafte Ressourcennutzung ermöglichen, durch acht Gestaltungsprinzipien auszeichnen. Laut Ostrom handelt es sich dabei um
(1) eine klare Abgrenzung der Gruppe der Nutzungsberechtigten und der genutzten Ressource,
(2) eine Übereinstimmung der Regeln der Ressourcennutzung mit den lokalen Gegebenheiten,
(3) gemeinschaftliche Entscheidungsfindung,
(4) ein Monitoring der NutzerInnen und der Ressource durch die NutzerInnen selbst oder durch Personen, die ihnen rechenschaftspflichtig sind,
(5) abgestufte Sanktionen bei Regelverletzungen,
(6) schnelle, günstige und direkte Konfliktlösungsmechanismen,
(7) ein Mindestmaß der staatlichen Anerkennung des Rechtes der NutzerInnen, ihre eigenen Regeln aufzustellen,
(8) die Verbindung von Governancestrukturen auf mehreren Ebenen, wenn eine Ressource eng mit einem weitergehenden Ressourcensystem verknüpft ist.

Diese Gestaltungsprinzipien wurden von Ostrom zwar nicht als eine Schablone für die Einrichtung von Commons oder für deren Verbesserung verstanden. Dennoch tendiert die Rezeption auch in linken Debatten mitunter zu einer solchen vereinfachten Sichtweise. Die Frage ist also nicht zuletzt politisch relevant, ob diese Prinzipien für praktische Projekte wie Gemeinschaftsgärten hilfreich sein können.

Gelten die Gestaltungsprinzipien von Ostrom in Gemeinschaftsgärten?

Für eine Antwort auf diese Frage analysiert die Autorin zwei Gemeinschaftsgärten in Wien. Der Arenberggarten wurde von der Bezirksverwaltung initiiert und liegt auf öffentlicher Fläche in einem Park. Er soll vor allem die Gemeinschaftsbildung und andere soziale Ziele fördern. Der Gemeinschaftsgarten der LoBauerInnen (der eigentlich auch als Acker gelten könnte), entstand dagegen aus einer Initiative zivilgesellschaftlicher Gruppen, darunter AktivistInnen einer Foodcoop, die im Sinne von Ernährungssouveränität auch selbst Lebensmittel produzieren wollten.

Dabei zeigt sich zuerst einmal, dass die Gestaltungsprinzipien von Commons nach Elinor Ostrom nicht durchgehend in den Gärten aufgewiesen werden können. Unter anderem kommt Schützenberger zu dem Resultat, dass die Brille des Ansatzes von Elinor Ostrom einige wesentliche Fragestellungen ausblendet, wie der Vergleich zwischen Arenberggarten und LoBauerInnen deutlich macht: „Es zeichnen sich hierbei also zwei unterschiedliche Wege einer Entwicklung von Gärten ab, die nicht von vornherein als mehr oder weniger erfolgreich beurteilt werden können – vielmehr kommt es darauf an, wie Erfolg jeweils definiert wird. Diese Feststellung scheint zunächst banal, scheint aber angesichts der Vielfalt möglicher Visionen urbanen Gärtnerns von großer Bedeutung zu sein“, und die Autorin stellt eine Reihe von Fragen, die hierbei relevant sind, so etwa: „Geht es beispielsweise vor allem darum, grüne Erholungsräume für jene StädterInnen zu schaffen, die gerne ‚die Hände in die Erde stecken‘? Geht es um die Förderung sozialer Kohäsion in Städten? Darum, ein Gefühl der ‚Nachbarschaftlichkeit‘ herzustellen?“ (S. 122)

Die Problematik der Ostrom’schen Konzeption von Commons, wenn man damit Gemeinschaftsgärten verstehen und unterstützen möchte, reicht allerdings noch tiefer, wie die Forschungen von Schützenberger zeigen. So nimmt Ostrom ein klares wirtschaftliches Interesse der Akteure eines Commons an. Dies erklärt in ihrer Sicht dann auch das grundsätzliche Interesse, die Ressource dauerhaft aufrechtzuerhalten und entsprechende Regeln zu ihrer Nutzung aufzustellen.

Doch fehlt ein solches Motiv in den Gemeinschaftsgärten weitgehend. Der so genannte Nutzen dieser Gärten wird von den GärtnerInnen recht unterschiedlich, teilweise auch in konfligierender Weise aufgefasst. Weder ist dort von vornherein eine Produktionsorientierung gegeben, noch ist überhaupt allgemein zu sagen, welchen Nutzen die GärtnerInnen und andere Akteure sich von den Gartenprojekten erwarten oder darin sehen. Dies gilt auch für die Frage nach möglichen Kosten.

