Debatte zu „Stefan Meretz, What’s Copyleft?“

von Alfred Noll und Franz Nahrada

  1. Alfred Noll, Copyleft ante portas?
  2. Wortmeldung von Franz Nahrada zu Noll

1. Alfred Noll, Copyleft ante portas?

Antikritisches zum Urheberrecht – und Kritisches zu Stefan Meretz

Ach wie schön: Endlich haben wir eine Insel gefunden, um uns vom schnöden Verwertungszusammenhang des kapitalistischen Marktes zu lösen, der „Eigenarbeit“ ein Loblied in emanzipatorischer Tonart zu singen und die „Schaffung stofflichen Reichtums jenseits der Wertform“ zu antizipieren. Stefan Meretz setzt auf´s „Copyleft-„Konzept um „Reichtum zu produzieren, der keine Wertform annehmen muss“ und sieht darin ein Türchen aufgestoßen zu einer „neuen Welt“. – Wo lebt der Mann?

1. „Copyleft“ setzt aufs bürgerliche Recht nicht weniger als „Copyright“. Das durch Copyleft eingeräumte Werknutzungsrecht ist ein limitiertes, also an Bedingungen geknüpftes Nutzungsrecht. Die Einhaltung dieser Bedingung (freie Verwendung unter Angabe von Autor/in, Titel und Quelle des Originals sowie Erhalt des Copylefts) setzt das Vorliegen eines urheberrechtsfähigen Werkes voraus, basiert also prinzipiell auf dem Ausschlussrecht der Autorin bzw. des Autors an seinem Werk – und unterscheidet sich von daher in keiner Weise vom „Konzept“ des Urheberrechts. Einziger Unterschied: Wer Copyleft sagt, will bei entsprechender „Verwertung“ seiner Leistung (Arbeit) kein Geld. Die „Werkschaffenden“ (Urheber) müssen ihre Subsistenz zwar weiterhin wohl irgendwie gewährleisten, aber sie sollen dies gefälligst tun, ohne dabei vom typischen Produkt ihres Schaffens, nämlich dem „Werk“ als marktfähigem Gut, einen vermögenswerten Vorteil zu ziehen. Das freut Journalistinnen und Übersetzerinnen, Schriftsteller und Regisseure, Komponisten und Kameraleute, Drehbuchautoren und Malerinnen – und alle anderen Künstler und Interpreten! Noch mehr aber freut es die kommerziellen Werknutzer, die sich diese Leistungen aneignen und daran verdienen (werden), ohne jede Verpflichtung einer Beteiligung der unmittelbaren Produzenten.

2. Damit liegt das Konzept von Copyleft ganz gut im Trend: Es ist ohnedies die Realität des kapitalistischen Verwertungszusammenhangs, dass sich die Protagonisten dieses Spektakels in immer größerem Ausmaß die Produkte menschlicher Arbeit unentgeltlich aneignen – um sie dann (allenfalls in modifizierter, d. h. markttauglicher Form) entgeltlich zu verwerten. Der immerhin mögliche Einwand, das Copyleft müsste doch erhalten bleiben, scheitert an der schnöden Realität: Was werden denn die Copyleft-Apostel machen, wenn dieser Auflage nicht entsprochen wird? Werden sie (so wie bisher auch) den Gang zum bürgerlichen Gericht antreten, dort den Werkcharakter ihrer „Schöpfung“ nachweisen und auf Unterlassung der jeweiligen Werknutzung klagen – gestützt aufs Urheberrecht? Oder werden sie es hinnehmen, weil das Urheberrecht ohnedies abgeschafft gehört?

