Die Stadt Wien liberalisiert die Arbeitszeiten

von Gilbert Karasek. Personalvertreter bei den Wiener- Elektrizitäts- Werken / WIENSTROM

Am 1. Jänner 2010 tritt für 65000 ArbeitnehmerInnen die neue Dienstordnung der Stadt Wien in Kraft. Sie ist auf eine erhöhte Belastung der Arbeitskraft und auf die Senkung ihrer Entlohnung ausgerichtet. Ich habe mir die Mühe gemacht die Nachteile, die die regierende Wiener Rathaus- SPÖ in der neuen Dienstordnung versteckt hat, sichtbar zu machen.

Zu dem Zustandekommen der neuen Dienstordnung ist zu bemerken, dass die ursprüngliche Dienstordnung auf die Betreuung und auf eine profitfreie Grundversorgung der Stadtbevölkerung zugeschnitten wurde – die es heute nicht mehr gibt. Der Grund hierfür liegt in der Überführung der Grundversorgung, in private Kapitalgesellschaften.

Die Wiener SozialdemokratInnen haben mit der Umstellung der sozialen Grundversorgung, auf private Dienstleistungen, den sozialen Charakter der Dienstleistungen beseitigt. Und die Gemeindebediensteten, die zuvor dem sozialen Wohl der Stadtbevölkerung dienten, dienen heute dem Profit dieser Gesellschaften. Es war also nur eine Frage der Zeit, wann die Rathaus- SPÖ den Rest des sozialen Charakters, soweit er noch im Dienstrecht vorhanden ist, aus der Dienstordnung beseitigt.

Bevor wir zu dem negativen Teil kommen soll auch das Positive der neuen Dienstordnung hervorgehoben werden, wie z.B. der Erholungsurlaub. Der Urlaub wird ab der Vollendung des 57. Lebensjahres um 3 Tage, und ab der Vollendung des 60. um weitere 2 Tage verlängert.

Wenden wir uns den Kern, den grausamen Tücken zu, die sich in der neuen Dienstordnung verbergen. Es beginnt damit, dass die Rathaus- SPÖ den Überstundenzuschlag zum größten Teil abgeschafft hat. Falls Überstundenzuschläge fällig werden, dann nicht mehr nach der achten, sondern erst nach der zehnten Arbeitsstunde.

In der neuen Besoldungsordnung ist dafür eine neue Funktionszulage eingeführt worden, die den Verlust der Überstundenzuschläge etwas dämpft, aber die zugleich auch alle anderen Zulagen beseitigt. Sie haben also alle Zulagen von ihren ursprünglichen Zweck gelöst und in eine einzige Zulage zusammengefasst. Die nun von allen „Zwecken entbundene“ Zulage ermöglicht jetzt eine subjektive und willkürliche Steuerung, bzw. Anhebung oder Senkung der Sammelzulage.

Diese neu geschaffene Einrichtung von unterschiedlichen Zahlungsmöglichkeiten, bei gleichen Arbeitsleistungen, bewirkt die Spaltung unter den ArbeitnehmerInnen. Wie auch immer die Ungerechtigkeiten begründet werden, unter dem Strich verfolgt die neue Dienstordnung damit ein klares politisches Ziel, nämlich mit dem Spiel der ungleichen Entlohnung, untergräbt sie die Solidarität unter den ArbeitnehmerInnen. Diese Besoldungspolitik fördert das Mobbing, Denunziantentum, Hass und Leid unter der Kollegenschaft.

Der nächste Punkt betrifft die Selbstbestimmung über die Gleitzeit. Die ArbeitnehmerInnen wollen selbst entscheiden, in welchen Zeiträumen (Monat oder Jahr) sie normale oder gleitende Arbeitszeit haben. Außerdem fängt der Großteil nichts mit der Gleitzeit an; sie nützt erst gar nicht die Gleitzeit, aber tragen die Nachteile dafür.