Der Einfluss von Organisationskulturen „externer“ Akteure

Die Kritik an der Konzeption von Ostrom ist nicht neu. Schon früh wurde etwa die Rezeption der Commonsdebatte durch die Weltbank seit den 1980er Jahren kritisch kommentiert. Diese Rezeption wurde durch ein spezifisches Verständnis von Commons als eines Komplements zum Kapitalismus erleichtert und gab Anlass zur Kritik, dass die Weltbank mit einem so bestimmten Konzept von Commons eher das übergreifende neoliberale Projekt gegen soziale Bewegungen und deren Forderungen absichern als es wirklich verändern oder aufgeben wollte. Einige Annahmen der Ostrom’schen Schule waren in diesem Rahmen für einen Akteur wie die Weltbank, aber auch für NGOs operationalisierbar und damit attraktiv:
Zuerst einmal die Idee, dass es so etwas wie ein allgemeines Set von Gestaltungsprinzipien für Commons gäbe,
und zweitens, dass es möglich wäre, ein einheitliches und relativ einfaches Kriterium des „Erfolgs“ von Commons anzugeben.

Des weiteren äußerten soziologisch und anthropologisch forschende WissenschafterInnen grundsätzliche methodische Kritik. Isabelle Schützenberger referiert dabei unter anderem eine Arbeit aus Perspektive der Actor-Network Theorie. Dieser Ansatz ermöglicht einen kritischen Blick auf die Annahme der Ostromschule, dass es sich bei den Commons um eine klar abgrenzbare Einheit von Ressource und Regelsystem handele. Auf ähnliche Weise hat schon Pauline Peters die analytisch allzu strikte Trennung zwischen Commons und den diese umgreifenden und sie durchziehenden sozialen Verhältnissen kommentiert. Schließlich wurden Teile dieser Kritik auch in Ostrom nahestehenden Kreisen aufgenommen oder unabhängig davon formuliert, was Schützenberger in einem sehr lesenswerten Abschnitt zur Rezeptionsgeschichte der Ostromtheorie (Kapitel 2, insbesondere Abschnitt 2.3), aber auch zur Diskussion ihrer Anwendbarkeit darstellt (Kapitel 6.1 und 6.2).

Im Anschluss an diese Überlegungen bezieht sich Schützenberger nach dem Durchgang ihrer empirischen Befunde aus den beiden Fallstudien folglich weniger auf die Ostrom’sche Konzeption von Commons, das heißt auf die Frage der Geltung von Gestaltungsprinzipien als wesentliche Struktur- und Prozessmerkmale von Gemeinschaftsgärten, sondern schlägt einen innovativen Pfad der sozialwissenschaftlichen Betrachtung solcher Projekte ein, der Kontextfaktoren in den Blick zu nehmen erlaubt.

Dabei stellt Schützenberger im Ergebnis drei Punkte heraus:
(1) Die Organisationsstrukturen und Prozesse der beiden von ihr untersuchten Gärten unterscheiden sich deutlich,
(2) diese Unterschiede lassen sich vermutlich auf die strukturbildenden Einflüsse derjenigen Akteure zurückführen, die diese Gemeinschaftsgärten jeweils initiieren und begleiten,
(3) diese Einflüsse sind für die Einschätzung der Potenziale und Grenzen dieser Gärten in emanzipativer Hinsicht relevant (und erfordern weitergehende Studien, wie Schützenberger anmerkt).

Für die LoBauerinnen gilt demnach: „Durch die Entscheidung, die gesamte Fläche gemeinsam zu bewirtschaften, und die Aufteilung der Ernte unter den GärtnerInnen werden herkömmliche Vorstellungen von Besitz und Eigentum zugunsten gemeinschaftlicher Orientierungen verändert“ (S. 131). – „Der Arenberggarten dagegen wurde nicht ‚von vielen geschaffen‘, sondern entstand auf Initiative der BezirksvertreterInnen des 3. Bezirks, die den Verein Gartenpolylog mit der Gründung des Gartens beauftragten. Auch an herkömmlichen Vorstellungen von Besitz und Eigentum wird im Fall des Arenbergparks kaum gerüttelt – die Art, wie Nutzungsansprüche zugewiesen werden, folgt vielmehr der Logik von Privateigentum“ (S. 131).