3. Die unschwer beschreibbare „Entindividualisierung und Vergesellschaftung des Urheberrechts“ (vgl. bloß meine Notiz: Die Vergesellschaftung des Urheberrechts. Anfang und Ende des geistigen Eigentums, in: Wespennest, Nr. 108/1997, S. 60-65) vollzieht sich ohnedies. Copyleft gibt dieser quasi naturwüchsigen Tendenz bereitwilligst nach – und beharrt gleichzeitig auf der Angabe von Autor/in und Quelle (und also weiterhin auf Realisierung der Urheberpersönlichkeitsrechte). Richtig: Das Urheberrecht ist – politökonomisch gedacht – nichts anderes als die Einräumung eines Eigentumsrechts für den Produzenten, das andere von der Nutzung „seines Gutes“ ausschließen soll. Darin liegt das Wesen des Eigentumsrechts. Die Copyleft-Bewegung hat das historische Recht auf ihrer Seite, wenn sie die Abschaffung des Eigentums anstrebt – aber warum sollen wir ausgerechnet bei denen anfangen, für die das Urheberrecht als rudimentäre Form eines Arbeits(schutz)rechts zumindest einen gewissen Schutz bietet? Warum steht nicht die Enteignung (oder zumindest Demokratisierung) der Vewertungsmonopole und der großen Verwertungsgesellschaften auf dem Programm? – Wer heute ohne entsprechende gesellschaftliche Konzeption den Kampf gegen „das“ Urheberrecht auf seine Fahnen kritzelt, der leistet einen (durchaus: zyklischen! ) Beitrag zum weiteren Abbau rudimentärer Schutzrechte der unmittelbaren Produzenten.

4. Was an den Bemerkungen von Stefan Meretz so verstört, ist der so ganz und gar nicht thematisierte Widerspruch zwischen der demagogisch nach außen gekehrten Abschiednahme vom konventionellen Urheberrecht und der gleichzeitigen Anbindung an das Urheberrecht. „Copyleft nützt die exklusive Verfügungsmöglichkeiten und verfügt: Alle sollen über das Gut verfügen und niemand soll ausgeschlossen werden“, heißt es. Mit anderen Worten: Gerade das überkommene Ausschließungrecht des Urhebers soll zementiert werden. Keine Rede davon, dass die längst fällige Neusystematisierung des Urheberrechts in Angriff genommen würde (vgl. für einen Problemaufriss etwa Joost Smiers, Geistiges Eigentum ist Diebstahl. Hat das Urheberrecht ausgedient? , in: Le Monde diplomatique, September 2001, S. 11). Es ist nicht wahr, dass es – wie Meretz schreibt – undenkbar schien, „dass das wohlformierte Warensubjekt jemals auf die Idee käme, einfach seine Leistungen zu verschenken'“. Ganz im Gegenteil: Die gesamte „kreative Produktion“ im Kapitalismus basiert darauf, dass geistige Leistungen „verschenkt“ werden (also weit unter dem potentiellen Tauschwert zur Nutzung eingeräumt werden). Die Urheberinnen und Urheber verschenken schon jetzt – und bis auf weiteres. Sie sind bei der „Vermarktung“ ihrer Leistungen auf die Tätigkeit kommerzieller Marktmittler oder auf das Tätigwerden einschlägiger Verwertungsgesellschaften angewiesen. Das Copyleft-Konzept ist nichts anderes als die emanzipatorisch bemäntelte Perpetuierung eines gesellschaftlichen Missstandes; dem Copyleft-Konzept wird der Heiligenschein eines „wahrhaft genialen Hacks“ aufgesetzt, ohne dass sich der theoretisierende Ideologe groß ums Brot der Urheberinnen und Urheber kümmern müsste. Gesellschaftspolitisch wird hier die Schwächung einer Rechtsposition betrieben – nicht deswegen, weil das Urheberrecht und seine Ausschließungsrechte kritisiert würden (dazu gibt es reichlich Anlass), sondern weil der isolierte und von jeder politisch-sozialen Kraftentwicklung abgekoppelte Konzeptvorschlag just jene Positionen schädigt, die es den unmittelbaren Produzenten erlaubt, punktuell Gegenkraft und Widerstand zu entwickeln.