Anstatt den Wunsch der ArbeitnehmerInnen nachzukommen, einer wähl- und wieder abwählbare Inanspruchnahme der Gleitzeit, wird die Gleitzeit als Vorwand für die Verlängerung des Arbeitstages missbraucht. Denn die Rathaus- SPÖ verlangt mit dem § [26b/2/2], dass für alle ArbeitnehmerInnen ein gültiger „… Zeitrahmen festzulegen ist, der mindestens zwölf Stunden zu betragen hat“. Und dazu kommt noch, dass der Zeitrahmen von 12 Stunden, „innerhalb der Zeit von 6 bis 22 Uhr“, beliebig von der ArbeitgeberIn als Schichtersatz hin und her verschoben werden kann.

Sie schafft mit dem Vorwand der „Gleitzeit“ einen 12 Stundenzeitrahmen für die Arbeitgeberinnen, und das auf Kosten des 8 Stunden- Tags, der somit aufgehoben ist. Der acht Stundentag besteht nur mehr auf dem Papier, beziehungsweise in der theoretischen Durchrechnungszeit. Denn die Rathaus- SPÖ hat hierfür, gemeinsam mit der FSG, an der Stelle der Überstundenzuschläge, die Durchrechnungszeiten eingeführt.

Der eigentliche Zweck von Durchrechnungszeiten besteht darin, dass die ArbeitnehmerInnen damit um ihre Überstunden betrogen werden. Die Periode einer Durchrechnungszeit beträgt im Schnitt 6 Monate, kann aber durch Betriebsvereinbarung bis auf 1 Jahr ausgedehnt werden.

Wie wir hier sehen, wird mit der Einführung des zwölf Stunden Zeitrahmens klammheimlich die Verfügbarkeit über die Arbeitskraft zu Gunsten des Arbeitgebers erweitert. Die Befehlsgewalt, in der die ArbeitgeberIn über die Arbeitskraft, beziehungsweise über den Willen der ArbeitnehmerIn verfügen kann, beträgt statt acht, nun zwölf Stunden am Tag. Dies ist auch der Grund, weshalb die Rathaus- SPÖ den zwölfstündigen Zeitrahmen allen ArbeitnehmerInnen aufzwingt. Dazu hat sie extra den Zwangsparagraphen [26b/1] geschaffen der lautet: „Außer [für Beschäftigte] für die die gleitende Arbeitszeit aus zwingenden dienstlichen Gründen nicht in Betracht kommt, ist die gleitende Arbeitszeit [für alle] einzuführen“. Also auch für die KollegInnen, die niemals die Gleitzeit nützen.

Es steht außer Streit, dass der aufgezwungene Zeitrahmen die Machtbefugnisse der Arbeitgeberinnen erweitert, wie auch das damit verbundene System der Durchrechnungszeiten, Einkommensverluste für die ArbeitskollegInnen bringt. Diese skandalöse Liberalisierung der Arbeitszeiten erweitert die Grauzonen und erhöht die Schutzlosigkeit für die ArbeitnehmerInnen, verwässert ihre Mehrdienstleistungen und entwertet ihre Überstunden zu normale Arbeitsstunden, die in den 12 Stunden Zeitrahmen fallen, falls diese nicht schon durch die Durchrechnungszeiten vernichtet wurden.

Auf dem Punkt gebracht: Die neue Dienstordnung der Stadt Wien beseitigt die Rechte die mit dem acht Stundentag zusammenhängen; sie schafft für die Arbeitgeberinnen zusätzliche Repressionsmöglichkeiten; sie verlängert in erheblichen Maße die Eingriffszeiten in die Privatsphäre der ArbeitnehmerInnen und senkt mit all diesen Grausamkeiten, den Wert ihrer Arbeitskraft und somit auch ihr Einkommen. Dass durch die neue Dienstordnung auch das Pensionseinkommen dahin schmilzt, versteht sich von selbst.

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