Die Grundlage für diese neue Perspektive auf Commons im Allgemeinen, die den so genannten Kontextfaktoren eine wichtige Funktion einräumt, und Gemeinschaftsgärten im Besonderen, die im Kontrast dazu häufig eher als abgrenzbare Nischen behandelt werden, bietet Schützenberger eine Publikation von Michael Jamison aus den 1980er Jahren. Diese hatte sich mit Gemeinschaftsgärten in den USA in den 1970er Jahren befasst. Jamison orientierte sich nicht am Begriff der Commons, sondern betrachtete die Gärten aus organisationskultureller Perspektive. Er arbeitete heraus, dass die Gärten trotz gleichlautender Zielsetzungen sozial sehr unterschiedlich organisiert waren, und dass auch die Zielsetzungen auf unterschiedliche Weise von den Akteuren interpretiert wurden.

Diese Differenzierung ergibt sich seinen Ergebnissen zufolge aus der Organisationskultur der initiierenden und begleitenden Akteure. Auf der einen Seite stehen staatlich geprägte Gärten, die von einer bürokratischen Organisationskultur der verantwortlichen Behörden affiziert sind, auf der anderen Seite eher selbstorganisierte Gärten, die einer kollektivistischen Organisationskultur folgen, die von den dabei relevanten Social Movement Organizations vermittelt wird.

Jamison beschreibt, wie Schützenberger darstellt, dass die „jeweilige Organisationskultur wesentlichen Einfluss darauf hat, welche Funktionen ‚Bürokratien‘ oder ‚Kollektive‘ den Gärten jeweils zuschreiben. Dieses Verständnis prägt ihm zufolge weiters maßgeblich die Konzeption von Gärten und schließlich auch die Art und Weise, wie die Gärten erlebt werden. Dadurch entstehen gewissermaßen zwei Gartentypen, die sich dem Autor zufolge in Hinblick auf die Gestaltung des Gartens (als physisches Territorium), die Art und Ausführung der Regeln und die den GärtnerInnen zugeschriebenen Rollen wesentlich voneinander unterscheiden“ (S. 123).

So werden im „bürokratischen Typ“ (Arenberggarten) die Beete tatsächlich eher individualistisch und einem Privateigentum ähnlich behandelt, während sie im „kollektivistischen Typ“ (LoBauerInnen) als Gemeinschaftsfläche gelten. Nur im Fall der LoBauerInnen ist zudem die Nahrungsmittelproduktion ein wichtiges Ziel. Die Regeln des Arenberggartens entsprechen den Regeln einer bürokratischen Organisationskultur. Anders bei den LoBauerInnen: „Es gibt insgesamt deutlich weniger Regeln und die bestehenden Regeln sind kaum formalisiert. Die vorhandenen Regeln beziehen sich in erster Linie auf gärtnerische Aspekte (wie die Vorgabe, nach den Methoden ökologischen Landbaus zu gärtnern) und sind nicht schriftlich festgehalten, sondern werden mündlich weitergegeben. Es gibt keine festgeschriebenen Sanktionen“ (S. 124). Die Rolle der GärtnerInnen im bürokratisch geprägten Arenberggarten ist vor allem in der Anfangszeit jene von „KlientInnen“ oder „NutzerInnen der Einrichtung“, wie Schützenberger schreibt. – „Im Fall der LoBauerInnen dagegen mussten die GärtnerInnen von Anfang an sämtliche im und durch den Garten anfallenden Aufgaben selbst bewältigen. Alle beteiligten GärtnerInnen wurden als ‚vollwertige‘ Mitglieder betrachtet, die die gärtnerischen Aktivitäten gemeinsam planen, managen und tagtäglich umsetzen und Verantwortung für alle den Garten betreffenden Aufgaben übernehmen“ (S. 125).

Es zählt zu den bemerkenswertesten Resultaten der Arbeit von Isabelle Schützenberger, dass diese Einsichten in die Bedeutung so genannter Kontextfaktoren sich in Wiener Gemeinschaftsgärten mehr als 30 Jahre nach der Studie von Michael Jamison erneut auffinden lassen. So resümiert die Autorin: „Alles in allem zeigen sich die von Jamison identifizierten Muster also auch mit großer Deutlichkeit in den in dieser Arbeit untersuchten Gärten. Die Unterschiede zwischen ‚kollektiv geprägten‘ und ‚bürokratisch geprägten‘ Gärten, die Jamison anführt, beschreiben in allen drei Kategorien auch wesentliche Unterschiede zwischen den beiden Fallstudien“ (S. 125).

Sind Gemeinschaftsgärten Commons im Sinn von Ostrom?