5. Es ist ein systematischer Irrtum zu glauben, dass der kapitalistische Gesellschaftszusammenhang „individuelle Selbstentfaltung unter wertfreien Bedingungen“ zuließe. Prinzipiell befestigt jede individuelle Handlung (abgesehen vom Selbstmord) die kapitalistische Produktionsweise. Dass aber der kollektive Verzicht der unmittelbaren Produzenten auf ihre (Urheber-)Rechte zu einer sozialen Bewegung sich auswachsen könnte – das ist nicht nur nicht garantiert, sondern ganz und gar unwahrscheinlich. „Stofflicher Reichtum jenseits der Wertform“ ist unter der globalen Herrschaft des Wertgesetzes nicht zu haben. Jede Einräumung von Nutzungsrechten (oder auch nur: deren bloße „Aneignung“) und jeder Transfer von „eigentümlichen geistigen Schöpfungen“ (§ 1 UrhG) unterliegt den Gesetzen des kapitalistischen Verwertungsprozesses – diese aushebeln zu wollen, ohne die gesellschaftlichen Eigentumsverhältnisse insgesamt zu ändern, ist bestenfalls illusorisch, eher aber: eine prozyklische Kampfanleitung zur weiteren gesellschaften Abwertung „lebendiger Arbeit“.

6. Der von Stefan Meretz notierte Widerspruch zwischen „Allgemeinem Wissen vs. Warenform“ ist nicht umstandslos geeignet, „die Entwicklung“ voranzutreiben. Es ist eine über den bloßen Verdacht nicht weit hinausweisende bloße Behauptung, dass die „Entwertung“ von Originalen schon zu einer sozial und politisch relevanten Verallgemeinerung des darin vergegenständlichten Wissens führen würde. Woher die Zuversicht? Die Dialektik zwischen gesellschaftlicher Produktion und privater Aneignung im Kapitalismus lässt sich nicht dadurch aufheben, dass man theoretisierend von den tatsächlichen Verwertungsbedingungen absieht. In vielerlei Fällen ist es (ob wir´s kritisieren oder nicht) gerade die Zurichtung des Wissens zur marktgängigen Ware, die die Verbreitung des Wissens unter gegebenen Bedingungen überhaupt erst ermöglicht. Das nimmt der global veranstalteten Enteignung von Wissen, Können, Kultur und Kreativität nichts von ihrer Anrüchigkeit – weist aber darauf hin, dass in vielen Fällen „Reichtum“ erst als solcher erkannt und sozial verträglich genutzt werden kann, wenn er in einem entsprechenden „Transaktionsraum“ positioniert wird. Oder anders: Gibt es nicht einige gute Gründe, etwa die „streifzüge“ zu kaufen, auch wenn man dafür nur Papier erhält (weil der content ja ohnedies frei und über www.streizuege.org herunterladbar ist)?

7. Nota bene: Wenn sich denn die Copyleft-Bewegung schon vom Ausschließungsrecht der Urheber/innen verabschieden will, dann sollte sie die Angst vor der eigenen Courage überwinden und theoretische Stringenz mit politischer Entschlossenheit paaren: Wo soziales, politischen und/oder kulturell bedeutsames Wissen von wirtschaftlich Mächtigen monopolisiert und den Nutzer/innen dadurch vorenthalten wird, sollte der Ruf nach „eigenwilliger Aneignung“ (vulgo: Diebstahl! ) dieses Wissens erschallen und gleichzeitig kollektiv dafür gesorgt werden, dass (etwa durch eine entsprechend höhere Besteuerung der kommerziellen Nutzer und zweck- und personengebundenen Transfer dieser Gelder) die unmittelbaren Werkproduzenten für ihre „wertvolle“ Arbeit entsprechend vergütet werden. Alles andere ist nur die wortreich verbrämte Befestigung eines Zustands, der schon jetzt die permanente Enteignung der Werkschaffenden zur Grundlage hat.

Alfred J. Noll, geb. 1960, lebt in Wien als Rechtsanwalt. Vater zweier Kinder im Alter von 23 Jahren.

2. Wortmeldung zu Noll von Franz Nahrada

Posting auf der Liste oekonux

Ich habe mir Formulierungen nicht mehrmals überlegt. Soll heißen, dass es eben eine Art des Diskurses ist, die auf ergänzende Wortmeldungen und den kollektiven Prozess aus ist. Ich habe mal meine Kritikpunkte am Noll-Artikel zusammengeschrieben – und folge dabei seiner Absatznummerierung:

1. Der Autor referiert Copyleft richtig als fundierend im Urheberrecht. Diese Fundierung gilt ihm auch schon als Übereinstimmung mit diesem. Dieser Übergang ist erschlichen. In der Diskussion in Oekonux gehen wir prinzipiell davon aus, dass sich das Urheberrecht sehr wohl gegen sich selbst kehren lässt, weil menschliche Leistungen prinzipiell niemals einem einzelnen Urheber zurechenbar sind. Das kenntlich gemacht zu haben, ist das „Geniale“ am Hack, das Stefan Meretz sichtbar gemacht hat.

