Falls nicht korrekt

Streifzüge 36/2006

2000 abwärts

von Franz Schandl

Manchmal erlebt man durchaus seine monetären Wunder. So etwa auf den Streifzüge-Konten. Da ist es im letzten Jahr einige Male vorgekommen, dass einfach abgebucht wurde, ohne dass wir eine Einzugsermächtigung erteilt hätten. Auf dem Auszug steht geschrieben: „Für das Konto wurde Erlaubnis um Lastschrift-Einzug erteilt von Franz Diekmann, falls nicht korrekt bitte (es folgt eine Telefonnummer) anrufen.“ Den Namensvetter kenne ich natürlich nicht, aber er kennt unser KontoNachdem es Franz Diekmann nicht gelungen ist, versuchte es Valentin Fritzmann. Und nachdem es am deutschen Konto nicht klappte, probierte man es noch auf dem Wiener. Die Spesen pro Buchungszeile verbleiben natürlich bei uns. Derlei bestimmt die asymmetrische Ontologie der Banken.

So sitzt man verärgert zu Hause, telefoniert rum, schreibt Faxe und ersucht die Bank, das Gerstl gefälligst retour zu holen. Wird illegal entwendet, hat man ja sechs Wochen Zeit, das Geld zurückzuerobern. Dann ist es allerdings futsch. Es fragt sich, wie oft so etwas unbemerkt über die Bühne geht. Verfolgt werden diese kleinen Internet-Banditen nicht, zumindest nicht von den Finanzinstituten. Die haben auch keine Verluste, sind an einem problemlosen Geldfluss interessiert und vor allen daran, dass sie auf ihre Kosten kommen. Berechtigungen zu überprüfen, das ist viel zu kompliziert, ein bürokratischer Aufwand sondergleichen, völlig weltfremd, Schnee von gestern.

Prinzipiell ist gegen solche Machinationen nichts machbar. Die Bank ist ein neutrales Medium, sie wird auch nicht bestohlen, sie wickelt den Diebstahl nur ab. „Falls nicht korrekt“, könnte eins selbst Anzeige erstatten. Das rät man mir. Nur, wer läuft wegen dieser Bagatellbeträge zur Polizei? Noch dazu ist das Geld ja sowieso wieder eingegangen. Na eben. Außerdem, so sagte mir eine Bankangestellte am Telefon: „Warum geben Sie auch ihre Kontonummer öffentlich bekannt? “

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