Eine Antwort auf die Frage, ob nun Gemeinschaftsgärten als ein Commons im Sinn von Ostrom gelten können, gestaltet sich laut Schützenberger „am komplexesten“ (S. 128). Zunächst einmal ist dabei zu klären, ob Gemeinschaftsgärten als CPR verstanden werden können: „Zieht man die (…) Definition von Dietz et al. (…) heran, passt der Begriff zu den untersuchten Gemeinschaftsgärten:[A] common-pool resource is a valued natural or human-made resource or facility that is available to more than one person and subject to degradation as a result of overuse‘” – und meint weiter: „Das zweite der Ostrom’schen Kriterien – Rivalität im Konsum, oder in Ostroms Worten ‚whatever I take takes it away from anyone else‘ (…) – ist in den Gärten klar erfüllt.“ (S. 128).

In diesem Punkt allerdings wäre ich skeptisch. Die Frage nämlich, was überhaupt als Ressource des Gemeinschaftsgartens gelten kann, scheint mir nicht eindeutig beantwortbar. Denn die für eine Commonsperspektive relevante Ressource bestimmt sich über den sozialen Zusammenhang, der in Rede steht. Das von diesem Zusammenhang angezielte Resultat der Aktivitäten in den Gärten erlaubt es erst, die sozial wesentliche Ressource zu definieren. Das ist auch zumindest implizit der Ansatz von Elinor Ostrom. Sie geht von der wirtschaftlichen Funktion der CPR aus, entweder für die Generierung von Geldeinkommen oder für die Subsistenz.

Dieser Punkt spielt im Arenberggarten keine Rolle. Die Funktion ist dort aus Sicht der lokalstaatlichen (Bezirksverwaltung) und staatsnahen Akteure (NGO) die Bildung von „Gemeinschaft“ und die Umsetzung damit verbundener sozialer Ziele. Die Frage nach dem Begriff von Gemeinschaft einmal außen vor gelassen, kann die dafür allein oder wesentlich notwendige Ressource jedenfalls nicht die Fläche des Gartens sein, wie es das Konzept der CPR nahe legt. Zudem wird der Arenberggarten nur in Teilen kollektiv bewirtschaftet, die Beete werden in einer dem Privateigentum nahestehenden Form genutzt. Folglich gibt es in diesen Bereichen keine Gefahr der Übernutzung. Es ist so gesehen fraglich, ob aus Ostrom‘scher Sicht viel Anlass dazu bestünde, den Garten als Commons zu organisieren oder zu betrachten.

Bei den LoBauerInnen ist die Situation anders gelagert, insofern für einen Teil der Gruppe die Produktion von Gemüse für den Verkauf und die Subsistenz wesentlich ist. Allerdings hat der Garten für diese Gruppe dennoch keine existenzielle wirtschaftliche Bedeutung und es ist aus diesem Grund auch keine Gefahr der Übernutzung gegeben, die für die Überlegungen von Ostrom einen wichtigen Ausgangspunkt bildet. Das für den Ostrom’schen Commonsbegriff beziehungsweise, besser gesagt: für ihre Definition von CPR wesentliche Kriterium der Rivalität ist im Fall der LoBauerInnen nicht erfüllt. Die Nutzungsintensität ist dafür viel zu gering. Die Ressource, wenn sie denn (allein) die Fläche darstellt, wird offenbar im ökonomischen Sinn nicht besonders „wertgeschätzt“, was für eine CPR nach obiger Definition aber konstitutiv wäre. Und die LoBauerInnen illustrieren nicht die Herausforderung der Übernutzung, sondern die umgekehrte, sozial und ökologisch auch bedenkliche Unternutzung einer Ressource. Die Gemüseerträge waren bisher sehr gering, das Unkraut dominierte. Stellt man die Kosten einer Wiederherstellung von fruchtbarem Ackerland in Rechnung, die sich aus einer fortschreitenden Verbrachung ergeben würden, verhält sich diese Problematik wie ein Spiegelbild zur Übernutzung durch eine industriell arbeitende Landwirtin oder eine dysfunktionale Commonsgemeinschaft. Zwar könnte man den Begriff der Degradierung in der oben genannten CPR-Definition auch als Unternutzung verstehen, doch scheint dies nicht mit der Intention der Ostromschule zu korrespondieren und macht im Rahmen dieses Ansatzes wohl auch nicht unbedingt Sinn.