1. a. Als einziger Unterschied zum Copyright gilt A. Noll, dass der Urheber kein Geld für sein Werk verlangt. Das ist eine grobe und sachlich falsche Unterstellung, wie in dieser Liste schon x-mal ausgeführt. Natürlich kann der unmittelbare Produzent für seine Arbeit bezahlt werden und wird auch in der Regel bezahlt. Über den Status dieser Bezahlung gibt es eine oekonux-interne Diskussion (einfach und doppelt freie Software), aber sie zu leugnen und die Macher freier Software per se zu ausgebeuteten Armutschkerln zu stilisieren geht an der Realität vorbei.

2. Weiter gehts mit der Unterstellung, dass das Copyleft Teil der „unbezahlten Aneignung menschlicher Arbeit“ sei. Also auf der entgeltlichen Weitergabe eines unentgeltlich angeeigneten Gutes beruht. Grund: In der Realität werden doch Preise für markttaugliche Produkte verlangt, in denen auch freie Software enthalten ist. Wiederum haarscharf daneben: DAFÜR, für den freien Softwareanteil, wird eben kein Geld verlangt. Aber freie Software ist eben noch lange kein Produkt. – Und dass das Copyleft hält, ist ein System von Checks and Balances, das mittlerweile auch schon von daran interessierten Industrien mit-überwacht wird. (Aus eben dem guten Grund, dass sie sich weiter an dieser Quelle bedienen wollen). Hier sollten juridische Beispiele zur GPL angeschaut werden.

3. Die Copyleft-Bewegung richte sich gegen die kleinen Produzenten, die einen gewissen Urheberrechtsschutz dringend brauchen und gerade nicht gegen die „Verwertungsmonopole“, deren „Enteignung“ nicht gefordert werde. Es gebe keine „gesellschaftliche Konzeption“. Woher und womit der Autor diese Behauptung begründet, ist schleierhaft. Auch warum sich Firmen wie Microsoft und SCO dann so heftig gegen das Copyleft wehren.

4. Die Copyleft-Bewegung stehe einer „Neuformulierung des Urheberrechts“ im Sinn der Kreativen entgegen. Das stimmt allerdings: diese Modifikation ist nicht das Anliegen der GPL.

Die politökonomische Begründung steht aber auf äußerst wackligen Beinen: „Urheberinnen und Urheber verschenken ihre Leistung“, weil die Verwertungsgesellschaften nur Brösel abfallen lassen. Das kann stimmen oder auch nicht: Wer will schon über wahre Werte rechten, wenn es sich um abgeleitete Revenueformen handelt? Wir gedenken unserer uralten Debatten um die „Informationsrente“ und gratulieren allen, die es geschafft haben, sich für ein Patent ein Zinshaus [Wohnhaus mit Mietwohnungen – Red. ] zu finanzieren: Gerecht ist hier gar nichts, oder alles, und wo Wirtschaft zum Pokerspiel wird, kann man entweder mitspielen oder den Laden kritisieren. Wenn mans mit dem alten Marx hält, dann kann man sich auf die Position stellen, dass, einmal angeeignet, das Wissen eben eine Gratisproduktivkraft IST, und es im Prinzip mit kopierbaren Produkten jedweder menschlicher Ingenuität sich genauso verhalten kann. Der Wert wird hier so richtig schlagend als irrationale Form kenntlich, und uns treibt eher die Frage nach anderen Arten, wie man an seine Brötchen kommt.

5. Wenn der Autor hingegen kapitalismuskritisch wird, dann wiederholt er einen alten linken Topos. „Stofflicher Reichtum jenseits der Wertform ist unter der globalen Herrschaft des Wertgesetzes nicht zu haben“. Das ist entweder eine grandiose Tautologie oder aber ein gewolltes Denkverbot – abgesehen davon, dass auch das Copyright nicht die Herrschaft des Wertgesetzes, sondern dessen Modifikation signalisiert, s. o.. Die Kennzeichnung des Copyleft als „kollektiven Verzicht auf Urheberrechte“ ist einseitig und daher falsch: Genau genommen müsste es umgekehrt heißen, dass der lebendigen Arbeit eben alle Urheberrechte zur Verfügung stehen. Das Copyleft ist, emphatisch gesprochen, der Pakt, den die lebendige Arbeit mit sich selbst schließt! (Das ist keine Formulierung, die im oekonux-Bereich viele Freunde hätte, aber ich halte sie dennoch für den Begriff der Sache. ) Es ermöglicht den Produzenten einen unmittelbaren Zugriff auf immer mehr gesellschaftliche Produktivkraft. Spätestens an diesem Punkt beginne ich mich über die Position von Noll zu ärgern, die genau diese Seite ignoriert. Und spätestens hier wird klar, wie wichtig es ist, klarzustellen, dass die politische Ökonomie des Kapitals sich immer weiter von der kooperativen Ökonomie der Arbeit abspaltet, bis hin zu dem Punkt, dass heute schon die Repräsentanten dieser 2 Ökonomien wie Konkurrenten einander gegenübertreten.

6. Mein Ärger nimmt immer mehr zu. Die sechste These scheint richtig anzufangen: „Es ist … eine Behauptung… , dass die „Entwertung“ von Originalen (diese Kennzeichnung ist genaugenommen falsch, aber das schenk ich mir jetzt fürs erste) schon zu einer sozial und politisch relevanten Verallgemeinerung des darin vergegenständlichten Wissens führen würde. Woher die Zuversicht? “ Genau, denke ich mir. Deswegen braucht es auch neue Formen der Kooperation und Vergesellschaftung, der Zuarbeit im Kreislauf, damit die potentielle Wertfreiheit der assoziierten Arbeit auch tatsächlich zum Tragen kommt. Genau damit und mit den darin enthaltenen Imperativen, Bedingungen, Hindernissen und Problemen beschäftigt sich Oekonux, und genau deswegen sagen wir nicht, dass das irgendeine „mission accomplished“ wäre. Stattdessen kommt folgender Hammer: „In vielerlei Fällen ist es (ob wir´s kritisieren oder nicht) gerade die Zurichtung des Wissens zur marktgängigen Ware, die die Verbreitung des Wissens unter gegebenen Bedingungen überhaupt erst ermöglicht. Das nimmt der global veranstalteten Enteignung von Wissen, Können, Kultur und Kreativität nichts von ihrer Anrüchigkeit – weist aber darauf hin, dass in vielen Fällen „Reichtum“ erst als solcher erkannt und sozial verträglich genutzt werden kann, wenn er in einem entsprechenden „Transaktionsraum“ positioniert wird.“ In meinem Artikel „Welchen Reichtum? “ (Streifzüge 30/2004) habe ich beschrieben, wie genau das Gegenteil zunehmend der Fall ist. Der „Transaktionsraum“ Markt ist voller Produkte, die überhaupt nur durch die „Enteignung von Wissen, Können, Kultur und Kreativität“ möglich geworden sind. Darüber wird zu streiten sein, aber auch um die apodiktische Logik, mit der hier eine sich assoziierende und im Kreislauf schließende Kette von wertfreien Produktionsakten als Möglichkeit prinzipiell negiert wird.

7. Wenn wir uns drüber verständigen könnten, dass die „Weitergabe des Urheberrechts“ kein individueller Vorgang, sondern eine sich per GPL herstellende komplementäre soziale Aktion ist, dann wäre ja noch Hoffnung, dass wir auf der Oekonux-Konferenz einen anständigen Dialog zusammenkriegen; zur Vorstellung, dass „der Ruf nach Besteuerung der kommerziellen Nutzer und zweck- und personengebundener Transfer dieser Gelder“… angebracht wäre, warte ich jedenfalls schon gespannt auf die Position der „Streifzüge“-Redakteure. Die Illusion oder das Quidproquo, ein Gelingen der Verwertung (Besteuerung! ) zu fordern um gerade damit die Bedingungen ihrer Abschaffung zu befördern, ist jedenfalls nicht so leicht totzukriegen.

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