Indes betont Schützenberger, dass das zweite Kriterium der CPR laut Ostrom in den Gemeinschaftsgärten nicht eindeutig gilt: „Die Frage, ob mit ‚Nicht-Ausschließbarkeit‘, also der Schwierigkeit, Personen von der Nutzung der Ressource auszuschließen, das zweite Kriterium erfüllt ist, ist allerdings viel schwieriger zu beurteilen, da sich hierfür die Frage des Referenzrahmens stellt. Sie kann in Bezug auf Gemeinschaftsgärten nicht eindeutig beantwortet werden. Dies stellt allerdings kein in Hinblick auf Gemeinschaftsgärten spezifisches Problem dar, sondern ein allgemeines Problem der Definition“ (S. 129).

Wie auch immer diese Problematiken im Einzelnen zu betrachten sind – die Autorin arbeitet ganz unabhängig von der CPR-Debatte jedenfalls heraus, „dass ein Großteil der Prinzipien in den Institutionen der Gärten Entsprechungen fand, wenn man ein weites Verständnis der Begriffe zugrundelegt. Mit einem weiten Begriffsverständnis ist hier gemeint, dass nicht nur formelle Regeln in die Analyse miteinbezogen werden, sondern auch informelle Regeln im Sinne gelebter Praxis“ (S. 117). Zugleich hält Schützenberger aber fest: „Die Formen und Ausprägungen dieser Institutionen beziehungsweise Regeln unterschieden sich jedoch vielfach deutlich im Vergleich der beiden untersuchten Gärten“ (S. 117).

Dies verweist auf die schon beschriebenen Grenzen der Ostrom’schen Konzeptualisierung. Denn „[d]erartige Aushandlungsprozesse über die Ziele eines Projekts und die Frage, wer sich in welcher Form daran beteiligt bzw. darauf Einfluss nimmt, scheinen besonders bedeutend, wenn man Gärten als Commons begreift. Daraus ergeben sich weiters auch interessante Fragen für die Commonsdebatte generell: Wie konstituiert sich ein Commons? Wer ist an der Bestimmung von Zielen, auf die in weiterer Folge Organisationsstrukturen und -prozesse abgestimmt werden müssen, beteiligt? Wessen Interessen fließen auf welche Art und Weise in diesen Prozess ein? Schließlich, wie können solche Aushandlungsprozesse praktisch gestaltet werden?“ (S. 117)

Hier bietet Ostrom für sich allein genommen nur wenig passendes Werkzeug.

Vorläufig zum Schluss

Schützenbergers Studie zeichnet ein klarer Blick für Details aus, der vielen linksorientierten Debatten fehlt. Zugleich schafft sie einen Überblick, der die Details verständlich macht und in weitergehende Zusammenhänge einzubetten erlaubt. Sie gelangt so zu einem weiterreichenden Verständnis der Widersprüche, Problematiken und Heterogenität der Commonskonzeptionen als es in den mir bekannten Diskussionszusammenhängen üblich ist. Ihre Sichtweise bleibt dabei jedoch immer balanciert und von allzu politik- oder bewegungsnahen Kurzschlüssen und konjunkturellen Fragen ungetrübt. Die Autorin sucht demgemäß sowohl dem Ostrom’schen Ansatz und den Anliegen der Nobelpreisträgerin gerecht zu werden als auch den weitergehenden Perspektiven der linksorientierten CommonsproponentInnen.

Die Studie bietet nicht nur ein sehr wertvolles empirisches Material, das durch weitere ähnlich gelagerte Untersuchungen ergänzt werden könnte. Sie interpretiert dieses Material vielmehr auch auf gekonnte und differenzierte Weise, die ihresgleichen suchen lässt. Damit zählt die Untersuchung von Schützenberger zusammen mit der ganz anders konzipierten Diplomarbeit von Denis Neumüller zur Gartencoop in Freiburg zu den Lichtblicken in der Commonsdebatte. Sie leuchten ein wenig erhelltes Terrain auf eine Weise aus, die zu weiterführenden Überlegungen einlädt. Viele dafür hilfreiche Hypothesen und theoretische Werkzeuge finden sich darin und es bleibt zu hoffen, dass sie aufgegriffen werden.

„Vom Gemeinschaften in Gemeinschaftsgärten“ ist keineswegs nur wissenschaftliches l’art pour l’art, sondern politisch potenziell in hohem Maße relevant – sowohl für soziale Bewegungen als auch für lokalstaatliche Initiativen, denen die Förderung emanzipativer Prozesse mehr als ein parteipolitisches Imageprojekt und Lippenbekenntnis ist. Und dies gerade, weil sich die Autorin auf angenehme Weise einem allzu unmittelbaren Praxisbezug und schablonenhaften Oppositionen entzieht.

Dennoch ist und bleibt Wissenschaft auch eine Kunst. Die dafür nötige Fertigkeit verkörpert die Studie auf eine feine Art.

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